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   BGH, 10.02.1982 - I ZR 80/80   

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BGH, 10.02.1982 - I ZR 80/80 (https://dejure.org/1982,779)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1982 - I ZR 80/80 (https://dejure.org/1982,779)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1982 - I ZR 80/80 (https://dejure.org/1982,779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Abbedingung von gesetzlichen Regelungen - Beförderung des Frachtgutes im grenzüberschreitenden Verkehr - Haftungsbeschränkung oder Haftungsausschluss seitens des Spediteurs nach der CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 6 Abs. 2 c; CMR Art. 6 Abs. 2 17; CMR Art. 6 Abs. 2 21; CMR Art. 6 Abs. 2 41; HGB § 412; HGB § 413

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 83, 96
  • NJW 1982, 1946
  • MDR 1982, 547
  • MDR 1982, 57
  • VersR 1982, 543
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.06.1981 - I ZR 92/79

    Rechte eines Fixkostenspediteurs im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit

    Auszug aus BGH, 10.02.1982 - I ZR 80/80
    Vereinbarungen, durch die die Geltung der §§ 412, 413 HGB abbedungen wird und die zu einem Ausschluß oder einer Beschränkung der Haftung des Spediteurs nach den Vorschriften der CMR führen, sind unwirksam (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt VersR 1981, 1030).

    Der Senat hat in diesem Sinne wiederholt entschieden und ausgesprochen, daß der Spediteur in den Fällen der §§ 412, 413 HGB, also auch der Sammelladungsspediteur wie hier die Beklagte, bei einer Beförderung des Gutes mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder im Güterfernverkehr innerhalb der Bundesrepublik seine Haftung nach der CMR bzw. nach dem GüKG, der KVO und dem HGB nicht durch § 52 Buchst. c ADSp über die §§ 412, 413 HGB ausschließen oder beschränken kann, gleichviel ob er die Beförderung selbst ausführt oder - wie hier - durch Dritte ausführen läßt (BGHZ 38, 150 = NJW 1963, 106 [BGH 25.10.1962 - II ZR 39/61]; BGH NJW 1972, 1003; BGH NJW 1972, 866; BGHZ 65, 340 = NJW 1976, 1029; BGH VersR 1978, 946; BGH NJW 1979, 2470 = VersR 1979, 445; BGH VersR 1979, 811; BGH VersR 1981, 1030).

  • BGH, 21.11.1975 - I ZR 74/75

    Aufrechnungsverbot nach ADSp

    Auszug aus BGH, 10.02.1982 - I ZR 80/80
    Der Senat hat in diesem Sinne wiederholt entschieden und ausgesprochen, daß der Spediteur in den Fällen der §§ 412, 413 HGB, also auch der Sammelladungsspediteur wie hier die Beklagte, bei einer Beförderung des Gutes mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder im Güterfernverkehr innerhalb der Bundesrepublik seine Haftung nach der CMR bzw. nach dem GüKG, der KVO und dem HGB nicht durch § 52 Buchst. c ADSp über die §§ 412, 413 HGB ausschließen oder beschränken kann, gleichviel ob er die Beförderung selbst ausführt oder - wie hier - durch Dritte ausführen läßt (BGHZ 38, 150 = NJW 1963, 106 [BGH 25.10.1962 - II ZR 39/61]; BGH NJW 1972, 1003; BGH NJW 1972, 866; BGHZ 65, 340 = NJW 1976, 1029; BGH VersR 1978, 946; BGH NJW 1979, 2470 = VersR 1979, 445; BGH VersR 1979, 811; BGH VersR 1981, 1030).

    Seine Rechtsstellung ist in diesen Fällen derjenigen eines Frachtführers so weit angenähert, daß kein Grund besteht, ihn anders zu behandeln, als einen Unternehmer, der als Hauptfrachtführer die Beförderung des Gutes im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen übernimmt, aber mit der Durchführung des Transports einen Dritten beauftragt (BGHZ 65, 340, 343 = NJW 1976, 1029, 1030; BGH NJW 1979, 2470 = VersR 1979, 445, 446).

  • BGH, 09.02.1979 - I ZR 6/77

    Umfang des Regelungsbereichs des Art. 3 des Übereinkommens über den

    Auszug aus BGH, 10.02.1982 - I ZR 80/80
    Der Senat hat in diesem Sinne wiederholt entschieden und ausgesprochen, daß der Spediteur in den Fällen der §§ 412, 413 HGB, also auch der Sammelladungsspediteur wie hier die Beklagte, bei einer Beförderung des Gutes mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder im Güterfernverkehr innerhalb der Bundesrepublik seine Haftung nach der CMR bzw. nach dem GüKG, der KVO und dem HGB nicht durch § 52 Buchst. c ADSp über die §§ 412, 413 HGB ausschließen oder beschränken kann, gleichviel ob er die Beförderung selbst ausführt oder - wie hier - durch Dritte ausführen läßt (BGHZ 38, 150 = NJW 1963, 106 [BGH 25.10.1962 - II ZR 39/61]; BGH NJW 1972, 1003; BGH NJW 1972, 866; BGHZ 65, 340 = NJW 1976, 1029; BGH VersR 1978, 946; BGH NJW 1979, 2470 = VersR 1979, 445; BGH VersR 1979, 811; BGH VersR 1981, 1030).

    Seine Rechtsstellung ist in diesen Fällen derjenigen eines Frachtführers so weit angenähert, daß kein Grund besteht, ihn anders zu behandeln, als einen Unternehmer, der als Hauptfrachtführer die Beförderung des Gutes im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen übernimmt, aber mit der Durchführung des Transports einen Dritten beauftragt (BGHZ 65, 340, 343 = NJW 1976, 1029, 1030; BGH NJW 1979, 2470 = VersR 1979, 445, 446).

  • BGH, 25.10.1962 - II ZR 39/61

    Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 10.02.1982 - I ZR 80/80
    Der Senat hat in diesem Sinne wiederholt entschieden und ausgesprochen, daß der Spediteur in den Fällen der §§ 412, 413 HGB, also auch der Sammelladungsspediteur wie hier die Beklagte, bei einer Beförderung des Gutes mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder im Güterfernverkehr innerhalb der Bundesrepublik seine Haftung nach der CMR bzw. nach dem GüKG, der KVO und dem HGB nicht durch § 52 Buchst. c ADSp über die §§ 412, 413 HGB ausschließen oder beschränken kann, gleichviel ob er die Beförderung selbst ausführt oder - wie hier - durch Dritte ausführen läßt (BGHZ 38, 150 = NJW 1963, 106 [BGH 25.10.1962 - II ZR 39/61]; BGH NJW 1972, 1003; BGH NJW 1972, 866; BGHZ 65, 340 = NJW 1976, 1029; BGH VersR 1978, 946; BGH NJW 1979, 2470 = VersR 1979, 445; BGH VersR 1979, 811; BGH VersR 1981, 1030).
  • BGH, 03.03.1972 - I ZR 55/70

    Ersatz eines Transportschadens - Haftung für Verschulden Dritter aus

    Auszug aus BGH, 10.02.1982 - I ZR 80/80
    Der Senat hat in diesem Sinne wiederholt entschieden und ausgesprochen, daß der Spediteur in den Fällen der §§ 412, 413 HGB, also auch der Sammelladungsspediteur wie hier die Beklagte, bei einer Beförderung des Gutes mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder im Güterfernverkehr innerhalb der Bundesrepublik seine Haftung nach der CMR bzw. nach dem GüKG, der KVO und dem HGB nicht durch § 52 Buchst. c ADSp über die §§ 412, 413 HGB ausschließen oder beschränken kann, gleichviel ob er die Beförderung selbst ausführt oder - wie hier - durch Dritte ausführen läßt (BGHZ 38, 150 = NJW 1963, 106 [BGH 25.10.1962 - II ZR 39/61]; BGH NJW 1972, 1003; BGH NJW 1972, 866; BGHZ 65, 340 = NJW 1976, 1029; BGH VersR 1978, 946; BGH NJW 1979, 2470 = VersR 1979, 445; BGH VersR 1979, 811; BGH VersR 1981, 1030).
  • BGH, 04.05.1979 - I ZR 51/78

    KFZ - Güterfernverkehr - Sammelspediteur - Frachtführer - Haftung - Abdingbarkeit

    Auszug aus BGH, 10.02.1982 - I ZR 80/80
    Der Senat hat in diesem Sinne wiederholt entschieden und ausgesprochen, daß der Spediteur in den Fällen der §§ 412, 413 HGB, also auch der Sammelladungsspediteur wie hier die Beklagte, bei einer Beförderung des Gutes mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder im Güterfernverkehr innerhalb der Bundesrepublik seine Haftung nach der CMR bzw. nach dem GüKG, der KVO und dem HGB nicht durch § 52 Buchst. c ADSp über die §§ 412, 413 HGB ausschließen oder beschränken kann, gleichviel ob er die Beförderung selbst ausführt oder - wie hier - durch Dritte ausführen läßt (BGHZ 38, 150 = NJW 1963, 106 [BGH 25.10.1962 - II ZR 39/61]; BGH NJW 1972, 1003; BGH NJW 1972, 866; BGHZ 65, 340 = NJW 1976, 1029; BGH VersR 1978, 946; BGH NJW 1979, 2470 = VersR 1979, 445; BGH VersR 1979, 811; BGH VersR 1981, 1030).
  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 103/70

    Maßgebende Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber einem Spediteur aus

    Auszug aus BGH, 10.02.1982 - I ZR 80/80
    Der Senat hat in diesem Sinne wiederholt entschieden und ausgesprochen, daß der Spediteur in den Fällen der §§ 412, 413 HGB, also auch der Sammelladungsspediteur wie hier die Beklagte, bei einer Beförderung des Gutes mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder im Güterfernverkehr innerhalb der Bundesrepublik seine Haftung nach der CMR bzw. nach dem GüKG, der KVO und dem HGB nicht durch § 52 Buchst. c ADSp über die §§ 412, 413 HGB ausschließen oder beschränken kann, gleichviel ob er die Beförderung selbst ausführt oder - wie hier - durch Dritte ausführen läßt (BGHZ 38, 150 = NJW 1963, 106 [BGH 25.10.1962 - II ZR 39/61]; BGH NJW 1972, 1003; BGH NJW 1972, 866; BGHZ 65, 340 = NJW 1976, 1029; BGH VersR 1978, 946; BGH NJW 1979, 2470 = VersR 1979, 445; BGH VersR 1979, 811; BGH VersR 1981, 1030).
  • BGH, 23.06.1978 - I ZR 170/76

    Haftung für das Abhandenkommen von Waren während einer entgeltlich durchgeführten

    Auszug aus BGH, 10.02.1982 - I ZR 80/80
    Der Senat hat in diesem Sinne wiederholt entschieden und ausgesprochen, daß der Spediteur in den Fällen der §§ 412, 413 HGB, also auch der Sammelladungsspediteur wie hier die Beklagte, bei einer Beförderung des Gutes mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder im Güterfernverkehr innerhalb der Bundesrepublik seine Haftung nach der CMR bzw. nach dem GüKG, der KVO und dem HGB nicht durch § 52 Buchst. c ADSp über die §§ 412, 413 HGB ausschließen oder beschränken kann, gleichviel ob er die Beförderung selbst ausführt oder - wie hier - durch Dritte ausführen läßt (BGHZ 38, 150 = NJW 1963, 106 [BGH 25.10.1962 - II ZR 39/61]; BGH NJW 1972, 1003; BGH NJW 1972, 866; BGHZ 65, 340 = NJW 1976, 1029; BGH VersR 1978, 946; BGH NJW 1979, 2470 = VersR 1979, 445; BGH VersR 1979, 811; BGH VersR 1981, 1030).
  • BGH, 11.01.2007 - IX ZR 31/05

    Anfechtung der Befriedigung eines Gläubigers aus einer geduldeten

    Die Hingabe eines Schecks stellt nach § 364 Abs. 2 BGB eine Leistung erfüllungshalber dar, mit der der Schuldner zur Befriedigung des Gläubigers eine neue Verbindlichkeit übernimmt (vgl. BGHZ 44, 178, 179; 83, 96, 101).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZR 230/93

    Haftung des Spediteur-Frachtführers für Verluste während des speditionellen

    Maßgeblich dafür ist die Erwägung, daß der Spediteur in den Fällen der §§ 412, 413 HGB hinsichtlich seiner Rechtsstellung der des Frachtführers soweit angenähert ist, daß kein Grund besteht, ihn anders zu behandeln als einen Unternehmer, der als Hauptfrachtführer die Beförderung übernimmt und mit der Durchführung des Transports einen Unterfrachtführer beauftragt (BGHZ 65, 340, 342 ff.; 83, 96, 99 f.; BGH, Urt. v. 5.6.1981 - I ZR 92/79, VersR 1981, 1030).

    Ob darüber hinaus andere Zahlungsmittel in Betracht kommen können, hat die CMR dem jeweils anzuwendenden nationalen Recht überlassen (BGHZ 83, 96, 101 m.w.N.).

    Er hat vielmehr ausgeführt, es könne dahinstehen, ob nach belgischem Recht die Annahme eines Verrechnungsschecks statt eines Barbetrages eine ordnungsgemäße Einziehung der Nachnahme bedeute, da sich die Frage, wie die Nachnahme einzuziehen sei, nach deutschem Recht beurteile (BGHZ 83, 96, 100 f.).

    Im übrigen findet hier auch nach den Bestimmungen der ADSp (§ 65), auf die sich die Beklagte selbst berufen hat, deutsches Recht Anwendung (vgl. auch BGHZ 83, 96, 101, wo in einem CMR-Fall eines Sammelladungsspediteurs insoweit ebenfalls ergänzend die ADSp herangezogen worden sind).

    b) Nach deutschem Recht ist aber bei einer Vereinbarung, die, wie hier, ohne weiteren Zusatz die Erhebung einer Nachnahme vorsieht, die Annahme eines Schecks keine ordnungsgemäße Einziehung der Nachnahme, wenn sie entgegen dem auf Erfüllung durch Zahlung gerichteten Zweck der Nachnahmevereinbarung nur erfüllungshalber und nicht an Zahlungs Statt erfolgt (vgl. BGHZ 83, 96, 101).

  • OLG Stuttgart, 28.06.2017 - 3 U 6/17

    Luftfrachtvertrag: Aktivlegitimation des Assekuradeurs zur Geltendmachung von

    Dasselbe gilt für den Spediteur, welcher eine Sammelladung durchführt (BGH, Urteil vom 10.02.1982 - I ZR 80/80, NJW 1982, 1946 [zur CMR]; MünchKomm-HGB/Ruhwedel, aaO Art. MÜ Rn. 22; Giemulla, aaO Art. 1 Rn. 40; Koller, aaO Art. 1 MÜ Rn. 5).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 258/91

    Zurechenbare Vermögenseinbußen bei Lieferverzögerung

    Die Wirksamkeit dieser Abrede war - ungeachtet des Art. 6 Abs. 2 Buchst. f CMR - nicht davon abhängig, daß sie im CMR-Frachtbrief eingetragen wurde, da die in Art. 6 Abs. 2 Buchst. f CMR vorgesehene Angabe im Frachtbrief - wie dieser überhaupt (Art. 4 Satz 2 CMR) - nicht von konstitutiver Bedeutung ist, sondern allein Beweiszwecken dient (vgl. BGHZ 83, 96, 100; OLG Düsseldorf VersR 1979, 356, 357; OLG Hamburg VersR 1980, 290, 291; OLG Düsseldorf VersR 1986, 1069; OLG Hamm VersR 1987, 609, 610) [OLG Hamm 14.11.1985 - 18 U 268/84].
  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 209/96

    Aufrechnung des Spediteurs gegen den Anspruch des Auftraggebers auf Auskehr

    Einer derartigen Annahme steht entgegen, daß die Entgegennahme eines Schecks bei einer Nachnahmesendung nach deutschem Recht grundsätzlich keine ordnungsgemäße Einziehung der Nachnahme darstellt, weil die Annahme eines Schecks dem Sicherungsbedürfnis des Versenders nicht hinreichend Rechnung trägt und die Hingabe des Schecks entgegen dem auf Erfüllung durch Zahlung gerichteten Zweck der Nachnahmevereinbarung grundsätzlich nur zahlungshalber und nicht an Zahlungs Statt erfolgt (vgl. BGHZ 83, 96, 101).
  • BGH, 07.03.1985 - I ZR 182/82

    Berufung auf Aufrechnungsverbot

    Gemäß § 413 Abs. 1 HGB hat die Klägerin danach ausschließlich die Rechte und Pflichten eines Frachtführers und zwar auch eines solchen nach der CMR (BGHZ 83, 96, 99; st. Rspr.).

    bbb) Bei der Beurteilung der danach nunmehr zu entscheidenden Frage, ob die Vorschriften der CMR einer Berufung auf das Aufrechnungsverbot des § 32 ADSp entgegenstehen, ist davon auszugehen, daß gegen eine ergänzende Heranziehung von Parteivereinbarungen - hier der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen - entgegen der Ansicht der Revision und dem von ihr angeführten Urteil des OLG Köln (VersR 1981, 168, 169) keine Bedenken bestehen, wenn die CMR hinsichtlich der von den Parteien getroffenen Regelungen keine Bestimmung trifft (BGHZ 83, 96, 101; st. Rspr.).

  • LAG Nürnberg, 21.12.2015 - 3 Sa 249/15

    Teilzeit - betriebliche Altersversorgung - Aufklärungspflicht

    Eine Pflicht zur Gegenkontrolle (Nachberechnungspflicht) besteht auch im Rahmen der allgemeinen Überwachungsfrist grundsätzlich nicht, insbesondere mutet die Rechtsprechung dem Rechtsanwalt nicht zu, für kritische Fristenabläufe einen besonders persönlichen Fristenkalender zu führen (BGH Versicherungsrecht 82, 543).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 158/96

    Einigung über Beförderungskosten zwischen einem Großverlader und einem

    Seine Rechtsstellung ist in diesen Fällen derjenigen eines Frachtführers so weit angenähert, daß kein Grund besteht, ihn anders zu behandeln als einen Unternehmer, der als Hauptfrachtführer die Beförderung des Gutes im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen übernimmt, aber mit der Durchführung des Transports einen Dritten beauftragt (BGHZ 65, 340, 343; 83, 87, 91 f.; 83, 96, 99 f.).
  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 124/83

    Wirksamkeit eines fernmündlich erteilten Auftrags zur Versicherung von Frachtgut

    Das entspricht der Rechtslage, wie sie nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Fällen des internationalen Straßengütertransports nach der CMR auch für den Landfrachtführer gilt (Art. 41 CMR; BGHZ 83, 96, 99).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 193/89

    Schadensersatz bei Nichterhebung vereinbarter Nachnahme - Zinsansprüche nach CMR

    Dabei ist im Bereich des internationalen Straßengüterverkehrs dem nationalen Recht nur insoweit eine Bedeutung zuzumessen, als die CMR, die keine abschließende Kodifikation des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs darstellt, sondern nur bestimmte frachtrechtliche Fragen regelt, keine oder keine abschließende Regelung enthält (BGHZ 83, 96, 101).
  • BGH, 14.12.1988 - I ZR 235/86

    Minderung des Anspruchs auf Fracht bei teilweisem Verlust oder Beschädigung des

  • OLG Karlsruhe, 27.02.2007 - 8 U 201/06

    Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung durch Zahlung in

  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 260/90

    Substanzschäden infolge Lieferfristüberschreitung

  • OLG Brandenburg, 01.06.2011 - 7 U 105/10

    Frachtführerhaftung nach CMR für den Verlust von Frachtgut bei Beschlagnahme der

  • BGH, 20.12.1984 - IX ZR 114/83

    Voraussetzungen der Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäfts - Beweispflicht für die

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 121/82

    Begriff der Ablieferung; Räumlicher Geltungsumfang eines Speditionsauftrags

  • OLG Hamburg, 18.04.1991 - 6 U 244/90

    Verstoß des Frachtführers gegen eine Nachnahmevereinbarung

  • OLG Karlsruhe, 09.12.1998 - 15 U 22/98

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigung einer durch ein

  • OLG Stuttgart, 22.07.1982 - 3 U 46/82

    Ausgestaltung der transportrechtlichen Qualifizierung des Vorliegens eines

  • OLG Hamm, 10.12.1987 - 18 U 294/86

    Unbewachter Parklplatz; Sicherungsmaßnahme; Sicherheitsvorkehrung; Diebstahl;

  • OLG Saarbrücken, 23.08.1985 - 4 U 118/83

    Transportrechtliche Ausgestaltung der Haftung von Frachtführer und

  • KG, 24.02.1986 - 2 U 3432/85

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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