Rechtsprechung
BGH, 04.03.1982 - I ZR 19/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertreiben einer Korrekturflüssigkeit unter der Bezeichnung "Liquid Paper" - Irreführende Werbebehauptungen - Anspruch auf Ersatz des Schadens aus der Zuwiderhandlung - Dreiteilung des Schadens in vorprozessuale Abmahnkosten, Marktverwirrungsschaden und entgangenen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2774
- GRUR 1982, 489
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99
Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung
Im Fall einer begründeten Abmahnung ist der Schuldner dann - abgesehen von möglichen weitergehenden Schadensersatzansprüchen - im allgemeinen nur mit den Abmahnkosten belastet, die er dem Gläubiger unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. BGHZ 52, 393, 399 f. - Fotowettbewerb) oder als Schadensersatz (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.1982 - I ZR 19/80, GRUR 1982, 489 = WRP 1982, 518 - Korrekturflüssigkeit) schuldet. - BGH, 23.11.2006 - I ZR 276/03
Abmahnaktion
a) Unter der Geltung des am 8. Juli 2004 außer Kraft getretenen früheren Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, nach dessen Bestimmungen sich auch die Frage der Begründetheit der vorliegenden Klage beurteilt, war es in der Rechtsprechung und im Schrifttum weithin anerkannt, dass dem abmahnenden Wettbewerber wegen des für die Abmahnung Aufgewendeten ein Schadensersatzanspruch zusteht, wenn der Beklagte die unlautere Wettbewerbshandlung vorsätzlich oder fahrlässig begangen hatte (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.1982 - I ZR 19/80, GRUR 1982, 489 = WRP 1982, 518 - Korrekturflüssigkeit;… Urt. v. 26.4.1990 - I ZR 127/88, GRUR 1990, 1012, 1014 = WRP 1991, 19 - Pressehaftung I; BGHZ 115, 210 ff. - Abmahnkostenverjährung; 149, 371, 374 f. - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung;… zur instanzgerichtlichen Rechtsprechung und zum Schrifttum vgl. die Nachweise bei Scharen in Pastor/Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 4. Aufl., Kap. 18 Fn. 19 f. sowie in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 11 Fn. 36). - BGH, 14.02.2008 - I ZR 135/05
Schmiermittel
Desgleichen ist es nicht zu beanstanden, dass die Klägerin bei der Berechnung des Schadens den Gewinn zugrunde gelegt hat, den sie üblicherweise bei der Veräußerung der Schmierstoffe erzielt (vgl. BGH GRUR 1993, 757, 759 - Kollektion Holiday, insoweit in BGHZ 122, 262 nicht abgedruckt; BGH, Urt. v. 4.3.1982 - I ZR 19/80, GRUR 1982, 489, 490 = WRP 1982, 518 - Korrekturflüssigkeit).
- BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92
Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis - …
Zur Klarstellung ist jedoch auf folgendes hinzuweisen: § 86 Abs. 1 VwGO verbietet es, bei Ermittlungen des Schadenszeitpunkts Beweisanträge der Klägerin durch Unterstellungen zu ihren Lasten zu übergehen (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juni 1973 - VI ZR 26/72 - VersR 1973, 939 (940), vom 4. März 1982 - I ZR 19/80 - NJW 1982, 2774 (2775) [BGH 04.03.1982 - I ZR 19/80] und vom 21. Januar 1988 - IX ZR 252/86 - NJW-RR 1988, 1206 (1209) [BGH 21.01.1988 - IX ZR 252/86]), zumal für die Höhe des schadensmindernden Abzugs "neu für alt" der Schädiger - d.h. die Beklagte - die materielle Beweislast trägt. - OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 U 36/11
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Abmahnschreibens nach …
Zwar umfasst der nach § 97 Abs. 2 UrhG bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehung geschuldete Schadensersatzanspruch grundsätzlich auch vorgerichtliche Anwaltskosten (vgl. zu der entsprechenden Regelung im Wettbewerbsrecht BGH GRUR 1982, 489-491 = NJW 1982, 2774-2775 - Korrekturflüssigkeit - ; GRUR 2002, 357-360 = NJW 2002, 1494-1497 - Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung;… vgl. auch: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 UWG Rdnr. 1.87 ff). - BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R
Krankenkasse - kein Schadenersatzanspruch bei unzulässiger Werbemaßnahme durch …
Zum Schaden in diesem Sinne werden auch die Anwaltskosten für eine außergerichtliche Abmahnung gerechnet, die dem Verletzten zur Vermeidung von Prozeßkosten obliegt (BGH LM Nr. 188 zu § 3 UWG = GRUR 1982, 489;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl 1996, Einl UWG RdNr 553); als verschuldensunabhängige Anspruchsgrundlage hierfür kommen außerdem die Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht (BGHZ 115, 210, 212 = GRUR 1992, 176, 178 mwN). - OLG Düsseldorf, 05.07.2005 - 20 U 72/02
Zur Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs wegen wettbewerbswidrigem …
Die Umsatzentwicklung beim Verletzer kann allenfalls Anhaltspunkt, nicht aber alleinige Berechnungsgrundlage sein (BGH GRUR 1982, 489, 490). - OLG Köln, 24.01.2014 - 6 U 111/13
Anforderungen an die Darlegung des durch eine Markenverletzung entgangenen …
Dabei sind an Art und Umfang der vom Geschädigten beizubringenden Schätzungsgrundlagen nur geringe Anforderungen zu stellen (BGH, GRUR 1993, 55, 59 - Tchibo/Rolex II), andererseits darf das Gericht auch nicht mit Unterstellungen arbeiten (BGH, GRUR 1982, 489, 490 - Korrekturflüssigkeit). - OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 6 U 116/01
Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung eines Geschmacksmusters
Im übrigen sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH WRP 1982, 518, 519 = GRUR 1982, 489 -Korrekturflüssigkeit) eine Liquidation des Marktverwirrungsschadens im Wege der Lizenzanalogie ausgeschlossen. - OLG Hamburg, 21.06.2001 - 3 U 87/98
Erforderlichkeit einer Gegen-Anzeige als Maßnahme der Schadensbeseitigung
(a) Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung sind Marktverwirrung und Ansehensminderung, die durch unlautere Wettbewerbsmaßnahmen entstehen, ersatzfähige Vermögensschäden (BGH GRUR 1982, 489 - Korrekturflüssigkeit). - OLG Köln, 05.12.2008 - 6 U 140/08