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BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Zum Einblicksrecht des Betriebsrats in die Bruttogehaltslisten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einblicksrecht - Vergütungsbestandteil - AUßertarifliche Vergütung - Darlegungspflicht - Presseunternehmen - Gehaltsliste
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 01.11.1978 - 5 TaBV 3/78
- BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79
Papierfundstellen
- BAGE 35, 342
- NJW 1982, 123
- VersR 1982, 56
- BB 1981, 1213
- BB 1981, 1950
- DB 1981, 2386
- afp 1981, 481
- JR 1982, 88
Wird zitiert von ... (22)
- OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3-14/12
Körperverletzung zum Nachteil eines Pressefotografen: Notwehr des Angeklagten …
Das Herstellen eines Bildes stellt aber nach allgemeiner Ansicht der Rechtsprechung einen Eingriff in das sich aus Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG ergebene allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) dar, weil bereits mit der Anfertigung des Bildes in das Selbstdarstellungsrecht des Betroffenen eingegriffen, das Bildnis in der konkreten Form der Kontrolle und Verfügungsgewalt des Abgebildeten entzogen wird (…Dreier/Schulze, 2. Aufl. 2006, § 22 KunstUrhG Rn. 13 m.w.N.;… Götting in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl. 2010, § 22 KunstUrhG Rn. 5 und 35 m.w.N.; OLG Karlsruhe, NJW 1982, 123). - BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 5.01
Informationsrecht des Personalrats; dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in …
Der Einblick in die Unterlagen setzt die Personalvertretung in die Lage, Rechtsverstößen und Unbilligkeiten bereits im Vorfeld entgegenwirken zu können (vgl. Beschluss vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 15.92 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 14 S. 17; Beschluss vom 22. April 1998 - BVerwG 6 P 4.97 - Buchholz 251.9 § 73 SächsPersVG Nr. 1 S. 7; ebenso zu § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG: BAG, Beschluss vom 11. Juli 1972 - 1 ABR 2/72 - BAGE 24, 349, 353; Beschluss vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, 348 ff.). - BAG, 26.02.1987 - 6 ABR 46/84
Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats nach § 79 BetrVG
dd) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde kann der Betriebsrat seine Aufgaben nach den §§ 75, 80, 87 BetrVG (vgl. BAGE 35, 342, 348 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972; BAGE 42, 113, 115 [BAG 17.03.1983 - 6 ABR 33/80] = AP Nr. 18 zu § 80 BetrVG 1972) auch bei Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht wahrnehmen.
- BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten
Es setzt jedoch nicht voraus, dass ein besonderes Überwachungsbedürfnis konkret vorgetragen werden muss (BAG 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B III 2 der Gründe).Der Betriebsrat benötigt die Kenntnis der effektiv gezahlten Vergütungen, um sich ein Urteil darüber bilden zu können, ob insoweit ein Zustand innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit erreicht ist oder nur durch eine andere betriebliche Lohngestaltung erreicht werden kann (BAG 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B III 2 der Gründe).
aa) Für den Anspruch auf Einsichtnahme in die Gehaltslisten von Zeitungsredakteuren sowie von Lehrern und Erziehern an einer Privatschule hat der Senat eine Einschränkung durch § 118 Abs. 1 BetrVG in st. Rspr. verneint (30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B II 1 der Gründe; 22. Mai 1979 - 1 ABR 45/77 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 21, zu II 2 c aa der Gründe).
Durch die Einsicht in die Gehaltslisten von Tendenzträgern wird dem Betriebsrat auch kein verfassungsrechtlich unzulässiger Einfluss auf die geistig-ideelle Zielsetzung des Arbeitgebers eröffnet (BAG 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B II 1 der Gründe;… BVerwG 22. April 1998 - 6 P 4/97 - aaO).
- BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85
Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz
Für ein entsprechendes Auskunftsverlangen des Betriebsrats bedarf es daher auch keines besonderen Anlasses (BAG Beschluß vom 30. April 1981 - 6 ABR 77/78 -, AP Nr. 13 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 30. Juni 1981, BAGE 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 84/06
Auskunftsanspruch des Betriebsrats
Wegen des systematischen Zusammenhangs von Auskunftsanspruch nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG und Vorlageanspruch nach § 80 Abs. 2 Satz 2 1. Halbs. BetrVG gilt für das (bloße) Auskunftsverlangen des Betriebsrats nichts anderes (BAG 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B III 2 der Gründe). - BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87
Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung
Durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, in denen der Arbeitgeber die für die Berechnung der individuellen Leistungszulagen festzusetzenden Beurteilungspunkte und Wertzahlen festhält (Nr. 3 der Betriebsvereinbarung über die Gewährung von Leistungszulagen), wird dem Betriebsrat - insbesondere beim Vergleich mit den Entgeltlisten - die Möglichkeit eröffnet, zu überprüfen, ob die kollektive Entgeltregelung auch in der Betriebswirklichkeit richtig angewandt wird und der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 BetrVG beachtet wird, ob also bei gleichen Beurteilungsergebnissen auch entsprechende Leistungszulagen gewährt werden (vgl. dazu BAGE 24, 349, 354; 35, 342, 348 = AP Nr. 1 und 15 zu § 80 BetrVG 1972).Der Senat hat weiterhin mehrfach ausgesprochen, daß gegenüber dem kollektivrechtlich begründeten Einsichtsrecht die Individualinteressen zurückzutreten haben (BAGE 25, 292, 300 [BAG 18.09.1973 - 1 ABR 7/73] = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972, zu III 7 der Gründe; Beschluß vom 30. April 1974 - 1 ABR 33/73 - AP Nr. 1 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 35, 342, 351, 352 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972, zu B IV der Gründe).
Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG bedarf es keiner Darlegung eines Anlasses, da der Einblick "jederzeit" zu gewähren ist (BAGE 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 60/79 - AP Nr. 16 zu § 80 BetrVG 1972).
- BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84
Anspruch eines Betriebsrats in der Elektroindustrie auf Einsichtnahme in die …
Das gilt auch für übertarifliche Vergütungen, die nicht auf einer kollektiven Regelung aufbauen, sondern individuell vereinbart sind (BAG Beschluß vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß des Senats vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972).§ 80 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG nimmt insoweit Bezug auf die Voraussetzungen, die in § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG genannt werden (vgl. auch insoweit Beschluß des Senats vom 30. Juni 1981, aaO, zu B III 1 der Gründe).
Im Rahmen der dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG übertragenen Aufgaben benötigt der Betriebsrat die Kenntnis der effektiv gezahlten Vergütungen, um sich ein Urteil darüber bilden zu können, ob eine innerbetriebliche Lohngerechtigkeit erreicht ist oder durch eine andere betriebliche Lohngestaltung erreicht werden kann oder soll (vgl. wiederum Beschluß des Senats vom 30. Juni 1981, aaO, zu B III 2 der Gründe).
- BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97
Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten …
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Tendenzschutz des § 118 BetrVG sonst gegebene Beteiligungsrechte zwar zu einem Anhörungs- und Informationsrecht schrumpfen läßt, diesen geringeren Rechten aber nicht entgegensteht (Beschlüsse vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 33/89 - und vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 - AP Nr. 46 und Nr. 51 zu § 118 BetrVG 1972), insbesondere daher auch ein Einblicksrecht des Betriebsrats in die Bruttolohn- und Gehaltslisten nicht erwehrt (Beschluß vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 45/77 - AP Nr. 12 zu § 118 BetrVG 1972), und zwar auch nicht etwa bei Presseunternehmen (Beschluß vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972), und daß diese Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht auch unter dem Blickwinkel des Schutzes des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht beanstandet worden ist (Beschluß vom 20. August 1982 - 1 BvR 1294/81 - ArbuR 1983, 155). - BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 72/85
Anspruch des Betriebsrat auf Einblicknahme in die Listen über die Bruttolöhne und …
Das gilt auch für übertarifliche Vergütungen, die nicht auf einer kollektiven Regelung aufbauen, sondern individuell vereinbart sind (BAG Beschluß vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß des Senats vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972).§ 80 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG nimmt insoweit Bezug auf die Voraussetzungen, die in § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG genannt werden (vgl. auch insoweit Beschluß des Senats vom 30. Juni 1981, aaO, zu B III 1 der Gründe).
Im Rahmen der dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG übertragenen Aufgaben benötigt der Betriebsrat die Kenntnis der effektiv gezahlten Vergütungen, um sich ein Urteil darüber bilden zu können, ob eine innerbetriebliche Lohngerechtigkeit erreicht ist oder durch eine andere betriebliche Lohngestaltung erreicht werden kann oder soll (vgl. wiederum Beschluß des Senats vom 30. Juni 1981, aaO, zu B III 2 der Gründe).
Davon ist auch der Senat in der bereits erwähnten Entscheidung vom 30. Juni 1981 (1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, 351 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972, zu B III 3 der Gründe) ausgegangen.
Das Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Lohn- und Gehaltslisten verletzt nicht die Individualsphäre des einzelnen Arbeitnehmers und verstößt nicht gegen Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. zuletzt die Entscheidung des Senats vom 30. Juni 1981, aaO, zu B IV der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 21.01.1982 - 6 ABR 17/79
Jugendvertretung - Betriebsrat
- BAG, 14.05.1987 - 6 ABR 39/84
Aufgaben und Rechte des Betriebsrates - Erforderlichkeit des Einblicks in …
- BAG, 17.03.1983 - 6 ABR 33/80
Prämie
- BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 24/80
- BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 60/79
Betriebsrat
- LAG Baden-Württemberg, 27.09.1988 - 14 TaBV 4/88
Recht des Betriebsrats auf Vorlage von Unterlagen; Berechnung einer …
- LAG Hamm, 08.11.2002 - 10 (13) TaBV 59/02
Einrichtung einer Einigungsstelle, Mitbestimmung bei der betrieblichen …
- BAG, 17.02.1983 - 6 ABR 33/81
- BAG, 19.03.1981 - 3 ABR 38/80
Versorgunszusage - Zusage - Versorgungsordnung - Darlegungspflicht - …
- BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 10/80
- BAG, 28.06.1984 - 6 ABN 15/84
- LAG Hamm, 12.02.1986 - 12 TaBV 149/85
Einblicksrecht; Betriebsrat; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; …