Rechtsprechung
   BGH, 13.04.1983 - IVb ZR 374/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,738
BGH, 13.04.1983 - IVb ZR 374/81 (https://dejure.org/1983,738)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1983 - IVb ZR 374/81 (https://dejure.org/1983,738)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1983 - IVb ZR 374/81 (https://dejure.org/1983,738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingrenzung des Zeitraums, für den ein selbständig Erwerbstätiger Auskunft über seine Einkünfte zu erteilen hat - Erfassung der Vorlegung des Einkommensteuerbescheids durch einen Auskunftsanspruch - Berechtigung zur Unkenntlichmachung von nur den Partner betreffenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1554
  • MDR 1983, 920
  • FamRZ 1983, 680
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80

    Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen

    Auszug aus BGH, 13.04.1983 - IVb ZR 374/81
    Umfaßt der Auskunftsanspruch die Vorlegung des Einkommensteuerbescheids (vgl. BGH FamRZ 1982, 151), so muß der Auskunftspflichtige den Bescheid auch dann vorlegen, wenn er zusammen mit seinem Ehegatten veranlagt worden ist.

    Wie in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt ist, reicht jedoch auch in einem solchen Fall regelmäßig die Angabe der Einkünfte über einen Zeitraum von drei Jahren als Beurteilungsgrundlage aus (Senatsurteile vom 4. November 1981 - IVb ZR 624/80 - FamRZ 1982, 151 und vom 7. April 1982 - IVb ZR 678/80 - FamRZ 1982, 680, 681 m.w.N.).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, kann im Rahmen des Auskunftsanspruchs nach §§ 1580, 1605 BGB von einem selbständigen Gewerbetreibenden die Vorlage des Einkommensteuerbescheids als Beleg verlangt werden (Senatsurteil vom 4. November 1981 a.a.O. S. 152).

    Wenn insoweit aus dem Steueranteil des Auskunftspflichtigen zugleich Schlüsse auf die Verhältnisse seines Ehegatten gezogen werden können, muß dies hingenommen werden (vgl. zur ähnlichen Interessenlage für den Fall einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung: Senatsurteil vom 4. November 1981 a.a.O. S. 152 a.E.).

  • BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 678/80

    Ermittlung des maßgeblichen Einkommens eines GmbH-Geschäftsführers mit festem

    Auszug aus BGH, 13.04.1983 - IVb ZR 374/81
    Wie in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt ist, reicht jedoch auch in einem solchen Fall regelmäßig die Angabe der Einkünfte über einen Zeitraum von drei Jahren als Beurteilungsgrundlage aus (Senatsurteile vom 4. November 1981 - IVb ZR 624/80 - FamRZ 1982, 151 und vom 7. April 1982 - IVb ZR 678/80 - FamRZ 1982, 680, 681 m.w.N.).
  • KG, 24.07.1981 - 17 UF 1538/81

    Anspruch auf eine höhere Unterhaltsrente; Generelle Verweigerung der Herausgabe

    Auszug aus BGH, 13.04.1983 - IVb ZR 374/81
    Auf die Berufung des Beklagten hat das Kammergericht mit dem in FamRZ 1981, 1099 und NJW 1981, 2471 veröffentlichten Urteil das Auskunftsbegehren abgewiesen.
  • BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen einen wiederverheirateten

    Wenn hierdurch Schlüsse auf die Verhältnisse des Ehegatten bezogen werden können, muss dies hingenommen werden (Senatsurteil vom 13. April 1983 - IVb ZR 374/81 - FamRZ 1983, 680, 682).
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZR 229/00

    Zur Auskunftspflicht im Rahmen des sogenannten Elternunterhalts

    Hinsichtlich eines etwaigen Verlangens auf Vorlage von Steuerbescheiden, die auf einer Zusammenveranlagung der Ehegatten beruhen, wäre allerdings zu beachten, daß der Beklagte zu 1 Angaben, die ausschließlich seine Ehefrau betreffen, oder zusammengefaßte Beträge, aus denen keine für ihn maßgebenden Werte entnommen werden können, nicht zu offenbaren braucht und deshalb unkenntlich machen darf (vgl. Senatsurteil vom 13. April 1983 - IVb ZR 374/81 - FamRZ 1983, 680, 682).
  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des

    Insoweit ist auch ein Rechtsfehler zum Nachteil des Beklagten nicht zu erkennen (vgl. dazu etwa Senatsurteile vom 7. April 1982 - IVb ZR 678/80 - FamRZ 1982, 680 und vom 13. April 1983 - IVb ZR 374/81 - zur Veröffentlichung bestimmt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht