Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.12.1981

Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1674
BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82 (https://dejure.org/1982,1674)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1982 - 5 StR 1/82 (https://dejure.org/1982,1674)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1982 - 5 StR 1/82 (https://dejure.org/1982,1674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung einer zunächst nicht vorgesehenen Geldzahlung durch das Gericht bei Hervortreten nachträglicher Umstände,die die Erteilung einer solchen Auflage rechtfertigen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zulässigkeit der nachträglichen Auflage, einen Geldbetrag zu zahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1544
  • NStZ 1982, 286 (Ls.)
  • StV 1982, 359
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 22.10.1976 - 1 Ws 513/76
    Auszug aus BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82
    Die Vorschrift des § 358 Abs. 2 StPO, auf die sich der Beschwerdeführer beruft, betrifft nach ihrem Wortlaut nur Urteile; sie ist deshalb auf Beschlüsse nach § 268 a StPO nicht unmittelbar anzuwenden (OLG Hamm NJV 1978, 1596; OLG Hamburg NJW 1981, 470 [OLG Hamburg 04.03.1980 - 1 Ws 51/80]; a.A. OLG Koblenz NJW 1977, 1074 [OLG Koblenz 22.10.1976 - 1 Ws 513/76] und OLG Frankfurt NJW 1978, 959).
  • OLG Hamburg, 04.03.1980 - 1 Ws 51/80
    Auszug aus BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82
    Die Vorschrift des § 358 Abs. 2 StPO, auf die sich der Beschwerdeführer beruft, betrifft nach ihrem Wortlaut nur Urteile; sie ist deshalb auf Beschlüsse nach § 268 a StPO nicht unmittelbar anzuwenden (OLG Hamm NJV 1978, 1596; OLG Hamburg NJW 1981, 470 [OLG Hamburg 04.03.1980 - 1 Ws 51/80]; a.A. OLG Koblenz NJW 1977, 1074 [OLG Koblenz 22.10.1976 - 1 Ws 513/76] und OLG Frankfurt NJW 1978, 959).
  • OLG Hamm, 23.03.1978 - 5 Ws 54/78
    Auszug aus BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82
    Dieser Rechtsgedanke steht nachträglichen Entscheidungen jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das zunächst mit der Sache befaßte Gericht eine Entscheidung gleichen Inhalts in Abänderung seiner ursprünglichen Entscheidung selbst hätte treffen können (OLG Karlsruhe Die Justiz 1979, 211; OLG Hamm NJW 1978, 1596, 1597 [OLG Hamm 23.03.1978 - 5 Ws 54/78]; Gollwitzer JR 1977, 346, 347; Horn MDR 1981, 13, 15).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen

    Im Hinblick auf den strafähnlichen Charakter der Auflagen und ihrer Genugtuungsfunktion wird im Rahmen nachträglicher Anordnung oder Änderung der Ausgestaltung der Bewährung gemäß § 56e StGB, obwohl das Verbot der reformatio in peius bei Bewährungsauflagen nicht gilt (BGH, Beschluss vom 16. Februar 1982 - 5 StR 1/82, NJW 1982, 1544), in der Strafrechtswissenschaft und gelegentlich in der Strafrechtsprechung die Auffassung vertreten, den Verurteilten belastende Auflagen dürften nicht allein auf eine vom Tatrichter abweichende Beurteilung des Genugtuungsbedürfnisses seitens des für die Entscheidung nach § 56e StGB zuständigen Gerichts gestützt werden (vgl. Groß aaO § 56e Rn. 13; Stree/Kinzig aaO § 56e Rn. 4 mwN; siehe auch OLG Stuttgart, NStZ-RR 2004, 362, 363).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 (10) Ss 138/16

    Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Ausnahme der

    Hingewiesen wird auch zutreffend darauf, dass das Berufungsgericht, wenn im Berufungsurteil die Strafe zur Bewährung ausgesetzt bleibt, neu nach § 268a StPO zu beschließen hat und insoweit nicht als Rechtsmittelgericht, sondern erstinstanzlich tätig werde (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 02.06.2010, a.a.O.) Nach anderer Meinung soll das Verbot der Schlechterstellung entsprechend dem in §§ 331, 358 Abs. 2 StPO für das Berufungs- und das Revisionsverfahren normierten Rechtsgedanken wegen des repressiven Charakters der Auflagen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen, auch für vom Rechtsmittelgericht erlassene Auflagenbeschlüsse nach § 268a StPO gelten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.1977 - 3 Ws 457/77, NJW 1978, 959 ff, offen gelassen von BGH, Beschluss vom 16.02.1982 - 5 StR 1/82, MDR 1982, 419 ff).
  • KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04

    Bewährungsbeschluss: Erteilung ergänzender Auflagen und Weisungen durch das

    Der Bundesgerichtshof hat bislang ausdrücklich offen gelassen, in welchem Umfang das Verschlechterungsverbot bei derartigen Beschlüssen zu beachten sei (vgl. BGH NJW 1982, 1544 = JR 1982, 338 mit Anm. Meyer).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,307
BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81 (https://dejure.org/1981,307)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1981 - 2 StR 221/81 (https://dejure.org/1981,307)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1981 - 2 StR 221/81 (https://dejure.org/1981,307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verpätete Anbringung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ortsabwesenheit des bearbeitenden Rechtsanwaltes - Zurechnung von Verschulden des Verteidigers im Strafverfahren - Stellung des Nebenklägers im Strafverfahren

  • rechtsportal.de

    StPO (1975) § 44

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 309
  • NJW 1982, 1544
  • MDR 1982, 421
  • NStZ 1982, 212
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 16.01.1970 - GSSt 1/70

    Vorlegung an den BGH

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81
    Dem Nebenkläger wird Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Frist nicht bewilligt, wenn sein bevollmächtigter Vertreter die Frist schuldhaft versäumt hat (wie BayObLGSt 1970, 9).

    Das hat mit eingehender Begründung der Große Senat für Strafsachen des Bayerischen Obersten Landesgerichts durch Beschluß vom 16. Januar 1970 entschieden (BayObLGSt 1970, 9; vgl. BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1981 - 1 StR 463/81 -).

  • BGH, 06.05.1975 - 5 StR 139/75

    Verstoß gegen die Frist der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung -

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81
    Schon bei der Kostenentscheidung tritt das hieraus folgende besonders schutzwürdige Interesse des Angeklagten zurück: versäumt der Verteidiger die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung, so kann dem Angeklagten keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (BGHSt 26, 126 [BGH 06.05.1975 - 5 StR 139/75]).
  • BGH, 25.05.1960 - 4 StR 193/60
    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81
    Wohl ist im Strafverfahren nach ständiger Rechtsprechung einem Angeklagten bei fehlendem eigenen Verschulden das Verschulden seines Verteidigers nicht anzulasten (vgl. z.B. BGHSt 14, 306, 308).
  • BGH, 15.10.1981 - 1 StR 463/81

    Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81
    Das hat mit eingehender Begründung der Große Senat für Strafsachen des Bayerischen Obersten Landesgerichts durch Beschluß vom 16. Januar 1970 entschieden (BayObLGSt 1970, 9; vgl. BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1981 - 1 StR 463/81 -).
  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist schon deshalb abzulehnen, weil die Nebenklägerin sich das Verschulden ihres anwaltlichen Vertreters zurechnen lassen muß (vgl. BGHSt 30, 309; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 44 Rdn. 19).
  • BGH, 04.07.2023 - 5 StR 145/23

    Verwerfung der Revision der Einziehungsbeteiligten; Antrag auf Wiedereinsetzung

    Dieses Privileg kommt dem Beschuldigten jedoch nur zugute, soweit er sich mit einem Rechtsbehelf gegen den Schuldspruch oder den Rechtsfolgenausspruch wendet, welche sich besonders einschneidend auf Ehre, Freiheit, Familie, Beruf und damit sein gesamtes Leben auswirken können (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1981 - 2 StR 221/81, BGHSt 30, 309).
  • BGH, 20.06.2023 - 2 StR 39/23

    Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Der Nebenklägerin ist, anders als einem Angeklagten bei der Verteidigung gegen einen Schuld- und Rechtsfolgenausspruch, auch das Verschulden ihres anwaltlichen Vertreters zuzurechnen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Dezember 1981 - 2 StR 221/81, BGHSt 30, 309, 310).
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