Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 29.01.1982

Rechtsprechung
   BGH, 05.08.1981 - 2 StR 142/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1816
BGH, 05.08.1981 - 2 StR 142/81 (https://dejure.org/1981,1816)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1981 - 2 StR 142/81 (https://dejure.org/1981,1816)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1981 - 2 StR 142/81 (https://dejure.org/1981,1816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Sammeln von Geldbeträgen ohne gemeinnützigen Zweck - Leistung von Wertersatz - Einlegung eines Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1296 (Ls.)
  • MDR 1981, 951
  • NStZ 1981, 483
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.05.1953 - 5 StR 640/52
    Auszug aus BGH, 05.08.1981 - 2 StR 142/81
    Da über ein- und dieselbe Sache in jedem Rechtszug nur ein Gericht entscheiden kann (BGHSt 4, 207), hat der Senat auch über die Revision der Staatsanwaltschaft zu befinden.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.01.1982 - 5 Ws 1/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2559
OLG Stuttgart, 29.01.1982 - 5 Ws 1/82 (https://dejure.org/1982,2559)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.01.1982 - 5 Ws 1/82 (https://dejure.org/1982,2559)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Januar 1982 - 5 Ws 1/82 (https://dejure.org/1982,2559)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1296
  • MDR 1982, 516
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 18.10.2007 - StB 34/07

    Haftbefehl gegen Berliner Soziologen aufgehoben

    Auf die Beschwerde hat der Senat nicht nur den Beschluss vom 22. August 2007, sondern auch den Haftbefehl vom 1. August 2007 zu prüfen; denn die vom Generalbundesanwalt erstrebte Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft gegeben sind (OLG Stuttgart NJW 1982, 1296, 1297).
  • BGH, 13.07.2022 - StB 28/22

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Außervollzugsetzung des Haftbefehls (dringender

    Denn die durch den Generalbundesanwalt erstrebte Wiederinvollzugsetzung ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft gegeben sind (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - StB 34/07, BGHR StPO § 116 Rechtsmittel 1 Rn. 2; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Januar 1982 - 5 Ws 1/82, NJW 1982, 1296, 1297).
  • OLG Brandenburg, 12.09.1996 - 2 Ws 170/96

    Verweigerung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft; Voraussetzungen für

    Entspricht der Haftbefehl diesen Anforderungen nicht, kann zwar das Beschwerdegericht verpflichtet sein, den Haftbefehl im Rahmen seiner Sachentscheidung (§ 309 Abs. 2 StPO ) entsprechend zu ergänzen (OLG Stuttgart, Die Justiz 1985, 217; NJW 1982, 1296 ).

    Auch vorher ist eine solche Entscheidung möglich, wenn der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlaß eines Haftbefehls wenigstens durch seinen Zusammenhang mit dem übrigen Akteninhalt diejenige Tat erkennen läßt, die die Staatsanwaltschaft zur Grundlage des Haftbefehls gemacht wissen will (so im Falle OLG Stuttgart, NJW 1982, 1296 ).

  • OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96
    Entspricht der Haftbefehl diesen Anforderungen nicht, kann zwar das Beschwerdegericht verpflichtet sein, (ihn) im Rahmen seiner Sachentscheidung (§ 309 Abs. 2 StPO ) entsprechend zu ergänzen (OLG Stuttgart, Die Justiz 1985, 217; NJW 1982, 1296 ).

    Auch vorher ist eine solche Entscheidung möglich, wenn der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlaß eines Haftbefehls wenigstens durch seinen Zusammenhang mit dem übrigen Akteninhalt diejenige Tat erkennen läßt, die die Staatsanwaltschaft zur Grundlage des Haftbefehls gemacht wissen will (so im Falle OLG Stuttgart, NJW 1982, 1296 ).

  • OLG Hamm, 20.11.2012 - 1 Ws 604/12

    Haftprüfung während laufender Hauptverhandlung; Einbeziehung der Erkenntnisse aus

    Im vorliegenden Fall hätte der Senat dazu erforderlichenfalls einen Haftbefehl selbst zu erlassen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1982, 1296).
  • OLG Hamm, 25.10.1999 - 2 Ws 314/99

    Inhalt des Haftbefehls; Entscheidung des Beschwerdegerichts

    Vielmehr muß nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. u. a. schon OLG Hamm Rpfleger 1950, 467; OLG Stuttgart NJW 1982, 1296, 1297; Justiz 1985, 31; auch OLG Brandenburg StV 1997, 140; OLG Düsseldorf StV 1996, 440; LG Bochum StV 1996, 551; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 114 Rn. 7), der sich der Senat anschließt, der Tatvorgang als solcher in seinen bedeutsamen Erscheinungsformen so mitgeteilt werden, daß ein bestimmter Lebensvorgang erkennbar ist, aus dem der Beschuldigte den gegen ihn erhobenen Vorwurf entnehmen kann.
  • KG, 06.03.2012 - 2 Ws 83/12

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für antragsgebundene Haftprüfung bis Ende

    Der Senat hat insoweit - trotz Beschränkung der Beschwerde auf die Aussetzung des Vollzuges - auch die Voraussetzungen des Haftbefehls zu prüfen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1982, 1296; Meyer-Goßner, § 116 StPO Rdn. 31).
  • OLG Stuttgart, 13.09.1996 - 1 Ws 136/96
    Es reicht für die Formwirksamkeit des Haftfortdauerbeschlusses nicht aus, wenn auf den "Umfang der heutigen Verurteilung" Bezug genommen wird: denn die Bezugnahme auf ein schriftlich noch gar nicht abgesetztes oder auf ein zwar schriftlich abgesetztes, aber dem Haftbefehl nicht beigeheftetes Urteil genügt nicht (vgl. OLG Stuttgart Die Justiz 1980, 88; NJW 1982, 1296 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Auflage, § 114 Rdnr. 8).
  • OLG Hamm, 08.02.2001 - 2 BL 7/00

    Haftbefehl; Konkretisierung; Bezugnahme auf nicht als Anlage beigefügte Urkunden

    Dabei muss insbesondere die Tat aus sich heraus verständlich beschrieben werden, wobei das Tatgeschehen nach Ort und Zeit, Art der Durchführung, Person des Verletzten und den sonstigen Umständen so genau zu bezeichnen ist, dass ein bestimmter Lebensvorgang erkennbar wird, dem der Beschuldigte den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf entnehmen kann (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 114 Randnummern 4, 7 m.w.N.; OLG Hamm, StV 2000, 153, 154; OLG Stuttgart NJW 1982, 1296, 1297; OLG Düsseldorf StV 1996, 440).
  • OLG Hamm, 08.02.2001 - 2 BL 7/01

    Haftbefehl; Konkretisierung; Bezugnahme auf nicht als Anlage beigefügte Urkunden

    Dabei muss insbesondere die Tat aus sich heraus verständlich beschrieben werden, wobei das Tatgeschehen nach Ort und Zeit, Art der Durchführung, Person des Verletzten und den sonstigen Umständen so genau zu bezeichnen ist, dass ein bestimmter Lebensvorgang erkennbar wird, dem der Beschuldigte den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf entnehmen kann (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 114 Randnummern 4, 7 m.w.N.; OLG Hamm, StV 2000, 153, 154; OLG Stuttgart NJW 1982, 1296, 1297; OLG Düsseldorf StV 1996, 440).
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