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   LG Hannover, 24.11.1982 - 11 S 308/82   

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LG Hannover, 24.11.1982 - 11 S 308/82 (https://dejure.org/1982,6667)
LG Hannover, Entscheidung vom 24.11.1982 - 11 S 308/82 (https://dejure.org/1982,6667)
LG Hannover, Entscheidung vom 24. November 1982 - 11 S 308/82 (https://dejure.org/1982,6667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1381
  • VersR 1983, 1144
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Bonn, 11.01.2013 - 10 O 90/12

    Anspruch eines Patienten auf Leistung von Schadensersatz gegen den

    Obhuts- und Schutzpflichten bestehen jedenfalls für solche Sachen des Patienten, die zum Zwecke der Untersuchung abgelegt werden müssen (LG Hannover NJW 1983, 1381; Schlund, in: Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl. 2010, § 92 Rn. 6; Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 688 Rn. 47; ausdrücklich offen gelassen von RGZ 99, 35, 36).

    Dies steht nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des LG Hannover (NJW 1983, 1381), die im Hinblick auf das Zurückbleiben einer in dem Behandlungsraum eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes abgelegten Zahnprothese die Patientin für beweisbelastet erachtet.

  • LG Osnabrück, 10.12.2018 - 7 O 1610/18

    Urteil wegen verlorener Zahnprothese

    Zwar bestand zwischen dem Erblasser und der Beklagten ein sogenannter Krankenhausaufnahme- bzw. Behandlungsvertrag, der dem Träger - hier der Beklagten - im Hinblick auf die (Wert-)Gegenstände des Patienten im zumutbaren Rahmen auch gewisse Verwahrungs- und Sicherungspflichten als Nebenpflicht auferlegt (vgl. Schlund in: Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Auflage 2010, § 92, Rn. 8 f; Hänssler in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 688, Rn. 47), die insbesondere dann bestehen können, wenn ein persönlicher Gegenstand des Patienten - wie hier etwa ein Zahnersatz - zum Zwecke der Behandlung notwendigerweise abgelegt werden muss (vgl. Landgericht Hannover, NJW 1983, 1381 f.; Landgericht Bonn, RDD 2013, 138).
  • OLG Hamm, 21.07.2023 - 26 U 4/23

    Obhutspflicht der Klinik

    Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass der Beklagten eine Pflicht oblegen hat, dafür zu sorgen bzw. jedenfalls die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, dass die (teilweise) von ihr verpackten Gegenstände auch auf der Station im späteren Zimmer der Klägerin ankommen (vgl. für eine allgemeine Obhutspflicht des Krankenhausträgers hinsichtlich der mitgebrachten Sachen, die sich in Bezug auf einen Privatpatienten als nebenvertragliche Verwahrungspflicht aus dem Dienstvertrag dem Krankenhausträger darstellt, Staudinger/Bieder (2020) Vorbemerkung zu §§ 688 Rn. 61; grundsätzlich auch LG Hannover, Urteil vom 15. Februar 1999 - 20 O 2/98 -, juris; für Obhutspflicht jedenfalls bei Einlieferung eines bewusstlosen Patienten LG Hannover, Urteil vom 15. Februar 1999 - 20 O 2/98 -, juris; auf die Umstände des einzelnen Falles abstellend OLG Hamburg Urt. v. 29.9.1989 - 1 U 29/89, BeckRS 1989, 31167995, beck-online; für Verwahrpflicht für Sachen, die Patienten während der Behandlung abgelegt haben: LG Bonn, Urteil vom 11. Januar 2013 - 10 O 90/12 -, Rn. 16, juris; LG Hannover, Urt. v. 24.11.1982 - 11 S 308/82, NJW 1983, 1381, beck-online).
  • LAG Düsseldorf, 06.04.2017 - 11 Sa 1411/15

    Begriff der ungeminderten Rente i.S. von § 11 S. 2 TV ATZ

    Ansatzpunkt für die nicht am Willen des konkreten Vertragspartners zu orientierende Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen ist in erster Linie der Vertragswortlaut (vgl. BAG vom 20.06.2013 - 8 AZR 280/12 a.a.O.; BAG vom 24.01.2013 - 8 AZR 965/11 in NZA-RR 2013, 400; BAG vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 a.a.O.; BGH vom 17.02.1993 - VIII ZR 37/92 in NJW 1983, 1381).
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