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   BGH, 14.06.1982 - 4 StR 255/82   

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BGH, 14.06.1982 - 4 StR 255/82 (https://dejure.org/1982,1681)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1982 - 4 StR 255/82 (https://dejure.org/1982,1681)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1982 - 4 StR 255/82 (https://dejure.org/1982,1681)
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Eigenmächtige Inpfandnahme

§ 249 StGB;

§ 255 StGB, stoffgleiche Bereicherung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nötigung zur Ausstellung eines Schuldscheins - Bestehen eines materiellrechtlichen Anspruchs auf den Vermögensvorteil im Rahem des Tatbestands der räuberischen Erpressung - Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils bei Erlangung des Vorteils durch rechtswidrige oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht (Inpfandnahme)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2265
  • StV 1982, 469
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 304/79

    Verletzung der Pflicht zur Aufenthaltsermittlung bei Nichtergreifen polizeilicher

    Auszug aus BGH, 14.06.1982 - 4 StR 255/82
    Auf der anderen Seite bestand der Vermögensnachteil des L. gerade im Besitzverlust an diesen beiden Gegenständen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 304/79, bei Holtz MDR 1980, 106; Eser in Schönke/Schröder, 21. Aufl., Rdn. 20 zu § 253 StGB).
  • BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53

    Freier - §§ 253, 255 StGB, 'zu Unrecht' bedeutet: im Widerspruch zum materiellen

    Auszug aus BGH, 14.06.1982 - 4 StR 255/82
    Auch das vom Inhaber einer Geldforderung zu deren Durchsetzung angewandte strafbare Mittel der Nötigung bewirkt nicht, daß der erlangte Vermögensvorteil rechtswidrig wird (BGHSt 4, 105, 107; BGH, Beschluß vom 20. November 1981 - 2 StR 586/81 = Strafverteidiger 1982, 224).
  • BGH, 20.11.1981 - 2 StR 586/81

    Revision wegen lückenhafter Feststellungen durch das Gericht - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 14.06.1982 - 4 StR 255/82
    Auch das vom Inhaber einer Geldforderung zu deren Durchsetzung angewandte strafbare Mittel der Nötigung bewirkt nicht, daß der erlangte Vermögensvorteil rechtswidrig wird (BGHSt 4, 105, 107; BGH, Beschluß vom 20. November 1981 - 2 StR 586/81 = Strafverteidiger 1982, 224).
  • BGH, 26.02.1998 - 4 StR 54/98

    Haschisch-Schulden - §§ 249, 253, 255 StGB, keine Zueignungsabsicht bzw.

    Liegt Raub als Sonderfall der Erpressung (vgl. BGHSt 14, 386, 390) nicht vor, weil die Sache lediglich als Pfand genommen werden sollte, kommt in der Regel auch eine Strafbarkeit wegen (schwerer) räuberischer Erpressung nicht in Betracht, weil die erforderliche Stoffgleichheit zwischen erstrebtem Vermögensvorteil und vom Opfer erlittenen Schaden fehlt (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 4; BGH NJW 1982, 2265, jew. m.N.).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96

    Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die

    Wenn das verfolgte Ziel der Rechtsordnung entspricht, so wird es nicht dadurch, daß rechtswidrige Mittel zu seiner Verwirklichung angewandt werden, selbst rechtswidrig (BGHSt 3, 160, 162 f.; 20, 136, 137; BGH NJW 1982, 2265; MDR 1983, 419, 421; BayObLG …
  • BGH, 05.07.2017 - 2 StR 512/16

    Erpressung (erzwungene Inpfandnahme; Absicht rechtswidriger Bereicherung)

    Anders kann es jedoch in Fallkonstellationen der zwangsweisen Inpfandnahme einer Sache bei tatsächlich bestehender Forderung oder in Fällen liegen, in denen der Täter irrig vom Bestehen einer Forderung ausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 1982 - 4 StR 255/82, NJW 1982, 2265; Urteil vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87, NStZ 1988, 216; Beschluss vom 26. Februar 1998 - 4 StR 54/98, NStZ-RR 1998, 235, 236; LK-StGB/Vogel, 12. Aufl. § 253 Rn. 29; differenzierend Bernsmann, NJW 1982, 2214).

    Ungeachtet des Umstands, dass ein Gläubiger auch bei Bestehen einer fälligen und einredefreien Forderung von Rechts wegen nicht berechtigt ist, den Schuldner zur Herausgabe eines Sicherungsmittels zu nötigen, scheidet eine Strafbarkeit wegen Erpressung in der Regel aus, weil der Täter nicht in der Absicht handelt, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern (vgl. Senat, Beschluss vom 23. November 1989 - 2 StR 540/89, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 14. Juni 1982 - 4 StR 255/82, NJW 1982, 2265; Urteil vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87, NStZ 1988, 216; Beschluss vom 26. Februar 1998 - 4 StR 54/98, NStZ-RR 1998, 235, 236).

  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21

    Mord (Mordmerkmale: Heimtücke, niedrige Beweggründe; Vorsatz); Erpressung

    Das Drohen mit der geladenen Schusswaffe, um von dem Geschädigten im Wege der Selbsthilfe ohne Zahlung des Kaufpreises den Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere zu erlangen, erweist sich auch vor dem Hintergrund eines entsprechenden Anspruchs des Angeklagten - dazu unter 2. Buchstabe a - als verwerflich im Sinne von § 240 Abs. 2 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1953 - 2 StR 60/53, BGHSt 4, 105, 107; Beschluss vom 14. Juni 1982 - 4 StR 255/82, NJW 1982, 2265, 2266).
  • OLG Köln, 25.07.1995 - Ss 340/95

    Nötigung durch Ausräumen einer Wohnung; Begriff der Gewaltanwendung bei

    Das zum objektiven Tatbestand des § 253 StGB gehörende Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils ist erfüllt, wenn der Täter für sich oder einen Dritten einen Vermögensvorteil anstrebt, auf den er oder der Dritte keinen materiell-rechtlichen Anspruch hat; besteht ein solcher Anspruch, so wird der Vermögensvorteil nicht dadurch rechtswidrig, daß er durch rechtswidrige oder unlautere Mittel erlangt oder erstrebt wird (BGH NJW 1982, 2265; vgl. Eser in Schönke/ Schröder, StGB, 24. Aufl., § 253 Rdnr. 20).
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87

    Abgenötigte Inpfandnahme - § 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § 240

    Auch das zugunsten des Gläubigers einer Geldforderung zu deren Durchsetzung angewandte strafbare Mittel der Nötigung bewirkt nicht, daß der begehrte Vermögensvorteil rechtswidrig wird (vgl. BGH NJW 1982, 2265).
  • OLG Jena, 27.09.2005 - 1 Ss 259/05

    Erpressung, räuberische

    Der Täter muss einen Vermögensvorteil anstreben, auf den er materiellrechtlich keinen Anspruch hat ( BGH NJW 1982, 2265 [BGH 14.06.1982 - 4 StR 255/82] ).

    Er hatte vor, die Pfandstücke notfalls auf eigene Rechnung zu veräußern, wenn das Opfer bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht zahlen würde ( BGH NJW 1982, 2265 [BGH 14.06.1982 - 4 StR 255/82] f).

    Ein solcher erstrebter Vermögensvorteil würde die erforderliche tatbestandsmäßige Bereicherungsabsicht nicht begründen, weil er nicht stoffgleich mit dem bei der Geschädigten durch den Verlust des Besitzes am Handy verursachten Vermögensschaden wäre (vgl. BGH NJW 1982, 2265 [BGH 14.06.1982 - 4 StR 255/82] ; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 2).

  • BGH, 13.04.2011 - 3 StR 70/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht eines

    Insoweit liegt der Fall anders als bei einer bestehenden oder jedenfalls vom Täter für bestehend gehaltenen Forderung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Juni 1982 - 4 StR 255/82, NJW 1982, 2265; Urteil vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 628/87, NStZ 1988, 216; Beschluss vom 26. Februar 1998 - 4 StR 54/98, NStZ-RR 1998, 235).
  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 12/99

    Absicht rechtswidriger Bereicherung (Bereicherungsabsicht); Räuberische

    Daß der Anspruch mit Nötigungsmitteln durchgesetzt wer den sollte, macht den erstrebten Vermögensvorteil nicht rechtswidrig (vgl., BGH NJW 1982, 2265-1 BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 21 BGH, Beschluß vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 434/98 m.w.N.).

    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß je nach dem, ob weitere Feststellungen den bisherigen Schuldspruch bestätigen oder aber bezüglich der Geltendmachung der Forderung lediglich eine Strafbarkeit wegen versuchter Nötigung (vgl. BGH NJW 1982, 2265, 2266) in Betracht kommt, zu prüfen ist, ob die Angeklagten daneben tateinheitlich im ersteren Fall den Tatbestand des erpresserischen Menschenraubes (§ 239 a StGB), anderenfalls den der Geiselnahme (§ 239 b StGB), und zwar jeweils in der Tatbestandsalternative des Sichbemächtigens, verwirklicht haben.

  • OLG Köln, 06.05.1997 - Ss 226/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Daran fehlt es beim Durchsuchen später weggeworfener Kleidung nach Wertgegenständen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1976, 16), bei der Wegnahme von Sachen, um Sicherheiten oder ein Pfand für eine Forderung in die Hand zu bekommen (vgl. BGH NJW 1982, 2265; StV 1983, 329), bei der Wegnahme einer Sache, um deren Eigentümer zu ärgern oder zu reizen (vgl. BGH, bei Holtz, MDR 1982, 810; NJW 1985, 812; BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt StV 1984, 248) oder um sie sogleich zu zerstören (vgl. BGH NJW 1977, 1460), sofern der Täter nicht gerade durch die Zerstörung der Sache ihren wirtschaftlichen Wert erlangen will (z.B. durch das Verfeuern von Brennmaterial).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2009 - 1 Ss 16/09

    Betrug: Unberechtigter Bezug von Trennungsgeld während Tätigkeit als

  • LG Hagen, 20.12.2010 - 31 Ks 8/10

    Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer Alkoholintoxikation mit einer

  • BGH, 24.04.1990 - 5 StR 111/90

    Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung weiterer

  • BGH, 05.10.1989 - BLw 5/89

    Anforderungen an eine Abweichungsrechtsbeschwerde - Erteilung eines

  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 438/89

    Voraussetzungen für die Verurteilung wegen räuberischer Erpressung - Abpressen

  • BGH, 27.05.1986 - 4 StR 240/86

    Strafbarkeit wegen einer schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit

  • BGH, 25.05.1983 - 2 StR 29/83

    Bedeutung des Merkmals der Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils bei

  • BGH, 09.07.1985 - 4 StR 334/85

    Teilrücknahme einer Revision bei fehlender ausdrücklicher Ermächtigung des

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