Rechtsprechung
BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81 |
Röteln
§ 823 Abs. 1 BGB, § 847 BGB (seit 1.8.02: § 253 Abs. 2 BGB), Arzthaftung wegen unterbliebener Abtreibung (vgl. § 218a StGB), Mehraufwendungen, pVV;
'wrongful life'
Volltextveröffentlichungen (9)
- DFR
Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)
- Prof. Dr. Lorenz
(Keine) Haftung für "wrongful life"
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- opinioiuris.de
Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Haftung des Arztes wegen Nichterkennens der Schädigungsgefahr eines Ungeborenen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611, § 823; StGB § 218 a
Schadensersatzanspruch der Eltern wegen Behinderung infolge nichterkannter Schwangerschaftserkrankung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wrongful life - Schadensersatzanspruch der Eltern eines krank geborenen Kindes gegen den behandelnden Arzt aus pVV des Behandlungsvertrages - Unterhaltspflicht gegenüber einem ungewollten oder geschädigten Kind als Vermögensschaden - Schutzwirkung eines ...
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Rechtsgutsverletzung bei fehlerhafter Behandlung
Papierfundstellen
- BGHZ 86, 240
- NJW 1983, 1371
- MDR 1983, 477
- VersR 1983, 396
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.03.1980 - VI ZR 247/78
Fehlgeschlagene Unfruchtbarmachung
Auszug aus BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81
Die für den Kläger allein in Frage stehenden vertraglichen Ansprüche entfielen aus den für die Zweitklägerin dargelegten Gründen, obwohl er in den Schutzbereich des Vertrages zwischen der Zweitklägerin und dem Beklagten einbezogen gewesen sei (BGHZ 76, 259, 262).Damit hat der Beklagte nicht durch die Zufügung einer ungewollten Entbindung unmittelbar in die körperliche Befindlichkeit der Zweitklägerin (anders im Senatsurteil vom 18. März 1980 - VI ZR 247/78 - VersR 1980, 558, insoweit in BGHZ nicht abgedruckt) eingegriffen.
Die im Senatsurteil BGHZ 76, 259, 262 ausgesprochenen Grundsätze gelten hier in gleicher Weise.
- BGH, 18.03.1980 - VI ZR 105/78
Kind als Schaden?
Auszug aus BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81
Jedenfalls träfen die vom erkennenden Senat in seinen beiden Urteilen vom 18. März 1980 (BGHZ 76, 249 und 259) entwickelten Grundsätze hier nicht zu.(Für die Ersatzfähigkeit unterhaltsrechtlich geschuldeter Aufwendungen vgl. Senatsurteile vom 18. März 1980 - BGHZ 76, 249 und 259.).
Daraus ergibt sich, daß - ebenso wie bei einem planwidrig geborenen Kind - auch bei einem Kind, das so, d. h. in seinem behinderten Zustand, nach dem Wunsch der Mutter nicht hatte geboren werden sollen, jedenfalls die durch die Behinderung bedingten Mehraufwendungen (in BGHZ 76, 249, 258 noch offengelassen) als ersatzfähiger Schaden in Frage kommen können.
- BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51
Schadensersatzanspruch eines aufgrund einer vor der Zeugung erfolgten …
Auszug aus BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81
Auch für das Deliktsrecht ist (s. o.) anerkannt, daß eine haftungsbegründende Handlung vor der Geburt des Geschädigten (BGHZ 58, 48), ja sogar vor der Erzeugung liegen kann (BGHZ 8, 243).Wollte man gegenüber dem Arzt anders entscheiden, dann müßte man folgerichtig auch eine Haftung in anderen Fällen bejahen, etwa bei Eltern, die trotz schwerer genetischer Belastung ein Kind gezeugt haben und deren Verantwortlichkeit sich derzeit nur in der gegebenenfalls erhöhten Unterhaltspflicht auswirkt, oder bei Personen, die für diese genetische Belastung verantwortlich sind, auch dann, wenn diese den in erster Linie verantwortlichen Eltern bei der Zeugung bekannt war (anders als in dem der Entscheidung BGHZ 8, 243 zugrundeliegenden Fall, bei dem es um die auf einer Blutübertragung beruhende Luesinfektion der Mutter ging;… vgl. etwa Schlund aaO S. 67).
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
Auszug aus BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81
Indessen sei der Schwangerschaftsabbruch im Gegensatz zur Sterilisation eine Tötungshandlung (BVerfGE 39, 1, 43, 46) und nach Meinung mancher gegebenenfalls nur straffrei, aber nicht gerechtfertigt.In dieser Hinsicht sieht er sich nicht nur durch die Materialien zu der derzeitigen gesetzlichen Regelung, sondern auch durch die Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 39, 1 ff.) bestätigt, das (…aaO S. 59 und sonst) für eine klare Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht eintritt.
- BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71
Verletzung einer Leibesfrucht
Auszug aus BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81
Auch für das Deliktsrecht ist (s. o.) anerkannt, daß eine haftungsbegründende Handlung vor der Geburt des Geschädigten (BGHZ 58, 48), ja sogar vor der Erzeugung liegen kann (BGHZ 8, 243). - OLG Hamm, 25.01.1982 - 3 U 107/81
Auszug aus BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81
Außer dem hier angefochtenen Urteil liegt dem Senat ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Januar 1982 - 3 U 107/81 - zur Revision vor, wo Ansprüche des Kindes selbst jedoch aus Verfahrensgründen rechtlich nicht geprüft worden sind.
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Die Rechtsprechung der Zivilgerichte zur Haftung für ärztliche Beratungsfehler oder für fehlgeschlagene Schwangerschaftsabbrüche (zum Schwangerschaftsabbruch vgl. BGHZ 86, 240 ff.; 89, 95 ff.; 95, 199 ff.;… BGH, NJW 1985, S. 671 ff.;… VersR 1985, S. 1068 ff.;… VersR 1986, S. 869 f.;… VersR 1988, S. 155 f.;… NJW 1992, S. 1556 ff.; zur Sterilisation vgl. BGHZ 76, 249 ff.; 76, 259 ff.;… BGH, NJW 1984, S. 2625 f.) ist im Blick darauf der Uberprüfung bedürftig.Der Bundesgerichtshof hat jedoch sowohl in seiner zivilrechtlichen als auch in seiner strafrechtlichen Judikatur den Tatbestand der allgemeinen Notlagenindikation ebenso wie die anderen in § 218a StGB a.F. normierten Indikationstatbestände als Rechtfertigungsgrund ausgelegt (vgl. BGHZ 86, 240 [245]; 95, 199 [204 ff.];… BGHR StGB § 218a Abs. 1 Indikation 1).
- BGH, 02.04.2019 - VI ZR 13/18
Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung
Die für die Verneinung eines kindlichen Schadensersatzanspruchs wegen "wrongful life" maßgeblichen Erwägungen im Urteil des Bundesgerichtshofs zum sogenannten "Röteln-Fall" (Senatsurteil vom 18. Januar 1983 - VI ZR 114/81, BGHZ 86, 240) kämen in der vorliegenden Fallkonstellation nicht zum Tragen.Ein etwaiger Nachteil, der sich bei diesem Vergleich ergibt, ist nur dann ein Schaden, wenn die Rechtsordnung ihn als solchen anerkennt (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1983 - VI ZR 114/81, BGHZ 86, 240, 253, juris Rn. 44;… MünchKommBGB/Oetker, 8. Aufl., § 249 Rn. 17 mwN).
Es entziehe sich einer allgemeinverbindlichen Beurteilung, ob Leben mit schweren Behinderungen (wrongful life) gegenüber der Alternative des Nichtlebens überhaupt im Rechtssinne einen Schaden oder aber eine immer noch günstigere Lage darstelle (Senatsurteil vom 18. Januar 1983 - VI ZR 114/81, BGHZ 86, 241, 253, juris Rn. 44).
Während zu der vom Senat grundsätzlich bejahten Frage, ob sich der Unterhaltsaufwand der Eltern für das geborene Kind - anders als die Existenz des Kindes - als Schaden begreifen lasse, in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…BVerfGE 88, 203, 296, juris Rn. 269 einerseits, BVerfGE 96, 375, 399 ff., juris Rn. 66 ff. andererseits) und in der Literatur (ablehnend z.B. Picker, AcP 195, 483 ff.; Weber, ZfL 2004, 74, 78 ff.) unterschiedliche Meinungen vertreten werden, ist die Ansicht des Senats zur Verneinung eines eigenen Anspruchs des Kindes auf Schadensersatz überwiegend auf Zustimmung gestoßen (Aretz, JZ 1984, 719 ff.; Fischer, JuS 1984, 434, 438 f.; Picker, AcP 195, 483, 501; Winter, JZ 2002, 330, 332 ff.; Zimmermann, ZfL 2018, 106 f.; a.A. Deutsch, JZ 1983, 451 f.; Merkel, Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie, Beiheft 74, 2000, 173, 183 ff.).
- OLG München, 21.12.2017 - 1 U 454/17
(Ererbter) Schmerzensgeldanspruch nach künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde
Der Bundesgerichtshof hat allerdings im sog. "Röteln"-Fall (BGH, Urt. v. 18.01.1983 - VI ZR 114/81, BGHZ 86, 240), in dem ein Arzt die Gefahr einer Schädigung des Fötus infolge Röteln-Erkrankung der Mutter während der Frühschwangerschaft schuldhaft nicht erkannt hatte, einen eigenen Schadensersatzanspruch des mit schwersten Schädigungen geborenen Kindes, das nach dem Vortrag der Eltern bei pflichtgemäßem Verhalten des Arztes abgetrieben worden wäre, aus dem Rechtsgrund des "wrongful life" abgelehnt.
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92
Kind als Schaden
Der Mensch habe sein Leben so hinzunehmen, wie es von der Natur gestaltet sei, ohne daß ihm ein Anspruch auf seine Nichtexistenz oder auf Verhütung durch andere zuerkannt werden dürfe (unter Berufung auf BGHZ 86, 240; 89, 95). - BGH, 16.11.1993 - VI ZR 105/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung, …
Der Senat hat zu dieser Frage schon mehrfach für vergleichbare Fallgruppen Stellung genommen, nämlich bei fehlerhafter Beratung zur Vermeidung der Geburt eines vorgeburtlich schwer geschädigten Kindes (Senatsurteile BGHZ 86, 240 ff.; 89, 95 ff. sowie vom 7. Juli 1987 - VI ZR 193/86 - VersR 1988, 155 f.), bei mißlungener Sterilisation (Senatsurteile BGHZ 76, 249 ff. und 76, 259 ff.; vom 18. März 1980 - VI ZR 15/78 - VersR 1980, 719; vom 2. Dezember 1980 - VI ZR 175/78 - VersR 1981, 278 ff.; vom 10. März 1981 - VI ZR 202/79 - VersR 1981, 730 ff.; vom 19. Juni 1984 - VI ZR 76/83 - VersR 1984, 864 ff. und vom 30. Juni 1992 - VI ZR 337/91 - VersR 1992, 1229 f.) und bei mißlungenem (erlaubtem) Schwangerschaftsabbruch (Senatsurteile BGHZ 95, 199 ff. [BGH 09.07.1985 - VI ZR 244/83]; vom 27. November 1984 - VI ZR 43/83 - VersR 1985, 240 ff.; vom 25. Juni 1985 - VI ZR 270/83 - VersR 1985, 1068 ff.; vom 15. April 1986 - VI ZR 72/85 - VersR 1986, 869 f. und vom 25. Februar 1992 - VI ZR 44/91 - VersR 1992, 829 ff.). - BGH, 14.11.2006 - VI ZR 48/06
Arzt haftet für Unterhalt bei fehlerhaften Verhütungsmaßnahmen
- OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 7 U 139/16
Arzthaftung: Nicht vorgenommener Schwangerschaftsabbruch wegen unterlassener …
a) Die Klägerin Ziff. 1 und die Beklagte Ziff. 1 schlossen einen Behandlungsvertrag, in dessen Schutzbereich der Kläger Ziff. 2 als werdender Vater einbezogen worden ist (vgl. BGH vom 18.01.1983 - VI ZR 114/81, juris Rn. 35) und in dessen Rahmen der Beklagte Ziff. 2 tätig wurde, als er mit den Klägern den MRT-Befund erörterte. - BGH, 18.06.2002 - VI ZR 136/01
Zum Unterhaltsschaden der Eltern bei unterbliebenem Schwangerschaftsabbruch nach …
Eine dahingehende Bestimmung des vertraglichen Schutzumfangs, die bei derartigen Sachverhalten unter Geltung der früheren "embryopathischen Indikation" in der Rechtsprechung anerkannt war (vgl. z.B. Senatsurteil BGHZ 86, 240, 247 f.; Senatsurteile vom 4. März 1997 - VI ZR 354/95 - VersR 1997, 698, 699 …und vom 4. Dezember 2001 - VI ZR 213/00 - aaO, S. 234), nunmehr auch für entsprechende Fallgestaltungen im Rahmen der nach der geltenden Rechtslage maßgeblichen medizinischen Indikation entspricht im übrigen der - oben erörterten - gesetzgeberischen Lösung, die bisher von § 218 a Abs. 3 StGB a.F. erfaßten Fallkonstellationen jetzt in die Indikation nach § 218 a Abs. 2 StGB einzubeziehen. - BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82
Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus
c) Der Arzt hat den gesamten Unterhaltsbedarf für das geschädigte Kind zu ersetzen; der Ersatzanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn sich die Gefahr einer nicht behebbaren, schwerwiegenden Schädigung des Kindes, die der Mutter nach strafrechtlichen Grundsätzen einen Schwangerschaftsabbruch erlaubt hätte, nicht verwirklicht hat (Ergänzung zu BGHZ 86, 240).Die Kläger können deshalb grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, daß der Beklagte ihnen den Unterhaltsaufwand für das ihrer Darstellung nach mit schweren körperlichen und geistigen Gebrechen geborene Kind erstattet (dazu und zum folgenden BGHZ 86, 240 ff.).
Da der Abbruch der Schwangerschaft mithin jedenfalls nicht rechtswidrig ist (vgl. dazu das oben angeführte Senatsurteil BGHZ 86, 240, 245 ff. m. Nachw.; dagegen neuerdings Esser MedR 1983, 57 ff), erlaubt das Recht es, ebenso wie den indizierten Schwangerschaftsabbruch selbst auch die Beratung über die Indikation zum Gegenstand des ärztlichen Behandlungsvertrages zu machen.
Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung BGHZ 86, 240, 247 f. für einen vergleichbaren Fall der Rötelninfektion der Leibesfrucht als Schadensersatz den Unterhaltsmehraufwand zuerkannt, um den es in jenem Streitfall allein ging.
Nur dann besteht nämlich, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung zur Geburt eines infolge einer Rötelninfektion vorgeschädigten Kindes angenommen hat (BGHZ 86, 240, 248), ein ersatzfähiger Unterhaltsschaden der Eltern des mit körperlichen oder geistigen Behinderungen geborenen Kindes, wenn sich die Gefahr, der mit der pränatalen Untersuchung und der im Anschluß daran gesetzlich zugelassenen Schwangerschaftsunterbrechung begegnet werden sollte, auch tatsächlich verwirklicht hat.
- BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvR 1187/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Urteil zur "Lebensverlängerung als …
Doch hat der Bundesgerichtshof selbst ausdrücklich dargelegt, welche Unterschiede zwischen diesen bestünden und welche Besonderheiten hier zu berücksichtigen seien, und die Rechtsprechung aus dem sogenannten Röteln-Fall (BGHZ 86, 240) fortgesetzt.Die Parallele zu früheren Entscheidungen - insbesondere zu dem Urteil im "Röteln-Fall" vom 18. Januar 1983, BGHZ 86, 240 - liegt darin, dass weder ein Kind aus der eigenen Existenz Schadensersatzansprüche herleiten kann noch der Erbe aus dem Leid des verstorbenen Vaters.
- BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R
Gewaltopferentschädigungsanspruch - schwerstbehindertes Kind aus Inzestbeziehung …
- BGH, 27.06.1995 - VI ZR 32/94
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Aufklärungsmangel, Chirurgie - …
- BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88
Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage
- BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers; …
- BGH, 28.06.1994 - VI ZR 153/93
Ansprüche des Trägers der Unfallversicherung gegen einen Durchgangsarzt wegen …
- BGH, 14.02.2023 - VI ZR 295/20
Schadensersatz wegen mangelnder Aufklärung über Schwangerschaftsrisiken
- BGH, 13.07.2004 - VI ZR 273/03
Überleitung eines Schadensersatzanspruchs der Mutter gegen den Arzt wegen des …
- BGH, 15.02.2000 - VI ZR 135/99
Schadensersatz bei Nichterkennen einer Schwangerschaft
- OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 1 U 386/02
Arzthaftung: Unterlassene Rücklaufkontrolle eines zytogenetischen …
- BGH, 30.05.1995 - VI ZR 68/94
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Diagnose, Gynäkologie …
- BGH, 04.12.2001 - VI ZR 213/00
Zum Unterhaltsschaden der Eltern bei unterbliebenem Abbruch einer …
- BGH, 21.12.2004 - VI ZR 196/03
Haftung des Arztes für eine Schädigung des ungeborenen Kindes durch Erkrankung …
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 203/02
Schadensersatzpflicht des Arztes bei übersehener embryopathischer Indikation
- OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03
Arzthaftung für eine geburtsmechanische Schädigung: Zeitpunkt für eine …
- OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 1 U 26/00
Zur Frage des Ersatzes des materiellen und immateriellen Schadens durch den …
- OLG Naumburg, 12.12.2000 - 1 U 72/00
Voraussetzungen für den Übergang eines dem Versicherten zustehenden …
- BGH, 27.11.1984 - VI ZR 43/83
Ersatz der Unterhaltsaufwendungen für ihr Kind wegen fehlgeschlagener …
- BGH, 25.06.1985 - VI ZR 270/83
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
- BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83
Mißlungener Schwangerschaftsabbruch bei Notlagenindikation
- BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
- BGH, 08.11.1988 - VI ZR 320/87
Haftung des Arztes für Hinausschieben der Fruchtwasserpunktion
- OLG München, 20.02.1992 - 1 U 2278/91
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer vorgenommener …
- BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 495/87
Lohnfortzahlung - Indikationsregelung - Schwangerschaftsabbruch
- BGH, 06.11.2001 - VI ZR 38/01
Ersatzanspruch des Kindes bei unterbliebenem Schwangerschaftsabbruch
- BGH, 19.06.1984 - VI ZR 76/83
Haftung des Arztes für die Folgen einer fehlgeschlagenen Sterilisation
- OLG Frankfurt, 27.06.1985 - 15 U 59/84
Schmerzensgeld; Arzthaftung; Schwangerschaftsabbruch; Beschwerden einer …
- OLG Bremen, 26.11.2002 - 3 U 23/02
Schmerzensgeld bei Hirnschädigung durch Fehler im Geburtsmangement - …
- LAG Hamm, 13.05.1987 - 1 Sa 443/87
Krankengeld; Lohnfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit; Verschulden; …
- LG Bochum, 12.02.2020 - 6 O 336/17
Fehler während Geburtsvorgang - Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch
- BGH, 15.04.1986 - VI ZR 72/85
Umfang des Schadensersatzes nach Fehlschlagen eines Schwangerschaftsabbruchs
- OLG Düsseldorf, 19.12.1985 - 8 U 155/84
Frühschwangerschaft; Rötelninfektion; Schwangerschaftsabbruch
- OLG Köln, 03.11.1997 - 5 U 98/97
Arzthaftung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht
- OLG Stuttgart, 23.09.1997 - 14 U 71/96
Höhe des Schmerzensgeldes bei Schädigung des Armnervengeflechts, Armplexusparese …
- OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 7 U 53/01
Arzthaftung: Schadensersatzanspruch nach ungewollter Geburt eines Kindes; …
- OLG Stuttgart, 02.02.1999 - 14 U 4/98
Pflichten des eine schwangere Patientin betreuenden Arztes
- OLG Bamberg, 19.12.2001 - 4 U 103/01
Beweiswürdigung und Parteieinvernahme im Arzthaftungsprozeß
- OLG Oldenburg, 27.10.1992 - 5 U 63/92
Scheiden-Damm-Schnitt; Dammschnitt; Geburt; Behandlungsfehler; Arzt; …
- BGH, 15.02.2000 - VI ZR 195/99
- OLG Oldenburg, 03.03.1993 - 5 W 20/93
Zwillingsschwangerschaft; Schwangerschaftsabbruch; Kontrolluntersuchung; …
- LG Neuruppin, 02.03.2018 - 32 O 29/16
Arzt- und Krankenhaushaftung: Ersatz des Unterhaltsschadens eines nichtehelichen …
- OLG Nürnberg, 06.10.1993 - 4 U 1138/93
- OLG Frankfurt, 13.02.1987 - 10 U 83/86
Schwangerschaftsabbruch; Fehlende histologische Untersuchung; Notlagenindikation; …
- OLG Karlsruhe, 10.03.1999 - 7 U 204/96
- LG Frankenthal, 19.12.1996 - 8 O 105/96
Anforderungen an den Schadensersatz einer nur "mittelbar" Verletzten betreffend …
- OLG Nürnberg, 11.11.1997 - 1 U 1996/97
Erfolglose Schadensersatzklage eines behinderten Kindes gegen einen Arzt - Kein …
Rechtsprechung
BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78, 1 BvR 851/80, 1 BvR 1495/80, 1 BvR 833/78, 1 BvR 1069/78, 1 BvR 343/79, 1 BvR 1039/79, 1 BvR 163/80, 1 BvR 294/80, 1 BvR 1258/80, 1 BvR 48/81, 1 BvR 1202/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Verfassungswidrigkeit der Zweitstudienregelung im Staatsvertrag 1978
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Medizinisches Zweitstudium - Bildung einer Sonderquote - Zulassungskriterium - Sinnvolle Ergänzung - Verfassungsmäßigkeit - Verletzung des Grundrechts auf freie Berufswahl
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.1978 - XVI B 330/78
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1978 - XVI B 3006/77
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1978 - XVI B 736/78
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1979 - XVI B 26/79
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1979 - XVI B 985/79
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.1980 - 16 B 1620/79
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1980 - 16 B 1866/79
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1980 - 16 B 637/80
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1980 - 16 B 1146/80
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1980 - 16 B 1345/80
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1980 - 16 B 1493/80
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1981 - 16 A 2541/80
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78, 1 BvR 851/80, 1 BvR 1495/80, 1 BvR 833/78, 1 BvR 1069/78, 1 BvR 343/79, 1 BvR 1039/79, 1 BvR 163/80, 1 BvR 294/80, 1 BvR 1258/80, 1 BvR 48/81, 1 BvR 1202/81
Papierfundstellen
- BVerfGE 62, 117
- NJW 1983, 1371 (Ls.)
- NVwZ 1983, 277
- DVBl 1983, 215
- DÖV 1977, 169
- DÖV 1983, 431
Wird zitiert von ... (109) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76
numerus clausus II
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Gegenüber der ursprünglichen Regelung, wie sie im alten Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 20. Oktober 1972 (vgl. GVBl. NW 1973 S. 221) und der dazu ergangenen Vergabeverordnung enthalten war und die vom Bundesverfassungsgericht im Zweiten Numerus-clausus-Urteil verfassungsrechtlich gebilligt worden ist (BVerfGE 43, 291 (356 ff.)), hat das Hochschulrahmengesetz ( HRG ) vom 26. Januar 1976 (BGBl. I S. 185) die Zulassung zu einem Zweitstudium namentlich für Fachhochschulabsolventen erheblich erschwert.Unter Anknüpfung an die Beurteilung der Parkstudienklausel durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 43, 291 (378 ff.)) hat es seit einem Beschluß vom 19. Mai 1978 (…NJW 1979, S. 330) im Eilverfahren vorläufige Zulassungen zum Zweitstudium angeordnet, soweit die Bewerber im Vertrauen auf die damalige Rechtslage ihr Erststudium spätestens bis zum Wintersemester 1974/75 begonnen und inzwischen abgeschlossen hatten.
Ferner hat das Hochschulrahmengesetz die Befugnis zum Studienfachwechsel vor Abschluß des zunächst betriebenen Studiums - mit Ausnahme der Sonderregelung für Fachhochschulüberwechsler in § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 HRG - beibehalten, wobei für den hier in Rede stehenden Zeitraum zu berücksichtigen ist, daß viele ihr Ausweichstudium wegen der teilweisen Verfassungswidrigkeit der Parkstudienklausel (BVerfGE 43, 291 (378 ff.)) ohne Nachteile für die erstrebte Wartezeitzulassung zum Wunschstudium fortsetzen konnten (vgl. auch zur Sonderregelung für Altparker im neuen Zulassungsrecht BVerfGE 59, 1 (24 ff.)).
Das Bundesverfassungsgericht hat Auswahlvorschriften für zulassungsbeschränkte Studiengänge stets am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgebot gemessen (BVerfGE 33, 303 (337 f., 345 f.); 43, 291 (313 f.); 59, 1 (30 f.)).
Das Grundrecht der freien Berufswahl umfaßt - insbesondere in einer auf Mobilität angelegten Arbeitswelt - auch einen Berufswechsel als Akt der freien Selbstbestimmung; wegen des inneren Zusammenhangs von Berufswahl und Berufsausbildung gilt das gleiche für die Ausbildung zu einem weiteren Beruf (BVerfGE 43, 291 (363); ebenso BVerfGE 45, 393 (397 f.)).
Unter Anwendung dieses Prüfungsmaßstabes hat das Bundesverfassungsgericht die recht großzügige Zweitstudienregelung im alten Staatsvertrag gebilligt (BVerfGE 43, 291 (362 ff.)).
Hier greift als verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab lediglich der allgemeine Grundsatz ein, daß sich der Normgeber unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes um objektiv sachgerechte und subjektiv zumutbare Zulassungskriterien zu bemühen hat (vgl. BVerfGE 33, 303 (345); 43, 291 (316 f.); 59, 1 (31)).
Weder der Wortlaut noch die insoweit unergiebige Entstehungsgeschichte (vgl. dazu BVerfGE 43, 291 (353 f.)) gebieten eine enge Auslegung; dagegen könnte eher sprechen, daß der Bundesrat sogar gegen die Sonderquote für Fachhochschulüberwechsler (§ 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 HRG ) Bedenken angemeldet hatte, obwohl diese auf ein chancenausschließendes Zulassungskriterium verzichtet (vgl. BTDrucks. 7/1328 S. 94 f. und 7/3279 S. 9).
Hier fällt - wie das Bundesverfassungsgericht bereits bei der Beurteilung der früheren Zweitstudienregelung ausgeführt hat (BVerfGE 43, 291 (363 f.)) - entscheidend ins Gewicht, daß in solchen Studiengängen die Auswahl des einen Bewerbers zwangsläufig einen anderen konkurrierenden Bewerber verdrängt; dann aber ist es objektiv sachgerecht und individuell zumutbar, daß der Gesetzgeber im Interesse einer gerechten Verteilung von Lebenschancen bei Zweitstudienbewerbern, die zum wiederholten Male von ihrem Grundrecht Gebrauch machen, strengere Zulassungsvoraussetzungen vorsieht als für Erstbewerber.
Wenn es zum Schutz von Erststudienbewerbern verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, durch die Parkstudienregelung einer doppelten Inanspruchnahme von Hochschulkapazitäten entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 43, 291 (389)), kann es erst recht nicht geboten sein, der genannten Bewerbergruppe über die Zweitstudienklausel auf Kosten von Erstbewerbern erneut einen Zugang zu dem ursprünglich angestrebten zulassungsbeschränkten Studiengang und damit eine doppelte Inanspruchnahme knapper Ausbildungskapazitäten zu eröffnen; das liefe auf eine sachlich nicht zu rechtfertigende Privilegierung dieser Bewerbergruppe hinaus.
Soweit es sich um echte Zweitstudienbewerber handelt, knüpft das Oberverwaltungsgericht zutreffend an der verfassungsgerichtlichen Beurteilung der Parkstudiumsklausel (BVerfGE 43, 291 (378)) an, die ebenso wie die Zweitstudienregelung einer doppelten Inanspruchnahme von Hochschulkapazitäten entgegenwirken soll.
Im übrigen muß es dem Normgeber überlassen bleiben, den Kreis der Begünstigten so abzugrenzen, daß dabei die vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft befürchtete Verschiedenbehandlung von echten Zweitstudienbewerbern und Fachhochschulabsolventen im Übergangsrecht vermieden wird (vgl. auch BVerfGE 43, 291 (399) - Parkstudium; 59, 1 (35) - Altwarter).
- BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvR 632/80
Änderung des Auswahlverfahrens in harten Numerus-clausus-Fächern
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Ferner hat das Hochschulrahmengesetz die Befugnis zum Studienfachwechsel vor Abschluß des zunächst betriebenen Studiums - mit Ausnahme der Sonderregelung für Fachhochschulüberwechsler in § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 HRG - beibehalten, wobei für den hier in Rede stehenden Zeitraum zu berücksichtigen ist, daß viele ihr Ausweichstudium wegen der teilweisen Verfassungswidrigkeit der Parkstudienklausel (BVerfGE 43, 291 (378 ff.)) ohne Nachteile für die erstrebte Wartezeitzulassung zum Wunschstudium fortsetzen konnten (vgl. auch zur Sonderregelung für Altparker im neuen Zulassungsrecht BVerfGE 59, 1 (24 ff.)).Das Bundesverfassungsgericht hat Auswahlvorschriften für zulassungsbeschränkte Studiengänge stets am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgebot gemessen (BVerfGE 33, 303 (337 f., 345 f.); 43, 291 (313 f.); 59, 1 (30 f.)).
Hier greift als verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab lediglich der allgemeine Grundsatz ein, daß sich der Normgeber unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes um objektiv sachgerechte und subjektiv zumutbare Zulassungskriterien zu bemühen hat (vgl. BVerfGE 33, 303 (345); 43, 291 (316 f.); 59, 1 (31)).
Die schutzwürdigen Parkstudenten konnten nicht erwarten, daß ihnen über die wartezeitunschädliche Fortsetzung ihres spätestens bis zum Wintersemester 1974/75 begonnenen Parkstudiums hinaus in der gleichen großzügigen Weise wie früher die Aufnahme eines Zweitstudiums zum Nachteil von Erststudienbewerbern in harten Numerus-clausus-Fächern möglich bleiben würde (vgl. dazu auch BVerfGE 59, 1 (24 ff.) - Altwarter).
Im übrigen muß es dem Normgeber überlassen bleiben, den Kreis der Begünstigten so abzugrenzen, daß dabei die vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft befürchtete Verschiedenbehandlung von echten Zweitstudienbewerbern und Fachhochschulabsolventen im Übergangsrecht vermieden wird (vgl. auch BVerfGE 43, 291 (399) - Parkstudium; 59, 1 (35) - Altwarter).
- BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75
Verfassungsrechtliche Grenzen der Einschränkung eines Parallelstudiums
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Unberührt blieb bis zur landesrechtlichen Neuregelung zunächst auch die Möglichkeit, im Wege eines gleichzeitigen Parallelstudiums eine Doppelqualifikation zu erreichen (vgl. dazu BVerfGE 45, 393 ).Das Grundrecht der freien Berufswahl umfaßt - insbesondere in einer auf Mobilität angelegten Arbeitswelt - auch einen Berufswechsel als Akt der freien Selbstbestimmung; wegen des inneren Zusammenhangs von Berufswahl und Berufsausbildung gilt das gleiche für die Ausbildung zu einem weiteren Beruf (BVerfGE 43, 291 (363); ebenso BVerfGE 45, 393 (397 f.)).
Das Schrifttum hat ihr nahezu einhellig zugestimmt (…vgl. Dallinger/Bode/Dellian, Hochschulrahmengesetz 1978, S. 183;… Großkreutz/Hailbronner/Ipsen/Walter, Kommentar zum Hochschulrahmengesetz , § 32 , Rdnr. 19;… Reich, Hochschulrahmengesetz , 2. Aufl., 1979, S. 107;… Bahro, Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 1981, S. 82;… Rauschning, in Handbuch des Wissenschaftsrechts (hrsg. von Flämig u. a.), Bd. 1, 1982, S. 768 (780 f.);… Bode, JZ 1976, S. 569 (571); Röttger, NJW 1977, S. 1913 (1914); Hammer/Nagel, NJW 1977, S. 1257 (1262)).
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Das Bundesverfassungsgericht hat Auswahlvorschriften für zulassungsbeschränkte Studiengänge stets am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgebot gemessen (BVerfGE 33, 303 (337 f., 345 f.); 43, 291 (313 f.); 59, 1 (30 f.)).Hier greift als verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab lediglich der allgemeine Grundsatz ein, daß sich der Normgeber unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes um objektiv sachgerechte und subjektiv zumutbare Zulassungskriterien zu bemühen hat (vgl. BVerfGE 33, 303 (345); 43, 291 (316 f.); 59, 1 (31)).
- OVG Hamburg, 29.06.1978 - Bs III 307/78
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Im Unterschied zum Hanseatischen Oberverwaltungsgericht in Hamburg (DVBl. 1979, S. 912) ist das Oberverwaltungsgericht in Münster ferner der Auffassung, die Gleichbehandlung von Fachhochschulabsolventen mit echten Zweitstudienbewerbern sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (…vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - XVI B 3678/77 -, den im Verfahren 1 BvR 48/81 angegriffenen Beschluß vom 5. Dezember 1980, ferner Urteil vom 5. Mai 1981 - DVBl. 1981, S. 1013 - sowie das im Verfahren 1 BvR 1202/81 angegriffene Urteil vom 15. September 1981).Dieser hat sich im Zuge der Aufwertung des Fachhochschulwesens und seiner Eingliederung in den tertiären Bildungsbereich dafür entschieden, auch Fachhochschulabsolventen in die für echte Zweitstudienbewerber vorgesehene Regelung einzubeziehen, obwohl zwischen beiden Bewerbergruppen nach den zutreffenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts in Hamburg (DVBl. 1979, S. 912;… vgl. auch Bahro, a.a.O., S. 81 ff.;… Großkreutz/Hailbronner/Ipsen/Walter, a.a.O., Rdnr. 15 ff. zu § 32) nicht unerhebliche Unterschiede bestehen.
- BVerfG - 1 BvR 163/80 (anhängig)
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Nach Meinung des Oberverwaltungsgerichts (vgl. den im Verfahren 1 BvR 1039/79 angegriffenen Beschluß vom 29. August 1979 sowie den im Verfahren 1 BvR 163/80 angegriffenen Beschluß vom 9. Januar 1980) reicht die bloße Tatsache eines spätestens zum Wintersemester 1974/75 aufgenommenen Fachhochschulstudiums allein nicht aus.In verfahrensrechtlicher Hinsicht wendet das Oberverwaltungsgericht auch auf Zweitstudienbewerbungen seine vom Bundesverwaltungsgericht als bundesrechtlich unbedenklich beurteilte (Buchholz 421.2 Nr. 46) ständige Rechtsprechung an, wonach sich Glaubhaftmachung und Nachweis eines Zulassungsanspruchs ausschließlich nach den Erklärungen und Unterlagen beurteilen, die der Bewerber der Zentralstelle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt hat (…DVBl. 1981, S. 1013 (1015) m. w. N.; vgl. ferner den im Verfahren 1 BvR 851/80 angegriffenen Beschluß vom 3. Juli 1980 sowie den im Verfahren 1 BvR 163/80 angegriffenen Beschluß vom 9. Januar 1980).
- BVerfG - 1 BvR 1202/81 (anhängig)
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts (vgl. den im Verfahren 1 BvR 900/78 angegriffenen Beschluß vom 30. Juni 1978 und das im Verfahren 1 BvR 1202/81 angegriffene Urteil vom 15. September 1981) ist auch das Zulassungserfordernis der sinnvollen Ergänzung und dessen enge Auslegung durch den Verordnungsgeber gerechtfertigt.Im Unterschied zum Hanseatischen Oberverwaltungsgericht in Hamburg (…DVBl. 1979, S. 912) ist das Oberverwaltungsgericht in Münster ferner der Auffassung, die Gleichbehandlung von Fachhochschulabsolventen mit echten Zweitstudienbewerbern sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - XVI B 3678/77 -, den im Verfahren 1 BvR 48/81 angegriffenen Beschluß vom 5. Dezember 1980, ferner Urteil vom 5. Mai 1981 - DVBl. 1981, S. 1013 - sowie das im Verfahren 1 BvR 1202/81 angegriffene Urteil vom 15. September 1981).
- BVerfG, 13.10.1976 - 1 BvR 135/75
Quereinstieg
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Da ferner die Zweitstudienklausel nur für die Zulassung von Studienanfängern gilt, steht sie einem Quereinstieg in höhere Fachsemester nicht entgegen, der seit der dazu im Jahre 1976 ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 43, 34 ) in erheblichem Umfang erfolgreich war. - BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74
ZVS
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Dann aber darf der Anspruch der Bewerber auf effektive Durchsetzung eines verfassungsrechtlich geschützten Zulassungsrechts (vgl. BVerfGE 39, 276 (294)) nicht dadurch verkürzt werden, daß sie mit ihrem Vorbringen zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der Regelung und zu den Voraussetzungen eines Vertrauensschutzes dort als verspätet ausgeschlossen werden, wo es allein entscheidungserheblich sein kann, nämlich im gerichtlichen Verfahren. - BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78
Ausbildungskapazität
Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78
Die Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführer zu 1) bis 11), die sich gegen letztinstanzliche Beschwerdeentscheidungen im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren richten, genügen den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Zulässigkeitsanforderungen (vgl. BVerfGE 51, 130 (138); 54, 173 (190); 59, 172 (198)). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1978 - XVI B 3026/77
- BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 802/78
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung von Studienbewerbern
- BVerfG - 1 BvR 48/81 (anhängig)
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78
Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über …
- BVerfG - 1 BvR 1039/79 (anhängig)
- BVerfG - 1 BvR 851/80 (anhängig)
- BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71
Hinterbliebenenrente
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Über das mit ihrer Verfassungsbeschwerde verfolgte Begehren muß aber im Verfahren der Beschwerdeführer zu II. ohnehin entschieden werden; daher besteht kein Anlaß, an den Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses für die Beschwerdeführer zu I. als Voraussetzung der Zulässigkeit strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 50, 290 [320]; 62, 117 [144]). - BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02
Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist
Daher ist der Gesetzgeber gehalten, diese Verletzung dadurch auszugleichen, dass er eine angemessene Übergangsregelung trifft (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 51, 356, 368; vom 3. November 1982 1 BvR 900/78 u.a., BVerfGE 62, 117, 162;… Heiderich, Übergangsvorschriften in der neueren Gesetzgebungspraxis, 1967, S. 77 ff., S. 81 ff.; Hey, Steuerplanungssicherheit als Rechtsproblem, 2002, 387 ff., 389, m.w.N.). - BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
Dass für Zweitstudien grundsätzlich kein erweitertes Bildungsguthaben eingeräumt ist, entspricht der anerkannten Wertung, dass derjenige, der ein Zweitstudium absolvieren möchte, in Anbetracht der Begrenztheit der staatlichen Ressourcen weitergehende Einschränkungen des Ausbildungsangebotes hinzunehmen hat als derjenige, der sich mit einer berufsqualifizierenden Ausbildung begnügt (vgl. BVerfGE 43, 291, 364; 62, 117, 147 f.).
- BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80
Krankenversicherung der Rentner
Im übrigen ist die mit der Verfassungs beschwerde angegriffene Regelung ohnedies Gegenstand zulässiger verfassungsgerichtlicher Verfahren (vgl. BVerfGE 50, 290 [320]; 62, 117 [144]). - VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4229/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
Beschluss vom 3. April 1974 - 1 BvR 282/73 -, BVerfGE 37, 104 ( Bonus/Malus-Regelung ), Beschluss vom 7. Mai 1974 - 2 BvL 17/73 -, BVerfGE 37, 191 ( Gerichtszuständigkeit ), Beschluss vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/73 -, BVerfGE 39, 258 ( Kapazitätsausnutzung ), Beschluss vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/74 u.a. -, BVerfGE 39, 276 ( Kapazitätsausnutzung/Rechtsschutz ), Beschluss vom 6. November 1975 - 1 BvR 358/75 -, BVerfGE 40, 352 ( Kapazitätsausnutzung ), Urteil vom 7. April 1976 - 2 BvH 1/75 -, BVerfGE 42, 103 ( Staatsvertrag ), Urteil vom 13. Oktober 1976 - 1 BvR 135/75 -, BVerfGE 43, 34 ( Quereinstieg ), Urteil vom 13. Oktober 1976 - 1 BvR 92/76 u.a. -, BVerfGE 43, 47 ( Altparker ), Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvF 1/76 u.a. -, BVerfGE 43, 291 ( Numerus clausus II ), Beschluss vom 22. Juni 1977 - 1 BvL 23/75 -, BVerfGE 45, 393 ( Parallelstudium ), Beschluss vom 3. Juni 1980 - 1 BvR 967/78 -, BVerfGE 54, 173 ( Kapazität/Lehrdeputat ), Beschluss vom 3. November 1981 - 1 BvR 632/80 u.a.-, BVerfGE 59, 1 ( Altwarter ), Beschluss vom 21. Oktober 1981 - 1 BvR 802/78 u.a. -, BVerfGE 59, 172 ( Teilstudienplatz ), Beschluss vom 3. November 1981 - 1 BvR 900/78 -, BVerfGE 62, 117 ( Zweitstudium) , Beschluss vom 8. Februar 1984 - 1 BvR 580/83 -, BVerfGE 66, 155 ( Kapazitätsreduzierung ), Beschluss vom 22. Oktober 1991 - 1 BvR 393/85 -, BVerfGE 85, 36 ( Kapazitätsberechnung ), Beschluss vom 9. März 1992 - 1 BvR 413/85 -, juris ( Kapazität/Kontrolldichte ). - BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1771/01
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Langzeitstudiengebühren in …
Dahinter steht der Gedanke, dass Zweitstudien zwar möglich sein sollen, im Hinblick auf die angemessene Verteilung von Lebenschancen aber stärker begrenzt werden dürfen als Erststudien (vgl. BVerfGE 43, 291 [364 f.]; - 62, 117 [147]).Das Grundrecht der Berufsfreiheit ermöglicht auch die Ausbildung zu einem weiteren Beruf und somit auch die Aufnahme eines Zweitstudiums (vgl. BVerfGE 43, 291 [363]; - 62, 117 [146]).
Grundsätzlich ist es gerechtfertigt, Zweitstudienbewerbern weitergehende Beschränkungen und Belastungen aufzuerlegen, als sie für Erststudienbewerber gelten; denn sie hatten durch ihr Erststudium bereits Anteil an den nur begrenzt vorhandenen Ausbildungsressourcen und an der Verteilung der Berufschancen (vgl. BVerfGE 43, 291 [364 f.]; - 62, 117 [147]).
- BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09
Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1 …
Auch eine Rechtsnorm, deren Wortlaut mehrere inhaltlich abgrenzbare, textlich aber nicht isolierbare Regelungen umfasst, erklärt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nur hinsichtlich des verfassungswidrigen Norminhalts für nichtig, ohne dabei den Normtext zu verändern (vgl. BVerfGE 12, 296 ; 62, 117; 107, 104 ). - BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 100.82
Zulassung zu einem Medizinstudium - Zweitstudium - Pharmazie - Pharmakologe - …
Er falle daher in den Personenkreis, für den nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 - 1 BvR 900/78 u.a. - (BVerfGE 62, 117) das Auswahlkriterium der sinnvollen Ergänzung nicht gelte.Mit dieser Begründung steht das Berufungsurteil in Widerspruch zur Rechtslage, wie sie sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 - 1 BvR 900/78 u.a. - (BVerfGE 62, 117) ergibt.
Es berücksichtigt nicht, daß Angaben zum Vertrauensschutz im Bewerbungsverfahren rechtlich wirkungslos bleiben mußten, solange die Beklagte als gesetzesgebundene Behörde gehalten war, die Normativregelungen des geltenden Vergaberechts zu respektieren, und daß die Beklagte erst aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 (Entscheidungsformel in BGBl. 1983 I S. 4-6) solche Bewerber von den geltenden Bestimmungen über eine sinnvolle Ergänzung des Erststudiums ausnehmen durfte, die dieses bis zum Wintersemester 1974/75 im Vertrauen auf die damals bestehende Möglichkeit zu einem solchen Zweitstudium begonnen hatten (BVerfGE 62, 117 [168]).
Diese Argumentation läßt außer acht, daß ein Studienbewerber in der vom Kläger behaupteten Lage durch die vergaberechtlichen Einschränkungen eines Zweitstudiums sehr wohl vor eine Dispositionsentscheidung gestellt war, die in ihrer Bedeutung und in ihrem Gewicht für den Studienbewerber hinter derjenigen der Park- und Fachhochschulstudenten, die das Bundesverfassungsgericht für schutzwürdig erachtet hat (BVerfGE 43, 291 [391]; 62, 117 [162 f.]), nicht wesentlich zurücksteht.
Allerdings unterliegt er in Anbetracht der Knappheit von Studienplätzen in harten Numerus-Clausus-Fächern einem eigenen Prüfungsmaßstab, der den Normgeber verpflichtet, sich unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes um objektiv sachgerechte und subjektiv zumutbare Zulassungskriterien zu bemühen (BVerfGE 62, 117 [148]).
- BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 28.82
Vergabe eines Studienplatzes im Studiengang Medizin - Beschränkung der Zulassung …
Gegen die Anwendung des Zulassungskriteriums der sinnvollen Ergänzung auch auf Studienbewerber, die erst aufgrund eines Fachhochschulstudiums die Berechtigung zum Zugang zu einer wissenschaftlichen Hochschule erlangt haben, bestehen aus Gründen der verfassungsrechtlich verbürgten Berufsausbildungsfreiheit keine durchgreifenden Bedenken, sofern der Begriff der sinnvollen Ergänzung nicht in dem unverhältnismäßig engen Sinne verstanden wird, in dem ihn die Verordnungsgeber der Länder in § 17 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 der bundeseinheitlich ergangenen Verordnung zur Durchführung des Staatsvertrag es über die Vergabe von Studienplätzen - Vergabeverordnung 1977 - näher festgelegt haben (BVerfGE 62, 117 [157]).Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 3. November 1982 - 1 BvR 900/78 u.a. - (BVerfGE 62, 117), dem neben weiteren Verfahren eine Verfassungsbeschwerde des Klägers gegen einen - seinen Antrag auf Zulassung zum Medizinstudium nach den Rechtsverhältnissen des Sommersemesters 1978 - zurückweisenden Beschluß des Oberverwaltungsgerichts zugrunde lag, die Voraussetzungen für eine Zweitstudienzulassung wegen sinnvoller Ergänzung verneint (…a.a.O. S. 162).
Sie berücksichtigt nicht, daß Angaben zum Vertrauensschutz im Bewerbungsverfahren rechtlich wirkungslos bleiben mußten, solange die Beklagte als gesetzesgebundene Behörde gehalten war, die Zweitstudienregelung des Hochschulrahmengesetzes zu respektieren und daß sie erst aufgrund der mit Gesetzeskraft ausgestatteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1982 (Entscheidungsformel in BGBl. 1983 I S. 46) solche Bewerber von dem Erfordernis der sinnvollen Ergänzung des Erststudiums auszunehmen hatte, die dieses bis einschließlich Wintersemester 1974/75 im Vertrauen auf die damals bestehende Möglichkeit zu einem solchen Zweitstudium begonnen haben (BVerfGE 62, 117 [168]).
Das Zulassungsbegehren des Klägers wäre in Anbetracht der nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts (mindestens) bis zum Sommersemester 1980 nicht voll ausgenutzten Quote für Zweitstudienplätze (vgl. BVerfGE 62, 117 [125]) begründet, wenn der Kläger schon zu Beginn seines Fachhochschulstudiums ein Medizinstudium angestrebt und mit dieser Möglichkeit auch gerechnet hätte, nachdem in dem Länderabkommen zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Fachhochschulwesens vom 31. Oktober 1968 der Erlaß landesrechtlicher Regelungen über den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife durch erfolgreichen Abschluß eines Fachhochschulstudiums vereinbart worden war (vgl. BVerfGE 62, 117 [167]).
Den Nachweis von Anhaltspunkten dafür, daß ein Zweitstudienbewerber vertraut hat, läßt das Bundesverfassungsgericht für den Regelfall genügen (BVerfGE 62, 117 [166]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1984 - 16 A 556/84
Vertrauensschutz; Zweitstudium; Studium; Zweitstudienbewerber; Fachhochschule; …
Mit dieser Regelung haben die Normgeber der Vergabeverordnung in unbedenklicher Weise den ihnen vom BVerfG (BVerfGE 62, 117 [hier: V (598) 132 a-d]) erteilten Auftrag erfüllt, den Kreis der aus Gründen des Vertrauensschutzes zu begünstigenden Bewerber abzugrenzen.Andererseits wird, auch soweit man die Fassung als weit ansieht, weder das Normprogramm einer Abgrenzung der Vertrauensschutzfälle thematisch verlassen Ä auch nicht durch die Einbeziehung zumindest ähnlich gelagerter Fälle der vorliegenden Art Ä, noch werden die Anforderungen unterschritten, die in der Zweitstudienentscheidung des BVerfG [BVerfGE 62, 117, hier: V (598) 132 a-d] dafür aufgestellt sind.
Diese Entscheidung läßt Anhaltspunkte dafür genügen, daß einerseits auf die Möglichkeit »eines Weiterstudiums« nach Abschluß der Fachhochschulausbildung vertraut worden ist (BVerfGE 62, 117 [165] a. E,), andererseits in Kenntnis der späteren Regelung andere, für »das angestrebte Weiterstudium« günstigere Dispositionen getroffen worden waren (BVerfGE 62, 117 [165 f.]).
Auch soweit in der Zweitstudienentscheidung wiederholt von einem »medizinischen Zweitstudium« die Rede ist (vgl. BVerfGE 62, 117 , L 1 u. 3), läßt sich daraus zugunsten der Auffassung der Bekl. nichts herleiten.
Es handelt sich ersichtlich nicht um eine sprachliche Umschreibung des Begriffs »Medizinstudium«, sondern vielmehr um eine Begriffsbildung, die der Abgrenzung der vorgenommenen verfassungsgerichtlichen Überprüfung entspricht, also die Gesamtheit der besonders überlaufenen medizinischen Studiengänge meint (vgl. insbes. BVerfGE 62, 117 Ls. 1 u. S. 144 f.).
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00
Arbeitsplatzsicherung - Vorübergehende Tarifabsenkung
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4455/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
- VG Gelsenkirchen, 25.03.2014 - 6z K 4465/13
Humanmedizin, Zweitstudium, Vergabekriterien, Wartezeit, Punktevergabe, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - 13 B 269/09
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Zulassung zum …
- VG Gelsenkirchen, 08.10.2010 - 6z L 1125/10
Zweitstudium, Hochschulzugangsberechtigung, Fachhochschule
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2015 - 13 C 7/15
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Normenkontrolle im Bereich der Hochschulzulassung im Saarland
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2011 - 13 B 1614/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Zulassung zum …
- VG Minden, 26.03.2007 - 9 K 3614/06
Studiengebühren für das Erststudium in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig Gericht …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2009 - 13 B 858/09
Zulassung zu einem Zweitstudium in einem zulassungsbeschränkten Studiengang …
- OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 B 308/11
Vorläufige Außervollzugssetzung von VergabeV SL 2010, Fassung 2011-04-20) § 23 S …
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Verfassungswidrigkeit der Bewertung von Ausbildungs-Ausfallzeiten durech das 20. …
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Zulassung zum Studium der Tiermedizin im Wege des Eilrechtsschutzverfahrens; …
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Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2023 - 5 S 59.22
Humboldt-Universität zu Berlin - innerkapazitäre Bewerbung - Zweitstudium - …
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Rechtfertigung verschärfter Zulassungsbedingungen für die Aufnahme eines …
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Verfassungsmäßigkeit der Unterschutzstellung von Denkmalen kraft Gesetzes nach …
- BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 53/98 R
Beschränkung der vertragsärztlichen Tätigkeit bei Zulassung für zwei Fachgebiete …
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2006 - 9 S 1840/05
Studienplatzvergabe; Altabiturient; Ausschlussfrist
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 10.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
- BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 20.14
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2023 - 13 A 973/22
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- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 9.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 13 B 1396/11
Antrag eines Bachelorabsolventen im Bereich Physiotherapie mit der Gesamtnote gut …
- VG Karlsruhe, 15.10.2008 - 7 K 1409/07
Befreiung von Studiengebühren bei Schwerbehinderung
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- VG Minden, 14.07.2005 - 9 K 1728/04
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- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4324/13
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- VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 150/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Zugangs zum Masterstudium …
- VG Minden, 14.07.2005 - 9 K 1786/04
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- VG Minden, 14.07.2005 - 9 K 1906/04
Studiengebühren für das Zweitstudium rechtmäßig
- VG Minden, 14.07.2005 - 9 K 50/05
Studiengebühren für das Zweitstudium rechtmäßig
- VG Gelsenkirchen, 24.08.2016 - 6z K 3976/15
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Studiengebühren für das Zweitstudium rechtmäßig
- VGH Bayern, 28.03.2001 - 7 B 00.963
Ermächtigung für die Erhebung von Zweitstudiengebühren; Geltung der Verordnung …
- BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 69/81
Tarifvertrag Textsysteme
- VG Gelsenkirchen, 24.11.2015 - 6 L 2132/15
Zweitstudium; Physiotherapie; besondere berufliche Gründe
- VGH Bayern, 14.08.2008 - 7 CE 08.10592
Zulassung; Hochschulstudium (Humanmedizin München);"Bildungsausländer"; …
- VG Osnabrück, 10.12.2013 - 1 A 77/13
Verstoß einer notenabhängigen Zugangsvoraussetzung zu lehramtsbezogenen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2012 - 13 A 720/12
Zulässigkeit einer Beschränkung der Zulassung zu einem Zweitstudium auf eine …
- BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 11.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2010 - 13 B 1481/10
Ausschluss vom Bewerbungsverfahren auf einen Studienplatz der Humanmedizin wegen …
- BVerwG, 23.01.2002 - 6 C 16.01
Voraussetzungen an ein in die Gesetzgebungskompetenz eines anderen Landes …
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3695/11
Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz
- VGH Bayern, 02.09.2013 - 7 CE 13.1084
LMU München; Masterstudiengang Economics; Eignungsvoraussetzung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2012 - 13 B 1223/12
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zuteilung eines Studienplatzes im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2011 - 13 A 1090/11
Anspruch auf gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit eines Grundrechtseingriffs …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2014 - 13 A 1078/14
Prüfung des Vorliegens eines Zweitstudiums
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3659/11
Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 115/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 116/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 117/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 118/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 120/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 123/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 126/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 1641/20
Zulassung eines Bewerbers zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre i.R.d. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2012 - 13 B 1208/12
Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin als Zweitstudium
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 122/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 124/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 125/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 230/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 231/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 243/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 261/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 393/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 121/00
- BVerwG, 22.07.2013 - 6 BN 2.13
Ausschluss eines Zweitstudienbewerbers von der gerichtlich angeordneten Vergabe …
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 241/00
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 119/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2010 - 13 B 1808/09
Zulässigkeit einer generalisierenden Betrachtungsweise i.R.d. Festlegung der …
- BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 225/00
- VG Köln, 14.03.2005 - 6 K 1740/04
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Studiengebühr i.H.v. 650,- EUR für ein …
- VG Mainz, 15.09.2016 - 3 L 734/16
Aufnahme eines Zweitstudiums nicht immer möglich
- VG Braunschweig, 06.01.2004 - 6 A 252/03
Ein gleichzeitig betriebenes Zweitstudium, das für den angestrebten …
- VG Osnabrück, 07.05.2013 - 1 C 8/13
Besondere Eignung; Lehramt; lehramtsbezogen; Master; Masterstudiengang; …
- VG Osnabrück, 24.04.2012 - 1 C 7/12
Zugangsvoraussetzung "besondere Eignung" für lehramtsbezogene Masterstudiengänge; …
- BVerwG, 17.01.1984 - 7 B 133.83
Hochschulrecht - Hochschulzulassungsrecht - Zweitstudium - Anderer Berufsweg - …
- VG Hannover, 02.05.2003 - 6 B 1526/03
Atypischer Sachverhalt; Aufschubinteresse; Benutzungsgebühr; …
- VG Hamburg, 02.11.2009 - 20 E 2406/09
Zugangsvoraussetzungen für Konsekutiven Master - Erfordernis einer gesetzlichen …
- OVG Hamburg, 15.05.1995 - Bs III 322/94
Zulassung zum Doppelstudium (Human- und Zahnmedizin)
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 7 S 3094/93
Ausbildungsförderung: keine fachliche Weiterführung der gehobenen …
- VG Frankfurt/Main, 29.09.2022 - 3 L 2224/22
- VG Gelsenkirchen, 23.04.2012 - 6z L 420/12
Härtefall
- VG München, 19.12.2005 - M 3 E L 05.20578
- VG Minden, 03.06.2014 - 10 L 170/14
Zuteilung eines Zweitstudienplatzes im Studienfach des Kombi-Bachelors für das …
- VG Gelsenkirchen, 31.08.2012 - 6z K 1144/12
Auswahl in der Wartezeitqote; kein Studienplatz an dem gewünschten Studienort
- VG Gelsenkirchen, 16.11.2021 - 6z L 1283/21
Studium, Medizin, Zweitstudium
- VG Saarlouis, 06.10.2016 - 1 L 1481/16
Eingeschränkter Zugang zum Medizinstudium für Bewerber, die das 55. Lebensjahr …
- VG Gelsenkirchen, 11.04.2012 - 6z L 252/12
Verteilung der ausgewähltenBewerber auf die Studienorte
- VG Gelsenkirchen, 06.10.2011 - 6z L 900/11
Ortsantrag, Sozialkriterien, Betriebsratsmitglied, Ausschlussfrist
- VG Gelsenkirchen, 05.07.2011 - 6z K 4088/10
Zweitstudium, Jurastudium, Note des ersten Staatsexamens, Vergleichbarkeit
- VG Gelsenkirchen, 12.10.2010 - 6z L 932/10
Englische Hochschulzugangsberechtigung, Stichtagsregelung
- BVerwG, 12.12.1983 - 7 C 53.82
Zulassung zum Studium der Medizin - Zweitstudienvoraussetzung der sinnvollen …
- VG Gelsenkirchen, 13.11.2012 - 6z L 1092/12
Hochschulzugangsberechtigung
- VG Gelsenkirchen, 05.07.2011 - 6z K 3723/10
Beglaubigte Kopie, Ausschlussfrist
- VG Gelsenkirchen, 02.02.2011 - 6z K 3981/10
Ausschluss vom Vergabeverfahren, Verfristung