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   BGH, 02.08.1983 - 5 StR 503/83   

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BGH, 02.08.1983 - 5 StR 503/83 (https://dejure.org/1983,568)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1983 - 5 StR 503/83 (https://dejure.org/1983,568)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1983 - 5 StR 503/83 (https://dejure.org/1983,568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heimtückemord - Strafmaß - Milderungsgründe - "Außergewöhnliche Umstände"

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2456
  • MDR 1983, 1037
  • NStZ 1984, 20
  • StV 1983, 458
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 02.08.1983 - 5 StR 503/83
    »Will der Tatrichter für Heimtückemord eine geringere Strafe verhängen, als sie § 211 StGB androht, so hat er alle Merkmale der Heimtücke sowie sämtliche in Betracht kommenden gesetzlichen Milderungsgründe erschöpfend zu prüfen und eingehend abzuhandeln, ehe er auf "außergewöhnliche Umstände" im Sinne von BGHSt 30, 105 zurückgreift.«.

    Schließlich muß der Tatrichter sich mit den gesetzlichen Schuldminderungsgründen eingehend auseinandersetzen, bevor er sich entschließt, "außergewöhnliche Umstände" im Sinne von BGHSt 30, 105 anzunehmen.

  • BGH, 16.06.1981 - 5 StR 143/81

    Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke - Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines

    Auszug aus BGH, 02.08.1983 - 5 StR 503/83
    Es bedarf deshalb in aller Regel besonderer Darlegungen über die Umstände, aus denen zu entnehmen ist, daß der Täter trotz seiner Erregung die für die Heimtücke maßgebenden Gesichtspunkte in sein Bewußtsein aufgenommen hat (BGH Urteil vom 10. Mai 1966 - 5 StR 168/66 - bei Dallinger in MDR 1967, 726 und Beschluß vom 16. Juni 1981 - 5 StR 143/81 - StrVert 1981, 523).
  • BGH, 21.06.1978 - 3 StR 56/78

    Hinderung des Erkennens der Bedeutung der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des

    Auszug aus BGH, 02.08.1983 - 5 StR 503/83
    Zwar hindert nicht jede heftige Gemütsbewegung den Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (BGH Beschluß vom 21. Juni 1978 - 3 StR 56/78 - bei Holtz in MDR 1978, 805).
  • BGH, 10.05.1966 - 5 StR 168/66

    Kenntnis des Täters vom Vorliegen einer Arglosigkeit und Wehrlosigkeit seines

    Auszug aus BGH, 02.08.1983 - 5 StR 503/83
    Es bedarf deshalb in aller Regel besonderer Darlegungen über die Umstände, aus denen zu entnehmen ist, daß der Täter trotz seiner Erregung die für die Heimtücke maßgebenden Gesichtspunkte in sein Bewußtsein aufgenommen hat (BGH Urteil vom 10. Mai 1966 - 5 StR 168/66 - bei Dallinger in MDR 1967, 726 und Beschluß vom 16. Juni 1981 - 5 StR 143/81 - StrVert 1981, 523).
  • BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02

    Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben

    Bei einem vermeidbaren Irrtum wäre die Strafe obligatorisch nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern; diese Milderung wäre derjenigen nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen wegen Vorliegens außergewöhnlicher Umstände vorgreiflich (vgl. BGH NStZ 1984, 20).

    Denn die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, ist konkret nur dann gegeben, wenn andere gesetzliche Milderungsgründe nicht eingreifen (BGHSt 30, 105, 118); auf jene "außerordentliche" Strafmilderung darf nicht voreilig ausgewichen werden (BGH NStZ 1984, 20).

  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

    Dabei kann die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlt (vgl. BGH NJW 1983, 2456; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26).
  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Dabei kann Spontanität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlte (vgl. BGH NJW 1983, 2456; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26).
  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05

    Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft

    Auf die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, darf nicht voreilig ausgewichen werden (BGH NStZ 2005, 154; NStZ 2003, 482; 484; NStZ 1984, 20).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände zu prüfen (BGH NStZ 1982, 69; BGH NStZ 1984, 20; BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2 und 3).

    Es müssen schuldmindernde Umstände besonderer Art vorliegen, die in ihrer Gewichtung gesetzlichen Milderungsgründen vergleichbar sind (vgl. BGH NStZ 1984, 20).

  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 589/94

    Beweiswürdigung - Alibi - Mord - Mordmerkmal - Niedrige Beweggründe - Notstand -

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände (BGH NStZ 1982, 69; 1984, 20; BGHR StGB § 211 I Strafmilderung 2) zu ermitteln.
  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 107/04

    Mord; Heimtücke (Strafzumessung: Rechtsfolgenlösung, außergewöhnliche Umstände,

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände zu prüfen (Senat NStZ 1982, 69; BGH NStZ 1984, 20; BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2 und 3).

    Ob sich die Tat deshalb - wie das Landgericht meint - im Grenzbereich des § 35 Abs. 2 StGB bewegte (freilich ohne die Voraussetzungen dieser Vorschrift zu erfüllen), kann dahinstehen; denn jedenfalls hat die Strafkammer nicht berücksichtigt, daß sich bis zu jener Körperverletzung das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Opfer als gut und problemlos dargestellt hatte, der Übergriff des Opfers auf den Angeklagten in erkennbar erheblich alkoholisiertem Zustand geschehen war, sich das Opfer alsbald danach dafür entschuldigt hatte und seither nur eine kurze Zeit vergangen war, weshalb das Bestehen einer für den Angeklagten zermürbenden, nahezu ausweglosen, notstandsnahen Situation schwerster seelischer Bedrängnis oder Erregung, die der Tat den Stempel des Außergewöhnlichen aufgedrückt hätte (vgl. BGH NJW 1983, 54, 55; NStZ 1983, 553, 554; 1984, 20; 1990, 490; 1995, 231; 2003, 146), eher ferngelegen hatte.

  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    Die subjektiven Voraussetzungen des Heimtückemordes (vgl. BGH NStZ 1984, 20, 21; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86 - und vom 11. November 1986 - 1 StR 367/86 - sowie Beschluß vom 22. November 1985 - 2 StR 642/85) sind ausreichend dargetan.

    Auf der Grundlage der Feststellung über das ursprüngliche Verheimlichen der Waffe und den überraschend geführten Angriff - Wegziehen des Kopfes der Ehefrau von der Kopfstütze und unmittelbar anschließende Abgabe von jeweils vier Schüssen - bedurfte es trotz seiner Einlassung, er habe nach dem verbalen Streit mit seiner Ehefrau geglaubt, ihm fliege der Kopf auseinander, hierzu keiner weiteren Ausführungen (vgl. BGH NStZ 1984, 20, 21; BGH bei Holtz MDR 1978, 805; BGH, Urteil vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79 - S. 14).

  • BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99

    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der

    Denn nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung hindert einen Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (BGH NStZ 1984, 20, 21 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97

    Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte

    Denn nicht jede heftige Gemütsbewegung hindert den Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (vgl. BGH NStZ 1984, 20, 21).
  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 401/04

    Mord (Heimtücke; Ausnutzungsbewusstsein)

    Dabei kann die Spontanität des Tatenschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, daß ihm das Ausnutzungsbewußtsein fehlte (BGH NJW 1983, 2456; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2003 - 4 Ws 95/03

    Verurteilung wegen heimtückischen Mordes: Wiederaufnahmeantrag mit dem Ziel der

  • BGH, 24.08.1994 - 3 StR 268/94

    Verpflichtung des Überlassers von Betäubungsmitteln zur Abwendung einer durch

  • BGH, 22.11.1985 - 2 StR 642/85
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.01.1983 - 5 Ss 1254/82   

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https://dejure.org/1983,2474
OLG Hamm, 25.01.1983 - 5 Ss 1254/82 (https://dejure.org/1983,2474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.1983 - 5 Ss 1254/82 (https://dejure.org/1983,2474)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 1983 - 5 Ss 1254/82 (https://dejure.org/1983,2474)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2456
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 21.11.1996 - 1 Ws 166/96

    Voraussetzungen einer fahrlässigen Tötung; Verantwortlichkeit für zurückgelassene

    So wird beispielsweise der Besitzer einer Waffe, der diese nicht ausreichend gegen unbefugten Gebrauch sichert, wegen fahrlässiger Tötung bestraft, wenn ein Dritter die Waffe an sich bringt und für einen Mord mißbraucht (vgl. Cramer in Schönke/Schröder, StGB , 24. Auflage, § 15 Rdnr. 154); ein Kraftfahrzeugbenutzer, der durch mangelnde Sicherung seines Kraftfahrzeugs die Unfallfahrt eines Dritten mit Körperschaden beim Unfallgegner fahrlässig ermöglicht, macht sich wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung strafbar (vgl. BGH VRS 20, 282; OLG Hamm NJW 1983, 2456 ).
  • OLG Hamm, 29.07.1999 - 4 Ss 791/99

    Aufhebung, Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrlässigkeit,

    Die Pflicht, einem nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis befindlichen Dritten die Möglichkeit des Zugangs zum Zündschlüssel zu verwehren, besteht demzufolge nur dann, wenn in dessen Person (vgl. BayObLG a.a.O.) oder in der Situation (vgl. OLG Hamm NJW 1983, 2456 f.) konkrete Umstände vorliegen, die befürchten lassen, dieser werde ohne Erlaubnis oder sogar gegen den Willen des Fahrzeughalters dessen Fahrzeug in Betrieb nehmen (vgl. Jagusch/Hentschel, 35. Aufl. (1999), § 21 StVG, Rdnr.18 m.w.N. zur h.M.).Derartige Feststellungen hat das Amtsgericht nicht getroffen, so daß es an tatsächlichen Grundlagen fehlt, die den Schluß auf ein fahrlässiges Handeln des Angeklagten zulassen.
  • OLG Köln, 17.10.1986 - Ss 566/86

    Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflichtversicherungsG) bei

    Wenn Meyer (a.a.O.) meint, der Begriff der Gebrauchsgestattung stimme mit dem des "Anordnen" und "Zulassen" in § 21 StVG überein, so verkennt er, daß nach herrschender Rechtsprechung für die Annahme "fahrlässigen Zulassens" ein fahrlässiges Ermöglichen ausreicht (vgl. BGHST 24, 352 = VRS 43, 374; BayObLG NJW 1983, 637 = VRS 64, 47; OLG Hamm NJW 1983, 2456 [OLG Hamm 25.01.1983 - 5 Ss 1254/82] ; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 10. Aufl., § 21 StVG Anm. 4; a.A.: Jagusch/Hentschel, StVR, 28. Aufl., § 21 StVG Rn. 18).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.01.1983 - 5 Ss 1245/82   

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OLG Hamm, 25.01.1983 - 5 Ss 1245/82 (https://dejure.org/1983,6733)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.1983 - 5 Ss 1245/82 (https://dejure.org/1983,6733)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 1983 - 5 Ss 1245/82 (https://dejure.org/1983,6733)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2456
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