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   BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80   

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BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80 (https://dejure.org/1982,82)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.1982 - 4 C 58.80 (https://dejure.org/1982,82)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 1982 - 4 C 58.80 (https://dejure.org/1982,82)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Umfang des Rechts auf Anliegergebrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1
    GOVerkMitt 1983, 26; »1. Das Recht auf Anliegergebrauch (Art. 14 Abs. 1 GG ) gibt dem Eigentümer keinen Anspruch darauf, daß Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar bei seinem Grundstück oder in dessen angemessener Nähe eingerichtet werden oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anliegergebrauch - Eigentümer - Grundstück - Parkmöglichkeiten - Straße - Platz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 770
  • NVwZ 1983, 292 (Ls.)
  • DVBl 1982, 1098
  • DÖV 1983, 122
 
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Wird zitiert von ... (135)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80
    Zum Umfang des eigentumsrechtlich geschützten Anliegergebrauchs (Art. 14 Abs. 1 GG ) hat der erkennende Senat mehrfach dargelegt, daß er jeweils nur so weit reicht, wie die angemessene Nutzung des Grundeigentums eine Benutzung der Straße erfordert (vgl. insbesondere Urteil des Senats vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 15.75 - BVerwGE 54, 1 [3]).

    Bei Einhaltung dieser äußersten Grenze schützt der Anliegergebrauch nicht vor denjenigen Erschwernissen für den Zugang des Anliegergrundstücks, die sich aus dessen Lage gerade an einer Straße in einem geschäftlichen und verkehrlichen innerstädtischen Ballungsraum ergeben (vgl. insbesondere Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 15.75 - a.a.O. S. 4).

  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73

    Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80
    Unter dem hier allein interessierenden Gesichtspunkt der Straßenbenutzung zum Straßenverkehr sichert der Anliegergebrauch eine ausreichende Verbindung des Anliegergrundstücks zu dem davor liegenden Straßenteil und die Anbindung dieses Straßenteils an das allgemeine Verkehrsnetz (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 24.73 - Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3 S. 1 [9]).

    Die Gewährleistung der Zugänglichkeit bedeutet aber weder eine Bestandsgarantie hinsichtlich der Ausgestaltung und des Umfangs der Grundstücksverbindung mit der Straße (vgl. Urteil des 7. Senats vom 8. Oktober 1976 a.a.O.) noch die Gewährleistung von "Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zu- und Abgangs".

  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67

    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80
    Diese Belastung des Grundstückseigentümers, die im Ergebnis zu einer Beschränkung seines Eigentums führt, dient der Entlastung der öffentlichen Verkehrsflächen vom ruhenden Verkehr und ist unter diesem Gesichtspunkt - wie der Senat zu § 2 Reichsgaragenordnung entschieden hat - mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG 4 C 27.67 - BVerwGE 29, 261 [267]).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80
    Der angefochtene Beschluß ist daher eine das rechtliche Gehör versagende Überraschungsentscheidung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 108 Abs. 2 VwGO (vgl. z.B. Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 2.78

    Keine Erlaubnispflicht für regelmäßige Benutzung der öffentlichen Straße als

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80
    Gegenstand des durch den Anliegergebrauch gewährleisteten Schutzes ist demgemäß nicht etwa die Teilnahme am Straßenverkehr im Sinne des Straßenverkehrsrechts (zu dem der fließende und der ruhende Verkehr gleichermaßen gehören, vgl. Beschluß vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 2.78 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 4 S. 5 (9]), sondern allein der Zugang des Grundstücks zur Straße und seine Zugänglichkeit von der Straße her, in aller Regel durch Zufahrten und Zugänge.
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 12.72
    Auszug aus BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80
    Diese setzt dabei zwar unter den heutigen Verhältnissen des Straßen- und Geschäftsverkehrs die ausreichende Möglichkeit voraus, ein Grundstück, zumal ein gewerblich genutztes Grundstück, mit dem Kraftfahrzeug zu erreichen (Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 12.72 - Buchholz 407.51 Art. 8 BayStrWG Nr. 1 S. 1 (6]).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Maßgeblich ist die das jeweils betroffene Grundstück prägende Situation seiner Umgebung, so dass der Anlieger einschränkende Maßnahmen hinnehmen muss, die aus dem Zweck und dem allgemeinen Gebrauch der Straße folgen, sofern sie nur als Verkehrsmittler erhalten bleibt (BVerwGE 54, 1 [4]; Urteil vom 06.08.1982 - BVerwG 4 C 58.80 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 27 = NJW 1983, 770; Beschluss vom 13.05.1985 - BVerwG 7 B 229.84 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 15; Urteil vom 20.05.1987 - BVerwG 7 C 60.85 - a.a.O.).
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703

    Parkflächenmarkierung und die Verpflichtung zum uneingeschränkten Erlass eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zusammenfassend U.v. 29.4.1977 - IV C 15.75 - BVerwGE 54, 1 = juris Rn. 16 f.; U.v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 - DVBl 1982, 1098 = juris 12 f., jeweils m.w.N.) ist das Recht auf Anliegergebrauch an öffentlichen Straßen von Verfassungs wegen durch Art. 14 Abs. 1 GG nur in seinem Kernbereich geschützt.

    Grundsätzlich geschützt ist insbesondere die ausreichende Möglichkeit, das Grundstück mit Kraftfahrzeugen zu erreichen (vgl. U.v. 15.11.1974 - IV C 12.72 - NJW 1975, 1528 = juris Rn. 18; U.v. 6.8.1982 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 LB 29/11

    Anlegen mehrerer Zufahrten von einem Grundstück zu einer Straße

    Der grundrechtlich geschützte Anliegergebrauch gewährleistet die Zugänglichkeit des Grundstücks, nicht dessen maximale bauliche Ausnutzbarkeit oder die Bequemlichkeit und Leichtigkeit des Zu- und Abgangs (BVerwG, Urt. v. 06.08.1982 - 4 C 58.80 -, DVBl. 1982, 1098).
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