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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.08.1981 - 8 B 20.81   

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https://dejure.org/1981,435
BVerwG, 12.08.1981 - 8 B 20.81 (https://dejure.org/1981,435)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.1981 - 8 B 20.81 (https://dejure.org/1981,435)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 1981 - 8 B 20.81 (https://dejure.org/1981,435)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wasserbezugsgebühren - Verbrauchsunabhängige Grundgebühr - Verbrauchsabhängige Zusatzgebühr - Bemessung der Grundgebühr - Unterschiedliche Nenngrößen - Wasserzähler - Gleichheitssatz

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2274 (Ls.)
  • MDR 1982, 431
 
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Wird zitiert von ... (74)

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Die Ungleichbehandlung, die darin liegt, dass von jedem Gebührenschuldner die Grundgebühr erhoben wird, obwohl die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung durchaus unterschiedlich sein wird, ist mit Blick auf den Gleichheitssatz schon dadurch gerechtfertigt, dass die Bereitstellung einer betriebsbereiten Abfallentsorgungseinrichtung Vorhaltekosten verursacht, die bei einer geringeren Inanspruchnahme durch einzelne Gebührenpflichtige nicht in gleichem Maße abnehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 1981 - BVerwG 8 B 20.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 44).
  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband;

    Die Aufspaltung der Benutzungsgebühr in eine verbrauchsunabhängige Grundgebühr und in eine verbrauchsabhängige Zusatzgebühr will vermeiden, dass die durch jeden Anschluss bedingten insoweit gleichen Vorhaltekosten nur nach dem Maß des jeweiligen Wasserbezugs unterschiedlich verteilt werden (vgl. hierzu grundlegend: BVerwG, Beschluss vom 12.08.1981 - 8 B 20.81 - KStZ 1982, 31; Urteil vom 01.08.1986 - 8 C 112.84 - NVwZ 1987, 231; Scholz und Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 583 und 755a ff. zu § 6).

    Dem "Zählermaßstab" liegt die sachgerechte Annahme zugrunde, dass sich mit steigender Nennleistung des Wasserzählers auch die vorzuhaltende und abrufbare Leistung, nämlich die Höchstlastkapazität der Wasserversorgungseinrichtung, erhöht und damit zugleich der Umfang der gewährten und in Anspruch genommenen Vorhalteleistungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.08.1981 - 8 B 20.81 - a. a. O.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.1999 - 2 K 19/97 - unter Verweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 21.04.1983 - 14 C 1/81 - BayVGH, Urteil vom 30.07.1991 - 23 N 91.755 - zitiert nach Juris).

    Eine solche Maßstabsregelung trägt den Erfordernissen des Gleichheitssatzes Rechnung und ist nicht willkürlich, wenn dabei die Höhe der Grundgebühr zu dem möglichen Umfang der Benutzung in eine, wenn auch nur annähernde Beziehung gesetzt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.08.1981 - 8 B 20.81 - a. a. O.; Schulte/Wiesemann in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 338 zu § 6).

  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer;

    Die Ungleichbehandlung, die darin liegt, dass von jedem Gebührenschuldner eine allein nach dem Behältervolumen und der angebotenen Entleerungshäufigkeit gestaffelte Gebühr erhoben wird, obwohl die Füllung der Abfallgefäße von Mal zu Mal durchaus unterschiedlich ausfallen wird, ist mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz schon dadurch gerechtfertigt, dass die Bereitstellung einer betriebsbereiten Abfallentsorgungseinrichtung Vorhaltekosten verursacht, die bei einer geringeren Inanspruchnahme durch einzelne Gebührenpflichtige nicht in gleichem Maße abnehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 1981 - BVerwG 8 B 20.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 44; Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - a.a.O., S. 490).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1982 - 9 CB 1076.81   

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https://dejure.org/1982,132
BVerwG, 18.03.1982 - 9 CB 1076.81 (https://dejure.org/1982,132)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1982 - 9 CB 1076.81 (https://dejure.org/1982,132)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1982 - 9 CB 1076.81 (https://dejure.org/1982,132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteil - Unterzeichnung - Urlaub

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2274
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68

    Beiordnung eines Hilfsrichters als Richterwechsel - Besetzung einer großen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 9 CB 1076.81
    Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 e Abs. 3 GVG aber entscheidet, wie der Bundesgerichtshof ausgeführt hat (BGHSt 22, 237 [239/240]), allein das Präsidium nach pflichtgemäßen Ermessen, was zur Änderung der Geschäftsverteilung nötig ist.
  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07

    Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch

    Das Verfahren wurde vor dem Hintergrund sachlicher Erwägungen durchgeführt, so dass kein Verstoß gegen das dem pflichtgemäßen Ermessen des Präsidiums Grenzen ziehende Willkürverbot vorliegt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 18. März 1982 - 9 CB 1076/81 -, NJW 1982, 2274; VGH München, Beschluss vom 12. Juli 1993 - 20 CE 93.1589 -, NJW 1994, 2308 ).

    Dabei ist das Verfahren des Präsidiums im Gesetz nur lückenhaft geregelt und somit im Übrigen - im gesetzlichen Rahmen - dessen eigenem pflichtgemäßen Ermessen überlassen (vgl. BGHSt 12, 227 ; BGH, Urteil vom 7. April 1995 - RiZ (R) 7/94 -, NJW 1995, 2494; BVerwG, Beschluss vom 18. März 1982 - 9 CB 1076/81 -, NJW 1982, 2274).

  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82

    Studienreferendarin - Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei

    Die vorgetragenen Tatsachen müssen - ihre Richtigkeit unterstellt - den die Revision rechtfertigenden Verfahrensmangel ergeben (vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - <DVBl. 1981, 493> und vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 - , jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (organisatorische Vorkehrungen bei Änderung

    Das Präsidium ist bei einem Ausscheiden eines Richters aus dem Dienst zwar nicht darauf beschränkt, lediglich die frei gewordene Stelle zu besetzen (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 1968 - 1 StR 235/68 -, BGHSt 22, 237 ; BVerwG, Beschluss vom 18. März 1982 - 9 CB 1076/81 -, NJW 1982, S. 2274; Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl. 2005, § 21 e Rn. 113).
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