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   BGH, 30.04.1980 - V ZR 56/79   

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BGH, 30.04.1980 - V ZR 56/79 (https://dejure.org/1980,967)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1980 - V ZR 56/79 (https://dejure.org/1980,967)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1980 - V ZR 56/79 (https://dejure.org/1980,967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 447
  • MDR 1981, 305
  • DNotZ 1981, 181 (Ls.)
  • WM 1981, 15
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 150/66

    Keine Konfusionswirkung bei Testamentsvollstreckung und Vorerbschaft

    Auszug aus BGH, 30.04.1980 - V ZR 56/79
    Anerkannter Grund für das Erlöschen eines solchen Anspruchs ist der Zusammenfall zwischen Gläubiger und Schuldner (Konfusion, vgl. auch BGHZ 48, 214, 218).
  • BGH, 10.12.1971 - V ZR 90/69

    Gutgläubiger Erwerb vom Scheinerben

    Auszug aus BGH, 30.04.1980 - V ZR 56/79
    Auszugehen ist mit den Vorinstanzen davon, daß der Kläger die Vormerkung gutgläubig erwarb, weil die Bewilligung einer Vormerkung, wenn deren Eintragung erfolgt, als Verfügung im Sinne von § 893 BGB anzusehen ist (std. Rspr. des Senats, vgl. BGHZ 57, 341, 343).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    b) Die Vertragsaufhebung bewirkte nicht nur das Erlöschen des durch die eingetragene Vormerkung gesicherten Übereignungsanspruches, sondern auch der vom Bestand dieses Anspruches abhängigen (akzessorischen) Vormerkung (Senat, Urt. v. 30. April 1980, V ZR 56/79, NJW 1981, 447, 448; Senat, BGHZ 60, 46 f, 50; BayObLG, …
  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 212/94

    Fortbestehen des Rückforderungsanspruchs nach Überleitung auf den Träger der

    Diese Rechtsfolge ist aber weder gesetzlich vorgeschrieben noch logisch zwingend; vielmehr ist vom Fortbestehen der Forderung auszugehen, wo dies nach der Interessenlage etwa mit Rücksicht auf Rechte Dritter an der Forderung geboten erscheint (BGH, Urteil vom 30. April 1980 - V ZR 56/79 - NJW 1981, 447 unter II 2 a.E.; Gernhuber, Die Erfüllung und ihre Surrogate 2. Aufl., § 19, 3 S. 418 ff.; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts 14. Aufl., § 19 I S. 270; Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse 15. Bearb. § 76 S. 304; Heck, Grundriß des Schuldrechts § 64 S. 193).
  • BGH, 03.12.1999 - V ZR 329/98

    Ausübung eines Vorkaufsrechts nach Erwerb der Kaufsache durch den

    Schon im Ansatz hat der Fall also nichts mit der im Senatsurteil vom 30. April 1980 (V ZR 56/79, NJW 1981, 447, 448) behandelten Konfusionswirkung, nämlich dem Zusammenfall von Gläubiger und Schuldner hinsichtlich eines bereits bestehenden Anspruchs zu tun, sondern betrifft das vorgelagerte Problem, daß niemand mit sich selbst einen Vertrag abschließen kann.

    Auch dieses Urteil betraf im übrigen eine Fallgestaltung, in der bereits vor Vereinigung von Forderung und Schuld ein Dritter ein Recht an der Forderung erworben hatte, d.h. rechtlich geschützte Interessen Dritter es geboten, nicht von einer Konfusion auszugehen (vgl. auch Senatsurt. v. 30. April 1980, aaO).

  • BGH, 12.07.2018 - V ZB 228/17

    Anordnung einer Nacherbfolge nur für einen Miterben; Erlöschen der

    Etwas anderes würde nur gelten, wenn gesetzliche Vorschriften das Bestehenbleiben der Forderung vorsähen (vgl. z.B. §§ 1976, 1991 Abs. 2, §§ 2143, 2175 oder § 2377 BGB) oder wenn dies mit Rücksicht auf schützenswerte Interessen Dritter geboten wäre (vgl. Senat, Urteil vom 30. April 1980 - V ZR 56/79, WM 1981, 15, 16; BGH, Urteil vom 23. April 2009 - IX ZR 19/08, WM 2009, 1048 Rn. 20 jeweils mwN); beides ist indessen nicht der Fall.
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 19/08

    Zum Erlöschen der gegen den Drittschuldner gerichteten Forderung durch Konfusion

    Die Vereinigung führt auch dann nicht zum Erlöschen der Schuld, wenn Ausnahmen von diesem Grundsatz mit Rücksicht auf Dritte geboten sind (BGH, Beschl. v. 30. April 1980 - V ZR 56/79, WM 1981, 15, 16; Urt. v. 14. Juni 1995 aaO; Beschl. v. 27. September 1995 - IV ZR 52/94, ZEV 1995, 453; Palandt/Grüneberg, BGB 68. Aufl. vor § 362 Rn. 4; MünchKomm-BGB/Wenzel, 5. Aufl. vor § 362 Rn. 4; Staudinger/Olzen, BGB, Neubearbeitung 2006, Einleitung vor §§ 362 ff Rn. 25 ff, 29; Erman/H.P. Westermann/Buck-Heeb, 12. Aufl. vor § 362 Rn. 3; Wolf LMK 2004, 87, 88).
  • OLG Stuttgart, 18.06.2018 - 8 W 158/18

    Grundbucheintragung: Vormerkungsfähigkeit einer Dienstbarkeit bei anfänglicher

    Eine Auflassungsvormerkung geht regelmäßig unter, wenn der zu sichernde Anspruch durch den Zusammenfall von Gläubiger und Schuldner wegen Konfusion erlischt (BGH NJW 1981, 447).
  • OLG München, 29.10.2012 - 5 W 1648/12

    Einstweilige Verfügung: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erhebung der

    Zumindest für das 2-Personen-Verhältnis ist geklärt, dass die absehbare Erfolglosigkeit der Hauptsacheklage wegen Verjährung alleine nicht ausreichend ist, um dem Verfügungsbeklagten den Antrag nach § 926 Abs. 1 ZPO zu versagen (Urteil des BGH vom 05.12.1980 - I ZR 179/78, NJW 1981, 447 = WM 1981, 592, juris).
  • BayObLG, 15.07.1988 - BReg. 2 Z 59/88

    Löschung einer Auflassungsvormerkung aufgrund eines notariell beurkundeten bzw.

    Mit dem gesicherten Anspruch ist auch die Auflassungsvormerkung, die in jeder Hinsicht von dessen Bestand abhängig ist, erloschen (vgl. BGH NJW 1981, 447 f.; BGHZ 60, 46, 50; RG JW 1933, 1822, 1823; BayObLGZ 1913, 172,175; Palandt/Bassenge, 47. Aufl., Anm. 1 b bb; Staudinger/Gursky,12. Aufl., Rd.-Nr. 9; MünchKomm/Wacke, Rd.Nr. 6, je zu § 886 BGB ; Haegele/Schöner/Stöber, a.a.O., Rd.Nr. 1539).

    (7) Die Möglichkeit, daß der Anspruch aus dem Kaufvertrag vom 30.8.1983 trotz des Aufhebungsvertrags weiterbestünde oder etwa infolge Anfechtung rückwirkend wieder zur Entstehung gelangte (§§ 119, 123,142 Abs. 1 BGB), liegt so fern, daß sie der Löschung der Auflassungsvormerkung nicht entgegensteht (vgl. BGH NJW 1981, 447 f. = DNotZ 1981, 181; BayObLG MittBayNot 1980, 111 f.).

  • OLG Brandenburg, 13.01.2016 - 4 U 155/14

    Zwangsvollstreckung bei Umfirmierung

    Die auf dieser Annahme beruhende Rechtsfolge eines Erlöschens der Forderung bei Zusammenfall der Gläubiger- und Schuldnerstellung ist aber weder gesetzlich vorgeschrieben noch logisch zwingend; vielmehr ist vom Fortbestehen der Forderung auszugehen, wo dies nach der Interessenlage - etwa mit Rücksicht auf Rechte Dritter an der Forderung - geboten erscheint (vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Juni 1995 - IV ZR 212/94 -, Rdnr. 14, juris, m.w.N. BGH, Urteil vom 30. April 1980 - V ZR 56/79, juris).
  • OLG Schleswig, 28.07.1998 - 6 U 14/98

    Anspruch auf Löschungsbewilligung ; Sicherungsfähigkeit und Eintragungsfähigkeit

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  • OLG Hamm, 16.06.1994 - 6 U 227/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem

  • OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1077/03

    Grundstückskaufvertrag: Widerrufsgrund bei einer als unwiderruflich vereinbarten

  • BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92

    Einräumen eines Ankaufrechts für den Hypothekengläubiger durch den

  • BayObLG, 15.02.1990 - BReg. 2 Z 5/90

    Ausgestaltung von Rückübertragungsansprüchen in Übergabeverträgen

  • BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97

    Zulässige Beschränkung der weiteren Beschwerde auf die Kosten nach

  • BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 2 Z 77/88

    Löschung einer Vormerkung zur Sicherung eines durch Vertrag zugunsten Dritter

  • LG Köln, 10.08.1989 - 11 T 216/89

    Löschung einer Auflassungsvormerkung nach Rücktritt vom Vertrag

  • BayObLG, 08.10.1980 - BReg. 2 Z 72/79

    Zum Erlöschen eines auf einen Verkaufsfall beschränkten Vorkaufsrechts

  • OLG Köln, 24.11.1993 - 11 U 77/93

    Anwendung des § 894 BGB bei zu Unrecht eingetragenen Vormerkungen; Sicherung

  • VG Düsseldorf, 28.06.2007 - 21 K 3965/06
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