Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 24.06.1981 | EuGH, 18.03.1981

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77, 2 BvR 1124/77, 2 BvR 195/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,7
BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77, 2 BvR 1124/77, 2 BvR 195/79 (https://dejure.org/1981,7)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77, 2 BvR 1124/77, 2 BvR 195/79 (https://dejure.org/1981,7)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 1981 - 2 BvR 1107/77, 2 BvR 1124/77, 2 BvR 195/79 (https://dejure.org/1981,7)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,7) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Eurocontrol

Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 24 GG aF

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Eurocontrol I

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Rechtsschutz gegen Handlungen zwischenstaatlicher Einrichtungen - EUROCONTROL-Beschluß (Torsten Stein; ZaöRV 42/1982, S. 596-601)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Rechtsschutz gegen Akte zwischenstaatlicher Einrichtungen (Eurocontrol)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Rechtsschutzes für die Bediensteten der Eurocontrol

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhalten einer zwischenstaatliche Einrichtung - Rechtsschutzmöglichkeiten - Begriff der öffentlichen Gewalt - Eurocontrol - Gebührenforderungen - Auffangzuständigkeit - Innerstaatliche Anforderungen - Grundgefüge der Verfassung - Unaufgebbarer Bestandteil - Fundamentale ...

  • hjil.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Rechtsschutz gegen Handlungen zwischenstaatlicher Einrichtungen - EUROCONTROL-Beschluß (Torsten Stein; ZaöRV 42/1982, S. 596-601)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 58, 1
  • NJW 1982, 507
  • DVBl 1982, 185
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (202)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG - 2 BvR 195/79 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
    Die Beschwerdeführerin zu 2) wendet sich mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts und den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1977 (2 BvR 1124/77) sowie gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 28. September 1978 und den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 1979 (2 BvR 195/79).

    Die Beschwerdeführerinnen rügen eine Verletzung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG , die Beschwerdeführerin zu 2) überdies in dem Verfahren - 2 BvR 195/79 - eine Verletzung der Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG .

    Die Beschwerdeführerin zu 2) macht überdies geltend, die in der Sache 2 BvR 195/79 angegriffenen Entscheidungen verletzten Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG , weil das Oberverwaltungsgericht für die Entscheidung örtlich unzuständig gewesen sei.

    Die in der Sache 2 BvR 195/79 erhobene Rüge der Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG greife nicht durch.

    Der Beschwerdeführerin zu 2) stand nunmehr die Möglichkeit offen, den von ihr gerügten Verfassungsverstoß mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Endentscheidung geltend zu machen; diese Möglichkeit hat sie mit der in dem Verfahren 2 BvR 195/79 erhobenen Verfassungsbeschwerde auch wahrgenommen.

    b) die Beschwerdeführerin zu 2) hat in dem Verfahren 2 BvR 195/79 eine mögliche Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hinreichend substantiiert dargetan.

    Die in den Verfahren 2 BvR 195/79 angegriffenen Entscheidungen verletzen nicht Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG .

  • BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63

    EWG-Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
    Grundsätzlich gilt das Grundgesetz allerdings nur für die von ihm verfaßte Staatsgewalt, begrenzt auf das "Gefüge der deutschen Staatsorganisation" (vgl. BVerfGE 22, 293 [297]).

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß als Akte der "öffentlichen Gewalt" im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG (nunmehr auch des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG ) nur Akte der staatlichen, deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt anzusehen sind (BVerfGE 1, 10; 6, 15 [18]; 6, 290 [295]; 22, 91 [92]; 22, 293 [295]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine unmittelbar gegen eine Verordnung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gerichtete Verfassungsbeschwerde für unzulässig gehalten (BVerfGE 22, 293 [295 ff.]; an dieser Rechtsauffassung wurde auch in BVerfGE 37, 271 [283, 285 f.] festgehalten).

    Durch sie könnte die Funktionsfähigkeit der zwischenstaatlichen Einrichtung beeinträchtigt werden, zumal sie die Gefahr ungleichmäßigen Rechtsschutzes in den einzelnen Mitgliedsstaaten beschwörte (vgl. BVerfGE 22, 293 [298]).

    Wollte man jede Art. von supranationaler oder internationaler öffentlicher Gewalt, die auf dem Wege über Art. 24 Abs. 1 GG begründet worden ist, zufolge dieser Mitwirkung als deutsche öffentliche Gewalt ansehen, so ginge der für die Zuständigkeit der deutschen Gerichte entscheidende Unterschied zwischen "deutscher" und "nichtdeutscher" öffentlicher Gewalt weithin verloren, da supranationale Gewalt oder internationale Gewalt, von Sonderlagen, wie Besatzungsverhältnissen, abgesehen, im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht ohne irgendeine Mitbeteiligung, zumindest nicht ohne Duldung seitens der deutschen Staatsgewalt tätig werden darf (vgl. BVerfGE 22, 293 [297]; ferner BVerfGE 6, 15 [18]).

    Nach Art. 19 Abs. 4 GG ist insbesondere auch nicht eine internationale "Auffangzuständigkeit" deutscher Gerichte gewährleistet, falls der Rechtsschutz gegen Handlungen der zwischenstaatlichen Einrichtung gemessen an innerstaatlichen Anforderungen unzulänglich sein sollte (vgl. auch BVerfGE 22, 293 [298]; ebenso Thieme, VVDStLR 18 [1960], S. 76; Ipsen, ebd, S. 87 f.).

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der unmittelbaren Anfechtung einer EWG-Verordnung ausgeführt, es gehe nicht an, das Rechtsschutzsystem der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft als unzulänglich anzusehen und deshalb auf dem Weg über die deutsche Gerichtsbarkeit zu ergänzen oder zu verbessern; dies hätte auch eine Verwischung der Grenzen zwischen nationaler und supranationaler Gerichtsbarkeit zur Folge (BVerfGE 22, 293 [298]).

  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 72.75

    Hoheitsrecht des Bundes - Gebühren für Flugsicherung - Unterer Luftraum -

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
    c) Die gegen das Berufungsurteil eingelegte Revision wies das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 16. September 1977 (BVerwGE 54, 291 ) zurück:.

    Das Bundesverwaltungsgericht durfte, ohne dadurch gegen die Verfassung zu verstoßen, davon ausgehen, daß Eurocontrol eine Gebühreneinziehungskompetenz auch bezüglich des unteren deutschen Luftraums übertragen wurde, und daß die Befugnis es einschloß, dem Einziehungsverfahren eine vereinheitlichte Rechtskontrolle an die Seite zu stellen und hierfür, soweit dies an Eurocontrol lag, die ausschließliche internationale Zuständigkeit der belgischen Gerichte zu begründen (vgl. BVerwGE 54, 291 [300 ff.]; insoweit zustimmend Gramlich, ZLW 1979, S.190 ff.).

    Dem Vertragswerk und den eigenen Bestimmungen von Eurocontrol ist zu entnehmen, daß für Streitigkeiten der in Belgien ansässigen Organisation (vgl. Art. 1 Abs. 3 ECV) die belgischen Gerichte international zuständig sein sollen (vgl. Art. 3 Abs. 1 der Tarife und Anwendungsbedingungen für Benutzergebühren und Art. 1 Abs. 2 der Zahlungsbedingungen für die Benutzergebühren); dies hat das Bundesverwaltungsgericht im einzelnen dargelegt (vgl. BVerwGE 54, 291 [300 ff.]).

    Darin liegt aber schon deshalb keine nachhaltige Verkürzung ihres Rechtsschutzes, weil ihnen - unbeschadet der ausschließlichen internationalen Zuständigkeit der belgischen Gerichte für Gebührenstreitigkeiten - hinreichende Möglichkeiten offenstehen, diese Frage durch ein deutsches Gericht klären zu lassen; dies hat das Bundesverwaltungsgericht im einzelnen dargelegt (vgl. BVerwGE 54, 291 [304 f.]).

  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine unmittelbar gegen eine Verordnung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gerichtete Verfassungsbeschwerde für unzulässig gehalten (BVerfGE 22, 293 [295 ff.]; an dieser Rechtsauffassung wurde auch in BVerfGE 37, 271 [283, 285 f.] festgehalten).

    Diese Verfassungsbestimmung öffnet die deutsche Rechtsordnung derart, daß der ausschließliche Herrschaftsanspruch der Bundesrepublik Deutschland im Geltungsbereich des Grundgesetzes zurückgenommen und der unmittelbaren Geltung und Anwendbarkeit eines Rechts aus anderer Quelle innerhalb des staatlichen Herrschaftsbereichs Raum gelassen wird (BVerfGE 37, 271 [280]).

    Deshalb gestattet Art. 24 Abs. 1 GG nicht, den Grundrechtsteil des Grundgesetzes vorbehaltlos zu relativieren (BVerfGE 37, 271 [279 f., 291, 296]; vgl. auch Frowein, in: Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz , Bd 2, 1976, S.187 [202], m.w.N.; Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd I, 1977, S. 396 ff.; Rojahn, in: von Münch (Hrsg.), Grundgesetz -Kommentar, Bd 2, 1976, Art. 24 Rdn. 29 ff. (insbesondere 31); Maunz, in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz , Art. 24 Rdn. 16 ff.; Tomuschat, a.a.O. Rdn. 49 ff. m.w.N.).

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
    Eine Entscheidung eines Gerichts verstößt nur dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 29, 45 [48], m.w.N.; st.Rspr).

    Von Willkür kann nur die Rede sein, wenn die Entscheidung eines Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (BVerfGE 29, 45 [49], m.w.N.).

  • BVerfG, 06.11.1956 - 1 BvR 273/56

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen Akte öffentlicher Gewalt der Besatzungsmächte

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß als Akte der "öffentlichen Gewalt" im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG (nunmehr auch des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG ) nur Akte der staatlichen, deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt anzusehen sind (BVerfGE 1, 10; 6, 15 [18]; 6, 290 [295]; 22, 91 [92]; 22, 293 [295]).

    Wollte man jede Art. von supranationaler oder internationaler öffentlicher Gewalt, die auf dem Wege über Art. 24 Abs. 1 GG begründet worden ist, zufolge dieser Mitwirkung als deutsche öffentliche Gewalt ansehen, so ginge der für die Zuständigkeit der deutschen Gerichte entscheidende Unterschied zwischen "deutscher" und "nichtdeutscher" öffentlicher Gewalt weithin verloren, da supranationale Gewalt oder internationale Gewalt, von Sonderlagen, wie Besatzungsverhältnissen, abgesehen, im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht ohne irgendeine Mitbeteiligung, zumindest nicht ohne Duldung seitens der deutschen Staatsgewalt tätig werden darf (vgl. BVerfGE 22, 293 [297]; ferner BVerfGE 6, 15 [18]).

  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 66.75

    Recht zur Erhebung von Gebühren für Flugsicherung im unteren Luftraum

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
    1. Die in dem Verfahren 2 BvR 1124/77 erhobene Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu 2) ist unzulässig, soweit sie sich gegen den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1977 (VII C 66.75) richtet, durch den die Bestimmung eines zuständigen Gerichts mangels deutscher internationaler Zuständigkeit abgelehnt wurde.
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
    Eine Entscheidung eines Gerichts verstößt nur dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 29, 45 [48], m.w.N.; st.Rspr).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
    Er besagt, daß die behauptete Grundrechtsverletzung im Interesse einer ordnungsgemäßen Prüfung der Beschwerdepunkte zunächst in dem mit der gerügten Beeinträchtigung unmittelbar zusammenhängenden sachnächsten Verfahren geltend gemacht werden muß (BVerfGE 31, 364 [368]; 39, 276 [291]; 42, 243 [247]).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde nur gegen solche Entscheidungen in selbständigen Zwischenverfahren zugelassen, die über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage abschließend befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (BVerfGE 24, 56 [61], m.w.N.; st Rspr).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 117/67

    Rückerstattungsgerichtsbarkeit in Berlin und Bundesverfassungsrecht

  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvR 65/54

    Washingtoner Abkommen

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 95/51

    Begriff der "öffentlichen Gewalt" i.S. von § 90 Abs. 1 BVerfGG

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob Rechtsakte der europäischen Organe und Einrichtungen sich unter Wahrung des gemeinschafts- und unionsrechtlichen Subsidiaritätsprinzips (Art. 5 Abs. 2 EGV; Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon ) in den Grenzen der ihnen im Wege der begrenzten Einzelermächtigung eingeräumten Hoheitsrechte halten (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 75, 223 ; 89, 155 : dort zum ausbrechenden Rechtsakt).

    Es untersagt die Übertragung der Kompetenz-Kompetenz (vgl. BVerfGE 89, 155 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ; 104, 151 ).

    Eine Blankettermächtigung zur Ausübung öffentlicher Gewalt, zumal mit unmittelbarer Bindungswirkung in der innerstaatlichen Rechtsordnung, dürfen die deutschen Verfassungsorgane nicht erteilen (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 89, 155 ).

    Wenn Rechtsschutz auf Unionsebene nicht zu erlangen ist, prüft das Bundesverfassungsgericht, ob Rechtsakte der europäischen Organe und Einrichtungen sich unter Wahrung des gemeinschafts- und unionsrechtlichen Subsidiaritätsprinzips (Art. 5 Abs. 2 EGV; Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 EUV-Lissabon) in den Grenzen der ihnen im Wege der begrenzten Einzelermächtigung eingeräumten Hoheitsrechte halten (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 75, 223 ; 89, 155 : dort zum sogenannten ausbrechenden Rechtsakt).

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Art. 38 GG wird verletzt, wenn ein Gesetz, das die deutsche Rechtsordnung für die unmittelbare Geltung und Anwendung von Recht der - supranationalen - Europäischen Gemeinschaften öffnet, die zur Wahrnehmung übertragenen Rechte und das beabsichtigte Integrationsprogramm nicht hinreichend bestimmbar festlegt (vgl. BVerfGE 58, 1 [37]).

    Sie berühren damit die Gewährleistungen des Grundgesetzes und die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts, die den Grundrechtsschutz in Deutschland und insoweit nicht nur gegenüber deutschen Staatsorganen zum Gegenstand haben (Abweichung von BVerfGE 58, 1 [27]).

    Sie berühren damit die Gewährleistungen des Grundgesetzes und die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts, die den Grundrechtsschutz in Deutschland und insoweit nicht nur gegenüber deutschen Staatsorganen zum Gegenstand haben (Abweichung von BVerfGE 58, 1 [27]).

    38 GG wird demnach verletzt, wenn ein Gesetz, das die deutsche Rechtsordnung für die unmittelbare Geltung und Anwendung von Recht der - supranationalen - Europäischen Gemeinschaften öffnet, die zur Wahrnehmung übertragenen Rechte und das beabsichtigte Integrationsprogramm nicht hinreichend bestimmbar festlegt (vgl. BVerfGE 58, 1 [37]).

    Entscheidend ist, daß die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland und die daraus sich ergebenden Rechte und Pflichten - insbesondere auch das rechtsverbindliche unmittelbare Tätigwerden der Europäischen Gemeinschaften im innerstaatlichen Rechtsraum - für den Gesetzgeber voraussehbar im Vertrag umschrieben und durch ihn im Zustimmungsgesetz hinreichend bestimmbar normiert worden sind (vgl. BVerfGE 58, 1 [37]; 68, 1 [98 f.]).

    Das bedeutet zugleich, daß spätere wesentliche Änderungen des im Unions- Vertrag angelegten Integrationsprogramms und seiner Handlungsermächtigungen nicht mehr vom Zustimmungsgesetz zu diesem Vertrag gedeckt sind (vgl. schon BVerfGE 58, 1 [37]; BVerfGE 68, 1 [98 f.]; Mosler, in: Handbuch des Staatsrechts, Band VII [1992], § 175 Rdnr. 60).

    Dementsprechend prüft das Bundesverfassungsgericht, ob Rechtsakte der europäischen Einrichtungen und Organe sich in den Grenzen der ihnen eingeräumten Hoheitsrechte halten oder aus ihnen ausbrechen (vgl. BVerfGE 58, 1 [30 f.]; 75, 223 [235, 242]).

    Der Unions-Vertrag genügt den Bestimmtheitsanforderungen, weil er den künftigen Vollzugsverlauf, also die mögliche Inanspruchnahme der eingeräumten Hoheitsbefugnisse, hinreichend voraussehbar normiert (vgl. BVerfGE 58, 1 [37]; 68, 1 [98 f.]); das begründet die parlamentarische Verantwortbarkeit des Zustimmungsgesetzes.

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Es untersagt die Übertragung der Kompetenz-Kompetenz (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 123, 267 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ; 104, 151 ; 132, 195 ; 142, 123 ; 146, 216 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 24.06.1981 - 150/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,344
EuGH, 24.06.1981 - 150/80 (https://dejure.org/1981,344)
EuGH, Entscheidung vom 24.06.1981 - 150/80 (https://dejure.org/1981,344)
EuGH, Entscheidung vom 24. Juni 1981 - 150/80 (https://dejure.org/1981,344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

    1 . ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNGEN ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - EINLASSUNG DES BEKLAGTEN AUF DAS VERFAHREN VOR DEM ANGERUFENEN GERICHT - VEREINBARUNG ZUR BEGRÜNDUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT EINES ...

  • EU-Kommission

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Übereinkommens über die Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen bei entsprechender Zuständigkeitsvereinbarung; Anwendbarkeit von Zuständigkeitsregelungen in Übereinkommen; Rüge der Unzuständigkeit und Vortrag zur Hauptsache; Folgen der ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de

    1. ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNGEN ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - EINLASSUNG DES BEKLAGTEN AUF DAS VERFAHREN VOR DEM ANGERUFENEN GERICHT - VEREINBARUNG ZUR BEGRÜNDUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT EINES ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 507 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus EuGH, 24.06.1981 - 150/80
    Nach den Urteilen des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1976 in den Rechtssachen 24/76 (Estasis Salotti/RÜWA, Slg. 1976, 1831) und 25/76 (Segoura/ Bonakdarian, Slg. 1976, 1851) seien diese Voraussetzungen eng auszulegen.

    Jedoch könne das Erfordernis der einheitlichen Gültigkeit der Gerichtsstandsvereinbarung im Rahmen der Gemeinschaft, das Generalanwalt Capotorti (in seinen Schlußanträgen in den Rechtssachen 24/76 und 25/76, Slg. 1976, 1844, 1845 bzw. 1863, 1867 f.) umschrieben habe, als Richtschnur dienen, um zu einer autonomen Auslegung des Artikels 17 des Übereinkommens zu gelangen.

  • EuGH, 14.12.1976 - 25/76

    Segoura / Bonakdarian

    Auszug aus EuGH, 24.06.1981 - 150/80
    Nach den Urteilen des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1976 in den Rechtssachen 24/76 (Estasis Salotti/RÜWA, Slg. 1976, 1831) und 25/76 (Segoura/ Bonakdarian, Slg. 1976, 1851) seien diese Voraussetzungen eng auszulegen.
  • EuGH, 24.11.2022 - C-358/21

    Tilman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Den in Art. 23 Abs. 1 der Brüssel-I-Verordnung aufgestellten Formerfordernissen liegt das Bestreben zugrunde, den Handelsbräuchen Rechnung zu tragen, dabei aber solchen Gerichtsstandsklauseln die Wirkung zu nehmen, die unbemerkt in das Vertragsverhältnis eingeführt werden könnten, wie etwa solche Klauseln, die sich auf Vordrucken für Geschäftskorrespondenz oder auf Rechnungen befinden, wenn sie von der Partei, der sie entgegengehalten werden, nicht akzeptiert worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 1981, Elefanten Schuh, 150/80, EU:C:1981:148, Rn. 24, und vom 7. Juli 2016, Höszig, C-222/15, EU:C:2016:525, Rn. 36).
  • EuGH, 09.12.2003 - C-116/02

    Gasser

    Dies geschehe beispielsweise nach Artikel 18 EuGVÜ, wenn eine Partei in einem anderen als dem vereinbarten Gerichtsstaat klage und die andere Partei sich einlasse, ohne die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts zu rügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 1981 in der Rechtssache 150/80, Elefanten Schuh, Slg. 1981, 1671, Randnrn.
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Selbst unter der Geltung des Art. 18 EuGVÜ (und für Art. 18 LugÜ gelte dann Entsprechendes) lasse sich wegen dessen lückenhafter Regelung ein Zurückgreifen auf die jeweiligen Prozeßordnungen der Vertragsstaaten nicht vermeiden (vgl. EuGH, Urt. v. 24. Juni 1981 EuGHE 1981, 1671, 1686).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 18.03.1981 - 139/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,951
EuGH, 18.03.1981 - 139/80 (https://dejure.org/1981,951)
EuGH, Entscheidung vom 18.03.1981 - 139/80 (https://dejure.org/1981,951)
EuGH, Entscheidung vom 18. März 1981 - 139/80 (https://dejure.org/1981,951)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Blankaert & Willems / Trost

  • EU-Kommission

    Blankaert & Willems / Trost

  • Wolters Kluwer

    Betrieb einer Agentur oder einer sonstigen Niederlassung durch einen Handelsvertreter; Der Begriff des Betriebes einer Agentur oder einer sonstigen Niederlassung; Ausnahme von dem allgemeinen Gerichtsstand des Wohnsitzes bei Streitigkeiten aus dem Betrieb einer Agentur ...

  • rechtsportal.de

    UEBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - BESONDERE ZUSTÄNDIGKEITEN - STREITIGKEITEN AUS ' ' DEM BETRIEB EINER ZWEIGNIEDERLASSUNG , EINER AGENTUR ODER EINER SONSTIGEN NIEDERLASSUNG ' ' - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Blanckaert & Willems ./. Trost -, Gerichtsstand der Niederlassung, Agentur oder Zweigstelle, Begriff der Selbständigkeit

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 507 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

    Auszug aus EuGH, 18.03.1981 - 139/80
    Die Kommission führt zunächst aus, nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 1978 (Rechtssache 33/78, Somafer/Saarferngas, Slg. 1978, 2183) seien die in Artikel 5 Nr. 5 des Übereinkommens aufgeführten Begriffe autonom auszulegen.

    Die Ausübung einer Kontrollfunktion reiche nicht aus, um Bey im Sinne der Definition des Gerichtshofes im Urteil Somafer zu einem "Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit" von Blanckaert zu machen, der "auf Dauer als ihre Außenstelle hervortritt".

    Hierzu habe der Gerichtshof im Urteil Somafer ausgeführt, daß unter den Begriff "aus dem Betrieb" nur Rechtsstreitigkeiten fielen, in denen es um vertragliche oder außervertragliche Rechte und Pflichten in bezug auf die eigentliche Führung der Agentur oder Niederlassung selbst gehe, sowie Rechtsstreitigkeiten, die sich auf Verbindlichkeiten bezögen, welche die Agentur beziehungsweise Niederlassung als Mittelpunkt der geschäftlichen Tätigkeit im Namen des Stammhauses eingegangen sei und die in dem Vertragsstaat zu erfüllen seien, in dem dieser Mittelpunkt bestehe.

    1 4 Außerdem hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 22. November 1978 (Rechtssache 33/78, Somafer, Slg. 1978, 2183) für Recht erkannt, daß "mit dem Begriff der Zweigniederlassung, der Agentur oder der sonstigen Niederlassung ... ein Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit gemeint [ist], der auf Dauer als Außenstelle eines Stammhauses hervortritt, eine Geschäftsführung hat und sachlich so ausgestattet ist, daß er in der Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, daß diese, obgleich sie wissen, daß möglicherweise ein.

  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

    Auszug aus EuGH, 18.03.1981 - 139/80
    Der Gerichtshof habe im Urteil vom 6. Oktober 1976 (Rechtssache 14/76, De Bloos/Bouyer, Slg. 1976, 1497), bereits.

    Wie das vorlegende Gericht zutreffend ausführt, hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Oktober 1976 (Rechtssache 14/76, De Bloos, Sig.

  • EuGH, 19.07.2012 - C-154/11

    Ein fremder Staat kann sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines

    Dieser Mittelpunkt muss eine Geschäftsführung haben und sachlich so ausgestattet sein, dass er in der Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, dass diese sich nicht unmittelbar an das Stammhaus zu wenden brauchen (vgl. Urteil vom 18. März 1981, Blanckaert & Willems, 139/80, Slg. 1981, 819, Randnr. 11).
  • EuGH, 18.05.2017 - C-617/15

    Hummel Holding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Verordnung

    Des Weiteren muss diese Niederlassung auf Dauer als Außenstelle eines Stammhauses hervortreten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 1978, Somafer, 33/78, EU:C:1978:205, Rn. 11, vom 18. März 1981, Blanckaert & Willems, 139/80, EU:C:1981:70, Rn. 12, vom 9. Dezember 1987, SAR Schotte, 218/86, EU:C:1987:536, Rn. 10, und vom 19. Juli 2012, Mahamdia, C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 48).
  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11

    Internationale Zuständigkeit

    Dieser Mittelpunkt muss eine Geschäftsführung haben und sachlich so ausgestattet sein, dass er in der Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, dass diese sich nicht unmittelbar an das Stammhaus zu wenden brauchen (EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 48; 18. März 1981 - C-139/80 - [Blanckaert & Willems] Rn. 11, Slg. 1981, 819) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-212/97

    Centros

    (6) - Urteile vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 14/76 (De Bloos, Slg. 1976, 1497, Randnr. 209), vom 22. November 1978 in der Rechtssache 33/78 (Somafer, Slg. 1978, 2183, Randnr. 12) und vom 18. März 1981 in der Rechtssache 139/80 (Blanckärt & Willems, Slg. 1981, 819, Randnr. 12).

    Die Feststellung des Gerichtshofes in dem angeführten Urteil, daß "Zweigniederlassung und Agentur unter anderem wesentlich dadurch charakterisiert [sind], daß sie der Aufsicht und Leitung des Stammhauses unterliegen", führt logisch zu der Schlußfolgerung, daß die in Artikel 5 Nr. 5 verwendeten Begriffe der Zweitniederlassung weder die Lage eines Alleinvertriebshändlers, der weder der Aufsicht noch der Leitung des Konzessionsgebers untersteht (vgl. Urteil De Bloos, zitiert in Fußnote 6, Randnrn. 20 bis 23) noch die eines Handelsvertreters (Vermittlungsvertreters) erfassen, wenn dieser ein selbständiger Mitarbeiter des vertretenen Unternehmens ist, der sich darauf beschränkt, dem Unternehmen die Kundenbestellungen weiterzugeben, ohne sich an dem Abschluß oder der Erfuellung der Verträge zu beteiligen, und dem das vertretene Unternehmen nicht untersagen kann, gleichzeitig mehrere konkurrierende Unternehmen zu vertreten (vgl. Urteil Blanckärt & Willems, zitiert in Fußnote 6, Randnrn. 12 und 13).

  • OLG Köln, 24.05.2006 - 16 W 25/06

    Internationale Zuständigkeit im selbständigen Beweisverfahren - wirksame

    Die Frage einer Niederlassung in L hätte möglicherweise unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH zum Begriff der Niederlassung i. S. v. Art. 5 Nr. 5 EuGVVO (insbesondere EuGH, Urt. v. 22.11.1978, RIW 1979, 56; Urt. v. 18.03.1981, IPrax 1982, 64; vgl. auch OLG Saarbrücken, Urt. v. 27.08.2002, OLGR Saarbrücken 2003, 55) noch weiterer Aufklärung bedurft.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-154/11

    Mahamdia - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit

    37 - Urteil vom 18. März 1981, Blanckaert &Willems (139/80, Slg. 1981, 819).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-27/17

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorabentscheidungsersuchen - Zusammenarbeit in

    66 Urteile vom 22. November 1978, Somafer (33/78, EU:C:1978:205, Rn. 12), vom 18. März 1981, Blanckaert & Willems (139/80, EU:C:1981:70, Rn. 9 bis 13), und vom 6. April 1995, Lloyd's Register of Shipping (C-439/93, EU:C:1995:104, Rn. 19).
  • OLG Naumburg, 21.06.2013 - 10 U 49/12

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Klage gegen einen in Deutschland

    Eine im zumindest mittelbaren Interesse auch der "N." ausgeübte Maklertätigkeit würde indessen für Art. 5 Nr. 5 EuGVVO nicht genügen, da Makler gegenüber dem Auftraggeber nicht weisungsgebunden, sondern selbständig tätig sind (vgl. EuGH, Urt. v. 18.03.1981, Rs. 139/80, Slg. 1981, 819, für einen Handelsvertreter).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2000 - 5 U 118/99

    Internationale Zuständigkeit, Einschaltung von ausländischem HV, ausländische

    Selbst wenn man den Begriff der Niederlassung im Sinn der Artt. 1 und 10 CISG so weit auslegt, wie der EuGH zu Art. 5 Nr. 5 GVÜ (NJW 1988, 625), würde es vorliegend am Verhandeln im Namen der übergeordneten Gesellschaft und am Geschäftsabschluß fehlen (vgl. auch für den Fall des Handelsvertreters EuGH RIW 1981, 341, wo - allerdings unter sehr engen Voraussetzungen - die Qualifikation als Niederlassung verneint wurde).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-89/91

    Shearson Lehmann Hutton Inc. gegen TVB Treuhandgesellschaft für

    (19) ° Vgl. auch Randnr. 12 des Urteils vom 18. März 1981 in der Rechtssache 139/80 (Blanckärt & Willems, Slg. 1981, 819).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-230/14

    Weltimmo - Schutz personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 4 Abs. 1

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-439/93

    Lloyd's Register of Shipping gegen Société Campenon Bernard.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-913/19

    CNP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1991 - C-214/89

    Powell Duffryn plc gegen Wolfgang Petereit. - Brüsseler Übereinkommen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 218/86

    SAR Schotte GmbH gegen Parfums Rothschild SARL. - Brüsseler Übereinkommen:

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.1983 - 34/82

    Martin Peters Bauunternehmung GmbH gegen Zuid Nederlandse Aannemers Vereniging.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht