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   BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 363/81   

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BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 363/81 (https://dejure.org/1983,372)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1983 - IVb ZR 363/81 (https://dejure.org/1983,372)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 363/81 (https://dejure.org/1983,372)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Unterhaltsanspruches - Voraussetzungen für die Aufhebung der Ehe - Täuschung über den Gesundheitszustand und die berufliche Qualifikation als Eheaufhebungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1570, § 1578
    Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung einsetzenden Erwerbstätigkeit des unterhaltsbedürftigen Ehegatten bei der Unterhaltsbemessung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1427
  • MDR 1983, 736
  • FamRZ 1983, 456
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.03.1979 - IV ZR 36/78

    Trennungsunterhalt bei kurzer Ehedauer aufgrund der reformierten Regelung des

    Auszug aus BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 363/81
    Soweit die Revision darauf abhebt, die Klägerin habe auch im Aufhebungsprozeß - also während des Bestehens der Ehe - zu Protokoll des Landgerichts Aachen vom 21. Dezember 1976 und zu Protokoll des Oberlandesgerichts Köln vom 27. Oktober 1977 unwahre Angaben über ihren Gesundheitszustand gemacht, käme ihrem Verhalten auch dann, wenn der Vorwurf zutreffend wäre, nicht ein solches Gewicht zu, daß daran ein Ausschluß oder eine Herabsetzung ihres Unterhaltsanspruches wegen grober Unbilligkeit gemäß § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB geknüpft werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1979 - IV ZR 38/78 - FamRZ 1979, 569, 570; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 566/80

    Unterhaltspflicht - Schwere Verfehlung - Leistungsfähigkeit - Freiwillige Aufgabe

    Auszug aus BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 363/81
    Wie der Senat in den Urteilenvom 8. April 1981 (IVb ZR 566/80 - FamRZ 1981, 539) undvom 4. November 1981 (IVb ZR 625/80 - FamRZ 1982, 255) dargelegt hat, ist der Unterhalt in Fällen einer erst nach der Ehescheidung einsetzenden Erwerbstätigkeit des unterhaltsbedürftigen Ehegatten, in denen die ehelichen Lebensverhältnisse durch das Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehegatten geprägt werden, nicht im Wege der Differenzmethode zu bemessen.
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 610/80

    Berücksichtigung der Folgen einer Fehlreaktion auf Trennung und Ehescheidung

    Auszug aus BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 363/81
    Der Senat hat bisher entschieden, daß sich eine Ehefrau, die Unterhalt von ihrem Mann verlangt, im Regelfall dann nicht auf eine eigene Erwerbstätigkeit verweisen zu lassen braucht, wenn sie ein noch nicht schulpflichtiges Kind betreut(Senatsurteil vom 7. Oktober 1981 - IVb ZR 610/80 - FamRZ 1982, 25, 27 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des

    Auszug aus BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 363/81
    Wie der Senat in den Urteilenvom 8. April 1981 (IVb ZR 566/80 - FamRZ 1981, 539) undvom 4. November 1981 (IVb ZR 625/80 - FamRZ 1982, 255) dargelegt hat, ist der Unterhalt in Fällen einer erst nach der Ehescheidung einsetzenden Erwerbstätigkeit des unterhaltsbedürftigen Ehegatten, in denen die ehelichen Lebensverhältnisse durch das Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehegatten geprägt werden, nicht im Wege der Differenzmethode zu bemessen.
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 363/81
    Dabei ist nicht berücksichtigt, daß - wie das Bundesverfassungsgericht (nach Erlaß des Berufungsurteils) am 4. Juli 1981 entschieden hat - § 1579 Abs. 2 BGB mit Art. 2 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist, soweit die Anwendung der Härteklausel des § 1579 Abs. 1 BGB auch in besonders gelagerten Härtefällen ausgeschlossen ist (BVerfGE 57, 361 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.1980 - 5 UF 410/79
    Auszug aus BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 363/81
    Es muß ihm verwehrt sein, sich für einen Ausschluß des Unterhaltsanspruchs des anderen Ehegatten auf Gründe zu berufen, die ihrer Art nach Eheaufhebungsgründe darstellen könnten (ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 56, 57; a.A. Rolland 1. EheRG 2. Aufl. § 1579 Rdn. 2 b).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und

    b) Insofern wird auch in der Rechtsprechung stets betont, es gebe keine festen Zeitpunkte, ab welchem Alter und ab welcher Anzahl von Kindern der geschiedene Ehegatte eine Erwerbstätigkeit aufnehmen müsse (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 363/83 -, FamRZ 1983, S. 456 ).
  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 157/03

    Überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit eines Ehegatten; Berücksichtigung von

    Dieser Beurteilung liegt die Erfahrung zugrunde, dass ein schulpflichtiges Kind in den ersten Schuljahren noch einer verstärkten Beaufsichtigung und Fürsorge bedarf, die nicht auf bestimmte Zeitabschnitte eines Tages beschränkt ist (Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 363/81 - FamRZ 1983, 456, 458).

    Im Prozess hat deshalb derjenige, der sich auf eine Ausnahme von dieser auf der Lebenserfahrung beruhenden Regel beruft, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen darzulegen und notfalls zu beweisen (Senatsurteile vom 26. Oktober 1984 aaO S. 51 und vom 23. Februar 1983 aaO S. 458).

  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des

    Es ist Sache desjenigen, der im Prozeß eine Ausnahme von dieser Regel für sich in Anspruch nimmt, die Voraussetzungen hierfür darzutun (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 363/81 - FamRZ 1983, 456, 458).
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   BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 336/81   

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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eheaufhebungsgrund - Unterhaltsanspruch - Täuschungshandlung - Eheaufhebungsverfahren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1579
    Beschränkung des Unterhaltsanspruchs aufgrund vorehelicher Täuschungshandlungen

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1427
  • FamRZ 1983, 456
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