Weitere Entscheidung unten: AG Neustadt/Weinstraße, 06.10.1983

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.04.1983 - 4 U 187/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2258
OLG Düsseldorf, 12.04.1983 - 4 U 187/82 (https://dejure.org/1983,2258)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.04.1983 - 4 U 187/82 (https://dejure.org/1983,2258)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 1983 - 4 U 187/82 (https://dejure.org/1983,2258)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Selbstreparatur; Reparaturkostenbasis; Fiktive Reparaturkostenbasis; Mehrwertsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 13 Abs. 5

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2949
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Erfurt, 11.01.2002 - 2 S 245/01

    Kaskoversicherung - Ohne Reparatur keine Mehrwertsteuer?

    Zum anderen wird dieses Verständnis auch dem Sinn und Zweck der Neufassung des § 13 V 5 AKB gerecht, der zumindest auch darin liegt, den bereits auf der Grundlage der ursprünglichen Fassung des § 13 V 1 AKB ausgetragenen Streit, ob unter den Begriff der ?erforderlichen Kosten der Wiederherstellung? auch die fiktiv auf Gutachtenbasis abgerechnete Mehrwertsteuer zu subsumieren ist (vlg. BGH NJW 1985, 1222; OLG Düsseldorf NJW 1983, 2949-2950; Stiefel/Hofmann, ?Kraftfahrtversicherung?, 17. Aufl., § 13 AKB, Rn. 52 m. w. N.) oder ob diese auch danach nur insoweit erstattungsfähig ist, als sie tatsächlich angefallen ist (vgl. OLG Frankfurt ZfS 1984, 149; AG München NJW 1985, 1230; AG Saarbrücken ZfS 1983, 372-373; LG München ZfS 1981, 376), dahingehend zu klären, dass es für die Erstattungspflicht im Geltungsbereich des § 13 V 5 AKB mit dem Stand 05/1999 allein auf die tatsächliche Leistung der Mehrwertsteuer durch den Versicherungsnehmer ankommt.
  • AG Papenburg, 27.02.2002 - 18 C 812/01

    Übereinstimmung des Schadensbegriffs des Kaskorechts mit dem Schadensbegriff des

    Zu den erforderlichen Kosten einer Wiederherstellung zählt für einen nicht vorsteuerabzugsberechtigten Versicherungsnehmer der für die Mehrwertsteuer kalkulierte Betrag auch dann, wenn er Entschädigung auf der Basis eines Reparaturkostengutachtens begehrt, das beschädigte Fahrzeug aber unrepariert läßt oder in Eigenarbeit repariert (OLG Düsseldorf, NJW 1983, 2949 [OLG Düsseldorf 12.04.1983 - 4 U 187/82] ).
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Rechtsprechung
   AG Neustadt/Weinstraße, 06.10.1983 - UR II 151/83 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,15286
AG Neustadt/Weinstraße, 06.10.1983 - UR II 151/83 WEG (https://dejure.org/1983,15286)
AG Neustadt/Weinstraße, Entscheidung vom 06.10.1983 - UR II 151/83 WEG (https://dejure.org/1983,15286)
AG Neustadt/Weinstraße, Entscheidung vom 06. Oktober 1983 - UR II 151/83 WEG (https://dejure.org/1983,15286)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2949
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 05.04.1986 - 4 W 30/86

    Wohnungseigentümer; Eigentümerversammlung; Kabelfernsehen; Breitbandkabelnetz;

    Zusammenfassend schließt sich der Senat der auch in der Literatur und in den bisher ergangenen Entscheidungen der Amts- und Landgerichte vorherrschenden Ansicht an, daß der Ersatz einer Gemeinschaftsantennenanlage durch den Anschluß an das "Kabelfernsehen" als grundsätzliche Neuerung eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG ist, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht (Bielefeld a.a.O. S. 235; ders. DWE 1985, 4, 10; Palandt/Bassenge a.a.O. Anm. 1 e aa; Bärmann/Pick, WEG-Kurzkomm. 11. Aufl. § 22 I 2; Müller a.a.O. RdNr. 577; AG Neustadt NJW 1983, 2949; LG Würzburg NJW 1986, 66 [LG Würzburg 31.07.1985 - 3 T 1952/84] ; im Ergebnis ähnlich, wenn auch mit anderer - bedenklicher - Begründung AG München WuM 1985, 97 [AG München 28.12.1984 - UR II 16/84] ; a.A. AG Hannover WuM 1986, 23 [AG Hannover 03.09.1985 - 86 II 85/85] ; AG Springe DWW 1985, 289).
  • AG Hannover, 03.09.1985 - 86 II 85/85
    Das hat das LG Berlin NJW 1983, 2949 und das KG in WuM 1985, 248 [hier: I (133) 287 a-d] zum Ausdruck gebracht, indem es bei den vorliegenden Mietrechtsentscheidungen in dem Kabelanschluß grundsätzlich eine objektive Verbesserung des Gebrauchswertes der Mietwohnung gesehen hat.
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