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   BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79   

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BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79 (https://dejure.org/1981,845)
BAG, Entscheidung vom 30.06.1981 - 1 ABR 26/79 (https://dejure.org/1981,845)
BAG, Entscheidung vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 (https://dejure.org/1981,845)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVg 1972 § 80; BetrVG 1972 § 80 Abs. 2 S. 2; BetrVG 1972 § 87 Abs. 1 Nr. 10; BetrVg 1972 § 11; BetrVg 1972 § 118 Abs. 1 S. 1 GG Art. 2 Abs. 1; BetrVg 1972 § 5 Abs. 1 S. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Einblicksrecht des Betriebsrats in die Bruttogehaltslisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einblicksrecht - Vergütungsbestandteil - AUßertarifliche Vergütung - Darlegungspflicht - Presseunternehmen - Gehaltsliste

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 35, 342
  • NJW 1982, 123
  • VersR 1982, 56
  • BB 1981, 1213
  • BB 1981, 1950
  • DB 1981, 2386
  • afp 1981, 481
  • JR 1982, 88
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73

    Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht -

    Auszug aus BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79
    Seine frühere gegenteilige Rechtsprechung (Beschluß vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73-, BAG 25, 292 = AP Nr. 3 zu§ 80 BetrVG 1972 und vom28. Mai 1974 - 1 ABR 101/73 -, AP Nr. 7 zu § 80 BetrVG 1972) gibt der Senat auf.

    Sie würden regelmäßig nach allgemeinen Grundsätzen gewährt, so daß der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten sei (Beschluß vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 -, BAG 25, 292 /298 f j - AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972 /zu III 5 der Gründ/).

    Die Schutzfunktion des Betriebsrates besteht auch gegenüber außertariflichen Angestellten (BAG 25, 292 £2987 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972 /zu III 4 der Gründe/7).

    Seine in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAG 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972) zum Ausdruck gekommene gegenteilige Rechtsansicht gibt der Senat auf.

    Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 18. September 1973 (aaO /zu III 7 der Gründ£7) ausgesprochen, daß 13.

  • BAG, 28.05.1974 - 1 ABR 101/73

    Einblicksrecht - Bruttolohnliste - Bruttogehaltsliste - Außertarifliche

    Auszug aus BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79
    Seine frühere gegenteilige Rechtsprechung (Beschluß vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73-, BAG 25, 292 = AP Nr. 3 zu§ 80 BetrVG 1972 und vom28. Mai 1974 - 1 ABR 101/73 -, AP Nr. 7 zu § 80 BetrVG 1972) gibt der Senat auf.

    Dafür spreche vielmehr eine tatsächliche Vermutung, sofern nicht der Arbeitgeber einen konkreten gegenteiligen Vortrag bringe (Beschluß vom 28. Mai 1974 - 1 ABR 101/73 -, AP Nr. 7 zu § 80 BetrVG 1972 /zu II 2 der Gründ§ 7) .

  • BAG, 11.07.1972 - 1 ABR 2/72

    Betriebsrat - Leistungszulage - Tarifgehalt

    Auszug aus BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79
    Diese Aufgaben des Betriebsrates, die einen Einblick in die Entgeltlisten erforderlich machen, hat der Senat in seinen bisherigen Entscheidungen entsprechend § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darin gesehen, daß der Betriebsrat darüber zu wachen habe, daß einmal kollektive Entgeltregelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen eingehalten werden und daß zum anderen bei der Vergütung der Arbeitnehmer entsprechend § 75 Abs. 1 BetrVG die Grundsätze von Recht und Billigkeit beachtet und der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt werden (BAG 24, 349 /354 f J = AP Nr. 1 zu § 80 BetrVG 1972 /zu 4 b der Gründ§ 7 und AP Nr. 1 zu § 118 BetrVG 1972 /zu III 3 der Gründe7) .
  • BAG, 12.02.1980 - 6 ABR 2/78

    Einblicksrecht - Übertarifliche Vergütung - Informationsrecht

    Auszug aus BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79
    Demgegenüber hat der nunmehr für Fragen des Einsichtsrechts des Betriebsrates zuständige Sechste Senat in seiner Entscheidung vom 12. Februar 1980 (6 ABR 2/78 - /demnächst/ AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß das Einblicksrecht des Betriebsrates sich in jedem Falle auch auf übertarifliche Vergütungen erstrecke und daß es der Darlegung eines besonderen Anlasses durch den Betriebsrat für die Ausübung dieses Informationsrechtes auch dann nicht bedürfe, wenn die übertarifliche Vergütung nicht auf einer kollektiven Regelung aufbaue, sondern individuell vereinbart sei.
  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 109/78

    Auskunftspflicht

    Auszug aus BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79
    Diese bleibt vielmehr uneingeschränkt erhalten, wenn der Betriebsrat nur mit dem Mittel der Argumentation versuchen kann, die Entscheidung des Arbeitgebers zu beeinflussen (vgl. den zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts vorgesehenen Beschluß des Senats vom 19. Mai 1981 - 1 ABR 109/78 - /zu B II der Gründe7).
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79
    Auch gegenüber außertariflichen Angestellten hat daher der Betriebsrat die Aufgabe, bei der betrieblichen Lohngestaltung mitzuwirken (Beschluß des Senats vom 22. Januar 1980 - 1 ABR 48/77 - /demnächst/ AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung /zu B II 2 der Gründe/).
  • BAG, 07.11.1975 - 1 AZR 282/74

    Verfassungsrechtliche Grenzen für die Regelung des Verhältnisses zwischen dem

    Auszug aus BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79
    Der Tendenzschutz dient aber nicht der Geheimhaltung tendenzbedingter Gründe für Maßnahmen des Arbeitgebers (Urteil des Senats vom 7. November 1975 - 1 AZR 282/74 -, AP Nr. 4 zu § 118 BetrVG 1972 /zu 5 der Gründe7).
  • BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76

    Tendenzbetrieb

    Auszug aus BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79
    Die Gefahr einer "tendenzbezogenen Auseinandersetzung", deren Folge nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ein Verlust oder eine Beschränkung der Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers sein könnte (Beschluß vom 6. November 1979 - 1 BvR 81/76 - ? BVerfGE 52, 283 = AP Nr. 14 zu § 118 BetrVG 1972), besteht daher nicht.
  • OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3-14/12

    Körperverletzung zum Nachteil eines Pressefotografen: Notwehr des Angeklagten

    Das Herstellen eines Bildes stellt aber nach allgemeiner Ansicht der Rechtsprechung einen Eingriff in das sich aus Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG ergebene allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) dar, weil bereits mit der Anfertigung des Bildes in das Selbstdarstellungsrecht des Betroffenen eingegriffen, das Bildnis in der konkreten Form der Kontrolle und Verfügungsgewalt des Abgebildeten entzogen wird (Dreier/Schulze, 2. Aufl. 2006, § 22 KunstUrhG Rn. 13 m.w.N.; Götting in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl. 2010, § 22 KunstUrhG Rn. 5 und 35 m.w.N.; OLG Karlsruhe, NJW 1982, 123).
  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 5.01

    Informationsrecht des Personalrats; dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in

    Der Einblick in die Unterlagen setzt die Personalvertretung in die Lage, Rechtsverstößen und Unbilligkeiten bereits im Vorfeld entgegenwirken zu können (vgl. Beschluss vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 15.92 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 14 S. 17; Beschluss vom 22. April 1998 - BVerwG 6 P 4.97 - Buchholz 251.9 § 73 SächsPersVG Nr. 1 S. 7; ebenso zu § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG: BAG, Beschluss vom 11. Juli 1972 - 1 ABR 2/72 - BAGE 24, 349, 353; Beschluss vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, 348 ff.).
  • BAG, 26.02.1987 - 6 ABR 46/84

    Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats nach § 79 BetrVG

    dd) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde kann der Betriebsrat seine Aufgaben nach den §§ 75, 80, 87 BetrVG (vgl. BAGE 35, 342, 348 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972; BAGE 42, 113, 115 [BAG 17.03.1983 - 6 ABR 33/80] = AP Nr. 18 zu § 80 BetrVG 1972) auch bei Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht wahrnehmen.
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Es setzt jedoch nicht voraus, dass ein besonderes Überwachungsbedürfnis konkret vorgetragen werden muss (BAG 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B III 2 der Gründe).

    Der Betriebsrat benötigt die Kenntnis der effektiv gezahlten Vergütungen, um sich ein Urteil darüber bilden zu können, ob insoweit ein Zustand innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit erreicht ist oder nur durch eine andere betriebliche Lohngestaltung erreicht werden kann (BAG 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B III 2 der Gründe).

    aa) Für den Anspruch auf Einsichtnahme in die Gehaltslisten von Zeitungsredakteuren sowie von Lehrern und Erziehern an einer Privatschule hat der Senat eine Einschränkung durch § 118 Abs. 1 BetrVG in st. Rspr. verneint (30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B II 1 der Gründe; 22. Mai 1979 - 1 ABR 45/77 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 21, zu II 2 c aa der Gründe).

    Durch die Einsicht in die Gehaltslisten von Tendenzträgern wird dem Betriebsrat auch kein verfassungsrechtlich unzulässiger Einfluss auf die geistig-ideelle Zielsetzung des Arbeitgebers eröffnet (BAG 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B II 1 der Gründe; BVerwG 22. April 1998 - 6 P 4/97 - aaO).

  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Für ein entsprechendes Auskunftsverlangen des Betriebsrats bedarf es daher auch keines besonderen Anlasses (BAG Beschluß vom 30. April 1981 - 6 ABR 77/78 -, AP Nr. 13 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 30. Juni 1981, BAGE 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 84/06

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats

    Wegen des systematischen Zusammenhangs von Auskunftsanspruch nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG und Vorlageanspruch nach § 80 Abs. 2 Satz 2 1. Halbs. BetrVG gilt für das (bloße) Auskunftsverlangen des Betriebsrats nichts anderes (BAG 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

    Durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, in denen der Arbeitgeber die für die Berechnung der individuellen Leistungszulagen festzusetzenden Beurteilungspunkte und Wertzahlen festhält (Nr. 3 der Betriebsvereinbarung über die Gewährung von Leistungszulagen), wird dem Betriebsrat - insbesondere beim Vergleich mit den Entgeltlisten - die Möglichkeit eröffnet, zu überprüfen, ob die kollektive Entgeltregelung auch in der Betriebswirklichkeit richtig angewandt wird und der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 BetrVG beachtet wird, ob also bei gleichen Beurteilungsergebnissen auch entsprechende Leistungszulagen gewährt werden (vgl. dazu BAGE 24, 349, 354; 35, 342, 348 = AP Nr. 1 und 15 zu § 80 BetrVG 1972).

    Der Senat hat weiterhin mehrfach ausgesprochen, daß gegenüber dem kollektivrechtlich begründeten Einsichtsrecht die Individualinteressen zurückzutreten haben (BAGE 25, 292, 300 [BAG 18.09.1973 - 1 ABR 7/73] = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972, zu III 7 der Gründe; Beschluß vom 30. April 1974 - 1 ABR 33/73 - AP Nr. 1 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 35, 342, 351, 352 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972, zu B IV der Gründe).

    Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG bedarf es keiner Darlegung eines Anlasses, da der Einblick "jederzeit" zu gewähren ist (BAGE 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 60/79 - AP Nr. 16 zu § 80 BetrVG 1972).

  • BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 72/85

    Anspruch des Betriebsrat auf Einblicknahme in die Listen über die Bruttolöhne und

    Das gilt auch für übertarifliche Vergütungen, die nicht auf einer kollektiven Regelung aufbauen, sondern individuell vereinbart sind (BAG Beschluß vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß des Senats vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972).

    § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG nimmt insoweit Bezug auf die Voraussetzungen, die in § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG genannt werden (vgl. auch insoweit Beschluß des Senats vom 30. Juni 1981, aaO, zu B III 1 der Gründe).

    Im Rahmen der dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG übertragenen Aufgaben benötigt der Betriebsrat die Kenntnis der effektiv gezahlten Vergütungen, um sich ein Urteil darüber bilden zu können, ob eine innerbetriebliche Lohngerechtigkeit erreicht ist oder durch eine andere betriebliche Lohngestaltung erreicht werden kann oder soll (vgl. wiederum Beschluß des Senats vom 30. Juni 1981, aaO, zu B III 2 der Gründe).

    Davon ist auch der Senat in der bereits erwähnten Entscheidung vom 30. Juni 1981 (1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, 351 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972, zu B III 3 der Gründe) ausgegangen.

    Das Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Lohn- und Gehaltslisten verletzt nicht die Individualsphäre des einzelnen Arbeitnehmers und verstößt nicht gegen Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. zuletzt die Entscheidung des Senats vom 30. Juni 1981, aaO, zu B IV der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84

    Anspruch eines Betriebsrats in der Elektroindustrie auf Einsichtnahme in die

    Das gilt auch für übertarifliche Vergütungen, die nicht auf einer kollektiven Regelung aufbauen, sondern individuell vereinbart sind (BAG Beschluß vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß des Senats vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972).

    § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG nimmt insoweit Bezug auf die Voraussetzungen, die in § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG genannt werden (vgl. auch insoweit Beschluß des Senats vom 30. Juni 1981, aaO, zu B III 1 der Gründe).

    Im Rahmen der dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG übertragenen Aufgaben benötigt der Betriebsrat die Kenntnis der effektiv gezahlten Vergütungen, um sich ein Urteil darüber bilden zu können, ob eine innerbetriebliche Lohngerechtigkeit erreicht ist oder durch eine andere betriebliche Lohngestaltung erreicht werden kann oder soll (vgl. wiederum Beschluß des Senats vom 30. Juni 1981, aaO, zu B III 2 der Gründe).

  • BAG, 21.01.1982 - 6 ABR 17/79

    Jugendvertretung - Betriebsrat

    oder erfolgten Verstoßes gegen die zugunsten der Arbeitnehmer ergangenen Regelungen vorliegen (BAG 24, 349, AP Nr. 1 zu § 80 BetrVG 1972; BAG 25, 292, AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972; AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 -, AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972 und 3. Dezember 1981 - 6 ABR 60/79 -, AP Nr. 16 zu § 80 BetrVG 1972; Dietz/ Richardi, BetrVG, 5. Aufl., § 80 Rdnr. 9; GK-Thiele, BetrVG, 2. Bearbeitung, § 80 Rdnr. 15 f.).

    Die Jugendvertretung würde im Ergebnis genötigt, einen Verdacht gegen den Arbeitgeber zu äußern oder irgendeinen sonstigen Grund für ihr Begehren vor zuschieben (vgl. dazu hinsichtlich des Einblicksrechts des Betriebsrats in Lohn- und Gehaltslisten BAG AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972; BAG Beschlüsse vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - aaO und vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 60/79 - aaO).

  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97

    Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten

  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 24/80
  • BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 60/79

    Betriebsrat

  • BAG, 14.05.1987 - 6 ABR 39/84

    Aufgaben und Rechte des Betriebsrates - Erforderlichkeit des Einblicks in

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.1988 - 14 TaBV 4/88

    Recht des Betriebsrats auf Vorlage von Unterlagen; Berechnung einer

  • LAG Hamm, 08.11.2002 - 10 (13) TaBV 59/02

    Einrichtung einer Einigungsstelle, Mitbestimmung bei der betrieblichen

  • BAG, 17.03.1983 - 6 ABR 33/80

    Prämie

  • BAG, 17.02.1983 - 6 ABR 33/81
  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 10/80
  • BAG, 19.03.1981 - 3 ABR 38/80

    Versorgunszusage - Zusage - Versorgungsordnung - Darlegungspflicht -

  • BAG, 28.06.1984 - 6 ABN 15/84
  • LAG Hamm, 12.02.1986 - 12 TaBV 149/85

    Einblicksrecht; Betriebsrat; Recht auf informationelle Selbstbestimmung;

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