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   BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79   

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https://dejure.org/1981,39
BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79 (https://dejure.org/1981,39)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79 (https://dejure.org/1981,39)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 1981 - 2 BvR 1058/79 (https://dejure.org/1981,39)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Eurocontrol II

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Rechtsschutzes für die Bediensteten der Eurocontrol

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Völkerrecht - Ausgestaltung des Rechtsschutzes - Elementare Verfahrensgerechtigkeit - Internationaler Mindeststandard - Verfassungsmäßigkeit

  • hjil.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 59, 63
  • NJW 1982, 512
  • DVBl 1982, 189
  • DÖV 1982, 404
 
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Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
    a) Gegenüber Verfahren in der Hauptsache sind Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, mithin auch das vorliegende Ausgangsverfahren, in dem der Beschwerdeführer den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) begehrte, rechtlich selbständig (st. Rspr.; siehe etwa BVerfGE 47, 46 [64]; 51, 130 [138] m. w. N.; 53, 30 [52] m. w. N.).

    Es hat insoweit ausgeführt, je nach Eigenart des Verfahrensgegenstands könne der Beschwerdeführer gehalten sein, vor Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts das verwaltungsgerichtliche Hauptsacheverfahren durchzuführen (BVerfGE 51, 130 [138 ff.] - betreffend Verfahren gemäß § 123 VwGO - BVerfGE 53, 30 [52 ff.] - betreffend Verfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO - jeweils m. w. N.).

    Wo mit Blick auf den Grundsatz der Subsidiarität die Grenzen für die Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu ziehen sind, bedarf keiner abschließenden Entscheidung (offengelassen auch in BVerfGE 53, 30 [53]).

    Jedenfalls die in der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes möglicherweise liegende Verfassungsverletzung könnte durch die Entscheidung der Gerichte in der Hauptsache auch nicht mehr ausgeräumt werden (vgl. dazu BVerfGE 53, 30 [54]); in dem Verfahren in der Hauptsache könnte der Beschwerdeführer mithin - auch im praktischen Ergebnis - nicht dasselbe erreichen wie mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde.

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
    Wie der Senat in seinem - gleichfalls Eurocontrol betreffenden - Beschluß vom 23. Juni 1981 - 2 BvR 1107/77, 1124/77, 195/79 -, Umdruck S. 35 f., auf den verwiesen wird, festgestellt hat, kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob die "Übertragung" von Hoheitsrechten auf die zwischenstaatliche Einrichtung sowie deren organisatorische und rechtliche Ausgestaltung im einzelnen nach Maßgabe des deutschen Verfassungsrechts gültig sind.

    Eurocontrol übt insoweit eigene, nichtdeutsche öffentliche Gewalt aus (siehe im einzelnen den Beschluß vom 23. Juni 1981 - 2 BvR 1107/77, 1124/77, 195/79 -, Umdruck S. 37 ff.).

    Dies kann im Einzelfall eine insoweit umfassende Nachprüfung gebieten (vgl. Beschluß des Senats vom 23. Juni 1981 - 2 BvR 1107/77, 1124/77, 195/79 -, Umdruck S. 40 f.).

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
    a) Gegenüber Verfahren in der Hauptsache sind Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, mithin auch das vorliegende Ausgangsverfahren, in dem der Beschwerdeführer den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) begehrte, rechtlich selbständig (st. Rspr.; siehe etwa BVerfGE 47, 46 [64]; 51, 130 [138] m. w. N.; 53, 30 [52] m. w. N.).

    Dies ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (BVerfGE 33, 247 [258]; 51, 130 [139 f.]; vgl. auch BVerfGE 22, 287 [290 f.] und st. Rspr.).

    Es hat insoweit ausgeführt, je nach Eigenart des Verfahrensgegenstands könne der Beschwerdeführer gehalten sein, vor Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts das verwaltungsgerichtliche Hauptsacheverfahren durchzuführen (BVerfGE 51, 130 [138 ff.] - betreffend Verfahren gemäß § 123 VwGO - BVerfGE 53, 30 [52 ff.] - betreffend Verfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO - jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
    a) Gegenüber Verfahren in der Hauptsache sind Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, mithin auch das vorliegende Ausgangsverfahren, in dem der Beschwerdeführer den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) begehrte, rechtlich selbständig (st. Rspr.; siehe etwa BVerfGE 47, 46 [64]; 51, 130 [138] m. w. N.; 53, 30 [52] m. w. N.).

    Es kann deshalb nicht damit gerechnet werden, daß die Gerichte, die im Ausgangsverfahren entschieden haben, im Verfahren in der Hauptsache anders entscheiden werden und deshalb die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts entbehrlich würde (zu den vorstehenden Gesichtspunkten vgl. BVerfGE 42, 163 [167 f.]; 47, 46 [64]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
    Das Bundesverfassungsgericht prüft im Verfahren der Verfassungsbeschwerde insoweit lediglich, ob hierbei Bundesverfassungsrecht verletzt worden ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
    Der Grundsatz besagt, daß die behauptete Grundrechtsverletzung im Interesse einer ordnungsgemäßen Vorprüfung der Beschwerdepunkte zunächst in dem mit der gerügten Beeinträchtigung unmittelbar zusammenhängenden sachnächsten Verfahren geltend gemacht werden muß (BVerfGE 31, 364 [368]; 39, 276 [291]; 42, 243 [247]).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
    Der Grundsatz besagt, daß die behauptete Grundrechtsverletzung im Interesse einer ordnungsgemäßen Vorprüfung der Beschwerdepunkte zunächst in dem mit der gerügten Beeinträchtigung unmittelbar zusammenhängenden sachnächsten Verfahren geltend gemacht werden muß (BVerfGE 31, 364 [368]; 39, 276 [291]; 42, 243 [247]).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
    Dies ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (BVerfGE 33, 247 [258]; 51, 130 [139 f.]; vgl. auch BVerfGE 22, 287 [290 f.] und st. Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1979 - IV 1355/79
    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
    c) Die vom Beschwerdeführer gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg durch Beschluß vom 7. August 1979 (ESVGH 30, 20 und DVBl. 1980, S. 127 mit Anmerkung Gramlich, DVBl. 1980, S. 459) zurück.
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

    Auszug aus BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
    Der Grundsatz besagt, daß die behauptete Grundrechtsverletzung im Interesse einer ordnungsgemäßen Vorprüfung der Beschwerdepunkte zunächst in dem mit der gerügten Beeinträchtigung unmittelbar zusammenhängenden sachnächsten Verfahren geltend gemacht werden muß (BVerfGE 31, 364 [368]; 39, 276 [291]; 42, 243 [247]).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Der Zulässigkeit ihrer Verfassungsbeschwerden steht nach gefestigter Rechtsprechung nicht entgegen, daß der Rechtsweg im Verfahren der Hauptsache nicht erschöpft ist; denn gegenüber diesem Verfahren ist das vorläufige Verfahren gemäß § 80 V VwGO rechtlich selbständig (BVerfGE 53, 30 [52]; 59, 63 [82] m.w.N).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Allerdings ist das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Zuständigkeit auch dazu berufen, Verletzungen des Völkerrechts, die in der fehlerhaften Anwendung oder Nichtbeachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen durch deutsche Gerichte liegen und eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit Deutschlands begründen können, nach Möglichkeit zu verhindern und zu beseitigen (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ; 109, 13 ).
  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Art. 23 Abs. 1 GG war Teil eines Gesamtpakets, das die seinerzeit bestehenden Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Vertrags von Maastricht (vgl. etwa Abgeordneter Verheugen und Senatorin Peschel-Gutzeit in der 3. Sitzung der Gemeinsamen Verfassungskommission am 12. März 1992, Stenographischer Bericht S. 12, 20; BVerfGE 37, 271 ; 58, 1 ; 59, 63 ; 73, 339 ) und seiner möglichen Fortschreibung (vgl. Di Fabio, Der Staat 32 , S. 191 ) beseitigen, weitere Integrationsschritte zugleich aber höheren Hürden unterwerfen sollte.

    a) Das EPGÜ-ZustG überträgt Rechtsprechungsaufgaben auf ein supranationales Gericht sowie Rechtsetzungsaufgaben auf dessen Verwaltungsorgane und öffnet die deutsche Rechtsordnung damit derart, dass der ausschließliche Herrschaftsanspruch der Bundesrepublik Deutschland im Geltungsbereich des Grundgesetzes insoweit zurückgenommen und der unmittelbaren Geltung und Anwendbarkeit des europäischen Rechts Raum gelassen wird (vgl. BVerfGE 37, 271 ; 58, 1 ; 59, 63 ; 73, 339 ).

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