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   BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81   

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https://dejure.org/1981,18
BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81 (https://dejure.org/1981,18)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81 (https://dejure.org/1981,18)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1981 - 5 AR (Vs) 32/81 (https://dejure.org/1981,18)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - Urlaubsversagung - Verdacht des Vollzugsentzugs - Ablehnung des Beurlaubungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 11 Abs. 2, § 13 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 320
  • NJW 1982, 1057
  • MDR 1982, 340
  • NStZ 1982, 173
  • StV 1982, 262
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    In diesen Fällen steht der Verwaltungsbehörde ein Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen sie mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (BVerwGE 39, 197, 203, 205).

    Sind mehrere Entscheidungen rechtlich vertretbar, verlangt Art. 19 Abs. 4 GG nicht, daß die Auswahl unter ihnen in letzter Verantwortung von einem Gericht getroffen wird (BVerwGE 39, 197, 205).

    Das bedeutet bei ehern Bescheid, mit dem die Vollzugsbehörde die Gewährung des Regelurlaubs versagt hat, daß die Strafvollstreckungskammer nur zu prüfen hat, ob die Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (so mit Recht KG a.a.O. im Anschluß an BVerwGE 39, 197, 204).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    Jedoch gibt es auch Vorschriften, welche die Ermächtigung zu einer Ermessensausübung enthalten, die sich an dem unbestimmten Begriff zu orientieren hat (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in BVerwGE 39, 355, 364).

    Ob der Verwaltungsbehörde vom Gesetz ein solcher Beurteilungsspielraum eingeräumt wird, richtet sich nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschrift (BVerwGE 39, 355, 364).

  • BVerwG, 21.01.1972 - VII C 29.70

    Zugrundelegung der Rechtsansicht des Berufungsgerichts - Pflicht zur Einholung

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist ein solcher Beurteilungsspielraum vorwiegend angenommen worden, wenn es sich um die Beurteilung in der Zukunftliegender Vorgänge (Prognoseentscheidung) oder um sonstige Fragen handelt, die eine persönliche Wertung enthalten (BVerwGE 39, 199, 203, 204; BVerwG DVBl 1972, 895; vgl. auch BVerfGE 39, 334, 353, 354).
  • OLG Hamburg, 06.03.1981 - Vollz (Ws) 3/81
    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    In der Sache tritt der Senat in Übereinstimmung mit dem Generalbundesanwalt der Auffassung des Kammergerichts und des Oberlandesgerichts Nürnberg bei, der sich inzwischen auch das Oberlandesgericht München (ZfStrVo 1980, 122) und das Oberlandesgericht Hamburg (NStZ 1981, 237) angeschlossen haben.
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist ein solcher Beurteilungsspielraum vorwiegend angenommen worden, wenn es sich um die Beurteilung in der Zukunftliegender Vorgänge (Prognoseentscheidung) oder um sonstige Fragen handelt, die eine persönliche Wertung enthalten (BVerwGE 39, 199, 203, 204; BVerwG DVBl 1972, 895; vgl. auch BVerfGE 39, 334, 353, 354).
  • KG, 08.01.1979 - 2 Ws 329/78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an den

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    An dieser Entscheidung sieht es sich jedoch durch die Beschlüsse des Kammergerichts in NJW 1979, 2574 = ZfStrVo SH 1979, 13 und des Oberlandesgerichts Nürnberg in ZfStrVo SH 1979, 12 gehindert.
  • BVerwG, 02.04.1968 - VI C 73.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    Die Anwendung solcher Begriffe durch die Verwaltungsbehörden ist grundsätzlich gerichtlich voll nachprüfbar (vgl. BVerwGE 26, 65, 74; 29, 279, 280).
  • BVerwG, 15.11.1956 - III C 10.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    Infolgedessen ist es auch nicht seine Aufgabe, Tatsachen selbst zu ermitteln, welche die angefochtene Entscheidung rechtfertigen könnten, von der Vollzugsbehörde aber bisher nicht berücksichtigt worden sind (BVerwG NJW 1957, 515).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    Die Anwendung solcher Begriffe durch die Verwaltungsbehörden ist grundsätzlich gerichtlich voll nachprüfbar (vgl. BVerwGE 26, 65, 74; 29, 279, 280).
  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs 3 Js 11612/16

    Tödliche Geisterfahrt eines Freigängers: JVA-Beamte zu Haftstrafen verurteilt

    Weiter ist zu beachten, dass Vollzugsbehörden im Hinblick auf die zu treffende Prognoseentscheidung bezüglich der Geeignetheit für die Verlegung in den offenen Vollzug ein Beurteilungsspielraum zusteht, der nur eingeschränkt gerichtlich überprüft werden kann (vgl. BGH NStZ 1982, 173).

    Hierbei ist insbesondere der Beurteilungsspielraum bei Prognoseentscheidungen zu berücksichtigen (BGH NStZ 1982, 173; Hervorhebungen durch den Unterzeichner):.

    Bei Prognoseentscheidungen ist ferner zu berücksichtigen (BGH NStZ 1982, 173; Hervorhebungen durch den Unterzeichner):.

  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Bei diesem Versagungsgrund handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, für dessen Anwendung der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist, in dessen Rahmen sie insbesondere unter Berücksichtigung des Resozialisierungsanspruchs des Strafgefangenen mehrere - jeweils gleichermaßen rechtlich vertretbare - Entscheidungen treffen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. September 2019 - 2 BvR 1165/19, juris Rn. 20; vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17, juris Rn. 28 und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96, aaO, NStZ 1998, 430, 431 (zu Vollzugslockerungen); vom 2. Mai 2017 - 2 BvR 1511/16, juris Rn. 6 (zur Verlegung in den offenen Vollzug); BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1981 - 5 AR (VS) 32/81, BGHSt 30, 320, 324 f.).
  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs finden sich gegen das Verbot der Rügeverkümmerung Vorbehalte: Ob eine Protokollberichtigung einer bereits erhobenen Rüge die Grundlage entziehen darf, wurde vom 1. Strafsenat offen gelassen in NJW 1982, 1057 sowie vom 5. Strafsenat in BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 (vgl. auch BGH (3. Strafsenat) NStZ-RR 1997, 73).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1981 - 1 StR 724/81   

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https://dejure.org/1981,683
BGH, 15.12.1981 - 1 StR 724/81 (https://dejure.org/1981,683)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1981 - 1 StR 724/81 (https://dejure.org/1981,683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Verlesung des Anklagesatzes - Verlesung des Anklagesatzes als wesentliche Förmlichkeit der Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1057
  • MDR 1982, 338
  • NStZ 1982, 170 (Ls.)
  • StV 1982, 100
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.12.1955 - 2 StR 348/55
    Auszug aus BGH, 15.12.1981 - 1 StR 724/81
    Zwar ist die Verlesung des Anklagesatzes - wie nach früherem Recht die Verlesung des Eröffnungsbeschlusses (vgl. hierzu RG GA 38, 430, 432; BGHSt 8, 283) - ein so wesentliches Verfahrenserfordernis, daß die Unterlassung im allgemeinen die Revision begründet.
  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten

    Den Prozessbeteiligten soll Gewissheit darüber vermittelt werden, auf welche Tat sie ihr Angriffs- und Verteidigungsvorbringen einzurichten haben (vgl. BGHR StPO § 243 Abs. 3 Anklagesatz 2; BGH NJW 1982, 1057; Tolksdorf aaO § 243 Rdn. 23; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 243 Rdn. 50 m.w.N.).
  • BGH, 03.05.2006 - 4 ARs 3/06

    Anfrageverfahren zur Rügeverkümmerung (Erheblichkeit einer Protokollberichtigung

    Dass ein solcher Fall hier gegeben sein kann, liegt auf der Hand (zu einer fast identischen Fallgestaltung wie hier vgl. BGH (1. Strafsenat) NJW 1982, 1057).
  • BGH, 08.12.2009 - 4 ARs 17/09

    Anfrageverfahren zur Abfassung des konkreten Anklagesatzes im Fall der Anklage

    Die übrigen Verfahrensbeteiligten sollen Gewissheit darüber erlangen, auf welche Tat(en) sie ihr Angriffs- und Verteidigungsvorbringen einzurichten haben (vgl. BGH NJW 1982, 1057; BGHR StPO § 243 Abs. 3 Anklagesatz 2).
  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    Infolgedessen führt die Einreihung eines formalen Erfordernisses unter die wesentlichen Förmlichkeiten dazu, daß die Protokollierung seiner Beachtung das Erfordernis als gewahrt, die Nichtbeurkundung es als nicht gewahrt erscheinen läßt, es sei denn, daß die formelle Beweiskraft der Sitzungsniederschrift entfällt, z.B. deshalb, weil (und soweit) der Einwand der Fälschung möglich und beweisbar ist oder weil (und soweit) das Protokoll offensichtliche Widersprüche oder Lücken, die sich aus ihm selbst ergeben, aufweist (BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 222; BGH NJW 1976, 977, 978; 1982, 1057; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 418/73).
  • OLG Hamburg, 12.12.1984 - 1 Ss 147/83

    Berichterstatter-Vortrag; Verlesung des erstinstanzlichen Urteils;

    Demgemäß hat der BGH die Verlesung des Anklagesatzes auch für ein so wesentliches Verfahrenserfordernis gehalten, daß die Unterlassung im allgemeinen die Revision begründet (BGH NJW 1982, 1057 [hier: IV (455) 95 b];.

    Anhaltspunkte, nach denen dieser Zweifel für ausgeräumt zu halten gewesen wäre, hat der Senat dem Sitzungsprotokoll (vgl. BGH NJW 1982, 1057 [hier: IV (455) 95 b]..) nicht zu entnehmen vermocht.

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94

    Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der

    Das kann der Fall sein etwa bei einem einfach liegenden Sachverhalt oder in sonstigen Fällen, in denen sich ausschließen läßt, das Nichtverlesen des Anklagesatzes könne sich auf das Verhandlungsergebnis ausgewirkt haben (vgl. BGH NJW 1982, 1057 sowie NStZ 1982, 518; vgl. auch BGH NStZ 1982, 431, 432; 1984, 521; 1986, 39 f.; 1986, 374).
  • BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86

    Nachträgliche Berichtigung des Protokolls - Beweiskraft der Sitzungsniederschrift

    Die Verlesung des Anklagesatzes ist andererseits ein so wesentliches Verfahrenserfordernis, daß die Unterlassung im allgemeinen die Revision begründet (vgl. BGH MDR 1982, 338; BGH NStZ 1982, 431; 1986, 39).

    Deshalb kann das Beruhen des Schuldspruchs auf dem Gesetzesverstoß nur in einfach gelagerten Fällen ausgeschlossen werden, in denen der Zweck der Verlesung durch ihre Unterlassung nicht beeinträchtigt worden ist (BGH NJW 1982, 1057; BGH NStZ 1982, 518 m.w.N.).

  • BGH, 15.09.1982 - 2 StR 29/82

    Verfahrensrüge der Fehlenden allgemeinen Beeidigung des in der Hauptverhandlung

    Es kann somit nur darum gehen, ob die Unterlassung bei denjenigen Mitgliedern des Gerichts, die zu Beginn der Vernehmung des Angeklagten diesen Tatvorwurf noch nicht kannten, zu einer Beeinträchtigung bei der Erfassung der insoweit maßgeblichen Verfahrensvorgänge geführt haben kann (vgl. hierzu BGH NJW 1982, 1057).

    Bei diesem Verhandlungsverlauf ist der Senat davon überzeugt, daß allen Verfahrensbeteiligten die Erfassung der maßgeblichen Verfahrensvorgänge im erforderlichen Umfang möglich war, und daß die erwähnte Unterlassung nicht die Prüfung der Tat vom 22. Mai 1980 und ihres Verhältnisses zu folgenden Taten beeinträchtigt hat (vgl. BGH, Urt. v. 15. Dezember 1981 - 1 StR 724/81; Beschl. v. 14. Juni 1978 - 3 StR 55/78).

  • BGH, 24.06.2009 - 5 StR 206/09

    Diebstahl (Alleingewahrsam eines Angestellten am Inhalt eines Tresors des

    Dessen Kenntnis war aber für die Prüfung unerlässlich, ob zwischen den beiden Anklageschriften so große Abweichungen bestehen, dass die Verlesung des falschen Anklagesatzes den Zweck nicht erfüllt hätte, die Teilnehmer an der Hauptverhandlung mit dem Gegenstand der Verhandlung und mit den Grenzen bekannt zu machen, in denen sich diese und die Urteilsfindung zu bewegen haben (vgl. BGH NJW 1982, 1057).
  • OLG Köln, 26.09.2003 - Ss 388/03

    Formelle Ordnungsgemäßheit einer Revisionsbegründung durch eine hinreichend

    Zwar ist das Beruhen eines Urteils auf einem Verstoß gegen § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO dann auszuschließen, wenn ausnahmsweise wegen Einfachheit der Sach- und Rechtslage weder der Gang der Hauptverhandlung noch das Urteil irgendwie von dem Verfahrensmangel berührt worden ist (vgl. BGH NJW 82, 1057; BGH NStZ 95, 200; OLG Hamm NStZ-RR 99, 276).
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Keine Angaben zum angewandten

  • BGH, 19.06.1984 - 1 StR 344/84

    Revision aufgrund fehlender Verlesung des Anklagesatzes - Anklagesatz - Verlesung

  • BGH, 27.07.1982 - 1 StR 360/82

    Verlesung des Anklagesatzes als wesentliches Verfahrenserfordernis zu Beginn

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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1981 - 4 AR (Vs) 32/81   

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https://dejure.org/1981,7596
BGH, 22.12.1981 - 4 AR (Vs) 32/81 (https://dejure.org/1981,7596)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1981 - 4 AR (Vs) 32/81 (https://dejure.org/1981,7596)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1981 - 4 AR (Vs) 32/81 (https://dejure.org/1981,7596)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafvollzug - Urlaub - Beurteilungsspielraum - Beurlaubungsversagung - Verdacht des Vollzugsentzugs - Urlaubsverweigerung

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1057
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Hildesheim, 25.06.2007 - 23 StVK 302/07

    Strafvollzug: Pflicht der Justizvollzugsanstalt zur Umsetzung einer dem

    b) aa) Soweit die Antragsgegnerin hier Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit und Interessen des Antragstellers gegeneinander abgewogen hat, erfüllt die hier vorgetragene Abwägung die Anforderungen weder der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insoweit BVerfG v. 13.12.1997 zu 2 BvR 1404/96 in NJW 1998, 1133ff., v. 01.04.1998 zu 2 BvR 1951/96 in NStZ 1998, 430f. und v. 26.02.2003 zu 2 BvR 24/03) noch der Fachgerichte (vgl. BGH v. 22.12.1982 zu 4 AR (Vs) 32/81 in BGHSt 30, 320ff.; OLG Frankfurt v. 08.09.1982 zu 3 Ws 627/82 in NStZ 1983, 93f. sowie OLG Celle v. 16.03.1988 zu 1 Ws 50/88 in NStE Nr. 6 zu § 11 StVollzG) an konkret zu bezeichnende Tatsachen.
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