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   BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80   

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BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80 (https://dejure.org/1981,151)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1981 - 6 C 121.80 (https://dejure.org/1981,151)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1981 - 6 C 121.80 (https://dejure.org/1981,151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kostenerstattung der anwaltlichen Vertretung vor der Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer - "Notwendige Auslagen" im Sinne des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) - Kostenerstattung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei Erledigung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 201
  • NJW 1982, 300
  • NVwZ 1982, 120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.08.1972 - VIII C 2.72

    Klage gegen den Musterungsbescheid - Anfechtung eines Einberufungsbescheids -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80
    Zu den "notwendigen Auslagen" im Sinne dieser Regelung gehören die Kosten für die Beiziehung eines Rechtsanwalts nicht (vgl. BVerwGE 40, 313 [316]; Hahnenfeld, WPflG § 19 RdNr. 45 und 47).

    Daran anknüpfend hatte der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, auch im Falle der Ausführung von Bundesgesetzen durch Bundesbehörden sei die in den §§ 72 und 73 VwGO vorgeschriebene Kostenentscheidung materiell nicht durch eine entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO auszufüllen(Urteil vom 30. August 1972 - BVerwG 8 C 2.72 - [BVerwGE 40, 313]).

    Insgesamt ist aus den Unterschieden zwischen dem Verwaltungsverfahren und dem gerichtlichen Verfahren in Übereinstimmung mit dem bereits erwähnten Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1972 (BVerwGE 40, 313, insbesondere 317-319) zu entnehmen, daß die den §§ 154 ff. VwGO zugrundeliegende Interessenlage einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschriften auf die nach den §§ 72 Halbs. 2 und 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO zu treffende Kostenentscheidung entgegensteht.

  • BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvR 65/68

    Versagung der Kostenerstattung für das verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslegung der Verwaltungsgerichtsordnung dahin, daß dem im sogenannten isolierten Vorverfahren erfolgreichen Widerspruchsführer nach diesem Gesetz ein Anspruch auf Erstattung seiner Kosten nicht zustehe, als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt(Beschluß vom 29. Oktober 1969 - 1 BvR 65/68 - [BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]]).
  • BVerwG, 01.11.1965 - Gr. Sen. 2.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1981 - 6 C 121.80
    Diese Bestimmung ist in das Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen worden, nachdem der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 1. November 1965 (BVerwGE 22, 281 = NJW 1966, 563) entschieden hatte, daß sich aus der Verwaltungsgerichtsordnung keine unmittelbar oder entsprechend anzuwendende bundesrechtliche Regelung des Inhalts der Kostenentscheidung nach § 72 VwGO ergebe.
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

    Der Erfolg eines eingelegten Widerspruchs ist am tatsächlichen (äußeren) Verfahrensgang der §§ 68 ff. VwGO zu messen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1981 - BVerwG 6 C 121.80 - BVerwGE 62, 201 [203 f.]; Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 29.80 - BVerwGE 62, 296 [298]; Urteil vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 72.79 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 10; Urteil vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 129.84 - NVwZ 1988, 249; Urteil vom 25. September 1992 - BVerwG 8 C 16.90 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 33; Beschluß vom 1. September 1989 - BVerwG 4 B 17.89 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 29 = NVwZ 1990, 59).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß § 80 VwVfG die Kostenerstattung im isolierten Widerspruchsverfahren abschließend regelt und eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift oder der Kostenregeln der §§ 154 ff. VwGO nicht zulässig ist (BVerwGE 62, 201/204 f. und 70, 58/61 ff.; Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 29.80 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 6).
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 68/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Sprungrevision - isolierter

    Maßgebend für die Beantwortung der Frage, ob und inwieweit der Widerspruch erfolgreich oder erfolglos war, ist ein Vergleich des mit dem Widerspruch Begehrten und des Inhalts der das Vorverfahren abschließenden Sachentscheidung (vgl Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 25.9.1992 - 8 C 16/90 - RdNr 15, Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 33; BVerwG Urteil vom 11.5.1981 - 6 C 121.80 - Buchholz 310 § 72 VwGO Nr. 10 S 1 ), die bei einer auf die Kosten beschränkten isolierten Anfechtung bestandskräftig geworden ist und als solche nicht mehr in Frage gestellt werden kann (BVerwG Urteil vom 25.9.1992, aaO).
  • SG Duisburg, 22.02.2019 - S 49 AS 2475/18
    Auf diese bewusste Einschränkung durch den Gesetzgeber hat später auch das BVerwG abgestellt, als es erstmalig entschieden hat, dass eine Kostenerstattung nach § 80 VwVfG ausgeschlossen sei, sofern sich ein Widerspruchsverfahren ohne eine Entscheidung in der Sache selbst erledige (BVerwG, Urt. v. 11.05.1981 - 6 C 121/80, juris, Rn. 11 ff.).

    Die Unterschiede zwischen gerichtlichem Klageverfahren und behördlichen Widerspruchsverfahren sollen insofern zu einer Ungleichbehandlung von Klägern und Widerspruchsführern in der Frage ihrer Kostenerstattung führen (so auch: BVerwG, Urt. v. 11.05.1981 - 6 C 121/80, juris, Rn. 15 - "Die Erledigung im gerichtlichen Verfahren und im verwaltungsbehördlichen Verfahren unterscheidet sich auch dadurch, daß im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich für beide Parteien Gerichtskosten und außergerichtliche Aufwendungen entstehen können, während im Widerspruchsverfahren die Behörde ihre Kosten nur dann geltend machen kann, wenn ein Gesetz dies zuläßt. Insgesamt ist aus den Unterschieden zwischen dem Verwaltungsverfahren und dem gerichtlichen Verfahren in Übereinstimmung mit dem bereits erwähnten Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1972 (BVerwGE 40, 313, insbesondere 317 - 319) zu entnehmen, daß die den §§ 154 ff. VwGO zugrundelie-gende Interessenlage einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschriften auf die nach den §§ 72 Halbs. 2 und 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO zu treffende Kostenentscheidung entgegensteht.

  • BVerwG, 05.09.1984 - 6 C 30.83

    Umfang der Rechte des Drittbeteiligten in einem isolierten Widerspruchsverfahren

    Da die Gebühren und Auslagen eines vom Kriegsdienstverweigerer im Widerspruchsverfahren vor der Prüfungskammer hinzugezogenen Rechtsanwalts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 68, 1 [BVerwG 29.08.1983 - 6 C 111/82] [3]; 62, 201 [203] m.weit.Nachw.), von der abzugehen kein Anlaß besteht, nicht zu den "notwendigen Auslagen" im Sinne des § 19 Abs. 8 WPflG gehören, der hier gemäß § 33 Abs. 7 Sätze 1 und 2 WPflG a.F. anzuwenden war (vgl. nunmehr § 12 Abs. 2 KDVG), käme eine Verpflichtung der Beklagten dazu, die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Vorverfahren vor der Prüfungskammer für notwendig zu erklären, nur dann in Betracht, wenn § 80 VwVfG Raum ließe für eine entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO, insbesondere des hier in Betracht zu ziehenden § 162 Abs. 3 VwGO (so insbesondere Kopp, VwVfG, 3. Aufl., § 80 RdNrn. 1, 44; Weides, Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren, 1977, § 25 II, S. 211; Menger/Erichsen VerwArch. Bd. 57 [1966], S. 377 ff.; Bachof NJW 1975, 846 f.) oder wenn ein allgemeiner bundesrechtlicher Rechtsgrundsatz des Inhalts bestünde, daß die einem Drittbeteiligten im isolierten Vorverfahren für die Inanspruchnahme eines Verfahrensbevollmächtigten erwachsenen Aufwendungen von der Behörde für erstattungsfähig erklärt werden können (so Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl., § 73 RdNr. 11 a; Kortmann DÖV 1972, 815 [819]).

    Wie der erkennende Senat in seinem schon genannten Urteil vom 11. Mai 1981 (BVerwGE 62, 201 [204 ff.]) im Anschluß an das Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1972 (BVerwGE 40, 313) und den Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. November 1965 (BVerwGE 22, 281) entschieden hat, ist die in den §§ 72 und 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO vorgeschriebene Kostenentscheidung auch im Fall der Ausführung von Bundesgesetzen durch Bundesbehörden materiell nicht durch eine entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO auszufüllen.

    Dies gilt nicht nur für den dort entschiedenen Fall, daß sich das Widerspruchsverfahren vor einer Entscheidung über den Widerspruch erledigt hat, sondern auch für einen Sachverhalt der vorliegenden Art. Auch hier schließen der andersartige Zweck der auf das gerichtliche Verfahren zugeschnittenen Regelung der §§ 154 ff. VwGO und die ihr zugrundeliegende Interessenlage eine entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO im Widerspruchsverfahren als einem Teil des Verwaltungsverfahrens aus (vgl. BVerwGE 40, 313 [317 ff.]; 62, 201 [205 f.]).

    Das alles ändert indessen nichts daran, daß auch bei einem solchen Sachverhalt die Erstattung der geltend gemachten Aufwendungen des Drittbeteiligten im Widerspruchsverfahren an der von den §§ 154 ff. VwGO vorausgesetzten, das gerichtliche Verfahren kennzeichnenden Gleichbehandlung der Beteiligten scheitern muß (vgl. dazu BVerwGE 40, 313 [320] unter Hinweis auf BVerfGE 27, 175 [BVerfG 29.10.1969 - 1 BvR 65/68]; BVerwGE 62, 201 [206]).

    Wenn er gleichwohl in die Regelung über die Erstattung der Kosten im Vorverfahren keine Bestimmung über die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Drittbeteiligten aufgenommen hat, muß daher angenommen werden, daß es sich hier um eine abschließende Regelung handelt, der Gesetzgeber also in Fällen der hier zu entscheidenden Art eine Kostenerstattung nicht vorsehen wollte (vgl. BVerwGE 62, 201 [205]).

  • VG Göttingen, 23.02.2021 - 3 A 228/20

    Abhilfebescheid; Bewerbungsverfahrensanspruch; Erledigung der Hauptsache;

    Zwar vertritt die ganz überwiegende Meinung in der Rechtsprechung zu § 80 VwVfG die Auffassung, dass diese Vorschrift nur anwendbar ist, wenn dem Widerspruch formell abgeholfen wurde, und dass sie die Kostenerstattung im isolierten Widerspruchsverfahren abschließend regelt, so dass für eine entsprechende Anwendung dieser Norm oder der Kostenregelungen der §§ 154 ff. VwGO, insbesondere des § 161 Abs. 2 VwGO, kein Raum ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.05.1981 - 6 C 121/80 -, juris, Rn 11f; VG Schleswig, Urteil vom 03.03.2005 - 15 A 61/04 -, juris, Rn 30 mwN.).
  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 16.90

    Kosten des Vorverfahrens - Teilabhilfe - Verhätnismäßige Teilung

    Denn erfolgreich im Sinne des § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ist ein Widerspruch nur dann, wenn das Vorverfahren durch eine Verwaltungsentscheidung abgeschlossen worden ist, die dem Widerspruch ganz oder teilweise abhilft oder stattgibt (vgl. Urteile vom 11. Mai 1981 - BVerwG 6 C 121.80 - BVerwGE 62, 201 , 10. Juni 1981, a.a.O. S. 5 und vom 23. Februar 1982, a.a.O. S. 9 f.).

    Maßgebend für die Beantwortung der Frage, ob und inwieweit der Widerspruch erfolgreich oder erfolglos war, ist deshalb der Inhalt der das Vorverfahren abschließenden Sachentscheidung (vgl. Urteil vom 11. Mai 1981 - BVerwG 6 C 121.80 - Buchholz 310 § 72 VwGO Nr. 10 S. 1 ), die bei einer auf die Kosten beschränkten isolierten Anfechtung bestandskräftig geworden ist und als solche nicht mehr in Frage gestellt werden kann (vgl. auch Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 9 C 54.87 - Buchholz 402.25 § 20 AsylVfG Nr. 3 S. 1 ).

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Erledigt sich das Widerspruchsverfahren durch Rücknahme des Widerspruchs oder auf andere Weise, kommt eine Kostenerstattung dagegen - jedenfalls bei Anwendung von § 80 VwVfG oder gleichlautender landesrechtlicher Vorschriften - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 62, 201; 101, 64; BVerwG, Beschl. v. 1. September 1989 - 4 B 17/89, NVwZ 1990, 59; so auch Stelkens/Bonk/Sachs/Kallerhoff, VwVfG, 6. Aufl., § 80 Rdn. 31; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 73 Rdn. 17; Haurand/Vahle, Verwaltungsrundschau 1997, 12, 13 f.).
  • BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RVs 13/89

    Erstattung der Aufwendungen für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Anwendung der Parallelvorschrift des § 30 VwVfG sogar auf Vorverfahren, die ohne eine Entscheidung über den Widerspruch erfolgreich abgeschlossen werden, mit der Begründung abgelehnt, die Gesetzesentwicklung auf dem Hindergrund der Rechtsprechung schließe eine notwendige Gesetzeslücke für solche Fälle aus (BVerwGE 62, 201, 203 ff; 62, 296, 292 ff; ebenso Hessischer VGH , ESVGH 35, 5, 8 f.).
  • BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85

    Erstattungsfähigkeit - Auslagen - Gebühren - Rechtsanwalt - Vorverfahren -

    Daß es hier um die Geltendmachung (allgemeiner) sonstiger Aufwendungen im Sinne von § 30 Abs. 1 Satz 1 VwVfG geht, ergibt sich im einzelnen aus folgenden Erwägungen: Die Regelung des § 80 VwVfG, die für den Anwendungsbereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes (vgl. § 1 VwVfG) die Vorschriften der §§ 72 und 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO hinsichtlich der im Widerspruchsbescheid zu treffenden Kostenentscheidung ausfüllt und ergänzt (vgl. dazu BVerwGE 62, 201 und 62, 296 ), statuiert zunächst einmal in ihrem Absatz 1 den - auch ansonsten (vgl. insbesondere § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sowie auch BVerwGE 61, 100) geltenden - Grundsatz, daß der im Widerspruchsverfahren erfolgreiche Beteiligte seine "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen" vom unterlegenen Beteiligten erstattet verlangen kann.
  • VG Köln, 10.07.2019 - 10 K 11743/17
  • VG Köln, 10.07.2019 - 10 K 11744/17
  • LSG Sachsen, 29.11.2017 - L 7 AS 396/16
  • BVerwG, 01.09.1989 - 4 B 17.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 72.79

    Widerspruch - Erledigung - Aufhebung - Kostenerstattung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2009 - 2 O 4/09

    Kosten des Vorverfahrens

  • SG Gießen, 09.11.2016 - S 25 AS 810/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren

  • BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 7.84

    Erledigung eines gegen einen die Einberufung zum Wehrdienst betreffenden

  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 25.82

    Anspruch auf Erstattung der von im Verwaltungsverfahren entstandenen Aufwendungen

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 20/05

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

  • VG München, 04.09.2008 - M 15 K 06.2544

    Erledigung des Rechtsstreits im Vorverfahren: Keine Rechtsgrundlage für

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 103/04

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

  • BVerwG, 04.03.1986 - 8 C 117.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Widerruf des Einberufungsbescheides -

  • VG Karlsruhe, 08.05.2020 - 10 K 1716/19

    Kostengrundentscheidung in einem (Abhilfe-)Beitragsbescheid des Versorgungswerks

  • VG Köln, 26.06.2017 - 7 K 109/16

    Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Widerspruchsverfahrens -

  • OVG Hamburg, 21.12.2012 - 1 Bf 25/11

    Erstattung der Kosten des Widerspruchsverfahrens bei Abbruch des

  • BVerwG, 11.02.1986 - 8 C 109.83

    Erledigung des eingeleiteten Widerspruchsverfahrens durch die nachträgliche

  • BSG, 11.12.1985 - 6 RKa 35/84

    Erstattungsfähigkeit von Vorverfahrenskosten - Vorverfahrenskosten -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1982 - 7 A 78/81

    Klage auf Erstattung von Kosten für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung in

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 17/05

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

  • BVerwG, 18.08.2010 - 6 B 21.10

    Musterungsverfahren; Kostenerstattung für ärztliches Privatgutachten

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2006 - Verg 91/05

    Kostentragung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrags in Vergabesache

  • LSG Schleswig-Holstein, 27.10.2004 - L 4 KA 20/03

    Kostenerstattung bei Erledigung des Widerspruchverfahrens

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 18/05

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2019 - L 31 AS 1374/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung -

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - Verg 99/04

    Vollstreckbarkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses

  • VG Köln, 01.02.2024 - 7 K 3736/22
  • VG Köln, 01.08.2017 - 7 K 2941/15

    Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Widerspruchsverfahrens -

  • VG Magdeburg, 24.10.2013 - 4 A 155/13

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Zustimmung zur Kündigung eines

  • VK Bund, 30.03.2000 - VK 2-02/00

    Herstellung und Lieferung von Münzplättchen für die Prägung von 1- und

  • VG Düsseldorf, 21.03.2014 - 13 K 3877/13

    Vorverfahren ; Notwendigkeit ; Hinzuziehung ; Bevollmächtigter ; Erledigung

  • VK Sachsen-Anhalt, 05.03.2001 - VK Hal 15/00
  • OVG Sachsen, 13.07.2021 - 3 D 72/20

    Erstattung von Kosten des Vorverfahrens: kein erfolgreicher Widerspruch bei

  • BSG, 12.12.1990 - 9a RVs 13/89

    Regelung über die Kosten für einen im Verwaltungsverfahren tätig gewordenen

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2006 - 1 O 11/06

    Anwaltskosten im Widerspruchsverfahren und Kostenentscheidung im einstweiligen

  • VG Stuttgart, 09.03.2001 - 4 K 4050/00

    Keine Kostenentscheidung bei Erledigung des Widerspruchsverfahrens

  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2018 - L 8 U 2795/16
  • VK Saarland, 11.05.2005 - 1 VK 05/04

    Erstattung außergerichtlicher Kosten bei Erledigung ohne Entscheidung; Analoge

  • LSG Schleswig-Holstein, 27.10.2004 - L 4 KA 16/02
  • VG Schwerin, 25.01.2018 - 6 A 1255/16

    Kostenerstattung im isolierten Widerspruchsverfahren; Widerspruch eines

  • VG Saarlouis, 26.09.2012 - 5 K 431/11

    Umdeutung einer Abhilfeentscheidung im Widerspruchsverfahren in eine Rücknahme

  • VK Saarland, 11.05.2006 - 1 VK 05/04

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei Antragsrücknahme

  • VK Hessen, 02.06.2004 - 69d-VK-69/02

    Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostentragungspflicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2007 - 6 A 2387/06

    Kosten des Widerspruchsverfahrens bei teilweisem Erfolg des Widerspruchs;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2023 - L 4 AS 334/21

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

  • VK Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - VK 1-41/09

    Kostenerstattung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags

  • VK Bund, 09.08.1999 - VK 1-09/99

    Vergabe einer Baumaßnahme

  • VG Düsseldorf, 13.01.2009 - 18 K 5075/08

    Anspruch auf Ergänzung eines Bescheids um eine Kostenentscheidung; Annahme einer

  • VGH Hessen, 16.02.1990 - 4 UE 3504/87

    Erstattung von Vorverfahrenskosten Dritter; fehlende Abhilfeentscheidung durch

  • BVerwG, 21.09.1983 - 8 B 11.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff des "erfolgreichen"

  • VGH Hessen, 16.05.2017 - 10 D 2877/16

    Ablehnung des isolierten Antrages auf Prozesskostenhilfe aufgrund mangelnder

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - L 1 KR 346/09
  • VK Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - VK 21/06

    Europaweite Ausschreibung des Auftrags "Transport und Verwertung von ca. 20.000

  • VK Rheinland-Pfalz, 06.07.2006 - VK 15/06

    Ausschluss eines Anbieters wegen mangelnden Nachweises seiner Leistungsfähigkeit;

  • VG Oldenburg, 15.02.2005 - 13 A 1706/04

    Abhilfe; anwaltliche Tätigkeit; Bekanntgabe; Gleichheitsgrundsatz; Hilfe zum

  • VK Bund, 30.12.1999 - VK 2-28/99

    Vergabe einer Lieferung

  • OVG Niedersachsen, 29.05.1992 - 12 L 219/90

    Erstattungsfähigkeit d. Kosten im isolierten Verfahren;; Abhilfebescheid;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1983 - 8 S 997/83

    Kosten im Widerspruchsverfahren

  • OVG Saarland, 14.10.1982 - 2 R 115/82

    Erstattung der Anwaltskosten im Vorverfahren; Notwendigkeit der Hinzuziehung

  • VK Sachsen-Anhalt, 15.04.2003 - 33-32571/07 VK 15/02

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: "Unterlegener" im Sinne von § 128

  • VK Bund, 16.03.2000 - VK 2-32/99

    Glasüberdachungen und -fassaden

  • VG Köln, 16.09.1991 - 4 K 931/91

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Zusammenhang mit einem

  • VG Weimar, 12.08.2022 - 7 K 1916/18

    Klage auf Erlass einer Kostengrundentscheidung, wenn der Abhilfebescheid eine

  • VG Köln, 12.12.2018 - 23 K 6539/16
  • VG München, 27.05.2014 - M 23 K 14.1385
  • VG Bayreuth, 14.02.2011 - B 3 K 10.918

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Erledigung durch

  • VG Schleswig, 12.10.2009 - 15 A 31/09

    Anspruch auf Erstattung der im Verwaltungsverfahren entstandenen Kosten; Weite

  • VK Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - VK 43/05

    Kostenerstattung bei Erledigung des Vergabekammerverfahrens wegen der Rücknahme

  • VG Schleswig, 03.03.2005 - 15 A 61/04
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 49.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,846
BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 49.81 (https://dejure.org/1981,846)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1981 - 8 C 49.81 (https://dejure.org/1981,846)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1981 - 8 C 49.81 (https://dejure.org/1981,846)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsbehelfsbelehrung - Begründung des Widerspruchs - Bestimmter Antrag - Irreführung - Rechtsbehelf - Erschwernis der Einlegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 300
  • NJW 1982, 300 (Ls.)
  • MDR 1982, 257
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Fehlerhaft ist eine Rechtsbehelfsbelehrung nur dann, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der sich generell eignet, die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (st. Rspr.; vgl. etwa Urteile vom 26. Oktober 1966 - BVerwG V C 10.65 - BVerwGE 25, 191 [BVerwG 26.10.1966 - V C 10/65] , vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 42 S. 1 und vom 22. April 1982 - BVerwG 3 C 71.81 - Buchholz 427.3 § 350 a LAG Nr. 43 S. 1 jeweils m.weit.Nachw.).

    Ob überhaupt ein Rechtsbehelf und ob er gegebenenfalls vorbehaltlos oder bedingt eingelegt worden ist, hängt von der Auslegung der daraufhin zu würdigenden Prozeßhandlung ab (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 2 und BFH, Beschluß vom 22. Juni 1982 - VII B 115/81 - NVwZ 1983, 439 m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 B 145.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist bei unzutreffender

    Unter solchen Umständen wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Rechtsmittelfrist nicht gemäß § 58 Abs. 1 VwGO wirksam in Lauf gesetzt (vgl. z.B. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 42 S. 3), so daß die Berufung der Prozeßbevollmächtigten des Klägers rechtzeitig, nämlich innerhalb der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO, eingelegt worden ist.

    Das ist der Fall, wenn sie den Adressaten davon abhalten kann, das Rechtsmittel überhaupt, rechtzeitig oder formgerecht einzulegen (Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - a.a.O.; BSG, Beschluß vom 2. März 1995 - 7 BAr 196/94 - SozR 3 - 1500 § 66 SGG Nr. 3 S. 12).

  • BVerwG, 14.10.1997 - 1 B 164.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist bei unzutreffender

    Unter solchen Umständen wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Rechtsmittelfrist nicht gemäß § 58 Abs. 1 VwGO wirksam in Lauf gesetzt (vgl. z.B. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 42 S. 3), so daß die Berufung der Prozeßbevollmächtigten des Klägers rechtzeitig, nämlich innerhalb der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO, eingelegt worden ist.

    Das ist der Fall, wenn sie den Adressaten davon abhalten kann, das Rechtsmittel überhaupt, rechtzeitig oder formgerecht einzulegen (Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - a.a.O.; BSG, Beschluß vom 2. März 1995 - 7 BAr 196/94 - SozR 3 - 1500 § 66 SGG Nr. 3 S. 12).

  • OVG Bremen, 08.08.2012 - 2 A 53/12

    Elektronischer Rechtsverkehr, Rechtsmittelbelehrung, Rechtsbehelfsbelehrung,

    Enthält die Belehrung allerdings nicht zwingende Hinweise, dann entsprechen solche Zusätze nur dann den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO, wenn sie keinen unzutreffenden oder irreführenden Inhalt haben, der generell geeignet ist, den Betroffenen davon abzuhalten, das Rechtsmittel überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise einzulegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2000 - 7 B 200.99, 7 PKH 71.99 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77; vom 16.03.1989 - 8 B 26.89; vom 27.02.1981 - 6 B 19.81; vom 03.06.1992 - 4 B 100.92 - sämtlich juris; Urt. vom 27.05.1981 - 8 C 49.81 - Buchholz 310 § 58 Nr. 42).
  • BVerwG, 14.02.2000 - 7 B 200.99

    Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, unrichtige; Zusatz, irreführender;

    Da dieser Fehler die Form des Widerspruchs und damit keine der in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Angaben betrifft, ist die Rechtsbehelfsbelehrung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO, wenn der fehlerhafte Zusatz irreführend, d.h. objektiv geeignet ist, die Rechtsmitteleinlegung zu erschweren (Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 42 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität

    Für die Auslegung von Willenserklärungen des Bürgers gegenüber der Verwaltung gilt wie im umgekehrten Fall, dass der erklärte Wille maßgebend ist, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte (BVerwG, Urt. v. 27.05.1981 - 8 C 49.81 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 42, S. 2, RdNr. 19 in Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2004 - 19 A 2962/02

    Erstattung der Kosten für den Einsatz von Integrationshelfern in der Grundschule

    vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 - 8 C 49.81 -, Buchholz 310, § 58 VwGO, Nr. 42, S. 1 (2); OVG NRW, Urteil vom 26. September 1991 - 11 A 1604/89 -, NWVBl. 1992, 176 (177).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1994 - 11 A 3309/92

    Baurecht: Aufstellung von Geldspielgeräten in einem "Snooker/Billardsalon mit

    Für die Auslegung von Willenserklärungen des Bürgers gegenüber der Verwaltung gilt ebenso wie im - oben erwähnten - umgekehrten Fall, daß der erklärte Wille maßgebend ist, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.05.1981 - 8 C 49.81 -, Buchholz 310, § 58 VwGO Nr. 42 S. 2).
  • VG Frankfurt/Main, 08.07.2011 - 11 K 4808/10

    Fehlender Hinweis auf Möglichkeit der Klageerhebung in elektronischer Form

    Sie dürfen keinen unrichtigen oder irreführenden Zusatz enthalten, der generell geeignet ist die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (BVerwG, Urteil vom 27.05.1981 - 8 C 49/81 - Beschluss vom 27.08.1997 - 1 B 145/97 - juris).
  • BVerwG, 02.02.1996 - 1 B 16.96

    Gewerberecht: Festlegung der höchstens zulässigen Spielgeräte in einer Spielhalle

    Die Beschwerde macht geltend, das Berufungsgericht habe in dem angefochtenen Urteil ausgeführt, "daß eine Erlaubnis nach § 33 i GewO gegenüber einem Empfänger nur mit dem Inhalt wirksam wird, den ihr der Aussteller (hier der Beklagte) bei objektiver Betrachtung beigemessen hat", und weiche damit von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - (Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 42 = NJW 1982, 300) ab, demzufolge "für die Auslegung von Willenserklärungen des Bürgers gegenüber der Verwaltung der Wille maßgebend (sei), wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte".
  • BVerwG, 03.06.1992 - 4 B 100.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1998 - 25 E 960/97

    Frist; Rechtsmittelbelehrung; Irreführung; Beschwerde; Zulassungsfreie

  • BVerwG, 30.11.1995 - 10 B 2.95

    Rechtsmittel

  • VG Cottbus, 25.09.2014 - 6 K 831/13

    Friedhofsgebühren

  • VG München, 20.08.2019 - M 5 K 19.305

    Auslegung als Klageerhebung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2003 - 2 L 21/01

    Baugenehmigung, Anfechtung - Baugenehmigung, Gemeinde, Selbstverwaltung,

  • VGH Hessen, 20.10.1992 - 9 UE 2200/91

    Zu den Erfordernissen einer rechtmäßigen Rechtsmittelbelehrung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1992 - 11 S 2218/92

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; Verlängerung der einem Kind erteilten

  • VGH Hessen, 04.10.1988 - 5 UE 2491/86

    Zur Unrichtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung - Falschbezeichnung

  • VG Münster, 20.05.2003 - 5 K 2855/99

    Sozialamt muss Miete für die Wohnung eines Untersuchungshäftlings tragen

  • VG Münster, 01.04.2003 - 5 K 1640/99

    Beihilfe für den Erwerb eines Führerscheins und die Anschaffung eines

  • VG Cottbus, 10.10.2001 - 6 L 412/01

    Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung im Widerspruchsbescheid; Isolierte

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