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   BayObLG, 03.09.1980 - RReg. 5 St 326/79   

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https://dejure.org/1980,1385
BayObLG, 03.09.1980 - RReg. 5 St 326/79 (https://dejure.org/1980,1385)
BayObLG, Entscheidung vom 03.09.1980 - RReg. 5 St 326/79 (https://dejure.org/1980,1385)
BayObLG, Entscheidung vom 03. September 1980 - RReg. 5 St 326/79 (https://dejure.org/1980,1385)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Herstellen einer unechten Urkunde; Schaublatt; Fahrtenschreiber; Falsch; Bezeichnung; Namen; Einwilligung; Fahrzeughalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 267

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 774
  • BayObLGSt 1980, 81
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98

    überklebtes Verkehrszeichen - § 267 StGB, (hier keine) zusammengesetzte Urkunde,

    Es fehlt hier auch an der in den bisher angenommenen Fällen zusammengesetzter Urkunden (z.B. Kfz-Fahrgestellnummer, BGHSt 9, 235; Lichtbildausweis, BGHSt 17, 97; amtliches Kfz-Kennzeichen, BGHSt 18, 70; Preisauszeichnungen , SenE NJW 1979, 729; Fahrtschreiberaufzeichnungen, BayOblG NJW 1981, 774 ) gegebenen räumlichen Überschaubarkeit des Augenscheinsobjekts, auf das sich die Gedankenerklärung bezieht.
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00

    Urkundenfälschung und Fälschung technischer Aufzeichnungen: Vortäuschung der

    Mit der Eintragung des Fahrers und des Datums der Fahrt wird aber nach Beginn der Aufzeichnung durch den Fahrtschreiber eine feste Beweisbeziehung zum Augenscheinsobjekt hergestellt, wodurch das Schaublatt als Ganzes zur zusammengesetzten Urkunde wird (vgl. schon BayObLG NJW 1981, 774; dass. NZV 1994, 36 und NStZ-RR 1999, 153; OLG Karlsruhe Die Justiz 1999, 400 = VRS 97, 166).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.1994 - 2 Ss 323/93
    Dieser besteht darin, daß der auf dem Schaublatt eingetragene Fahrer in dem eingetragenen Zeitraum das betreffende Fahrzeug geführt hat (vgl. auch OLG Stuttgart in VRS 74, 437, 438; OLG Karlsruhe in NJW 86, 2773; BayObLGSt 1980, 81, 82; KG in VRS 57, 121, 122).

    Das Schaublatt eines Fahrtenschreibers kann in einer für § 267 StGB relevanten Weise gefälscht oder verfälscht werden, indem eine dazu nicht autorisierte Person mit Täuschungsabsicht Eintragungen vornimmt oder ändert, nicht indessen dadurch, daß derjenige, der die erforderlichen Angaben als Halter oder dessen Beauftragter auf dem Schaublatt zu vermerken hat, etwas inhaltlich Unzutreffendes einträgt (vgl. auch OLG Stuttgart in VRS 74, 437, 438; OLG Karlsruhe in NJW 86, 2773; BayObLGSt 1980, 81, 83/84; KG in VRS 57, 121, 123).

  • OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 1 Ss 31/88

    Der Aussteller eines wenigstens teilweise ausgefüllten Fahrtenschreiberblattes

    Erst mit der Vornahme der in § 57 a Abs. 2 Satz 2 StVZO vorgeschriebenen Eintragungen über den Namen des Fahrers sowie über Ausgangspunkt und Datum der ersten Fahrt wurden aus den Schaublättern Urkunden, die sich aus dem Augenscheinsobjekt der technischen Aufzeichnung und der darauf bezogenen menschlichen Erklärung zusammensetzten (vgl. KG VRS 57, 121; BayObLG NJW 1981, 774; OLG Karlsruhe NJW 1986, 2773).
  • BayObLG, 21.05.1987 - RReg. 4 St 45/87

    Berufskraftfahrer; Fahrtenschreiberschaublatt; Eintrag; Falsch; Herstellen einer

    die Auffassung, daß Aussteller der beschrifteten Fahrtschreiberaufzeichnungen, soweit der Anwendungsbereich der StVZO in Frage steht, der Halter des Fahrzeugs ist (BayObLGSt 1980, 81 [hier: III (334) 146 a]; ..).
  • OLG Karlsruhe, 28.05.1986 - 1 Ss 53/86

    Revision; Begründung; Telebrief; Form

    Zwar wird ein Schaublatt mit den Fahrtschreiberaufzeichnungen und der Eintragung des Fahrers und des Fahrtdatums zur Urkunde, da die Eintragungen infolge der integrierenden Verbindung mit dem Bezugsobjekt den für den Urkundencharakter erforderlichen Gedankeninhalt bekommen, daß nämlich der auf dem Schaublatt eingetragene Fahrer zu der eingetragenen Zeit das Kraftfahrzeug, in dessen Fahrtschreiber die technische Aufzeichnung erfolgt ist, geführt hat (BayObLG NJW 1981, 774).
  • BayObLG, 31.08.1993 - 4St RR 137/93

    Strafbarkeit eines Nicht-Fahrers

    Die vom Verteidiger des Angeklagten zitierte Entscheidung des BayObLG vom 3.9.1980 (VRS 61, 32 ) ist nicht einschlägig.
  • OLG Karlsruhe, 08.04.1999 - 1 Ss 173/98

    Fahrtenschreiber

    Diese Urkunde verkörpert die Gedankenerklärung, daß der auf dem Schaublatt eingetragene Fahrer zu der eingetragenen Zeit das Kraftfahrzeug geführt hat (BayObLGSt 1980, 81; VRS 82, 347, 348; NZV 1994, 36, 37; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 267 Rn. 3).
  • BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 169/91

    Der Fahrer eines entsprechend den EWG-Verordnungen (juris: EWGV) mit einem

    Mit der Eintragung des Fahrers und des Datums der Fahrt wird aber nach Beginn der Aufzeichnung durch den Fahrtschreiber eine feste Beweisbeziehung zum Augenscheinsobjekt hergestellt, wodurch das Schaublatt als Ganzes zur zusammengesetzten Urkunde wird (vgl. BayObLG NJW 1981, 774 m.w.Nachw.).
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