Weitere Entscheidungen unten: BGH, 24.03.1982 | OLG Düsseldorf, 23.12.1981

Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1981 - 2 ARs 232/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1412
BGH, 22.12.1981 - 2 ARs 232/81 (https://dejure.org/1981,1412)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1981 - 2 ARs 232/81 (https://dejure.org/1981,1412)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1981 - 2 ARs 232/81 (https://dejure.org/1981,1412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts auf dem Gebiete des Strafrechts - Anforderungen an die Aufhebung eines Urteils - Voraussetzungen für die Wiederaufnahme eines Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1712 (Ls.)
  • MDR 1982, 424
  • NStZ 1982, 214
  • StV 1982, 213
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.1965 - 2 ARs 368/64

    Anwendbarkeit des § 84 Abs. 2 JGG auf Fälle hypothetischer

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 2 ARs 232/81
    Das rechtfertigt es, § 120 GVG entsprechend auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden (vgl. BGHSt 20, 157, 158).
  • BGH, 25.04.1974 - 2 ARs 105/74

    Antrag auf Bestimmung eines zuständigen Gerichts wegen Wiederaufnahme des

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 2 ARs 232/81
    Soweit der Senat in seinem Beschluß vom 25. April 1974 (2 ARs 105/74) eine andere Meinung vertreten hat, hält er daran nicht fest.
  • LG Berlin, 15.12.1980 - 510-17/80

    Marinus van der Lubbe

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 2 ARs 232/81
    Das Landgericht hat den Antrag für zulässig erachtet und durch Beschluß vom 15. Dezember 1980 (Strafverteidiger 1981, 140) "das durch den Beschluß des Landgerichts Berlin vom 21. April 1967 bereits abgeänderte Urteil des vierten Strafsenats des Reichsgerichts vom 23. Dezember 1933 unter Freisprechung des Marinus van der L. aufgehoben".
  • BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05

    Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher

    Der Bundesgerichtshof hat im Falle einer gerichtlich beschlossenen Schuldspruchänderung nach dem Berliner Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts auf dem Gebiet des Strafrechts vom 5. Januar 1951 - NS-StrWG - (VOBl. für Berlin I, S. 31) entschieden, dass ein strafrechtliches Wiederaufnahmeverfahren für die Abschnitte des Urteils, die durch die Urteilsänderung aufgrund des Wiedergutmachungsgesetzes entfallen seien, nicht mehr zulässig sei; denn Gegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens sei das Urteil in der Fassung, die es durch die Schuldspruchänderung nach dem Wiedergutmachungsgesetz erhalten habe (vgl. BGHSt 31, 365 ; BGH, NStZ 1982, S. 214; KG, NStZ 1981, S. 273 mit insoweit zustimmender Anm. Rieß; so auch Gössel, in: Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. 1997, Vor § 359 Rn. 147; Päuser, Die Rehabilitierung von Deserteuren der Deutschen Wehrmacht unter historischen, juristischen und politischen Gesichtspunkten mit Kommentierung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile [NS-AufhG vom 28.05.1998], Dissertation München 2000, S. 65; s. hierzu auch Eschelbach, in: KMR, Stand Januar 2003, § 359 Rn. 110).
  • BGH, 02.05.1983 - 3 ARs 4/83

    Marinus van der Lubbe

    Der Senat stimmt in dieser Frage dem Beschluß des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 1981 (NStZ 1982, 214) zu, in dem dieser an einer abweichenden früheren Auffassung (Beschluß vom 25. April 1974 - 2 ARs 105/74) nicht mehr festgehalten hat.

    Denn Gegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens ist das Reichsgerichtsurteil in der Fassung, die es durch die Schuldspruchänderung nach dem Wiedergutmachungsgesetz erhalten hat (BGH NStZ 1982, 214; KG NStZ 1981, 273).

  • OLG Zweibrücken, 22.02.2017 - 1 Ws 310/16

    Strafverfahren: Antrag auf Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil

    Dies gilt umso mehr, als ein Antrag, der nicht nur wegen eines Formmangels im Sinne von § 366 Abs. 2 StPO verworfen wird, das Wiederaufnahmevorbringen verbraucht und nicht wiederholt werden kann (BGH, NStZ 1982, 214; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage 2016, § 372, Rn. 9 m. w. N.; Schmidt, in: KK-StPO, 7. Auflage 2013, § 366, Rn. 17 m. w. N.; Frister, in: SK-StPO, 4. Auflage 2014, § 368, Rn. 15).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1982 - 2 StR 105/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,700
BGH, 24.03.1982 - 2 StR 105/82 (https://dejure.org/1982,700)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1982 - 2 StR 105/82 (https://dejure.org/1982,700)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1982 - 2 StR 105/82 (https://dejure.org/1982,700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftes Rechtsmittel bei Anfechtung eines ein Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärenden Beschlusses - Ablehnung des Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 15
  • NJW 1982, 1712
  • MDR 1982, 594
  • NStZ 1982, 341
  • StV 1982, 355
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 27.09.1882 - 3175/82

    Ist gegen einen Beschluss, durch welchen ein Ablehungsgesuch für unbegründet

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 2 StR 105/82
    Die Tätigkeit des "erkennenden" Gerichts erstreckt sich auf das ganze Hauptverfahren (RGSt 7, 175; 43, 179, 181; BGH NJW 1952, 234).

    Für ihn ist bereits wiederholt entschieden worden, daß der das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärende Beschluß nur mit dem Urteil angefochten werden kann, also mittels der Revision (RGSt 7, 175; 22, 135).

  • BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51

    Kriterien für die Annahme eines unbestimmten besonders schweren Falls i.S.

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 2 StR 105/82
    Die Tätigkeit des "erkennenden" Gerichts erstreckt sich auf das ganze Hauptverfahren (RGSt 7, 175; 43, 179, 181; BGH NJW 1952, 234).
  • RG, 28.09.1891 - 2121/90

    1. Welches Gericht hat über die außerhalb der Hauptverhandlung erfolgte Ablehnung

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 2 StR 105/82
    Für ihn ist bereits wiederholt entschieden worden, daß der das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärende Beschluß nur mit dem Urteil angefochten werden kann, also mittels der Revision (RGSt 7, 175; 22, 135).
  • RG, 09.11.1909 - V 906/09

    1. Was ist im Sinne des § 347 St.P.O. unter Entscheidungen des erkennenden

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 2 StR 105/82
    Die Tätigkeit des "erkennenden" Gerichts erstreckt sich auf das ganze Hauptverfahren (RGSt 7, 175; 43, 179, 181; BGH NJW 1952, 234).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Sie hatte zunächst einzelne, dafür typische Verfahrensvorgänge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen; so waren Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Besorgnis richterlicher Befangenheit (vgl. u. a. BGHSt 37, 99; 37, 298; NJW 1982, 1712; 1996, 1355; StV 1984, 318; NStZ 1985, 36; 1991, 348), die nach § 136 a StPO unzulässige Willensbeeinflussung (vgl. u. a. BGHSt 14, 189; 20, 268; NJW 1990, 1921), die Verletzung des fairen Verfahrens (vgl. u. a. BGHSt 36, 210; 37, 10; 42, 191; NStZ 1994, 196), die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGHSt 38, 102; 42, 46) und die Verletzung des Beweisantragsrechts (BGHSt 40, 287).
  • OLG Hamm, 19.08.2014 - 2 Ws 169/14

    Ablehnung; erfolglos; sofortige Beschwerde; erkennender Richter; Zurückverweisung

    Unter diesen Voraussetzungen betrifft die Entscheidung einen erkennenden Richter auch dann, wenn über das Ablehnungsgesuch schon vor Beginn der Hauptverhandlung entschieden worden ist (zu vgl. BGHSt 31, 15; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 28 Rdnr. 7).
  • BGH, 03.04.2003 - 4 StR 506/02

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge (vollständige Tatsachenmitteilung)

    Er kann auch in dem Fall, daß ein erkennender Richter nach der Eröffnung des Hauptverfahrens, aber noch vor Beginn der Hauptverhandlung abgelehnt wird, mit der Verfahrensbeschwerde nach § 338 Nr. 3 StPO rügen, daß der abgelehnte Richter bei dem Urteil mitgewirkt hat (vgl. BGHSt 31, 15).
  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 500/05

    Notwendige Wiederholung eines Ablehnungsgesuchs nach ausgesetzter

    Notwendige Wiederholung eines Ablehnungsgesuchs nach ausgesetzter Hauptverhandlung (gegen BGHSt 31, 15; nicht tragend).

    a) Diese Rügen, die an Verfahrensvorgänge aus einer früheren ausgesetzten Hauptverhandlung anknüpfen, wären nach Maßgabe von BGHSt 31, 15 statthaft.

  • OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06

    Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit

    Maßgebend ist, ob ein vernünftiger Angeklagter bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zur Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (st. Rspr., z. B. BGHSt 1, 34; 21, 334, 341; 23, 265, 266; BGH NJW 1982, 1712; BayObLG OLGSt StPO § 24 Nr. 8, 10).
  • BGH, 31.01.2023 - 4 StR 67/22

    Besorgnis der Befangenheit (Vortätigkeit des Richters: hinzutretende besondere

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirkt die Verwerfung eines Ablehnungsantrags auch nach einer erfolgten Aussetzung in der späteren Hauptverhandlung fort (BGH, Beschluss vom 24. März 1982 - 2 StR 105/82, BGHSt 31, 15 f.; vgl. demgegenüber - nicht tragend - BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 StR 500/05, NJW 2006, 854).
  • BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99

    Unzulässige sachliche Änderung eines Urteils durch den Tatrichter nach Abschluß

    Daß der Vorsitzende den Angeklagten bedrängen wollte, Angaben zur Sache zu machen (vgl. dazu BGH NJW 1959, 55; 1982, 1712; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 205) oder den Eindruck erwecken konnte, er ziehe eine schnelle Prozeßerledigung einer sachgemäßen Aufklärung der Sache vor (vgl. BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 1), ist dem vorgetragenen Sachverhalt nicht zu entnehmen.
  • BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99
    Daß der Vorsitzende den Angeklagten bedrängen wollte, Angaben zur Sache zu machen (vgl. dazu BGH NJW 1959, 55; 1982, 1712; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 205) oder den Eindruck erwecken konnte, er ziehe eine schnelle Prozeßerledigung einer sachgemäßen Aufklärung der Sache vor (vgl. BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 1), ist dem vorgetragenen Sachverhalt nicht zu entnehmen.
  • OLG Celle, 26.05.1998 - 1 Ws 101/98

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen die Richterablehnung als unbegründet

    Die Eigenschaft als erkennender Richter beginnt mit dem Erlaß des Eröffnungsbeschlusses (BGHSt 31, 15; BGH NJW 1952, 234; 1962, 260, 261) [BGH 28.11.1961 - 1 StR 432/61] .
  • BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94

    Richterablehnung im Bußgeldverfahren - Druckausübung gegen schweigenden

    Der Begründetheit der auf § 338 Nr. 3 StPO gestützten Verfahrensbeschwerde steht nicht entgegen, daß das Ablehnungsgesuch nicht in der Hauptverhandlung vom 21.3.1994, die mit dem Urteil geendet hat, sondern in der früheren Hauptverhandlung vom 13.12.1993 gestellt worden ist (BGHSt 31, 15 ; BayObLG StV 1988, 97 ).
  • OLG Hamburg, 05.07.2017 - 1 Rev 41/17

    Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei

  • OLG München, 31.03.2009 - 4St RR 14/09

    Strafverfahren: Revision gegen einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen;

  • OLG Koblenz, 22.11.2001 - 1 Ws 1423/01

    Hauptverhandlung, Aussetzung, Unterbrechung, erkennender Richter, Erledigung,

  • OLG Koblenz, 22.11.2001 - 1 Ws 1424/01

    Hauptverhandlung, Aussetzung, Unterbrechung, erkennender Richter, Erledigung,

  • OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 247/06

    Begründete Richterablehnung wegen Versagung einer Terminsverlegung bei

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.12.1981 - 3 Ws 243/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1429
OLG Düsseldorf, 23.12.1981 - 3 Ws 243/81 (https://dejure.org/1981,1429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.12.1981 - 3 Ws 243/81 (https://dejure.org/1981,1429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Dezember 1981 - 3 Ws 243/81 (https://dejure.org/1981,1429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1712
  • ZIP 1982, 720
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1960 - I ZR 159/58

    Erteilung der Einwilligung zur Fortführung einer Firma durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.1981 - 3 Ws 243/81
    Aber auch über den kaufmännischen Namen (die Firma) kann der Konkursverwalter nur mit Zustimmung des Konkursschuldners verfügen, wenn dessen Familienname in der Firma enthalten ist (vgl. BGHZ 32, 103 ff.; Jaeger, KO , § 1 Rdnr. 15; Mentzel-Kuhn-Uhlenbruck, KO , § 1 Rdnr. 80).

    Das folgt aus der Tatsache, daß der Name eines Menschen ihn in seiner Individualität bezeichnet, daß er über den vermögensrechtlichen Bereich hinausweist und deshalb die rechtlichen Interessen des Namensträgers an seinem Persönlichkeitsrecht gegenüber den Interessen der Konkursgläubiger erheblich überwiegen; die freie Verfügbarkeit des Namens (auch als Bestandteil einer Firmenbezeichnung) durch den Konkursverwalter wäre mit dem Zweck der Schutznormen für den Namen als Persönlichkeitsrecht nicht in Einklang zu bringen (BGHZ 32, 103 [111]).

    Insoweit kann auf die Ausführungen zu 1 a) und b) dieses Beschlusses verwiesen werden, zumal § 288 StGB nur die Einzelzwangsvollstreckung schützt und der Begriff des der Einzelvollstreckung unterliegenden Vermögens noch enger zu fassen sein dürfte (vgl. BGHZ 32, 103 [105, 106]).

  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 120/53

    Schutzrechte bei Enteignung in Sowjetzone

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.1981 - 3 Ws 243/81
    Die Verwertung der Firma einer in Konkurs befindlichen Personalgesellschaft - etwa wie hier einer KG - bedarf demgemäß der Zustimmung desjenigen Gesellschafters, dessen Name in der Firmenbezeichnung enthalten ist (vgl. Jaeger, KO , § 1 Rdnr. 15 und BGHZ 17, 209 [214]).
  • LAG Düsseldorf, 21.09.2011 - 12 Sa 964/11

    Änderungskündigung bei Verbraucherinsolvenz des Arbeitnehmers; unbegründete

    So hat das Bundesarbeitsgericht im Jahre 2009 (Urteil vom 05.11.2009 - 2 AZR 609/08, DB 2010, 286 Rn. 10) ausgeführt, dass aufgrund der Eröffnung des vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens ein Kündigungsschutzprozess nicht unterbrochen wird, weil mit diesem nicht die Insolvenzmasse, sondern ein höchstpersönlicher Anspruch des Arbeitnehmers (so auch OLG Düsseldorf 23.12.1981 - 3 Ws 243/81, NJW 1982, 1712 zur Arbeitskraft des Schuldners) betroffen ist.
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