Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.08.1981 - 4 Ss (14) 394/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2894
OLG Stuttgart, 07.08.1981 - 4 Ss (14) 394/81 (https://dejure.org/1981,2894)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.08.1981 - 4 Ss (14) 394/81 (https://dejure.org/1981,2894)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. August 1981 - 4 Ss (14) 394/81 (https://dejure.org/1981,2894)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,2894) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort; Anspruch auf Schadensersatz

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort; Anspruch auf Schadensersatz

  • kanzlei-heskamp.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unfallflucht: Pflicht des an der Unfallstelle anwesenden Halters, den Fahrer am Weiterfahren zu hindern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2369
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bremen, 02.10.2007 - 3 U 27/07

    Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers wegen Verletzung der Obliegenheitspflicht

    Insbesondere trägt die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart (NJW 1981, 2369) die angefochtene Entscheidung nicht.

    Bei dieser Anknüpfung kann sich eine Garantenstellung aber nur dann ergeben, wenn der Unfallverursacher das Fahrzeug als Mittel und Werkzeug zur strafbaren Unfallflucht nutzt und mit dem Fahrzeug des anwesenden Halters flüchtet (so ausdrücklich die in dem angefochtenen Urteil zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart, NJW 1981, 2369).

  • OLG Köln, 14.05.1991 - Ss 193/91

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Verdacht; Mittäter; Insasse; Tun;

    anerkannt, dass Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort durch Unterlassen geleistet werden kann (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1981, 2369 = StVE § 142 StGB m. w. Nachw.).
  • KreisG Saalfeld, 03.03.1993 - Cs 660 Js 74216/92
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist seit langem anerkannt, daß Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort auch durch Unterlassen geleistet werden kann (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1981, 2369; Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 142 Rdn. 14 - jeweils mit Rechtspr.- u. Lit.-Nachw.).

    Die Verpflichtung zum Einschreiten besteht aber jedenfalls dann, wenn der Täter in Anwesenheit des Verfügungsberechtigten unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung schreitet, d.h. das Fahrzeug als Mittel für eine strafbare Handlung hier und jetzt benutzt (s. dazu OLG Stuttgart, NJW 1981, 2369; OLG Köln, NZV 1992, 80 ; für eine Garantenstellung des Halters auch OLG Zweibrücken, VRS 63, 53, 54 und VRS 75, 292, 295; BayObLG bei Rüth, DAR 1984, 240 und DAR 1988, 364 ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., § 142 StGB Rdn. 54; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., § 142 StGB Rdn. 37; dagegen SK-Rudolphi, StGB , 6. Aufl., § 13 Rdn. 30; Schönke/Schröder-Stree, StGB , 24. Aufl., § 13 Rdn. 43; Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht Besonderer Teil 1, 7. Aufl., S. 543; Arloth, GA 1985, 492, 505).

  • KG, 15.07.2014 - 6 U 197/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Verlassen des

    Auch ist eine Beihilfe durch Unterlassen dann nicht gegeben, wenn sich - wie hier - der Fahrer des Unfallwagens nach dem Unfall zu Fuß vom Unfallort entfernt (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 2.10.2007 - 3 U 27/07 - OLG Stuttgart, NJW 1981, 2369).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht