Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.12.1982 - 3 Ss 823/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3406
OLG Köln, 15.12.1982 - 3 Ss 823/82 (https://dejure.org/1982,3406)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.12.1982 - 3 Ss 823/82 (https://dejure.org/1982,3406)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 1982 - 3 Ss 823/82 (https://dejure.org/1982,3406)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,3406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2274
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Es genügt, daß sie sich - wenn auch unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des einzelnen Falles - wegen ihrer allgemeinen Gefährlichkeit dazu eignet (BGHSt 2, 160, 163; BGHR StGB § 223 a Lebensgefährdung 1; vgl. auch OLG Köln NJW 1983, 2274 [OLG Köln 15.12.1982 - 2 Ss 823/82]).
  • BGH, 16.01.2013 - 2 StR 520/12

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung: Faustschläge ins

    Die Rechtsprechung hat dies etwa angenommen bei mehreren wuchtigen Faustschlägen gegen den Kopf eines neun Wochen alten Säuglings (Senat, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07), bei massiven Schlägen gegen den Kopf des (alkoholisierten) Tatopfers (BGH NStZ 2005, 156) sowie bei zahlreichen Schlägen in das Gesicht und gegen den Kopf einer an einer Hauswand fixierten Geschädigten, die zu längerer Bewusstlosigkeit und schweren Verletzungen führten (OLG Köln NJW 1983, 2274).
  • BGH, 07.03.1990 - 2 StR 615/89

    Voraussetzungen für die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung in der

    Es ist sich bewußt gewesen, daß bereits ein Faustschlag ins Gesicht eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1963 - 2 StR 599/62; OLG Köln NJW 1983, 2274 [OLG Köln 15.12.1982 - 2 Ss 823/82] ; Hirsch in LK StGB, 10. Aufl., § 223 a Rdn. 22), hat indes nicht festzustellen vermocht, daß der Angeklagte hier eine derartige Folge beabsichtigte; er habe seinem ehemaligen Freund eine Lektion erteilen, ihn aber nicht in Lebensgefahr bringen wollen.
  • KG, 01.06.2023 - 3 ORs 24/23

    Gefährliche Körperverletzung durch Faustschlag eines Amateurboxers

    Die Rechtsprechung hat dies etwa angenommen bei mehreren wuchtigen Faustschlägen gegen den Kopf eines neun Wochen alten Säuglings (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07 - [juris]), bei massiven Schlägen gegen den Kopf des (alkoholisierten) Tatopfers (BGH NStZ 2005, 156) sowie bei zahlreichen Schlägen in das Gesicht und gegen den Kopf einer an einer Hauswand fixierten Geschädigten, die zu längerer Bewusstlosigkeit und schweren Verletzungen führten (OLG Köln NJW 1983, 2274).
  • BGH, 08.03.1990 - 2 StR 615/89
    Es ist sich bewußt gewesen, daß bereits ein Faustschlag ins Gesicht eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1963 - 2 StR 599/62; OLG Köln NJW 1983, 2274 [OLG Köln 15.12.1982 - 3 Ss 823/82]; Hirsch in LK StGB, 10. Aufl., § 223 a Rdn. 22), hat indes nicht festzustellen vermocht, daß der Angeklagte hier eine derartige Folge beabsichtigte; er habe seinem ehemaligen Freund eine Lektion erteilen, ihn aber nicht in Lebensgefahr bringen wollen.
  • OLG Düsseldorf, 11.08.1995 - 5 Ss 272/95
    Dabei braucht die Behandlung im Einzelfall das Leben nicht äußerlich erkennbar wirklich in Gefahr gebracht zu haben; es genügt, daß sie unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des einzelnen Falles wegen ihrer allgemeinen Gefährlichkeit abstrakt dazu geeignet ist (vgl. BGHSt 2, 160; 36, 1; StV 1993, 26 ; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NJW 1989, 920; OLG Köln NJW 1983, 2274; Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 223a Rdnr. 5; Horn in SK, StGB , Stand: Mai 1993, § 223a Rdnr. 26; Lackner, StGB , 21. Aufl., § 223a Rdnr. 8; konkrete Gefährdung verlangen Stree in Schönke-Schröder, StGB , 24. Aufl., § 223a Rdnr. 12 und Hirsch in LK, StGB , 10. Aufl., § 223a Rdnr. 21).
  • OLG Köln, 10.05.2007 - 2 Ws 226/07

    Untersuchungshaft gegen Jugendliche

    Nach dem Gutachten waren die beim Geschädigten verursachten Verletzungen jederzeit dazu geeignet, sein Ableben hervorzurufen, so dass sowohl nach der von weiten Teilen der Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2004, 618; 2005, 156, 157; BGH NStZ 2005, 44; OLG Köln NJW 1983, 2274; weitere Nachweise bei Tröndle/Fischer, a.a.O., § 224 Rn. 12) vertretenen Auffassung des Ausreichens der generellen Eignung zur Lebensgefährdung als auch nach der - von Teilen der Rechtsliteratur - vertretenen Forderung, dass das Leben konkret gefährdet wird (so: Stree, a.a.O., § 224 Rn. 12 m.w.N.), eine das Leben gefährdende Behandlung angenommen werden kann.
  • OLG Hamm, 08.02.2002 - 2 Ss 836/01

    Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten, Abweichen von der Ansicht eines

    Auch bei Faustschlägen auf den Kopf sind insoweit nähere Ausführungen nicht entbehrlich (vgl. BGH StV 1988, 65; OLG Düsseldorf JZ 1995, 908; OLG Köln StV 1994, 247 und NJW 1983, 2274; LK-Lilie, StGB, 11. Aufl., § 224 Rdnr. 36 und 37 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.06.2004 - 2 Ss 121/04

    Körperverletzung; gefährliche; das Leben gefährdende Behandlung; Nebenklage;

    Der Nebenkläger war dadurch auch nicht in der Lage, mit dem Kopf zurückzuweichen, um die Wucht der Schläge des Angeklagten abzufangen und zu mildern (vgl. dazu OLG Köln NJW 1983, 2274).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht