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   BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80   

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https://dejure.org/1981,269
BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80 (https://dejure.org/1981,269)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1981 - V ZR 191/80 (https://dejure.org/1981,269)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1981 - V ZR 191/80 (https://dejure.org/1981,269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 440
  • MDR 1982, 395
  • WM 1982, 193
  • DB 1982, 694
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80
    Im Ansatzpunkt verkennt auch das BerGer. nicht, daß die Bekl. als mittelbare Störerin für das Verhalten der Lastkraftwagenfahrer verantwortlich sein kann, sofern die Beeinträchtigungen, deren Unterlassung begehrt wird, adäquat ursächlich durch ihren Betrieb veranlaßt sind (was hier nicht zweifelhaft ist) und sie in der Lage ist, solche Störungen zu verhindern (vgl. BGH, NJW 1960, 2335; WM 1962, 765; NJW 1962, 1342; 1963, 2020; 1973, 326 m. w. Nachw.).

    Es ist weder vorgetragen noch festgestellt, daß die Bekl. über zumutbare juristische und wirtschaftliche Sanktionen gegenüber den an einer Geschäftsbeziehung mit ihr interessierten Firmen (vgl. auch BGH, NJW 1960, 2335) dies nicht erreichen kann.

  • BGH, 13.04.1962 - V ZR 197/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80
    Im Ansatzpunkt verkennt auch das BerGer. nicht, daß die Bekl. als mittelbare Störerin für das Verhalten der Lastkraftwagenfahrer verantwortlich sein kann, sofern die Beeinträchtigungen, deren Unterlassung begehrt wird, adäquat ursächlich durch ihren Betrieb veranlaßt sind (was hier nicht zweifelhaft ist) und sie in der Lage ist, solche Störungen zu verhindern (vgl. BGH, NJW 1960, 2335; WM 1962, 765; NJW 1962, 1342; 1963, 2020; 1973, 326 m. w. Nachw.).

    Es ist dabei Sache der Bekl., darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, daß sie alles ihr billigerweise Zuzumutende unternommen hat, um die Beeinträchtigungen abzustellen (vgl. BGH, WM 1962, 765 (767)).

  • BGH, 18.06.1958 - V ZR 49/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80
    Daraus läßt sich, abgestellt auf das Empfinden eines durchschnittlichen Benutzers des betroffenen Grundstücks (vgl. Senat, NJW 1958, 1393; 1959, 1632; BGHZ 70, 102 (110) = NJW 1978, 419, als Beispiele ständiger Rechtsprechung), ohne weiteres entnehmen, daß die daraus folgenden Geräusch- und Geruchsbelästigungen wesentlich sind (§ 906 I BGB), und zwar auch dann, wenn sie nicht dauernd erfolgen.
  • BGH, 10.11.1972 - V ZR 54/71

    Geräuschimmission durch Betrieb eines Militärflugplatzes

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80
    Im Ansatzpunkt verkennt auch das BerGer. nicht, daß die Bekl. als mittelbare Störerin für das Verhalten der Lastkraftwagenfahrer verantwortlich sein kann, sofern die Beeinträchtigungen, deren Unterlassung begehrt wird, adäquat ursächlich durch ihren Betrieb veranlaßt sind (was hier nicht zweifelhaft ist) und sie in der Lage ist, solche Störungen zu verhindern (vgl. BGH, NJW 1960, 2335; WM 1962, 765; NJW 1962, 1342; 1963, 2020; 1973, 326 m. w. Nachw.).
  • BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60

    Besitzstörung durch Lärmeinwirkung bei Abbrucharbeiten

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80
    Im Ansatzpunkt verkennt auch das BerGer. nicht, daß die Bekl. als mittelbare Störerin für das Verhalten der Lastkraftwagenfahrer verantwortlich sein kann, sofern die Beeinträchtigungen, deren Unterlassung begehrt wird, adäquat ursächlich durch ihren Betrieb veranlaßt sind (was hier nicht zweifelhaft ist) und sie in der Lage ist, solche Störungen zu verhindern (vgl. BGH, NJW 1960, 2335; WM 1962, 765; NJW 1962, 1342; 1963, 2020; 1973, 326 m. w. Nachw.).
  • BGH, 16.06.1959 - V ZR 47/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80
    Daraus läßt sich, abgestellt auf das Empfinden eines durchschnittlichen Benutzers des betroffenen Grundstücks (vgl. Senat, NJW 1958, 1393; 1959, 1632; BGHZ 70, 102 (110) = NJW 1978, 419, als Beispiele ständiger Rechtsprechung), ohne weiteres entnehmen, daß die daraus folgenden Geräusch- und Geruchsbelästigungen wesentlich sind (§ 906 I BGB), und zwar auch dann, wenn sie nicht dauernd erfolgen.
  • BGH, 16.12.1977 - V ZR 91/75

    Fluorabgas-Immission

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80
    Daraus läßt sich, abgestellt auf das Empfinden eines durchschnittlichen Benutzers des betroffenen Grundstücks (vgl. Senat, NJW 1958, 1393; 1959, 1632; BGHZ 70, 102 (110) = NJW 1978, 419, als Beispiele ständiger Rechtsprechung), ohne weiteres entnehmen, daß die daraus folgenden Geräusch- und Geruchsbelästigungen wesentlich sind (§ 906 I BGB), und zwar auch dann, wenn sie nicht dauernd erfolgen.
  • BGH, 11.07.1963 - III ZR 55/62

    Clubhaus - Enteignender Eingriff, Immissionen

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80
    Im Ansatzpunkt verkennt auch das BerGer. nicht, daß die Bekl. als mittelbare Störerin für das Verhalten der Lastkraftwagenfahrer verantwortlich sein kann, sofern die Beeinträchtigungen, deren Unterlassung begehrt wird, adäquat ursächlich durch ihren Betrieb veranlaßt sind (was hier nicht zweifelhaft ist) und sie in der Lage ist, solche Störungen zu verhindern (vgl. BGH, NJW 1960, 2335; WM 1962, 765; NJW 1962, 1342; 1963, 2020; 1973, 326 m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

    Dabei trifft sie die Darlegungs- und Beweislast für die Schritte, die sie in dieser Richtung unternommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1981 - V ZR 191/80 - NJW 1982, 440, 441).

    Zu denken ist hier etwa an eine Vertragsstrafenvereinbarung (vgl. BGH Urteil vom 30. Oktober 1981 - aaO).

  • LG Frankfurt/Main, 03.12.2020 - 13 O 131/20

    Obligatorische Angabe von Herr oder Frau verletzt Person mit nicht-binärer

    Dabei trifft den Störer die Darlegungs- und Beweislast, dass er alles ihm billigerweise Zuzumutende unternommen hat, um die Beeinträchtigungen abzustellen (BGH, Urteil vom 20-12-1988 - VI ZR 182/88 = NJW 1989, 902, 904; BGH, Urteil vom 30-10-1981 - V ZR 191/80 = NJW 1982, 440, 441).
  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    Entsprechend den zur mittelbaren Störerhaftung entwickelten Grundsätzen (vgl. Senat, Urt. v. 30. Oktober 1981, V ZR 171/80, NJW 1982, 440; Urt. v. 7. April 2000, V ZR 39/99, aaO) rechtfertigen diese Umstände eine an die Stelle der nicht durchsetzbaren Abwehrbefugnisse tretende Ausgleichspflicht analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB (Senat BGHZ 142, 66, 69 f).
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