Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 07.08.1981 - 4 Ss (14) 394/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort; Anspruch auf Schadensersatz
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort; Anspruch auf Schadensersatz
- kanzlei-heskamp.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Unfallflucht: Pflicht des an der Unfallstelle anwesenden Halters, den Fahrer am Weiterfahren zu hindern
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 24.02.1981 - 1 Ns 12/81
- OLG Stuttgart, 07.08.1981 - 4 Ss (14) 394/81
Papierfundstellen
- NJW 1981, 2369
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Bremen, 02.10.2007 - 3 U 27/07
Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers wegen Verletzung der Obliegenheitspflicht …
Insbesondere trägt die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart (NJW 1981, 2369) die angefochtene Entscheidung nicht.Bei dieser Anknüpfung kann sich eine Garantenstellung aber nur dann ergeben, wenn der Unfallverursacher das Fahrzeug als Mittel und Werkzeug zur strafbaren Unfallflucht nutzt und mit dem Fahrzeug des anwesenden Halters flüchtet (so ausdrücklich die in dem angefochtenen Urteil zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart, NJW 1981, 2369).
- OLG Köln, 14.05.1991 - Ss 193/91
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Verdacht; Mittäter; Insasse; Tun; …
anerkannt, dass Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort durch Unterlassen geleistet werden kann (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1981, 2369 = StVE § 142 StGB m. w. Nachw.). - KreisG Saalfeld, 03.03.1993 - Cs 660 Js 74216/92 In Rechtsprechung und Schrifttum ist seit langem anerkannt, daß Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort auch durch Unterlassen geleistet werden kann (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1981, 2369;… Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 142 Rdn. 14 - jeweils mit Rechtspr.- u. Lit.-Nachw.).
Die Verpflichtung zum Einschreiten besteht aber jedenfalls dann, wenn der Täter in Anwesenheit des Verfügungsberechtigten unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung schreitet, d.h. das Fahrzeug als Mittel für eine strafbare Handlung hier und jetzt benutzt (s. dazu OLG Stuttgart, NJW 1981, 2369; OLG Köln, NZV 1992, 80 ; für eine Garantenstellung des Halters auch OLG Zweibrücken, VRS 63, 53, 54 und VRS 75, 292, 295; BayObLG bei Rüth, DAR 1984, 240 und DAR 1988, 364 ;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., § 142 StGB Rdn. 54;… Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., § 142 StGB Rdn. 37;… dagegen SK-Rudolphi, StGB , 6. Aufl., § 13 Rdn. 30;… Schönke/Schröder-Stree, StGB , 24. Aufl., § 13 Rdn. 43;… Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht Besonderer Teil 1, 7. Aufl., S. 543;… Arloth, GA 1985, 492, 505).
- KG, 15.07.2014 - 6 U 197/13
Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Verlassen des …
Auch ist eine Beihilfe durch Unterlassen dann nicht gegeben, wenn sich - wie hier - der Fahrer des Unfallwagens nach dem Unfall zu Fuß vom Unfallort entfernt (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 2.10.2007 - 3 U 27/07 - OLG Stuttgart, NJW 1981, 2369).