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   BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79   

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https://dejure.org/1981,794
BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79 (https://dejure.org/1981,794)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1981 - I ZR 156/79 (https://dejure.org/1981,794)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1981 - I ZR 156/79 (https://dejure.org/1981,794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs - Täuschung über die Füllmenge eines Warenbehältnisses - Überdimensionierung einer Kippdeckeldose für Schuhcreme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 82, 138
  • NJW 1982, 236
  • MDR 1982, 202
  • GRUR 1982, 118
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.10.1976 - I ZR 23/75

    Irreführung der beteiligten Verkehrskreise durch Firmenbestandteil " O.T.

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79
    Danach ist das Interesse der Allgemeinheit, vor Irreführungen bewahrt zu werden, grundsätzlich vorrangig gegenüber Individualinteressen des Anbieters (vgl. BGH a.a.O., ferner BGH GRUR 1973, 532, 533 - Millionen trinken - und GRUR 1977, 159, 161 - Ostfriesische Teegesellschaft -), und auch gegenüber etwaigen anderen Allgemeininteressen hat es nur unter besonderen, engen Voraussetzungen ausnahmsweise als nachrangig zurückzutreten (vgl. BGH GRUR 1968, 200, 203 - Acrylglas -).
  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64

    Acrylglas

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79
    Danach ist das Interesse der Allgemeinheit, vor Irreführungen bewahrt zu werden, grundsätzlich vorrangig gegenüber Individualinteressen des Anbieters (vgl. BGH a.a.O., ferner BGH GRUR 1973, 532, 533 - Millionen trinken - und GRUR 1977, 159, 161 - Ostfriesische Teegesellschaft -), und auch gegenüber etwaigen anderen Allgemeininteressen hat es nur unter besonderen, engen Voraussetzungen ausnahmsweise als nachrangig zurückzutreten (vgl. BGH GRUR 1968, 200, 203 - Acrylglas -).
  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64

    Zulässigkeit von Eisenzusatz bei Lebensmitteln

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79
    Die Vorschrift des § 17 a EichG (in der Fassung des Gesetzes vom 20. Januar 1976, BGBl. I S. 141) stellt, wie die zahlreichen anderen besonderen Täuschungsverbote im Lebensmittel- und Arzneimittelrecht, keine Spezialnorm dar, durch die die Anwendung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen ausgeschlossen oder eingeschränkt werden soll; vielmehr handelt es sich um eine nähere Konkretisierung des auch dem § 3 UWG zugrundeliegenden Rechtsgedankens, auf die dementsprechend im wettbewerblichen Verhalten weitgehend die zu dieser Norm bereits entwickelten Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. zum Lebensmittelrecht: BGH GRUR 1971, 580 - Johannisbeersaft; 1967, 362, 368 - Spezialsalz I; 1958, 32, 34 - Haferschleim).
  • BGH, 07.07.1978 - I ZR 169/76

    Verbot des Verkaufs eines Weinbrandes unter dem niedrigsten Fabrikabgabepreis -

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79
    Zwar läßt der Wortlaut des Antrags allein die in § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO geforderte Bestimmtheit vermissen, da - würde man ihm entsprechen - eine wesentliche Streitfrage des Prozesses, nämlich ob und wann eine technisch-funktionell nicht gebotene Überdimensionierung vorliegt, in das Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert würde (vgl. BGH GRUR 1978, 649, 650 - Elbe-Markt; 1979, 116, 117 - Der Superhit -).
  • BGH, 28.06.1957 - I ZR 230/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79
    Die Vorschrift des § 17 a EichG (in der Fassung des Gesetzes vom 20. Januar 1976, BGBl. I S. 141) stellt, wie die zahlreichen anderen besonderen Täuschungsverbote im Lebensmittel- und Arzneimittelrecht, keine Spezialnorm dar, durch die die Anwendung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen ausgeschlossen oder eingeschränkt werden soll; vielmehr handelt es sich um eine nähere Konkretisierung des auch dem § 3 UWG zugrundeliegenden Rechtsgedankens, auf die dementsprechend im wettbewerblichen Verhalten weitgehend die zu dieser Norm bereits entwickelten Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. zum Lebensmittelrecht: BGH GRUR 1971, 580 - Johannisbeersaft; 1967, 362, 368 - Spezialsalz I; 1958, 32, 34 - Haferschleim).
  • BGH, 29.09.1978 - I ZR 122/76

    Verbot des Verkaufs einer Spirituose unterhalb des Einkaufspreises -

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79
    Zwar läßt der Wortlaut des Antrags allein die in § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO geforderte Bestimmtheit vermissen, da - würde man ihm entsprechen - eine wesentliche Streitfrage des Prozesses, nämlich ob und wann eine technisch-funktionell nicht gebotene Überdimensionierung vorliegt, in das Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert würde (vgl. BGH GRUR 1978, 649, 650 - Elbe-Markt; 1979, 116, 117 - Der Superhit -).
  • BGH, 25.06.1971 - I ZR 68/70

    Richtlinien für die Herstellung, Kennzeichnung und Beurteilung süßer

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79
    Die Vorschrift des § 17 a EichG (in der Fassung des Gesetzes vom 20. Januar 1976, BGBl. I S. 141) stellt, wie die zahlreichen anderen besonderen Täuschungsverbote im Lebensmittel- und Arzneimittelrecht, keine Spezialnorm dar, durch die die Anwendung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen ausgeschlossen oder eingeschränkt werden soll; vielmehr handelt es sich um eine nähere Konkretisierung des auch dem § 3 UWG zugrundeliegenden Rechtsgedankens, auf die dementsprechend im wettbewerblichen Verhalten weitgehend die zu dieser Norm bereits entwickelten Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. zum Lebensmittelrecht: BGH GRUR 1971, 580 - Johannisbeersaft; 1967, 362, 368 - Spezialsalz I; 1958, 32, 34 - Haferschleim).
  • BGH, 11.10.1972 - I ZR 38/71

    Streit zwischen Wettbewerbern auf dem Gebiet des Kaffehandels - Aussage

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79
    Danach ist das Interesse der Allgemeinheit, vor Irreführungen bewahrt zu werden, grundsätzlich vorrangig gegenüber Individualinteressen des Anbieters (vgl. BGH a.a.O., ferner BGH GRUR 1973, 532, 533 - Millionen trinken - und GRUR 1977, 159, 161 - Ostfriesische Teegesellschaft -), und auch gegenüber etwaigen anderen Allgemeininteressen hat es nur unter besonderen, engen Voraussetzungen ausnahmsweise als nachrangig zurückzutreten (vgl. BGH GRUR 1968, 200, 203 - Acrylglas -).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    Die allgemeinen lauterkeitsrechtlichen Irreführungsvorschriften sind neben dem Verbot nach § 7 Abs. 2 EichG und § 43 Abs. 2 MessEG anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1981 - I ZR 156/79, BGHZ 82, 138, 142 - Kippdeckeldose; Peifer/Obergfell in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., § 5 Rn. 300).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2015 - 4 U 196/14

    Mogelpackung mit Sichtfenster, Rondelé - Wettbewerbsverstoß: Verstoß gegen das

    Ein Verstoß gegen § 7 Abs. 2 EichG stellt zugleich ein wettbewerbswidriges Verhalten i.S. der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG und eine irreführende geschäftliche Handlung i.S. der §§ 3, 5 UWG dar (vgl. BGH, NJW 1982, 236 Kippdeckeldose; OLG Frankfurt, ZLR 2009, 618; OLG Karlsruhe, WRP 2013, 216 Rn. 25).
  • OLG Frankfurt, 21.10.2008 - 14 U 240/07

    Wettbewerbsverstoß: Vertrieb einer Gewürzmischung in einer "Mogelpackung"

    § 7 Abs. 2 EichG ist dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer den Markt im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG zu regeln, denn es handelt sich lediglich um eine nähere Gestaltung des § 5 UWG (so BGH NJW 1982, 236, 237 zum inhaltsgleichen § 17 a EichG a.F. und § 3 UWG a.F.).

    Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu den sonst in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen, wie BGH NJW 1982, 236 (Kippdeckeldose), OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 263 (Kaffeepads) und LG Frankfurt GRUR-RR 2002, 80 (Korrekturflüssigkeit), in denen das Produkt jeweils in einer Dose oder in einer sonstigen festen Verpackung enthalten war, die weder optisch noch durch Betasten eine Füllmengenkontrolle zuließen und bei denen der Verbraucher auch die Vorstellung entwickelt, die Packung sei mit Ware im wesentlichen entsprechend ihrem äußeren Erscheinungsbild gefüllt.

  • OLG Karlsruhe, 22.11.2012 - 4 U 156/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines Frischkäseprodukts in einer Verpackung

    Ein Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Eichgesetz stellt zugleich ein wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG und eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne der §§ 3, 5 UWG dar (vgl. BGH - Kippdeckeldose - NJW 1982, 236 f. zum inhaltsgleichen § 17 a Eichgesetz a.F.; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.10.2008, Az: 14 U 240/07, zitiert nach [...]).
  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 13/87

    Berücksichtigung eines Nießbrauchrechts im Zugewinnausgleich; Aufklärungspflicht

    Einer analogen Anwendung des § 1374 Abs. 2 BGB steht nicht nur entgegen, daß die Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht analogiefähig ist (vgl. etwa BGHZ 80, 384; 82, 145 [BGH 30.10.1981 - I ZR 156/79]und 149 m.w.N.); es fehlt hier auch jeder Anhaltspunkt dafür, daß die Klägerin an einem durch den Grunderwerb eingetretenen Vermögenszuwachs des Beklagten nicht beteiligt werden sollte.
  • LG Hamburg, 27.01.2015 - 312 O 51/14

    Nivea Vital - Bestehen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

    Der Verbraucher soll davor geschützt werden, dass bei ihm auf Grund des äußeren Erscheinungsbildes einer Fertigpackung der Eindruck erweckt wird, er könne das Produkt in einer Menge erwerben, die dem äußeren Erscheinungsbild der Verpackung in etwa entspricht, obwohl diese tatsächlich wesentlich weniger enthält (vgl. BGH NJW 1982, 236 f. Kippdeckeldose; OLG Karlsruhe WRP 2013, 216 = BeckRS 2012, 24056; OLG Frankfurt BeckRS 2009, 11004).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZR 160/86

    Dresdner Stollen; Umfang einer ursprünglichen geographischen Herkunfsbezeichnung

    - keine Spezialnorm dar, durch die die Anwendung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen ausgeschlossen oder eingeschränkt werden soll; vielmehr handelt es sich um eine nähere Konkretisierung des dem § 3 UWG zugrundeliegenden Rechtsgedankens, die für den vorliegenden Fall keine strengeren Anforderungen stellt (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urt.v. 30.10.1981 - I ZR 156/79, GRUR 1982, 118, 119f = WRP 1982, 88 - Kippdeckeldose m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 14.04.2004 - 5 U 127/03

    "Mogelpackung Kaffeepads"

    Beide genannten Vorschriften sind darauf gerichtet, eine Täuschung des Verbrauchers zu verhindern, und nebeneinander anwendbar (BGH GRUR 82, 118, 119 "Kippdeckeldose"; KG GRUR 83, 591, 592, "Pralinenpackung", beide noch zur inhaltsgleichen Vorgängernorm § 17a EichG).
  • OLG Köln, 05.04.1991 - 6 U 150/90
    Hinzunehmen sein kann eine Irreführungsgefahr dann, wenn die Belange der Allgemeinheit hierdurch nicht in erheblichem Maße und ernstlich in Mitleidenschaft gezogen werden, weil nur eine geringe Irreführungsgefahr vorliegt, und wenn berechtigte Interessen der Mehrheit der angesprochenen Verkehrskreise, des betroffenen Wirtschaftszweiges oder der Allgemeinheit die Beibehaltung der beanstandeten Werbeangabe erfordern (vgl. Bundesgerichtshof GRUR 1982, 118, 120 "Kippdeckeldose"; GRUR 1983, 32, 33 "Stangenglas", jeweils m.w.N.; siehe auch Baumbach-Hefermehl, Rdn. 89 zu § 3 UWG; Helm in Handbuch des Wettbewerbsrecht, § 48, Rdn. 85).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 176/21

    Untersagung der Bewerbung des Waschgels in Tubenverpackungen zum Kauf durch

    Zwar sind die allgemeinen lauterkeitsrechtlichen Irreführungsvorschriften neben dem Verbot nach § 43 Abs. 2 MessEG anwendbar (vgl. BGH GRUR 2018, 431 - Tiegelgröße; BGH GRUR 1982, 118 - Kippdeckeldose).
  • LAG Sachsen, 21.08.2002 - 2 Sa 312/01

    Unterlassungsbegehren der IG Metall gegen Anwendung tarifwidriger

  • LG Frankfurt/Main, 18.04.2001 - 8 O 165/00

    Mogelpackung

  • OLG Stuttgart, 12.12.1985 - 7 U 158/85

    Anspruch auf Herausgabe von Aktienurkunden nebst Dividendenscheinen; Anspruch auf

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