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   OLG Hamm, 09.10.1981 - 19 U 70/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1212
OLG Hamm, 09.10.1981 - 19 U 70/81 (https://dejure.org/1981,1212)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.10.1981 - 19 U 70/81 (https://dejure.org/1981,1212)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 1981 - 19 U 70/81 (https://dejure.org/1981,1212)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2336 (Ls.)
  • NJW 1982, 283
  • MDR 1982, 232
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.05.1972 - VII ZR 49/71

    Einordnung eines Vertrages als Werkvertrag oder als

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.1981 - 19 U 70/81
    Dementsprechend ist allgemein anerkannt, dass der Vertrag über eine Werbung, sei es als Reklamevertrag, sei es als Anzeigenvertrag, ein Werkvertrag gemäß § 631 BGB ist, auch wenn der Unternehmer für den Werbungserfolg nicht einzustehen hat (vgl. Soergel-Siebert, BGB , 11. Aufl., Rdn. 44, 45 vor § 635 ; Soergel in MünchKomm., BGB , § 631 Rdn. 81; Palandt/Thomas, Einf. 5 unter "Werbung" vor § 631; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 688; BGH, WM 1972, 947).
  • AG Brandenburg, 23.06.2003 - 32 C 139/02

    Streit um die Wirksamkeit der Kündigung eines sog. Fernüberwachungsvertrages und

    Eine geltungserhaltende Reduktion, auf die in § 11 Nr. 12a AGB-Gesetz a. F. gerade noch zulässige Höchstfrist von zwei Jahren, ist dementsprechend nicht möglich, da eine unangemesse Laufzeitregelung nicht mit einer kürzeren, gerade noch angemessenen Laufzeit aufrechterhalten werden kann (BGH NJW 2000, 1110 ff.; BGH NJW 1982, 2309 f.; OLG Hamm NJW 1982, 283 f.; OLG Düsseldorf BB 1980, 388; OLG Hamm NJW 1981, 1049 f.; OLG Karlsruhe NJW 1981, 405 ff.; OLG Stuttgart BB 1979, 1468; LG Bochum NJW-RR 2002, 1713 ff.).
  • LG Aachen, 10.04.1987 - 5 S 9/87

    Zu den erstattungsfähigen Fahrzeugschäden gehören grundsätzlich auch die Kosten

    § 13 AKB will im Wege der konstitutiven Beschränkung der Versicherungsleistung versicherungswirtschaftlich verschiedene Formen der Selbstbeteiligung des VN festlegen, nicht aber die Grenzen des versicherten Risikos, das in der Gefahr der Beschädigung des Kfz in seiner Sachsubstanz zu sehen ist, vertraglich bindend festlegen (vgl. BGH VersR 79, 640 = NJW 79, 2313; 82, 283 (284) = NJW 82, 827 (828).
  • OLG Hamm, 25.06.1987 - 23 U 78/86

    Abstellen auf die Gesamtwirkung bei Beurteilung der Erheblichkeit mehrerer

    Denn auch wenn ein Verstoß gegen § 11 Nr. 10b AGB-Gesetz vorliegt und Abschnitt VII Ziffer 3 der AGB der Beklagten insgesamt unwirksam macht, weil eine Reduzierung der Klausel auf den nach dem AGB-Gesetz gerade noch zulässigen Inhalt im Wege der richterlichen Auslegung ausgeschlossen ist (vgl. OLG Hamm NJW 1982, 283 ff.; BGH NJW 1982, 2309 = BGHZ 84, 109/114 ff.; BGH NJW 1984, 48; Staudinger-Schlosser, AGB-Gesetz § 6 Anm. 15 a; anderer Ansicht Münchener Kommentar zum AGB-Gesetz 2. Aufl., § 6 Randnummer 9), mithin die Möglichkeit entfällt, Abschnitt VII Ziffer 3 im Wege der Auslegung so zu gestalten, daß die Bestimmung mit § 11 Nr. 10 b AGB-Gesetz vereinbar ist, sie also mit der Maßgabe aufrechtzuerhalten, daß die Rechte auf Wandlung und Minderung auch im Falle der Unmöglichkeit oder des Fehlschlagens der Ersatzlieferung wieder aufleben, konnte der Kläger Lieferung eines mangelfreien Boots verlangen.
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