Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.05.1982

Rechtsprechung
   BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81   

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BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81 (https://dejure.org/1982,618)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1982 - 2 StR 669/81 (https://dejure.org/1982,618)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1982 - 2 StR 669/81 (https://dejure.org/1982,618)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Gewaltanwendung im Sinne von § 178 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 178

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers - Gewaltanwendung - Gleichzeitige Gewaltanwendung

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 76
  • NJW 1982, 2264
  • MDR 1982, 860
  • NStZ 1983, 119 (Ls.)
  • JR 1983, 158
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61

    Gewaltsame Vornahme unzüchtiger Handlungen trotz freiwilligen Rücktritts vom

    Auszug aus BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81
    a) Zu Unrecht beruft sich das Landgericht für seine gegenteilige Ansicht auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. November 1961 - 1 StR 407/61.

    Demgegenüber hat sich der 1. Strafsenat (nur im nichttragenden Teil der Entscheidungsgründe) dafür ausgesprochen, § 176 Abs. 1 Nr. 1 a.F. StGB immer dann anzuwenden, "wenn die Gewalt Mittel zur Überwindung eines tatsächlich geleisteten oder vom Täter als bevorstehend vermuteten ernsthaften Widerstandes ist ... Das kann sehr wohl auch dann der Fall sein, wenn die Gewaltanwendung und die unzüchtige Handlung zusammenfallen, und zwar immer dann, wenn die Handlung gegen den Willen der Frau vorgenommen wird und die Gewaltanwendung zugleich, wenn auch nur zum Teil, der Lustbefriedigung wie der Willensbeugung der Frau dient" (BGHSt 17, 1 [5]; ebenso Mösl in LK 9. Aufl. § 176 Rdn. 5; auf der Grundlage des geltenden § 178 StGB auch Lackner, Lenckner und Tröndle, jeweils a.a.O.).

  • BGH, 11.12.1973 - 1 StR 530/73

    Anforderungen an die Auslegung des Begriffs "Nötigung mit Gewalt" in § 178

    Auszug aus BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81
    Eine vom ersten Augenblick an mit Gewalt vorgenommene sexuelle Handlung sollte danach noch nicht im Anfangsstadium, sondern erst in ihrem weiteren Verlauf den Tatbestand erfüllen (so - in Erweiterung der noch engeren Auffassung in den Entscheidungen RG JW 1925 S. 2135 Nr. 4; 1939 S. 400 Nr. 3 - RG JW 1929 S. 1015 Nr. 20; RGSt 65, 227 [228]; RG HRR 1940 Nr. 1423; BGH, Urteile vom 1. März 1956 - 4 StR 57/56; 24. April 1956 - 5 StR 78/56; 14. Mai 1957 - 5 StR 95/57; 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58; auf der Grundlage des geltenden § 178 StGB wohl ebenfalls BGH, Urteil vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 530/73; Horn a.a.O. Rdn. 8).

    b) Fehl geht schließlich der Hinweis des Landgerichts auf das Urteil des Bundcsgerichtshofes vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 530/73 (= MDR bei Dallinger 1974, 566) und die dort angeführte, bei den parlamentarischen Beratungen zu § 178 StGB abgegebene Stellungnahme des Regierungsvertreters.

  • BGH, 07.10.1958 - 1 StR 282/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81
    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der Täter die sexuelle Handlung so überraschend vornimmt, daß der Angegriffene einen Abwehrwillen nicht bilden konnte (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58; im Ergebnis ebenso RGSt 77, 81; OLG Hamburg, JR 1950, 408 und die einhellige Meinung im Schrifttun: Horn in SK § 178 Rdn. 9; Lackner, StGB 14. Aufl., § 178 Anm. 2a; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl., § 178 Rdn. 3; Tröndle in Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl., § 178 Rdn. 7; Schmitt JuS 1970, 185).

    Eine vom ersten Augenblick an mit Gewalt vorgenommene sexuelle Handlung sollte danach noch nicht im Anfangsstadium, sondern erst in ihrem weiteren Verlauf den Tatbestand erfüllen (so - in Erweiterung der noch engeren Auffassung in den Entscheidungen RG JW 1925 S. 2135 Nr. 4; 1939 S. 400 Nr. 3 - RG JW 1929 S. 1015 Nr. 20; RGSt 65, 227 [228]; RG HRR 1940 Nr. 1423; BGH, Urteile vom 1. März 1956 - 4 StR 57/56; 24. April 1956 - 5 StR 78/56; 14. Mai 1957 - 5 StR 95/57; 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58; auf der Grundlage des geltenden § 178 StGB wohl ebenfalls BGH, Urteil vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 530/73; Horn a.a.O. Rdn. 8).

  • BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69

    Sexuelle Nötigung - Körperkontakt - Jugendstrafe - Persönlichkeitsmangel -

    Auszug aus BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81
    Darin - ebenso im Urteil vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69 - hat der 1. Strafsenat Vorbehalte geltend gemacht gegenüber der bis dahin gefestigten Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes, jedoch nur insoweit, als sie sich auf Fälle bezieht, in denen die sexuellen Handlungen entgegen einem vorhandenen Abwehrwillen vorgenommen wurden.
  • BGH, 28.05.1957 - 5 StR 95/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81
    Eine vom ersten Augenblick an mit Gewalt vorgenommene sexuelle Handlung sollte danach noch nicht im Anfangsstadium, sondern erst in ihrem weiteren Verlauf den Tatbestand erfüllen (so - in Erweiterung der noch engeren Auffassung in den Entscheidungen RG JW 1925 S. 2135 Nr. 4; 1939 S. 400 Nr. 3 - RG JW 1929 S. 1015 Nr. 20; RGSt 65, 227 [228]; RG HRR 1940 Nr. 1423; BGH, Urteile vom 1. März 1956 - 4 StR 57/56; 24. April 1956 - 5 StR 78/56; 14. Mai 1957 - 5 StR 95/57; 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58; auf der Grundlage des geltenden § 178 StGB wohl ebenfalls BGH, Urteil vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 530/73; Horn a.a.O. Rdn. 8).
  • BGH, 24.04.1956 - 5 StR 78/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81
    Eine vom ersten Augenblick an mit Gewalt vorgenommene sexuelle Handlung sollte danach noch nicht im Anfangsstadium, sondern erst in ihrem weiteren Verlauf den Tatbestand erfüllen (so - in Erweiterung der noch engeren Auffassung in den Entscheidungen RG JW 1925 S. 2135 Nr. 4; 1939 S. 400 Nr. 3 - RG JW 1929 S. 1015 Nr. 20; RGSt 65, 227 [228]; RG HRR 1940 Nr. 1423; BGH, Urteile vom 1. März 1956 - 4 StR 57/56; 24. April 1956 - 5 StR 78/56; 14. Mai 1957 - 5 StR 95/57; 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58; auf der Grundlage des geltenden § 178 StGB wohl ebenfalls BGH, Urteil vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 530/73; Horn a.a.O. Rdn. 8).
  • OLG Hamburg, 13.12.1949 - Ss 464/49

    Vornahme einer unzüchtigen Handlung; Einverständnis; Beleidigung; Sexuelle

    Auszug aus BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81
    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der Täter die sexuelle Handlung so überraschend vornimmt, daß der Angegriffene einen Abwehrwillen nicht bilden konnte (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58; im Ergebnis ebenso RGSt 77, 81; OLG Hamburg, JR 1950, 408 und die einhellige Meinung im Schrifttun: Horn in SK § 178 Rdn. 9; Lackner, StGB 14. Aufl., § 178 Anm. 2a; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl., § 178 Rdn. 3; Tröndle in Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl., § 178 Rdn. 7; Schmitt JuS 1970, 185).
  • RG, 04.06.1943 - 5 D 153/43

    1. Auf das überraschende Vornehmen einer unzüchtigen Handlung an einer Frau, bei

    Auszug aus BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81
    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der Täter die sexuelle Handlung so überraschend vornimmt, daß der Angegriffene einen Abwehrwillen nicht bilden konnte (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58; im Ergebnis ebenso RGSt 77, 81; OLG Hamburg, JR 1950, 408 und die einhellige Meinung im Schrifttun: Horn in SK § 178 Rdn. 9; Lackner, StGB 14. Aufl., § 178 Anm. 2a; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl., § 178 Rdn. 3; Tröndle in Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl., § 178 Rdn. 7; Schmitt JuS 1970, 185).
  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    Mit der Erweiterung des Tatbestandes verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, Strafbarkeitslücken zu schließen (BTDrucks. 18/9097, aaO, S. 2, 21), weil sexuelle Übergriffe, die so überraschend vorgenommen werden, dass das Opfer einen entgegenstehenden Abwehrwillen nicht bilden oder kundtun konnte, nach § 177 StGB aF nicht als sexuelle Nötigung strafbar waren (vgl. Senat, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 669/81, BGHSt 31, 76, 77; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 92/10, juris Rn. 6; Renzikowski, NJW 2016, 3553, 3555).
  • OLG Hamm, 26.02.2013 - 5 RVs 6/13

    Geldstrafe für einen erzwungenen Kuss

    Denn wer keinen Willen zu einem bestimmten Verhalten hat, kann nicht zum gegenteiligen Verhalten gezwungen werden, weshalb nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1982, 2264; NStZ 2010, 698; Senatsbeschluss vom 31. Juli 2012 - 5 RVs 62/12 OLG Hamm -) überraschende, das Opfer lediglich "überrumpelnde" Handlungen ausscheiden, auch wenn die betroffene Person sie nicht will.
  • BGH, 30.03.2016 - 2 StR 405/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Erforderliche Gewissheit durch

    Die Penetration als sexuelle Handlung ist von einer Gewaltanwendung als Nötigungshandlung zu unterscheiden, denn der Verbrechenstatbestand setzt insoweit sowohl eine Nötigung mit Gewalt als auch die Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung als Nötigungserfolg voraus (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1961 - 1 StR 407/61, BGHSt 17, 1, 3 f.; Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 669/81, BGHSt 31, 76, 77; Beschluss vom 5. Oktober 2004 - 3 StR 256/04, NStZ 2005, 268; Fischer, StGB § 177 Rn. 14; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, 2013, § 177 Rn. 17; SSW/Wolters, StGB, 2. Aufl., § 177 Rn. 14).
  • BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der

    Die bloße überraschende Vornahme einer sexualbezogenen Handlung kann nicht als Nötigung zur Duldung dieser Handlung angesehen werden (vgl. BGHSt 31, 76, 77 f.; 36, 145, 146; BGH NStZ 1993, 78; 1995, 230; 2005, 268, 269; st. Rspr.).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

    An einer solchen finalen Verknüpfung fehlt es aber, wenn das Opfer die Zielrichtung des Angriffs gar nicht erkennt oder aber die Vorgehensweise des Täters nicht auf Überwindung eines Abwehrwillens, sondern auf bloße Überrumpelung angelegt ist (BGHSt 31, 76 ff.; NStZ 1993, 78 f.; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage 2001, § 177 Rn. 7).
  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 92/10

    Wahlfeststellung zwischen besonders schwerem sexuellen Missbrauch einer

    Eine solche sexuelle Handlung erfüllt den Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch dann nicht, wenn der Täter dabei zugleich Gewalt anwendet (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 669/81, BGHSt 31, 76 zu § 178 StGB a.F.).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    An dieser Voraussetzung fehlt es in Fällen, in denen der Täter - was nach den bisher getroffenen Feststellungen im Fall II 8 nicht auszuschließen ist - die sexualbezogene Handlung so überraschend vornimmt, daß die Angegriffene einen Abwehrwillen nicht bilden kann (BGHSt 31, 76, 77; BGH NStZ 1993, 78 ).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19

    Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des

    Reine überraschende sexuelle Handlungen stellen nach der Rechtsprechung keine finale Gewaltanwendung dar (vgl. BGH, Urteil vom 02.06.1982, Az. 2 StR 669/81).
  • OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03

    Verknüpfung Gewaltanwendung und Beischlaf bei gewaltsamer Überschreitung von

    An einer solchen "finalen Verknüpfung" (vgl. BGH a.a.O.; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8; BGH NStZ-RR/J 1998, 322 Nr. 10; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 177 Rdnr. 8 m.w.N.) zwischen Nötigungsmittel und Willensbeugung des Opfers fehlt es in Fällen einer Gewalthandlung z. B. dann, wenn die Vorgehensweise des Täters nicht auf Überwindung eines Abwehrwillens, sondern auf bloße Überrumpelung angelegt ist (BGHSt 31, 76; BGH NStZ 1995, 230; NJW 2003, 1263) oder ausschließlich der Lustbefriedigung dient (vgl. BGHSt 17, 1).
  • BGH, 04.06.2013 - 2 StR 3/13

    Nötigungshandlung bei der sexuellen Nötigung (Vergewaltigung; Gewalt)

    Die bloße - möglicherweise überraschende - Vornahme einer sexuellen Handlung gegen den Willen eines anderen ist keine "Gewalt-Nötigung" zur Duldung dieser Handlung (BGHSt 31, 76; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 177 Rn. 14).
  • BGH, 20.04.1999 - 4 StR 102/99

    Sexuelle Nötigung; Versuch; Exhibitionistische Handlung; Gewalt

  • BGH, 17.09.1992 - 4 StR 416/92

    Sexuelle Nötigung - Abwehrwille - Sexuelle Handlungen

  • OLG Koblenz, 24.05.2017 - 2 OLG 4 Ss 54/17

    Nötigung und Beleidigung: Überraschende Handlung als Nötigungshandlung;

  • OLG Hamm, 31.10.1996 - 2 Ws 364/96

    Öffentliche Klageerhebung aufgrund sexueller Nötigung; Vorläufige Einstellung des

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97

    Beurteilungsumfang der Rechtsfehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88

    Erfordernis einer sachverständigen Beratung hinsichtlich der Frage der

  • OLG Hamm, 17.06.2004 - 3 Ss 220/04

    sexuelle Nötigung; hilflose Lage; Ausnutzung; Überrumpelung des Opfers

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02
  • BGH, 15.10.1985 - 5 StR 600/85

    Strafbarkeit von in der Erwartung dadurch bewirkten künftigen Einverständnis

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Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1717
BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82 (https://dejure.org/1982,1717)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1982 - 1 StR 77/82 (https://dejure.org/1982,1717)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 (https://dejure.org/1982,1717)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall - Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht - Ablehnung der Anhörung eines (weiteren) psychiatrischen Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2264
  • MDR 1982, 767
  • NStZ 1982, 508 (Ls.)
  • JR 1983, 28
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, es sei von der Richtigkeit des psychiatrischen Gutachtens des Nervenarztes Dr. N. aus Tübingen - nach dem die Schuldfähigkeit des Angeklagten weder ausgeschlossen noch erheblich vermindert war - überzeugt; der genannte Sachverständige sei ihm seit vielen Jahren als fachlich qualifizierter und forensisch erfahrener Gutachter bekannt; sein Gutachten gehe nicht von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen aus und enthalte auch keine Widersprüche; schließlich verfüge Professor Dr. C. nicht über Forschungsmittel, die denen des Sachverständigen Dr. N. überlegen erscheinen (vgl. BGHSt 23, 176, 186).

    Außergewöhnliche Umstände, die zur Anhörung eines weiteren psychiatrischen Sachverständigen hätten drängen können (BGHSt 23, 176, 187/188), lagen nicht vor.

  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 24/81

    Totschlag - Besonders schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit dieser Vorschrift - insbesondere unter dem Blickwinkel von Art. 103 Abs. 2 GG - bestehen nicht; denn bei einer am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten restriktiven Gesetzesauslegung, wie sie auch für § 211 StGB entwickelt worden ist (vgl. BVerfGE 45, 187 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76] sowie BGHSt 30, 105), darf lebenslange Freiheitsstrafe gemäß § 212 Abs. 2 StGB nur dann verhängt werden, wenn sie im Einzelfall im Hinblick auf den einem Mord gleichwertigen Unrechts- und Schuldgehalt tat- und schuldangemessen ist (BVerfG JR 1979, 28; vgl. ferner BGH Urteil vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638; BGH NJW 1981, 2310/2311; Jähnke in LK 10. Aufl. § 212 Rdn. 45).

    Ein besonders schwerer Fall des Totschlags, der die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe rechtfertigt, setzt also voraus, daß das in der Tat zum Ausdruck kommende Verschulden des Täters außergewöhnlich groß ist; es muß ebenso schwer wiegen wie das eines Mörders; hierfür genügt nicht schon die bloße Nähe der die Tat kennzeichnenden Umstände zu einem gesetzlichen Mordmerkmal; es müssen vielmehr schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1981, 2310/2311; Bruns, JR 1979, 29/30, nach dem "das minus, das sich im Zurückbleiben der Tat hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein plus an Verwerflichkeit ausgeglichen" werden muß; Eser in Schönke/ Schröder, StGB 21. Aufl. § 212 Rdn. 12; Bruns, MDR 1982, 65/66; vgl. auch Oske, MDR 1968, 811).

  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Soweit er die von ihm (erst am 5. November 1980) wahrgenommene Handverletzung beschrieben hat, war dies die Wiedergabe einer Befundtatsache hinsichtlich des körperlichen Zustands des Angeklagten, die über sein Sachverständigengutachten in die Hauptverhandlung eingeführt werden durfte (vgl. BGHSt 9, 292, 293/294; 18, 107, 108).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Entgegen der Auffassung der Revision ist nicht ersichtlich, daß der Sachverständige Dr. N. die Tragweite der §§ 20, 21 StGB verkannt hat, indem er davon ausgegangen sei, daß nur dauerhafte , nicht auch vorübergehende seelische Störungen in Betracht kämen (vgl. BGHSt 14, 30, 32).
  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Dafür, daß die Öffentlichkeit tatsächlich ausgeschlossen worden ist (vgl. BGHSt 16, 306, 307; 17, 220, 221/222; BGH Urt. v. 5. Mai 1977 - 4 StR 33/77 -), hat die Revision nichts vorgetragen.
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Dafür, daß die Öffentlichkeit tatsächlich ausgeschlossen worden ist (vgl. BGHSt 16, 306, 307; 17, 220, 221/222; BGH Urt. v. 5. Mai 1977 - 4 StR 33/77 -), hat die Revision nichts vorgetragen.
  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Soweit er die von ihm (erst am 5. November 1980) wahrgenommene Handverletzung beschrieben hat, war dies die Wiedergabe einer Befundtatsache hinsichtlich des körperlichen Zustands des Angeklagten, die über sein Sachverständigengutachten in die Hauptverhandlung eingeführt werden durfte (vgl. BGHSt 9, 292, 293/294; 18, 107, 108).
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Die in den Urteilsgründen wiedergegebene Überzeugung des Gerichts beruht nicht allein auf dem Gutachten des Sachverständigen Dr. So., sondern auch auf dem von Professor Dr. M., Es ist im übrigen allein Sache des Tatrichters, das Ergebnis der Aussage eines Zeugen oder eines Sachverständigen festzustellen und zu würdigen; der dafür bestimmte Ort ist das Urteil (BGHSt 21, 149, 151; KK-Herdegen § 244 Rdn. 46; vgl. auch BGH NJW 1966, 63).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Die in den Urteilsgründen wiedergegebene Überzeugung des Gerichts beruht nicht allein auf dem Gutachten des Sachverständigen Dr. So., sondern auch auf dem von Professor Dr. M., Es ist im übrigen allein Sache des Tatrichters, das Ergebnis der Aussage eines Zeugen oder eines Sachverständigen festzustellen und zu würdigen; der dafür bestimmte Ort ist das Urteil (BGHSt 21, 149, 151; KK-Herdegen § 244 Rdn. 46; vgl. auch BGH NJW 1966, 63).
  • BGH, 05.05.1977 - 4 StR 33/77

    Besetzung des Gerichts als Revisionsgrund - Ein die Aussage verweigernder,

    Auszug aus BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
    Dafür, daß die Öffentlichkeit tatsächlich ausgeschlossen worden ist (vgl. BGHSt 16, 306, 307; 17, 220, 221/222; BGH Urt. v. 5. Mai 1977 - 4 StR 33/77 -), hat die Revision nichts vorgetragen.
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 24.04.1978 - 1 BvR 425/77
  • LG Cottbus, 09.06.2017 - 21 Ks 1/17

    Tötungsdelikt: Verurteilung eines Ausländers wegen Totschlag oder Mord bei

    Das Minus, das sich im Zurückbleiben der Tat hinter den Mordmerkmalen zeigt, muss durch ein Plus an Verwerflichkeit ausgeglichen werden (BGH NJW 1982, 2264).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15

    Totschlag (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Voraussetzungen; Verhältnis

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82, NJW 1982, 2264, 2265; Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 403/80, NStZ 1981, 258, 259).
  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des

    Ein besonders schwerer Fall des Totschlags, der die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe rechtfertigt, setzt voraus, daß das in der Tat zum Ausdruck gekommene Verschulden des Täters so außergewöhnlich groß ist, daß es ebenso schwer wiegt wie das eines Mörders; zu der "Nähe" der die Tat oder den Täter kennzeichnenden Umstände zu einem gesetzlichen Mordmerkmal müssen noch schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1982, 2264, 2265; NStZ 1993, 342; BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1, 3; Eser NStZ 1984, 49, 51 f.).
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Einen solchen Mangel weist das angefochtene Urteil nicht auf: Es steht in Einklang damit, daß lebenslange Freiheitsstrafe gemäß § 212 Abs. 2 StGB nur dann verhängt werden darf, wenn sie im Einzelfall im Hinblick auf den einen Mord gleichwertigen Unrechts- und Schuldgehalt tat- und schuldangemessen ist (BGH NJW 1981, 2310/2311 = NStZ 1982, 114/115; BGH NJW 1982, 2264, 2265; vgl. Bruns JR 1979, 29/30).

    Das sind besonders gewichtige Umstände, die für jeden der beiden Totschlagsfälle eine dem Mordvorwurf gleichkommende Strafwürdigkeit zu begründen vermochten (vgl. BGH, Urt. vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638; BGH NJW 1981, 2310 = NStZ 1982, 114, 115; BGH NJW 1982, 2264, 2265).

  • BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03

    Besonders schwerer Fall des Totschlages (Nähe zu Mordmerkmalen)

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1982, 2264, 2265; StV 2000, 309; BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1, 3, 4).
  • BGH, 14.10.2021 - 4 StR 95/21

    Totschlag (besonders schwerer Fall: Vorliegen, bloße Nähe der kennzeichnenden

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82; vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81, NStZ 1982, 114, 115; Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 47/18, NStZ-RR 2018, 313, 314; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; vom 20. Januar 2004 - 5 StR 395/03, NStZ-RR 2004, 205, 206) und das Minus, welches sich im Zurückbleiben des Tötungsdelikts hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein Plus an Verwerflichkeit auszugleichen vermögen (vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 Rn. 5; vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 Rn. 35, jeweils unter Verweis auf Bruns, JR 1979, 28, 29 f.).
  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86

    Aufbrechen der Tür - §§ 211, 22, 23 StGB, unmittelbares Ansetzen; § 52 StGB; § 21

    Ist der Angeklagte eines dritten (versuchten) Tötungsdelikts schuldig, so können sich aus diesem Umstand für die Ermessensentscheidung, ob für jedes der drei Verbrechen von der in § 21 StGB vorgesehenen fakultativen Strafmilderung Gebrauch zu machen ist, weitere Gesichtspunkte ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 = NJW 1982, 2264, 2265) .
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 371/86

    Totschlag - Besonders schwerer Fall - Mordmerkmal

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Momente hinzukommen, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1982, 2264, 2265).
  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83

    Schuldunfähigkeit durch verminderte Steuerungsfähigkeit infolge eines Affekts -

    Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, daß das in der Tat zum Ausdruck kommende Verschulden des Täters so schwer wiegt wie das eines Mörders (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 = NStZ 1982, 508).
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