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BayObLG, 23.01.1981 - RReg. 2 St 125/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Parteiverrat bei Vertretung beider scheidungswilliger Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1981, 832
- BayObLGSt 1981, 4
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Karlsruhe, 19.09.2002 - 3 Ss 143/01
Parteiverrat: Vertretung eines Ehepartners nach Beratung beider Eheleute über die …
Die Eheleute sind sich - wie im vorliegenden Fall - einig, dass nach § 630 ZPO i.V.m. §§ 1565, 1566 Abs. 1 BGB vorgegangen werden soll (vgl. hierzu differenzierend für das familiengerichtliche Verfahren: BayObLG NJW 1981, 832;… Schönke/Schröder-Cramer a.a.O. § 356 Rdnr. 18;… Lackner/Kühl 24. Aufl. § 356 Rdnr. 7;… SK-Rudolphi a.a.O. § 356 Rdnr. 28).Ziel war es, auch insoweit eine Parteivereinbarung herbeizuführen (auch dadurch unterscheidet sich vorliegender Sachverhalt von dem der Entscheidung des BayObLG NJW 1981, 832 zugrundeliegenden).
- BayObLG, 26.07.1989 - RReg. 3 St 50/89
Voraussetzungen eines pflichtwidrigen Dienens
Geschütztes Rechtsgut ist nicht das jeweilig durch die Auftraggeber des Anwalts verfolgte Interesse, sondern das Vertrauen der Bevölkerung in die Zuverlässigkeit und Integrität der Anwalts- und Rechtsbeistandschaft (BGHSt 15, 332, 336 [BGH 24.06.1960 - 2 StR 621/59] ; BayObLG NJW 1981, 832). - OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 4 WF 38/10
Verfahrenskostenhilfe für eine einvernehmliche Ehescheidung: Beiordnung eines mit …
Hieraus wird allgemein gefolgert, dass der Rechtsanwalt auch im Rahmen einer einverständlichen Scheidung nicht für beide Ehegatten tätig werden darf, da allein schon die unterschiedlichen Interessen der Eheleute bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs zu einem Interessenskonflikt führen (BayObLG NJW 1981, 832;… Hartung/Römermann, 4. Aufl., § 3 BORA Rdn. 58; Offermann-Burckart, AnwBl 2008, 449). - LG Hildesheim, 12.03.2004 - 7 S 364/03 Die teilweise in strafgerichtlichen Urteilen zu Parteiverrat vertretene Meinung, dass bei einverständlichen Scheidungen nicht notwendigerweise ein Interessengegensatz von Ehegatten besteht (vgl. BayObLG NJW 1981, 832; OLG Karlsruhe NJW 2002, 3561), lässt sich nicht auf das Berufsrecht übertragen.