Rechtsprechung
   BayObLG, 19.03.1982 - 1 ObOWi 503/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2028
BayObLG, 19.03.1982 - 1 ObOWi 503/81 (https://dejure.org/1982,2028)
BayObLG, Entscheidung vom 19.03.1982 - 1 ObOWi 503/81 (https://dejure.org/1982,2028)
BayObLG, Entscheidung vom 19. März 1982 - 1 ObOWi 503/81 (https://dejure.org/1982,2028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Blutalkohol; Alkohol; Untersuchung; Blut; ADH-Methode; Promille; Gefahrengrenzwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 34a

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2131
  • MDR 1982, 605
  • BayObLGSt 1982, 34
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 212/01

    Anforderungen an die Blutalkoholmessung

    Vielfach wird demgegenüber lediglich die Feststellung eines bestimmten Promillewertes aufgrund solcher Messungen für unmöglich erachtet und statt dessen dem Meßergebnis lediglich eine Indizwirkung zugebilligt, die erst im Zusammenspiel mit anderen Umständen den Schluß auf eine relative Fahruntauglichkeit des Betroffenen zulasse (OLG Stuttgart VRS 66, 450; BayObLG NJW 1982, 2131).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss OWi 98/97
    Die Streuung, die bei den Analyseergebnissen trotz neuester technischer Ausstattung und sorgfältiger - überwiegend automatisierter - Arbeitsweise nicht zu vermeiden ist, wird bei der Berechnung des Blutalkoholgehalts dadurch berücksichtigt, daß der maßgebende Wert das arithmetische Mittel ist, das mit Hilfe mindestens jeweils zweier Einzelmessungen aus zwei voneinander unabhängigen Meßverfahren gebildet wird (vgl. BayObLG VRS 62, 461, 462 ff. und Blutalkohol 1996, 103, 104 m.w.N.).

    Weil bei Messungen im Bereich der Naturwissenschaften absolute Genauigkeit, d.h. völlige Übereinstimmung des Meßergebnisses mit der wirklich gegebenen Größe, selbst unter günstigsten Bedingungen nicht erreichbar ist, also auch jede Alkoholbestimmung eine Fehlerbreite besitzt (vgl. BGH VRS 54, 452, 453; BayObLG VRS 62, 461, 462 ff. und Blutalkohol 1996, 103, 104), kann auch nach dem heutigen Erkenntnisstand bei Blutalkoholuntersuchungen für forensische Zwecke auf zwei voneinander unabhängige Untersuchungsverfahren nicht verzichtet werden.

    Die Abweichung der Einzelwerte belegt dies erst dann, wenn die sogenannte maximale Variationsbreite überschritten ist (vgl. BayObLG VRS 62, 461, 463 und Blutalkohol 1996, 103, 104; Jagusch/Hentschel a.a.O. § 316 Rdnr. 53; Tröndle, a.a.O. § 316 Rdnr. 8 c m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 02.10.1997 - 5 Ss OWi 273/97
    BayObLG VRS 62, 461,462ff. und Blutalkohol 1996, 103,104 m.w.N.).

    Da bei Messungen im Bereich der Naturwissenschaften absolute Genauigkeit, d.h. völlige Übereinstimmung des Meßergebnisses mit der wirklich gegebenen Größe, selbst unter günstigsten Bedingungen nicht erreichbar ist, also auch jede Alkoholbestimmung eine Fehlerbreite besitzt (vgl. BGH VRS 54, 452,453; BayObLG VRS 62, 461,462ff. und Blutalkohol 1996, 103,104), kann auch nach dem heutigen Erkenntnisstand bei Blutalkoholuntersuchungen für forensische Zwecke auf zwei voneinander unabhängige, ihrer Art nach unterschiedliche Untersuchungsverfahren nicht verzichtet werden.

    Die Abweichung der Einzelwerte belegt dies erst dann, wenn die sogenannte maximale Variationsbreite überschritten ist (vgl. Senatsbeschluß vom 23. April 1997 a.a.O.; BayObLG VRS 62, 461,463 und Blutalkohol 1996, 103, 104; Jagusch/Hentschel a.a.O. § 316 Rdnr. 53; Dreher/Tröndle, a.a.O. § 316 Rdnr. 8 c; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 8/87

    Anforderungen an die Annahme einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung

    Weil bei Messungen im Bereich der Naturwissenschaft absolute Genauigkeit, d.h. völlige Obereinstimmung des Meßergebnisses mit der wirklich gegebenen Größe, selbst unter günstigsten Voraussetzungen nicht erreichbar ist, kann, - jedenfalls bei dem jetzigen Erkenntnisstand - bei Blutalkoholuntersuchungen für gerichtliche Zwecke grundsätzlich auf zwei voneinander verschiedene Untersuchungsverfahren nicht verzichtet werden, um Fehlermöglichkeiten in ihren Auswirkungen auszugleichen (BayObLGSt 1982, 34 = NJW 1982, 2131).
  • OLG Nürnberg, 21.06.1993 - 8 W 1632/93

    Beweislast des Versicherers bezüglich einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung

    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur genügt es zur Feststellung der BAK im Unfallzeitpunkt, wenn jeweils zwei Analyen nach 2 Meßmethoden durchgeführt worden sind, aus denen ein Mittelwert gebildet wird (Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1982, 2131 ; BGH NJW-RR 1988, 1376).
  • BayObLG, 03.11.1995 - 1St RR 97/95
    In einem derartigen Fall ist vielmehr die Blutalkoholbestimmung zu wiederholen (wie zu verfahren ist, wenn dies nicht mehr möglich ist, bedarf hier keiner Entscheidung - zur Problematik vgl. Hentschel/Born Trunkenheit im Straßenverkehr, 6. neubearbeitete Auflage, S. 26 Rn. 66 und BayObLG VRS 62, 461 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht