Rechtsprechung
BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Auferlegung einer zunächst nicht vorgesehenen Geldzahlung durch das Gericht bei Hervortreten nachträglicher Umstände,die die Erteilung einer solchen Auflage rechtfertigen
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Zulässigkeit der nachträglichen Auflage, einen Geldbetrag zu zahlen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1544
- NStZ 1982, 286 (Ls.)
- StV 1982, 359
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 22.10.1976 - 1 Ws 513/76
Auszug aus BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82
Die Vorschrift des § 358 Abs. 2 StPO, auf die sich der Beschwerdeführer beruft, betrifft nach ihrem Wortlaut nur Urteile; sie ist deshalb auf Beschlüsse nach § 268 a StPO nicht unmittelbar anzuwenden (OLG Hamm NJV 1978, 1596; OLG Hamburg NJW 1981, 470 [OLG Hamburg 04.03.1980 - 1 Ws 51/80]; a.A. OLG Koblenz NJW 1977, 1074 [OLG Koblenz 22.10.1976 - 1 Ws 513/76] und OLG Frankfurt NJW 1978, 959). - OLG Hamburg, 04.03.1980 - 1 Ws 51/80
Auszug aus BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82
Die Vorschrift des § 358 Abs. 2 StPO, auf die sich der Beschwerdeführer beruft, betrifft nach ihrem Wortlaut nur Urteile; sie ist deshalb auf Beschlüsse nach § 268 a StPO nicht unmittelbar anzuwenden (OLG Hamm NJV 1978, 1596; OLG Hamburg NJW 1981, 470 [OLG Hamburg 04.03.1980 - 1 Ws 51/80]; a.A. OLG Koblenz NJW 1977, 1074 [OLG Koblenz 22.10.1976 - 1 Ws 513/76] und OLG Frankfurt NJW 1978, 959). - OLG Hamm, 23.03.1978 - 5 Ws 54/78
Auszug aus BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82
Dieser Rechtsgedanke steht nachträglichen Entscheidungen jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das zunächst mit der Sache befaßte Gericht eine Entscheidung gleichen Inhalts in Abänderung seiner ursprünglichen Entscheidung selbst hätte treffen können (OLG Karlsruhe Die Justiz 1979, 211; OLG Hamm NJW 1978, 1596, 1597 [OLG Hamm 23.03.1978 - 5 Ws 54/78]; Gollwitzer JR 1977, 346, 347; Horn MDR 1981, 13, 15).
- BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14
Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen …
Im Hinblick auf den strafähnlichen Charakter der Auflagen und ihrer Genugtuungsfunktion wird im Rahmen nachträglicher Anordnung oder Änderung der Ausgestaltung der Bewährung gemäß § 56e StGB, obwohl das Verbot der reformatio in peius bei Bewährungsauflagen nicht gilt (BGH, Beschluss vom 16. Februar 1982 - 5 StR 1/82, NJW 1982, 1544), in der Strafrechtswissenschaft und gelegentlich in der Strafrechtsprechung die Auffassung vertreten, den Verurteilten belastende Auflagen dürften nicht allein auf eine vom Tatrichter abweichende Beurteilung des Genugtuungsbedürfnisses seitens des für die Entscheidung nach § 56e StGB zuständigen Gerichts gestützt werden (…vgl. Groß aaO § 56e Rn. 13;… Stree/Kinzig aaO § 56e Rn. 4 mwN; siehe auch OLG Stuttgart, NStZ-RR 2004, 362, 363). - OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 (10) Ss 138/16
Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Ausnahme der …
Hingewiesen wird auch zutreffend darauf, dass das Berufungsgericht, wenn im Berufungsurteil die Strafe zur Bewährung ausgesetzt bleibt, neu nach § 268a StPO zu beschließen hat und insoweit nicht als Rechtsmittelgericht, sondern erstinstanzlich tätig werde (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 02.06.2010, a.a.O.) Nach anderer Meinung soll das Verbot der Schlechterstellung entsprechend dem in §§ 331, 358 Abs. 2 StPO für das Berufungs- und das Revisionsverfahren normierten Rechtsgedanken wegen des repressiven Charakters der Auflagen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen, auch für vom Rechtsmittelgericht erlassene Auflagenbeschlüsse nach § 268a StPO gelten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.1977 - 3 Ws 457/77, NJW 1978, 959 ff, offen gelassen von BGH, Beschluss vom 16.02.1982 - 5 StR 1/82, MDR 1982, 419 ff). - KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04
Bewährungsbeschluss: Erteilung ergänzender Auflagen und Weisungen durch das …
Der Bundesgerichtshof hat bislang ausdrücklich offen gelassen, in welchem Umfang das Verschlechterungsverbot bei derartigen Beschlüssen zu beachten sei (vgl. BGH NJW 1982, 1544 = JR 1982, 338 mit Anm. Meyer).
Rechtsprechung
BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verpätete Anbringung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ortsabwesenheit des bearbeitenden Rechtsanwaltes - Zurechnung von Verschulden des Verteidigers im Strafverfahren - Stellung des Nebenklägers im Strafverfahren
- rechtsportal.de
StPO (1975) § 44
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 309
- NJW 1982, 1544
- MDR 1982, 421
- NStZ 1982, 212
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 16.01.1970 - GSSt 1/70
Vorlegung an den BGH
Auszug aus BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81
Dem Nebenkläger wird Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Frist nicht bewilligt, wenn sein bevollmächtigter Vertreter die Frist schuldhaft versäumt hat (wie BayObLGSt 1970, 9).Das hat mit eingehender Begründung der Große Senat für Strafsachen des Bayerischen Obersten Landesgerichts durch Beschluß vom 16. Januar 1970 entschieden (BayObLGSt 1970, 9; vgl. BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1981 - 1 StR 463/81 -).
- BGH, 06.05.1975 - 5 StR 139/75
Verstoß gegen die Frist der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung - …
Auszug aus BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81
Schon bei der Kostenentscheidung tritt das hieraus folgende besonders schutzwürdige Interesse des Angeklagten zurück: versäumt der Verteidiger die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung, so kann dem Angeklagten keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (BGHSt 26, 126 [BGH 06.05.1975 - 5 StR 139/75]). - BGH, 25.05.1960 - 4 StR 193/60
Auszug aus BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81
Wohl ist im Strafverfahren nach ständiger Rechtsprechung einem Angeklagten bei fehlendem eigenen Verschulden das Verschulden seines Verteidigers nicht anzulasten (vgl. z.B. BGHSt 14, 306, 308). - BGH, 15.10.1981 - 1 StR 463/81
Verwerfung einer Revision
Auszug aus BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81
Das hat mit eingehender Begründung der Große Senat für Strafsachen des Bayerischen Obersten Landesgerichts durch Beschluß vom 16. Januar 1970 entschieden (BayObLGSt 1970, 9; vgl. BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1981 - 1 StR 463/81 -).
- BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist schon deshalb abzulehnen, weil die Nebenklägerin sich das Verschulden ihres anwaltlichen Vertreters zurechnen lassen muß (vgl. BGHSt 30, 309;… Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 44 Rdn. 19). - BGH, 04.07.2023 - 5 StR 145/23
Verwerfung der Revision der Einziehungsbeteiligten; Antrag auf Wiedereinsetzung …
Dieses Privileg kommt dem Beschuldigten jedoch nur zugute, soweit er sich mit einem Rechtsbehelf gegen den Schuldspruch oder den Rechtsfolgenausspruch wendet, welche sich besonders einschneidend auf Ehre, Freiheit, Familie, Beruf und damit sein gesamtes Leben auswirken können (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1981 - 2 StR 221/81, BGHSt 30, 309). - BGH, 20.06.2023 - 2 StR 39/23
Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Der Nebenklägerin ist, anders als einem Angeklagten bei der Verteidigung gegen einen Schuld- und Rechtsfolgenausspruch, auch das Verschulden ihres anwaltlichen Vertreters zuzurechnen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Dezember 1981 - 2 StR 221/81, BGHSt 30, 309, 310).
- OLG Karlsruhe, 17.12.1996 - 2 Ws 214/96 Dieses Verschulden muß sich wiederum die Nebenklägerin selbst anders als im Verhältnis von Angeklagtem zum Verteidiger - anrechnen lassen (BGHSt 30, 309 ff.).
- BVerwG, 18.03.1991 - 1 DB 1.91
Rechtsmitteleinlegung - Fernmündliche Übermittlung - Fristversäumung - …
Deshalb findet in überwiegend vermögensrechtlich geprägten Verfahrensabschnitten entsprechend § 85 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise eine Verschuldenszurechnung statt, so bei Fristversäumungen im Kosten- und Auslagenrecht (OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 242), in Strafvollzugsangelegenheiten (OLG Hamburg, NStZ 1991, 56), im Nebenklage- und Privatklageverfahren (BGH, NStZ 1982, 212; BGHSt 30, 309 ) und im Klageerzwingungsverfahren (OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 193). - BGH, 08.10.2002 - 4 StR 360/02
Unzulässige Revision der Nebenklage (Zurechnung des Verteidigerverschuldens; …
Den Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bleibt schon deshalb der Erfolg versagt, weil die Nebenkläger sich das Verschulden ihres anwaltlichen Vertreters zurechnen lassen müssen (BGHSt 30, 309;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 44 Rdn. 19). - BGH, 11.12.2002 - 5 StR 447/02
Kein nachträgliches rechtliches Gehör bei versäumter Rechtsmittelfrist
Bei dieser Sachlage sind die Gesuche der Nebenklägerinnen auf Wiedereinsetzung unzulässig, weil nach rechtskräftiger Sachentscheidung im Revisionsverfahren - zudem bei von ihrem Vertreter schuldhaft versäumter Frist (vgl. BGHSt 30, 309) - kein Raum für eine Wiedereinsetzung mehr ist (…vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 6 m. w. N.). - BGH, 24.04.2002 - 2 StR 44/02
Auslagenerstattung (keine Überbürdung bei beiderseitig erfolglosem Rechtsmittel; …
Für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist kein Raum, da sich der Nebenkläger das Verschulden seines anwaltlichen Vertreters zurechnen lassen muss (BGHSt 30, 309). - BGH, 28.08.2013 - 4 StR 336/13
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten ist dem Nebenkläger, der nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist Wiedereinsetzung beantragt, nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1981 - 2 StR 221/81, BGHSt 30, 309; vom 17. März 2010 - 2 StR 27/10;… weitere Nachweise bei MeyerGoßner, StPO, 56. Aufl., § 44 Rn. 19). - BGH, 13.08.2002 - 4 StR 263/02
Verwerfung der Revision der Nebenklägerin als unzulässig; Wiedereinsetzung …
Das Verschulden ihrer Vertreterin muß sich die Nebenklägerin zurechnen lassen; der Fall liegt insoweit anders als beim Verschulden eines Verteidigers (BGHSt 30, 309 f.;… BGHR StPO § 44 Verschulden 6). - OLG Hamm, 27.08.2015 - 1 Ws 312/15
Zurechnung des Verschuldens des Vertreters für den Nebenkläger
- BGH, 06.07.2004 - 5 StR 204/04
Zulässiger Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
- BGH, 17.12.2002 - 1 StR 407/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden des Rechtsanwalts; Zurechnung …
- BGH, 28.03.2006 - 4 StR 534/05
Unbegründeter Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
- BGH, 07.04.2005 - 2 StR 25/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung des Verschuldens des …
- BGH, 18.12.1990 - 5 StR 448/90
Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsgesuchs des Nebenklägers
- BGH, 02.03.2010 - 4 StR 5/10
Unbegründeter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung des …
- BGH, 10.03.1999 - 1 StR 54/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumung; Nebenklage
- BVerwG, 18.03.1991 - 1 DB 2.91
Verlust von Dienstbezügen - Zurechenbarkeit von Verschulden des …
- LG Arnsberg, 16.07.2009 - 2 Qs 47/09
Wiedereinsetzung, Büroversehen des Nebenklägervertreters
- BGH, 28.11.1995 - 4 StR 678/95
Unzulässigkeit einer Verfahrensbeschwerde wegen magelnder Begründung - …
- BGH, 15.09.1995 - 2 StR 386/95
Antrag eines Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zurechnung …
- OLG Düsseldorf, 26.10.1992 - 1 Ws 827/92
- OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 1 Ws 99/93
Haftung des Privatklägers für von seinem Anwalt verschuldete Säumnis
- BGH, 25.09.1996 - 3 StR 372/96
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BGH, 17.09.1996 - 1 StR 526/96
Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
- BGH, 19.12.1984 - 2 StR 644/84
Voraussetzungen der Unerreichbarkeit eines Zeugen - Ablehnung eines …
- BGH, 24.04.2002 - 2 StR 44/02
- KG, 30.11.2020 - 4 Ws 78/20
Zurechnung von Anwaltsverschulden im Exequaturverfahren
- OLG Hamm, 22.01.1998 - 3 Ws 506/97
Postlaufzeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden an …
- BGH, 22.11.1983 - 5 StR 757/83
Erfordernis der Übernahme von Verantwortung für die Revisionsbegründung durch den …