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   BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81   

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https://dejure.org/1983,148
BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81 (https://dejure.org/1983,148)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1983 - VII ZR 105/81 (https://dejure.org/1983,148)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1983 - VII ZR 105/81 (https://dejure.org/1983,148)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Regelungen über allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBG) auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB-Flugpassage) - Wirksamkeit allgemeiner Flugbeförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens - Ausschluss der ...

  • reise-recht-wiki.de

    Haftungsbegrenzung der AGB für Flüge und Buchungen der Lufthansa unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG §§ 10, 11
    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 53 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BGHZ 86, 284
  • NJW 1983, 1322
  • ZIP 1983, 317
  • MDR 1983, 480
  • WM 1983, 360
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81
    Der mit dem AGBG bezweckte Schutz des Verbrauchers sowie der Zweck des Gesetzes, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen freizuhalten (vgl. Senatsurteil BGHZ 84, 109, 116), gebietet es, auch solche Klauseln einer gerichtlichen Kontrolle zu unterwerfen, die inhaltsgleich als Allgemeine Geschäftsbedingungen in anderen Ländern gelten.

    Der Senat hat in seinem Urteil BGHZ 84, 109, 115 f ausgesprochen, daß es nach Wortlaut und Zweck der Vorschriften des AGBG nicht möglich ist, Klauseln, die nur zum Teil gegen das AGBG verstoßen, mit eingeschränktem Inhalt aufrechtzuerhalten.

    Zweck des AGBG ist es, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen freizuhalten (vgl. Senatsurteil BGHZ 84, 109, 116).

  • BGH, 28.09.1978 - VII ZR 116/77

    Einbeziehung der Nichtbeförderung eines Passagiers wegen Überbuchung in den

    Auszug aus BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81
    Die beanstandete Klausel hat somit einen eigenen Regelungsgehalt; die Haftung für solche Verspätungsschäden ist - im Gegensatz zur Auffassung der Revision - in Artikel XVII Nr. 2 c, der sich allgemein mit der Haftung für Verspätungsschäden befaßt (vgl. Senatsurteil NJW 1979, 495), und in Artikel XVII Nr. 3 i, der sich auf Schäden wegen unterlassener Beförderung trotz ordnungsgemäßer Buchung (sogenannte Überbuchung) bezieht, nicht enthalten.

    Diese Auffassung steht nicht in Widerspruch zum Senatsurteil NJW 1979, 495.

  • BGH, 11.06.1980 - VIII ZR 174/79

    Zulässigkeit von Preiserhöhungsklauseln beim Zeitschriftenabonnement - Verwendung

    Auszug aus BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81
    Diesem Zweck würde es widersprechen, den Gebrauch von Flugscheinen, die auf unwirksame Beförderungsbedingungen verweisen, auch nur für eine Übergangszeit zu gestatten (vgl. BGH NJW 1980, 2518, 2519).
  • BGH, 07.06.1982 - VIII ZR 139/81

    Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Vertrieb fabrikneuer

    Auszug aus BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81
    Daran hält der Senat auch im Verfahren nach §§ 13 ff AGBG fest (vgl. auch BGH NJW 1982, 2311, 2313) [BGH 07.06.1982 - VIII ZR 139/81].
  • BGH, 07.05.1981 - VII ZR 107/80

    Verjährung der Ansprüche von Lufttransportunternehmen wegen des

    Auszug aus BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81
    Dem allen steht das Senatsurteil BGHZ 80, 280, 283 [BGH 07.05.1981 - VII ZR 107/80]/284 nicht entgegen.
  • OLG Köln, 20.02.1981 - 6 U 151/80

    Beschränkung der Haftung des Luftfrachtführers gegenüber einem Fluggast für Tod

    Auszug aus BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81
    Landgericht und Oberlandesgericht (dessen Urteil in ZIP 1981, 390 abgedruckt ist) haben der Klage hinsichtlich der unter 1. bis 5. angeführten Bestimmungen stattgegeben, hinsichtlich der unter 6. wiedergegebenen Bestimmungen die Klage abgewiesen.
  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 257/79

    Vergütungsgefahr bei Leistungsstörungen eines Reisevertrages über eine Kreuzfahrt

    Auszug aus BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81
    Auch wenn die Beklagte aufgrund der Besonderheiten des Luftverkehrs eine Garantie für das Erreichen von Anschlüssen nicht übernehmen will, kann sie doch ihre Haftung für einen Schaden, der einem Fluggast aufgrund von ihr zu vertretender Unmöglichkeit der geschuldeten Leistung - sofern man in dem Beförderungsvertrag ein absolutes Fixgeschäft sieht (vgl. Senatsurteile BGHZ 60, 14, 16; 77, 320, 323; NJW 1974, 1046, 1047 und vom 18. November 1982 - VII ZR 25/82 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) - bzw. von ihr zu vertretenden Leistungsverzugs - sofern man den Beförderungsvertrag als relatives Fixgeschäft betrachtet - entsteht, gemäß § 11 Nr. 8 b AGBG nicht ausschließen.
  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 25/82

    Abbruch einer Flugpauschalreise

    Auszug aus BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81
    Auch wenn die Beklagte aufgrund der Besonderheiten des Luftverkehrs eine Garantie für das Erreichen von Anschlüssen nicht übernehmen will, kann sie doch ihre Haftung für einen Schaden, der einem Fluggast aufgrund von ihr zu vertretender Unmöglichkeit der geschuldeten Leistung - sofern man in dem Beförderungsvertrag ein absolutes Fixgeschäft sieht (vgl. Senatsurteile BGHZ 60, 14, 16; 77, 320, 323; NJW 1974, 1046, 1047 und vom 18. November 1982 - VII ZR 25/82 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) - bzw. von ihr zu vertretenden Leistungsverzugs - sofern man den Beförderungsvertrag als relatives Fixgeschäft betrachtet - entsteht, gemäß § 11 Nr. 8 b AGBG nicht ausschließen.
  • BGH, 21.03.1974 - VII ZR 87/73

    Werkvertrag-Nichterfüllung eines Luftbeförderungsvertrags durch Reiseunternehmer

    Auszug aus BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81
    Auch wenn die Beklagte aufgrund der Besonderheiten des Luftverkehrs eine Garantie für das Erreichen von Anschlüssen nicht übernehmen will, kann sie doch ihre Haftung für einen Schaden, der einem Fluggast aufgrund von ihr zu vertretender Unmöglichkeit der geschuldeten Leistung - sofern man in dem Beförderungsvertrag ein absolutes Fixgeschäft sieht (vgl. Senatsurteile BGHZ 60, 14, 16; 77, 320, 323; NJW 1974, 1046, 1047 und vom 18. November 1982 - VII ZR 25/82 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) - bzw. von ihr zu vertretenden Leistungsverzugs - sofern man den Beförderungsvertrag als relatives Fixgeschäft betrachtet - entsteht, gemäß § 11 Nr. 8 b AGBG nicht ausschließen.
  • BGH, 30.11.1972 - VII ZR 239/71

    Rechte des Reiseveranstalters bei Undurchführbarkeit der Reise wegen verschärfter

    Auszug aus BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81
    Auch wenn die Beklagte aufgrund der Besonderheiten des Luftverkehrs eine Garantie für das Erreichen von Anschlüssen nicht übernehmen will, kann sie doch ihre Haftung für einen Schaden, der einem Fluggast aufgrund von ihr zu vertretender Unmöglichkeit der geschuldeten Leistung - sofern man in dem Beförderungsvertrag ein absolutes Fixgeschäft sieht (vgl. Senatsurteile BGHZ 60, 14, 16; 77, 320, 323; NJW 1974, 1046, 1047 und vom 18. November 1982 - VII ZR 25/82 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) - bzw. von ihr zu vertretenden Leistungsverzugs - sofern man den Beförderungsvertrag als relatives Fixgeschäft betrachtet - entsteht, gemäß § 11 Nr. 8 b AGBG nicht ausschließen.
  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06

    Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

    Der Begriff des Vorteils ist ebenso wie der der Zumutbarkeit (vgl. dazu Senatsurteil vom 11. Oktober 2007 aaO Rn. 20; BGHZ 86, 284, 294 f) nicht hinreichend bestimmt.
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 200/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Änderung der Bauausführung in einem

    Im Hinblick auf die gebotene Klarheit und Verständlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. Artikel 5 der Richtlinie 93/13/EWG) ist es unverzichtbar, daß die Klausel die triftigen Gründe für das einseitige Leistungsbestimmungsrecht nennt und in ihren Voraussetzungen und Folgen erkennbar die Interessen des Vertragspartners angemessen berücksichtigt (BGH, Urteil vom 20. Januar 1983 - VII ZR 105/81, BGHZ 86, 284; Urteil vom 12. Januar 1994 - VIII ZR 165/92, BGHZ 124, 351, 362 m.w.N.; vgl. auch Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 4. Aufl., Rdn. 457; Riemenschneider in Grziwotz/Koeble, Handbuch Bauträgerrecht, 3. Teil, Rdn. 317).
  • BGH, 12.03.2009 - III ZR 142/08

    Zur Rechtsnatur der unselbstständigen Stiftung und Anwendbarkeit des AGB-Rechts

    Vor diesem Hintergrund ist in der Vergangenheit in Rechtsprechung und Schrifttum vereinzelt die Möglichkeit diskutiert worden, § 23 Abs. 2 Nr. 6 AGBG im Wege der Analogie auf Vertragsgestaltungen anzuwenden, die nach der Interessenlage den gesetzlich geregelten Fällen gleichgestellt werden können (OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 438, 439; Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen/Schmidt, AGB-Gesetz, 9. Aufl., § 23, Rn. 32; vgl. auch - im Ergebnis ablehnend wegen des Charakters der Norm als eng begrenzte Ausnahmevorschrift -BGHZ 86, 284, 292 zu § 23 Abs. 2 Nr. 1, 3 AGBG; siehe allgemein kritisch zur Analogiefähigkeit des § 23 Abs. 2 AGBG Horn in Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 23, Rn. 3, 100; Soergel-Stein, 12. Aufl., § 23 AGBG, Rn. 2).
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