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   BVerwG, 03.06.1982 - 7 C 73.79   

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BVerwG, 03.06.1982 - 7 C 73.79 (https://dejure.org/1982,409)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1982 - 7 C 73.79 (https://dejure.org/1982,409)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1982 - 7 C 73.79 (https://dejure.org/1982,409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Aufstellen von Mietfahrzeugen einer Kraftfahrzeugvermietungsfirma auf öffentlichen Straßen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Gemeingebrauch durch Aufstellen betriebsfertiger Mietfahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kraftfahrzeugvermietungsfirma - Fahrzeuge - Parken - Erlaubnispflichtige Sondernutzung - Allgemeingebrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2332
  • MDR 1982, 1045
  • NVwZ 1982, 627 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 2.78

    Keine Erlaubnispflicht für regelmäßige Benutzung der öffentlichen Straße als

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1982 - 7 C 73.79
    Dies folgt aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats (insbesondere Beschluss vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 2/78 - in Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 4 = DVBl. 1979, 155).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 11 B 1459/20

    Mietfahrräder dürfen in Düsseldorf nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt

    vgl. i. d. S. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1982 - 7 C 73.79 -, NJW 1982, 2332 = juris, Rn. 12 f., zum Aufstellen von Mietfahrzeugen einer Kraftfahrzeugvermietungsfirma auf öffentlichen Straßen; OVG NRW, Urteile vom 12. Juli 2005 - 11 A 4433/02 -, NJW 2005, 3162 (3162) = juris, Rn. 43, betreffend ein Werbefahrzeug, und vom 4. Dezember 2000 - 11 A 2870/97 -, NWVBl. 2001, 358 (359) = juris, Rn. 15, zum zulässigen Parken eines Kraftfahrzeugs mit Verkaufsofferte.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1982 - 7 C 73.79 -, NJW 1982, 2332 (2333) = juris, Rn. 13, zum Aufstellen von Mietfahrzeugen einer Kraftfahrzeugvermietungsfirma auf öffentlichen Straßen.

    (4) Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts steht die Qualifizierung der hier fraglichen Nutzung als Sondernutzung auch nicht im Widerspruch zu dem bereits zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 1982 - 7 C 73.79 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2870/97

    Auch wer sein Auto mit einem Verkaufsangebot versieht und auf einem

    BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 2 BvL 10/82 -, BVerfGE 67, 299 (320 ff.); BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1978 - 7 C 2.78 -, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 4, S. 9 ff., und Urteil vom 3. Juni 1982 - 7 C 73.79 -, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 5, S. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Mai 1983 - 2 Ss 38/83 -, VRS 65, 465 (466).

    BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1982 - 7 C 73.79 -, a.a.O., S. 3; ebenso: BayVGH, Beschluss vom 23. Mai 1979 - 8.B - 234/79 -, BayVBl. 1979, 688; (noch) anderer Ansicht: BayObLG, Beschluss vom 11. Juni 1979 - 3 Ob OWi 98/79 -, BayVBl. 1979, 570; differenzierend: BayObLG, Beschluss vom 29. November 1983 - 3 Ob OWi 153/83 -, BayVBl. 1984, 219 (220).

    BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1982 - 7 C 73.79 -, a.a.O., S. 3.

  • OVG Hamburg, 19.06.2009 - 2 Bs 82/09

    Aufstellen von Mietfahrrädern ('Call a Bike') als Gemeingebrauch

    Solange ein öffentlicher Weg zum Zwecke des Verkehrs genutzt wird, ist es für die straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit und damit für den Gemeingebrauch ohne Bedeutung, ob dieser aus privaten oder geschäftlichen Gründen genutzt wird (wie BVerwG, Urt. v. 3.6.1982, NJW 1982, 2332).

    Inwieweit eine zulässige Teilnahme am allgemeinen öffentlichen Verkehr vorliegt, ist aufgrund des bundesrechtlich abschließend geregelten Straßenverkehrsrechts zu entscheiden, das solchermaßen den landesstraßenrechtlich geregelten Inhalt des Gemeingebrauchs mitbestimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.6.1982, NJW 1982, 2332).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 11 A 2325/10

    Der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen ist eine

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1982 7 C 73.79 , NJW 1982, 2332 f., zum Aufstellen von Mietfahrzeugen einer Kraftfahrzeugvermietungsfirma auf öffentlichen Straßen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 11 A 4433/02

    Zur gebührenpflichtigen Sondernutzung von Straßenland zur Werbung

    Das Abstellen eines zugelassenen und betriebsbereiten Kraftfahrzeuges auf einer zum Parken zugelassenen öffentlichen Straßenverkehrsfläche ist grundsätzlich ein straßenverkehrsrechtlich zulässiges Parken und damit eine Benutzung der Straße im Rahmen des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs (BVerwG, Urteil vom 3.6.1982 - 7 C 73.79 -, Buchholz 442.151 § 1 StVO Nr. 5, S. 3 f.; Beschluss vom 7.6.1978 - 7 C 2.78 -, a. a. O.).

    Derartige Vorgänge fallen bereits aus der Widmung zum Verkehr und damit aus dem einschlägigen Gemeingebrauch heraus, da sie nicht "zum Verkehr" geschehen (BVerwG, Urteil vom 3.6.1982 - 7 C 73.79 -, a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 9.10.1984 - 2 BvL 10/82 -, a. a. O. [323]; Sauthoff, Straße und Anlieger [2003], S. 218 f. [Rdnr. 562], m. w. N. aus der Rspr.).

  • BVerwG, 28.08.2012 - 3 B 8.12

    BierBike"; Sondernutzung; Gemeingebrauch; Sondernutzungserlaubnis; Nutzung der

    Dabei unterliegt die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung und Anwendung des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) als Bundesrecht ohne Weiteres der revisionsgerichtlichen Überprüfung; das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) gehört zwar zum nicht revisiblen Landesrecht, doch wird auch der landesstraßenrechtlich geregelte Inhalt des Gemeingebrauchs durch Bundesrecht mitbestimmt, nämlich u.a. durch das bundesrechtlich geregelte Straßenverkehrsrecht sowie durch Bundesverfassungsrecht, insbesondere die Grundrechte (vgl. u.a. Urteile vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 5.78 - BVerwGE 56, 63 = Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 42 S. 6 f., vom 3. Juni 1982 - BVerwG 7 C 73.79 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 5 S. 2 und vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 7 C 76.68 - BVerwGE 34, 320 ).
  • VG Berlin, 01.08.2022 - 1 L 193.22

    Carsharing im Land Berlin vorerst keine Sondernutzung

    Nur wenn und solange diese objektiven Merkmale der Zulässigkeit und Möglichkeit jederzeitiger Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs nicht gegeben sind oder das Kraftfahrzeug zu einem anderen Zweck als dem der späteren Inbetriebnahme abgestellt ist, kann eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung der Straße vorliegen, die bei fehlender Erlaubnis straßenrechtlich begründete Eingriffe möglich macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - VII C 76.68, juris Rn. 10 f.; Urteil vom 3. Juni 1982 - BVerwG 7 C 73.79, juris Rn. 11).

    Das gewerbliche Instrument der Vermietung und das deshalb veranlasste Bereitstellen der Kraftfahrzeuge auf der Straße dienen lediglich dazu, die von vornherein bezweckte Wiederinbetriebnahme der Kraftfahrzeuge als Verkehrsmittel zu erreichen; es vermag diesen Verkehrszweck selbst nicht zu verdrängen (BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1982 - BVerwG 7 C 73.79, juris Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2023 - 11 A 339/23

    Sondernutzungsgebühren für Abstellen von E-Scootern zulässig, pauschale

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1982 - 7 C 73.79 -, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 5 = juris.

    (b) Im Übrigen hat der Senat in seiner Entscheidung zu Mietfahrrädern die auch im digitalen Zeitalter noch geltenden und in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgeführten Grundsätze beachtet, wonach eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung der Straße "nur" vorliegen könne, "wenn und solange diese objektiven Merkmale der Zulässigkeit und Möglichkeit jederzeitiger Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs nicht gegeben sind oder das Kraftfahrzeug zu einem anderen Zweck als dem der späteren Inbetriebnahme aufgestellt ist", vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1982 - 7 C 73.79 -, NJW 1982, 2332 = juris, Rn. 11 a. E., und dazu mit ausführlicher Begründung festgestellt, "die Fahrräder der Antragstellerin werden - anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht für die dort fraglichen Mietkraftfahrzeuge entschiedenen Fall - gerade nicht als 'zum Verkehr zugelassene und betriebsbereite' Fahrzeuge 'bei objektiv gegebener und gewollter Möglichkeit jederzeitiger Inbetriebnahme' auf der Straße aufgestellt".

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2022 - 1 S 56.22

    Das stationsungebundene Carsharing unterfällt dem straßenrechtlichen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt das abschließend geregelte Straßenverkehrsrecht, inwieweit eine zulässige Teilnahme am Straßenverkehr und mithin keine Sondernutzung vorliegt, wenn die Straße straßenrechtlich dem öffentlichen Verkehr und insbesondere dem unbeschränkten Kraftfahrzeugverkehr gewidmet ist (BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 2 BvL 10/82 - BVerfGE 67, 299 ff., juris Rn. 65; BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1982 - 7 C 73.79 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 5; juris Rn. 11 m.w.N.).

    Für die Beurteilung der Frage, ob sich ein Fahrzeug vorrangig zu Verkehrszwecken oder verkehrsfremd im öffentlichen Straßenraum befindet, ist eine auf die objektiven Gegebenheiten abstellende Gesamtschau aus der Perspektive eines objektiven Betrachters vorzunehmen; auf subjektive Motive des Straßennutzers, die in den konkreten Umständen der Straßenbenutzung nicht hervortreten, kommt es nicht an (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 B 8.12 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG, juris Rn. 12 ff.; BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1982, a. a. O. Rn. 11).

    Dass sie ihre Fahrzeuge gewerblich nutzen, haben sie mit den Vermietern stationsgebundener Mietfahrzeuge gemein, darüber hinaus auch mit sämtlichen Haltern gewerblich genutzter Fahrzeuge aller Art. Es steht der Annahme des Gemeingebrauchs der Straße nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1982, a. a. O. Rn. 13; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 12 StVO Rn. 42a; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. November 2020 - 11 B 1459.20 - NJW 2020, 3797, juris Rn. 19).

  • VG Düsseldorf, 15.09.2020 - 16 L 1774/20

    Mietfahrräder dürfen in Düsseldorf vorläufig weiter auf Gehwegen abgestellt

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in einem Urteil vom 3. Juni 1982 (7 C 73.79 - juris) entschieden, dass das Aufstellen von zugelassenen und betriebsbereiten Kraftfahrzeugen auf der Straße, um sie durch eine Kraftfahrzeugvermietung an Kunden zur Wiederinbetriebnahme zu vermieten, als zulässiges Parken im Sinne von § 12 Abs. 2 StVO Ausübung des Gemeingebrauchs und daher keine straßenrechtliche Sondernutzung ist.
  • VG Düsseldorf, 06.10.2010 - 16 K 8009/09

    Benutzung von "Partybikes" und "Bierbikes" bedarf der straßenrechtlichen

  • VG Bremen, 24.05.2023 - 5 V 829/23

    Sondernutzungserlaubnis für gewerbliches Anbieten von E-Scootern zur Miete im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 11 A 2511/10

    Der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen ist eine

  • OLG Düsseldorf, 19.07.1990 - 5 Ss OWi 233/90

    Abstellen eines LKW mit Werbetafel als Sondernutzung

  • VG Hamburg, 31.03.2009 - 4 K 2027/08

    Fahrrad mit Werbetafel auf öffentlichem Gehweg

  • VG Hamburg, 30.07.2008 - 4 E 1996/08

    Fahrrad mit Werbetafel ohne Sondernutzungserlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1996 - 5 S 2104/95

    Berufungszulassung - Klagehäufung - Beschwerdewert; Anordnung zum Entfernen eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 23 B 2398/96

    Straßenrecht: Aufstellen von Anhängern mit aufgebauten Behältern zur gewerblichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - 11 A 2325/10

    OVG lässt in Sachen "Bierbike" Berufung gegen Urteil des VG Düsseldorf zu

  • OVG Niedersachsen, 03.09.1997 - 12 M 3916/97

    Beschwerdezulassung: grundsätzliche Bedeutung;; Bedeutung, grundsätzliche;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - 11 A 2961/19
  • VG Hamburg, 04.11.2009 - 10 E 2851/09

    Abstellen von Wohnmobilen zum Zweck der Prostitution ist Sondernutzung

  • OVG Hamburg, 13.06.2003 - 2 Bs 181/03

    Abstellen von Fahrzeugen mit Werbeaufschrift auf öffentlichen Wegeflächen ;

  • VG Hamburg, 25.08.2000 - 20 VG 3035/00

    Abstellen von PKW-Anhängern zu Werbezwecken auf öffentlichen Wegen

  • OVG Niedersachsen, 03.09.1997 - 12 M 4248/97

    Anordnungsanspruch; Vorläufiger Rechtschutz; Straßenrechtliche Sondernutzung;

  • VG Bremen, 24.05.2023 - 5 V 810/23

    Sondernutzungserlaubnis für e-Scooter, Auswahlverfahren - Auswahlverfahren, ;

  • VG Hamburg, 20.03.2015 - 11 K 3271/13

    Zur Zulässigkeit von BigBikes (ehemals BierBikes)

  • VG Hamburg, 12.05.2016 - 15 K 6236/15

    Heranziehung zu Gebühren für eine wegerechtliche Sondernutzung

  • VG Düsseldorf, 06.10.2010 - 16 K 6710/09

    Benutzung von "Partybikes" und "Bierbikes" bedarf der straßenrechtlichen

  • OVG Hamburg, 20.12.1999 - 2 Bf 444/98

    Zur Sondernutzung öffentlicher Straßen durch Abstellen eines Anhängers zu

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - 2 B 1091/11

    Abstellen eines Wohnmobils auf einem Grundstück zum Zweck der

  • VG Hannover, 01.09.2020 - 7 A 5261/18

    Besitzstörung; Parken; Straßenrecht; Straßenverkehrsrecht; Umsetzung

  • VG Hamburg, 25.08.2000 - 20 VG 3025/00
  • OVG Niedersachsen, 17.12.1999 - 10 L 5353/97

    Bürgerbegehren gegen Erhebung von Parkgebühren;; Bürgerbegehren; Parkgebühren;

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