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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80   

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https://dejure.org/1982,377
BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80 (https://dejure.org/1982,377)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1982 - 2 C 33.80 (https://dejure.org/1982,377)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1982 - 2 C 33.80 (https://dejure.org/1982,377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kosten der Gerichtsvollzieher - Rückzahlung bzw. Verrechnung von Schreibauslagen für Abschriften von Pfändungsprotokollen und Pfändungsabstandsprotokollen - Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten - Erlass eines Justizverwaltungsakts - Streitigkeit aus dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 260
  • NJW 1983, 896
  • NVwZ 1983, 285 (Ls.)
  • DVBl 1982, 1183
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80

    Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    § 154 GVG überläßt es den Landesjustizverwaltungen lediglich, die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsvollzieher bei den Landesgerichten zu regeln und bestätigt damit die originäre Organisationszuständigkeit auf der Landesebene im Bereich des bundesrechtlich geregelten Gerichtsverfahrens (vgl.Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen]).

    Eine Einschränkung der Weisungsbefugnis des Dienstherrn ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht aus der Art der dem Kläger übertragenen Aufgaben als Gerichtsvollzieher, d.h. aus dem seinem statusrechtlichen Amt als Gerichtsvollzieher folgenden abstrakt funktionellen Amt, das der Beklagte unter Hinweis auf § 154 GVG in der bundeseinheitlich vereinbarten Gerichtsvollzieherordnung - GVO - und in der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher - GVGA - geregelt hat, und auch nicht aus seinem konkreten Aufgabenbereich (vgl. auch hierzu das angeführteUrteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80 -).

  • BVerwG, 22.05.1974 - VIII C 17.73
    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Mit der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts kann zwar auch die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes gerügt werden, wenn und soweit die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter enthält (BVerwGE 20, 39 [41];Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 - BGH, Beschluß vom 9. MÄrz 1976 - X ZB 17/74 - [NJW 1976, 1688]).

    Beruhte die Annahme der Zuständigkeit lediglich auf einem Verfahrensirrtum (error in procedendo), so ist Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht verletzt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; u.a. BVerfGE 29, 43 [BVerfG 23.06.1970 - 2 BvL 4/70] [48]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [a.a.O.] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 -).

  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 77.72

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Verstoß gegen den

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Mit der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts kann zwar auch die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes gerügt werden, wenn und soweit die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter enthält (BVerwGE 20, 39 [41];Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 - BGH, Beschluß vom 9. MÄrz 1976 - X ZB 17/74 - [NJW 1976, 1688]).

    Beruhte die Annahme der Zuständigkeit lediglich auf einem Verfahrensirrtum (error in procedendo), so ist Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht verletzt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; u.a. BVerfGE 29, 43 [BVerfG 23.06.1970 - 2 BvL 4/70] [48]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [a.a.O.] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 -).

  • BVerwG, 13.04.1978 - 2 C 7.75

    Allgemeine Leistungsklagen - Vorverfahren - Widerspruchsverfahren - Gerichtszweig

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Wie u.a. der erkennende Senatim Urteil vom 13. April 1978 - BVerwG 2 C 7.75 - (Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 11) ausgeführt hat, ist es seit langem als gesicherter allgemeiner Grundsatz anzusehen, daß, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, dem Gericht eines jeden Gerichtszweiges die Inzidentprüfungskompetenz auch in bezug auf rechtswegfremde Vortragen zusteht, sofern die an sich zuständigen Gerichte über diese Frage noch nicht rechtskräftig entschieden haben.
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Gemäß Art. 64 Abs. 2 Satz 2 BayBG, der die zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehörende Gehorsamspflicht (BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58] [286]) konkretisiert, ist der Beamte verpflichtet, die dienstlichen Anordnungen seiner Vorgesetzten auszuführen und ihre allgemeinen Richtlinien zu befolgen; dies gilt nicht, soweit der Beamte nach besonderen gesetzlichen Vorschriften an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen ist.
  • BGH, 09.03.1976 - X ZB 17/74

    Fall der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 1 PatG

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Mit der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts kann zwar auch die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes gerügt werden, wenn und soweit die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter enthält (BVerwGE 20, 39 [41];Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 - BGH, Beschluß vom 9. MÄrz 1976 - X ZB 17/74 - [NJW 1976, 1688]).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Sie beschränkt sich nicht auf eine innerbehördliche, die dienstliche Verrichtung des Klägers betreffende Maßnahme ohne unmittelbare Außenwirkung (vgl. BVerwGE 60, 144 [146 f.];Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 21]).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Sie beschränkt sich nicht auf eine innerbehördliche, die dienstliche Verrichtung des Klägers betreffende Maßnahme ohne unmittelbare Außenwirkung (vgl. BVerwGE 60, 144 [146 f.];Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 21]).
  • BVerwG, 25.11.1964 - V C 60.63

    Unvorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Verletzung des Anspruchs auf den

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Mit der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts kann zwar auch die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes gerügt werden, wenn und soweit die unrichtige Anwendung des Geschäftsverteilungsplanes zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter enthält (BVerwGE 20, 39 [41];Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 - BGH, Beschluß vom 9. MÄrz 1976 - X ZB 17/74 - [NJW 1976, 1688]).
  • BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 4/70

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage bezüglich vorkonstitutionellen Rechts

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80
    Beruhte die Annahme der Zuständigkeit lediglich auf einem Verfahrensirrtum (error in procedendo), so ist Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht verletzt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; u.a. BVerfGE 29, 43 [BVerfG 23.06.1970 - 2 BvL 4/70] [48]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [a.a.O.] undvom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 17.73 -).
  • RG, 21.06.1933 - V 392/32

    1. Haftet der Staat dem geschädigten Zeitungsverlag auf Schadensersatz, wenn die

  • RG, 10.10.1934 - V 194/34

    1. Schließt der preußische Gerichtsvollzieher, wenn er gepfändete Sachen

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Ebenso ist der zugeordnete Dienstposten nicht mehr frei, weil der Ernannte einen Rechtsanspruch auf ein seinem statusrechtlichen Amt entsprechendes abstrakt und konkret funktionelles Amt (Dienstposten) hat (BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78]; 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 33/80]; 69, 208 ), der ihm auf Grund seiner Ernennung rechtmäßig übertragen worden ist.
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Zwar hat der Beamte einen Anspruch auf Übertragung eines seinem Amt im statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Sinne entsprechenden Amts im konkret-funktionellen Sinne, d.h. eines amtsgemäßen Aufgabenbereichs (vgl. BVerwGE 49, 64 [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]; 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 33/80]; 87, 310 [BVerwG 21.01.1991 - 3 N 1/88]).
  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Er handelt bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung selbständig (vgl. im einzelnen hierzu Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]).

    Es erscheint jedoch angezeigt, in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen hinzuweisen, die der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 26.80, 2 C 33.80 und 2 C 43.80 - zur Auslegung des § 154 GVG gemacht hat: Hiernach enthält diese Vorschrift im Hinblick auf die in Art. 74 Nr. 1 und Art. 75 Nr. 1 GG bestimmte Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen keine dienstrechtliche Regelung und auch keine Ermächtigung der Landesjustizverwaltungen hierzu; sie überläßt es den Justizverwaltungen lediglich, die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsvollzieher zu regeln, und bestätigt damit die originäre Organisationsbefugnis auf der Landesebene im Bereich des bundesrechtlich geregelten Gerichtsverfahrens.

  • BVerwG, 14.02.1983 - 2 B 20.82

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Befugnis des Dienstherrn des

    Die unter I. der Beschwerdeschrift bezeichnete Frage, "ob der Dienstherr des Gerichtsvollziehers befugt ist, Weisungen für Vollstreckungshandlungen zu erteilen, soweit diese Vollstreckungshandlungen rechtlich durch die Vollstreckungsgerichte überprüft werden können", ist durch das den Beteiligten bekannte Urteil des beschließenden Senats vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - (DVBl. 1982, 1183; zur Veröffentlichung in der Entscheidungsssammlung bestimmt) geklärt.

    Aus dem angeführten Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - (a.a.O.) ergibt sich, daß auch die im einzelnen unter II. 1. bis 3. der Beschwerdeschrift erläuterte Frage, "ob § 11 Gerichtsvollzieherkostengesetz (GVKostG) Rechtsgrundlage für die Rückforderung angeblich zuviel gezahlter Gebühren sein kann", nicht rechtsgrundsätzlich in dem dargelegten Sinne ist.

    In diesem Zusammenhang heißt es in dem den Beteiligten ebenfalls bekannten Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 43.80 - (DVBl. 1982, 1188; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) in Anknüpfung und nach teilweiser Wiedergabe des bereits mehrfach erwähnten Urteils vom gleichen Tage - BVerwG 2 C 33.80 -:.

    Eine sich aus diesen Gründen ergebende Beschränkung des finanziellen Risikos des Gerichtsvollziehers kann z.B. gerechtfertigt sein, wenn die Auslegung einer Rechtsvorschrift oder ihre Anwendbarkeit im konkreten Einzelfall nicht ganz eindeutig ist, keine herrschende Rechtsauffassung besteht und keine generellen Weisungen des Dienstherrn vorliegen (wie z.B. hinsichtlich des - allerdings anders gelagerten - Falles von Schreibauslagen; vgl. Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]).

    Es kann offenbleiben, inwieweit die rechtlichen Erwägungen des Berufungsgerichts uneingeschränkt mit den Ausführungen des beschließenden Senats in dem Urteil vom 29. April 1982 (a.a.O.) im Einklang stehen.

  • BVerwG, 14.02.1983 - 2 B 24.82

    Befugnis des Dienstherrn eines Gerichtsvollziehers zur Erteilung von Weisungen

    Die unter I. der Beschwerdeschrift bezeichnete Frage, "ob der Dienstherr des Gerichtsvollziehers befugt ist, Weisungen für Vollstreckungshandlungen zu erteilen, soweit diese Vollstreckungshandlungen rechtlich durch die Vollstreckungsgerichte überprüft werden können", ist durch das den Beteiligten bekannte Urteil des beschließenden Senats vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - (DVBl. 1982, 1183; zur Veröffentlichung in der Entscheidungsssammlung bestimmt) geklärt.

    Aus dem angeführten Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - (a.a.O.) ergibt sich, daß auch die im einzelnen unter II. 1. bis 3. der Beschwerdeschrift erläuterte Frage, "ob § 11 Gerichtsvollzieherkostengesetz (GVKostG) Rechtsgrundlage für die Rückforderung angeblich zuviel gezahlter Gebühren sein kann", nicht rechtsgrundsätzlich in dem dargelegten Sinne ist.

    In diesem Zusammenhang heißt es in dem den Beteiligten ebenfalls bekannten Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 43.80 - (DVBl. 1982, 1188; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) in Anknüpfung und nach teilweiser Wiedergabe des bereits mehrfach erwähnten Urteils vom gleichen Tage - BVerwG 2 C 33.80 -:.

    Eine sich aus diesen Gründen ergebende Beschränkung des finanziellen Risikos des Gerichtsvollziehers kann z.B. gerechtfertigt sein, wenn die Auslegung einer Rechtsvorschrift oder ihre Anwendbarkeit im konkreten Einzelfall nicht ganz eindeutig ist, keine herrschende Rechtsauffassung besteht und keine generellen Weisungen des Dienstherrn vorliegen (wie z.B. hinsichtlich des - allerdings anders gelagerten - Falles von Schreibauslagen; vgl. Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 2 C 33.80 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]).

    Es kann offenbleiben, inwieweit die rechtlichen Erwägungen des Berufungsgerichts uneingeschränkt mit den Ausführungen des beschließenden Senats in dem Urteil vom 29. April 1982 (a.a.O.) im Einklang stehen.

  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 45.89

    Beamtenrecht - Sinnbeschäftigung - Dienstunfähigkeit - Ruhestand

    Zutreffend ist das Berufungsgericht in materiellrechtlicher Hinsicht von dem von Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsatz ausgegangen, daß der Beamte einen Anspruch darauf hat, "amtsgemäß", d.h. entsprechend seinem Amt im statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Sinn beschäftigt zu werden (vgl. BVerwGE 49, 64 [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]; 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 33/80]; 69, 208 ; 87, 310 und Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 - ); es hat daraus aber nicht die für den vorliegenden Fall gebotenen rechtlichen Schlußfolgerungen gezogen.

    Mit dem statusrechtlichen Amt und dessen Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe in Verbindung mit der Relation zu anderen Ämtern und deren Zuordnung zu den verschiedenen Besoldungsgruppen sowie der laufbahnrechtlichen Einordnung wird abstrakt Inhalt, Bedeutung, Umfang und Verantwortung und damit die Wertigkeit des Amtes zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerwGE 49, 64 [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]; 65, 253 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 308/81]; 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 33/80]; 69, 24 [BVerwG 14.02.1984 - 1 C 81/78]; 87, 310 [BVerwG 21.01.1991 - 3 N 1/88]sowie Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 -).

  • VG Trier, 06.02.2014 - 3 K 1129/13

    Gerichtsvollzieher aus dem Dienst entfernt

    Entsprechend der Art der ihm übertragenen Aufgaben, die im Interesse einer zweckmäßigen und effektiven Erledigung der Vollstreckungsaufträge eine gewisse Flexibilität erfordern, ermöglichen die Vorschriften der Gerichtsvollzieherordnung - GVO - und der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher - GVGA - dem Gerichtsvollzieher, seine Tätigkeit weitgehend eigenverantwortlich und selbständig auszuüben (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1982, 2 C 33/80, Bay. VGH Beschluss vom 15. Januar 2009, 3 ZB 08.818; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2009 - 4 B 52.08 - Juris -).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Ebenso ist der ausgeschriebene Beförderungsdienstposten nicht mehr frei, weil der Ernannte einen Rechtsanspruch auf ein seinem statusrechtlichen Amt entsprechendes abstrakt und konkret funktionelles Amt (Dienstposten) hat (BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78]; 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 33/80]; 69, 208 ), der ihm auf Grund seiner Ernennung rechtmäßig übertragen worden ist.
  • OLG Stuttgart, 18.04.2016 - 8 W 483/15

    Gerichtsvollzieherkosten: Persönliche Zustellung einer Ladung zur Abgabe der

    Der Gerichtsvollzieher übt die staatliche Zwangsgewalt unter eigener Verantwortung als selbständiges Organ der Rechtspflege aus (BVerwGE 65, 260; BGHZ 93, 287).
  • VG Karlsruhe, 01.04.2010 - DL 13 K 1892/09

    Entfernung aus dem Dienst bei einem Gerichtsvollzieher, der dienstlich

    Denn diesem ist als hoheitlich handelndem Organ der Zwangsvollstreckung (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1982 - 2 C 33/80 -, NJW 83, 897; BGH, Beschl. v. 29.01.2009 - III ZR 115/08 -, NJW 09, 1086; Baumbach u.a., ZPO, 68. Auflage, § 753 Rn. 3) eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe übertragen, die er in weitem Umfang eigenverantwortlich und selbständig ausübt, mit der Folge, dass dem Dienstherrn nur eine vergleichsweise eingeschränkte Kontrolle seiner Tätigkeit möglich ist.

    Entsprechend der Art der ihm übertragenen Aufgaben, die im Interesse einer zweckmäßigen und effektiven Erledigung der Vollstreckungsaufträge eine gewisse Flexibilität erfordern, ermöglichen die Vorschriften der Gerichtsvollzieherordnung - GVO - und der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher - GVGA - dem Gerichtsvollzieher, seine Tätigkeit weitgehend eigenverantwortlich und selbständig auszuüben (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1982, a.a.O.; Bay. VGH, Beschl. v. 15.01.2009 - 3 ZB 08.818 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.06.2009 - 4 B 52.08 -, juris).

  • OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 A 80/13

    Versetzung, Abordnung, dienstliche Gründe, Gerichtsvollzieher

  • OVG Niedersachsen, 29.10.1996 - 5 L 2279/95

    Weisungsgebundenheit der Gerichtsvollzieher; Beanstandung; Bezirksrevisor;

  • OLG Stuttgart, 18.04.2016 - 8 W 63/16

    Gerichtsvollzieherkosten: Persönliche Zustellung einer Ladung zur Abgabe der

  • VGH Bayern, 30.10.2002 - 3 CS 02.2420
  • VGH Bayern, 10.10.2022 - 10 B 22.798

    Rechtswidrige polizeiliche Maßnahme zur Unterstützung der Vollstreckung von

  • BVerwG, 31.01.1983 - 2 B 18.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für das

  • BVerwG, 31.01.1983 - 2 B 17.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für das

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 4 S 2610/93

    Kein Kostenvorschußanspruch des Gerichtsvollziehers bei Aufträgen von Behörden,

  • BVerwG, 12.03.1990 - 6 P 32.87

    Mitbestimmungstatbestand der nicht nur vorübergehenden Übertragung von

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 4 S 2505/91

    Kein allgemeiner Anspruch auf Gewährung eines Vorschusses für den

  • VG Karlsruhe, 21.03.1991 - 14 K 10131/91

    Dienstaufsichtliche Weisung gegenüber einem Gerichtsvollzieher; Erhebung von

  • VG Trier, 28.06.2016 - 3 K 286/16

    Disziplinarverfahren; Entfernung eines Gerichtsvollziehers aus dem Dienst wegen

  • OLG Frankfurt, 18.04.2016 - 8 W 63/16

    Umfang der vom Gerichtsvollzieher für die Ladung zur Vermögensauskunft in Ansatz

  • BVerwG, 20.07.1992 - 7 B 186.91

    Wasserrecht - Heilquelle - Anerkennung - Heilbad

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - 4 S 93/93

    Regelung der Sachkosten in der GVGebAntV BW (F: 1991-12-06) unbedenklich

  • OLG Frankfurt, 09.08.2017 - 18 W 15/16

    Zur Beschwerdebefugnis des Gerichtsvollziehers im Kostenansatzverfahren nach § 5

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 2 LC 906/04

    Anspruch eines Gerichtsvollziehers auf Übernahme von Schäden am eigenen PKW

  • BVerwG, 14.09.1989 - 2 CB 54.86

    Verteilung der Bewertung von Arbeiten auf mehrere Prüfer - Gebot der

  • VG Leipzig, 06.09.2005 - 5 K 1069/05

    Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 B 02.3257

    Dienstanweisung gegenüber Gerichtsvollziehern; Durchführungsbestimmungen zum

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2009 - 4 B 53.08

    Gerichtsvollzieher: Verwaltungsgerichtliche Kontrolle dienstlicher Weisungen

  • BVerwG, 17.07.1996 - 3 B 40.96

    Klage auf Rückgabe von ehemals volkseigenen Grundstücken der Deutschen

  • VG Leipzig, 06.09.2005 - 5 K 1018/05

    Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

  • BVerwG, 22.03.1996 - 2 B 72.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • VGH Bayern, 15.01.2009 - 3 ZB 08.818

    Weisung eines Gerichtsvollziehers in einer einzelnen Zwangsvollstreckungssache

  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 B 03.31

    Dienstanweisung gegenüber Gerichtsvollziehern; Durchführungsbestimmungen zum

  • VG Freiburg, 20.09.2004 - 1 K 2012/02

    Feststellungsklage des Gerichtsvollziehers gegenüber einer Anweisung des

  • VG Dresden, 11.04.2013 - 11 K 316/11

    Vergütung von Gerichtsvollziehern auf der Grundlage der

  • BVerwG, 14.02.1983 - 2 B 19.82

    Gerichtsvollzieher - Kostenbereich - Dienstaufsicht

  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 3 CE 03.1009
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.11.1982 - 1 ObOWi 237/82   

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https://dejure.org/1982,1914
BayObLG, 18.11.1982 - 1 ObOWi 237/82 (https://dejure.org/1982,1914)
BayObLG, Entscheidung vom 18.11.1982 - 1 ObOWi 237/82 (https://dejure.org/1982,1914)
BayObLG, Entscheidung vom 18. November 1982 - 1 ObOWi 237/82 (https://dejure.org/1982,1914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vernehmung; Verteidiger; Einlassung; Hauptverhandlung; Verjährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 896 (Ls.)
  • MDR 1983, 429
  • StV 1983, 55
  • BayObLGSt 1982, 156
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 20.03.1974 - RReg. 5 St 13/74

    Verlesung einer früheren richterlichen Vernehmung des Angeklagten aufgrund dessen

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1982 - 1 ObOWi 237/82
    Während der neben dem Betroffenen (oder Angeklagten) erschienene Verteidiger lediglich die Stellung eines Beistandes hat und deshalb Erklärungen des Verteidigers zum Sachverhalt nicht als solche des Betroffenen (Angeklagten) angesehen werden können, soweit letzterer sie sich nicht eindeutig zueigen gemacht hat (BayObLGSt 1980, 111), tritt in Fällen, in denen das Gesetz zuläßt, daß der Betroffene (Angeklagte) sich durch einen Verteidiger vertreten läßt (vgl. außer § 74 Abs. 4 OWiG auch §§ 234 und 411 Abs. 2 StPO), letzterer gleichwertig und gleichrangig an die Stelle des ersteren und kann in dessen Namen Erklärungen abgeben und entgegennehmen (BGHSt 9, 356/357; BayObLGSt 1970, 228/229; 1974, 35/36; OLG Hamm JMBINW 1964, 214; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 234 RdNr. 12; Treier in Karlsruher Kommentar StPO § 234 RdNr. 6 und § 243 RdNr. 45; Kleinknecht StPO 35. Aufl. § 234 RdNr. 3; Göhler OWiG 6. Aufl. § 73 RdNr. 39).

    Dementsprechend ist, wenn der Verteidiger in Vertretung des Betroffenen (Angeklagten) erschienen ist, auch der Hinweis nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO (i.V.m. § 71 OWiG) dem Verteidiger gegenüber auszusprechen, und es sind Erklärungen, die der Verteidiger daraufhin zur Sache abgibt, als solche des Betroffenen (Angeklagten) anzusehen und nach § 261 StPO (i.V.m. § 71 OWiG) in gleicher Weise wie dessen persönliche Erklärungen als Urteilsgrundlage verwertbar (BayObLGSt 1974, 35/36; OLG Hamm a.a.O.; Treier § 243 RdNr. 45; Göhler a.a.O.).

  • BGH, 22.03.1977 - 1 StR 712/76

    Unterbrechung einer Verfolgungsverjährung durch eine Vernehmung eines Zeugen -

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1982 - 1 ObOWi 237/82
    Darin, daß das Gericht das, was der Betroffenen in diesem Zusammenhang als seine Einlassung vorträgt, entgegennimmt, liegt somit eine richterliche Vernehmung, die nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 OWiG die Verjährung unterbricht, und zwar unabhängig davon, ob in der Bestimmung des Hauptverhandlungstermins (und gegebenenfalls in der mit ihr verbundenen Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen) bereits eine Anordnung der Vernehmung in der Hauptverhandlung erblickt werden könnte (BGHSt 27, 144/148).
  • BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58

    Befugnis eines Verteidigers ohne Vertretungsvollmacht zur Stellung eines Antrags

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1982 - 1 ObOWi 237/82
    Soweit darauf hingewiesen wird, daß eine richterliche Vernehmung nur vorliege, wenn der Beschuldigte sich selbst zur Sache äußere (Meyer in Löwe/Rosenberg § 136 RdNr. 42), daß er sich bei der Vernehmung nicht vertreten lassen könne (RGSt 44, 284/285) oder daß die persönliche Verteidigung des Beschuldigten nach der Gestaltung des Verfahrens unerläßlich sei - z.B. Anhörung nach § 136 StPO - (BGHSt 12, 367/370), trifft dies für den Regelfall, auf den sich die genannten Ausführungen beziehen, zweifelsfrei zu.
  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 287/56

    Vertretung des nicht anwesenden Angeklagten durch einen mit schriftlicher

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1982 - 1 ObOWi 237/82
    Während der neben dem Betroffenen (oder Angeklagten) erschienene Verteidiger lediglich die Stellung eines Beistandes hat und deshalb Erklärungen des Verteidigers zum Sachverhalt nicht als solche des Betroffenen (Angeklagten) angesehen werden können, soweit letzterer sie sich nicht eindeutig zueigen gemacht hat (BayObLGSt 1980, 111), tritt in Fällen, in denen das Gesetz zuläßt, daß der Betroffene (Angeklagte) sich durch einen Verteidiger vertreten läßt (vgl. außer § 74 Abs. 4 OWiG auch §§ 234 und 411 Abs. 2 StPO), letzterer gleichwertig und gleichrangig an die Stelle des ersteren und kann in dessen Namen Erklärungen abgeben und entgegennehmen (BGHSt 9, 356/357; BayObLGSt 1970, 228/229; 1974, 35/36; OLG Hamm JMBINW 1964, 214; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 234 RdNr. 12; Treier in Karlsruher Kommentar StPO § 234 RdNr. 6 und § 243 RdNr. 45; Kleinknecht StPO 35. Aufl. § 234 RdNr. 3; Göhler OWiG 6. Aufl. § 73 RdNr. 39).
  • BayObLG, 18.03.1975 - RReg. 5 St 78/75

    Verwerfung der Berufung des Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache wegen

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1982 - 1 ObOWi 237/82
    Hierfür reichte eine bloße Bezugnahme auf die frühere Ladung, wie sie hier die Ladung zur Hauptverhandlung vom 8.10.1981 enthielt, nicht aus; vielmehr hätte die Belehrung in einer aus sich selbst heraus verständlichen Form wiederholt werden müssen (BayObLGSt 1975, 30; OLG Hamm VRS 57, 299; Gollwitzer § 323 RdNr. 12; Paulus § 323 RdNr. 4).
  • BayObLG, 04.05.1966 - RReg. 1b St 67/66

    Wahrung des rechtliches Gehörs bei Verwerfung der Berufung nach Ausbleiben des

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1982 - 1 ObOWi 237/82
    Die unsachlichen Angriffe der Rechtsbeschwerde auf die Person des Erstrichters, der entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde keinesfalls das Entschuldigungsvorbringen des Betroffenen unbesehen hinnehmen mußte, sondern dieses mit Recht im Wege des Freibeweises auf seine tatsächliche Richtigkeit überprüft hat (vgl. BayObLGSt 1966, 58), geben keinen Anlaß, die Sache an einen anderen Richter (vgl. BayObLGSt 1970, 38) oder an ein anderes Gericht zurückzuverweisen.
  • BayObLG, 22.10.1980 - 1 ObOWi 287/80
    Auszug aus BayObLG, 18.11.1982 - 1 ObOWi 237/82
    Während der neben dem Betroffenen (oder Angeklagten) erschienene Verteidiger lediglich die Stellung eines Beistandes hat und deshalb Erklärungen des Verteidigers zum Sachverhalt nicht als solche des Betroffenen (Angeklagten) angesehen werden können, soweit letzterer sie sich nicht eindeutig zueigen gemacht hat (BayObLGSt 1980, 111), tritt in Fällen, in denen das Gesetz zuläßt, daß der Betroffene (Angeklagte) sich durch einen Verteidiger vertreten läßt (vgl. außer § 74 Abs. 4 OWiG auch §§ 234 und 411 Abs. 2 StPO), letzterer gleichwertig und gleichrangig an die Stelle des ersteren und kann in dessen Namen Erklärungen abgeben und entgegennehmen (BGHSt 9, 356/357; BayObLGSt 1970, 228/229; 1974, 35/36; OLG Hamm JMBINW 1964, 214; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 234 RdNr. 12; Treier in Karlsruher Kommentar StPO § 234 RdNr. 6 und § 243 RdNr. 45; Kleinknecht StPO 35. Aufl. § 234 RdNr. 3; Göhler OWiG 6. Aufl. § 73 RdNr. 39).
  • BayObLG, 04.02.1970 - 1a Ws (B) 82/69
    Auszug aus BayObLG, 18.11.1982 - 1 ObOWi 237/82
    Die unsachlichen Angriffe der Rechtsbeschwerde auf die Person des Erstrichters, der entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde keinesfalls das Entschuldigungsvorbringen des Betroffenen unbesehen hinnehmen mußte, sondern dieses mit Recht im Wege des Freibeweises auf seine tatsächliche Richtigkeit überprüft hat (vgl. BayObLGSt 1966, 58), geben keinen Anlaß, die Sache an einen anderen Richter (vgl. BayObLGSt 1970, 38) oder an ein anderes Gericht zurückzuverweisen.
  • RG, 03.02.1911 - II 1117/10

    Gewährt die Vorschrift des § 256 St.P.O. dem Verteidiger das Recht zur Abgabe von

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1982 - 1 ObOWi 237/82
    Soweit darauf hingewiesen wird, daß eine richterliche Vernehmung nur vorliege, wenn der Beschuldigte sich selbst zur Sache äußere (Meyer in Löwe/Rosenberg § 136 RdNr. 42), daß er sich bei der Vernehmung nicht vertreten lassen könne (RGSt 44, 284/285) oder daß die persönliche Verteidigung des Beschuldigten nach der Gestaltung des Verfahrens unerläßlich sei - z.B. Anhörung nach § 136 StPO - (BGHSt 12, 367/370), trifft dies für den Regelfall, auf den sich die genannten Ausführungen beziehen, zweifelsfrei zu.
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18

    Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines während der vorläufigen

    Der mit vorgelegter schriftlicher Vertretungsvollmacht versehene Verteidiger konnte für den Angeklagten eine Einlassung abgeben, die das Gericht bei seinem Urteil verwerten durfte (BGHSt 9, 356; BayObLG MDR 1983, 429).
  • OLG Köln, 15.02.2022 - 1 RBs 26/22

    Unterbrechung der Verjährung durch Anfrage bei ausländischer Meldebehörde;

    Hierher rechnen auch die Fälle, in welchen der vom persönlichen Erscheinen entbundene Betroffene sich in der Hauptverhandlung durch einen gemäß § 73 Abs. 3 OWiG vertretungsberechtigten Verteidiger zur Sache einlässt (BayObLG VRS 64, 134; KK-OWiG- Ellbogen , 5. Auflage 2018, § 33 Rz. 35).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82   

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BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82 (https://dejure.org/1982,3828)
BayObLG, Entscheidung vom 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82 (https://dejure.org/1982,3828)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Februar 1982 - RReg. 1 St 8/82 (https://dejure.org/1982,3828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Vorliegen ausreichender Feststellungen zur Schuld und der Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung; Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 896 (Ls.)
  • MDR 1982, 601
  • StV 1982, 258
  • BayObLGSt 1982, 26
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BayObLG, 21.07.1972 - RReg. 5 St 100/72

    Jahresfrist für das Erfordernis einer deutschen Fahrerlaubnis

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Aus dem Sinn der genannten Regelung einem solchen Kraftfahrer nur während eines vorübergehenden Aufenthalts im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das Führen des Kraftfahrzeugs zu ermöglichen, ergibt sich vielmehr, daß die Eigenschaft eines außerdeutschen- Kraftfahrers auch demjenigen nicht zukommt, der im Inland auch nur einen zweiten Wohnsitz (BGH NJW 1969, 371/372; OLG Stuttgart DAR 1968, 55; OLG Karlsruhe VRS 55, 59) oder auch bloß einen ständigen Aufenthalt hat (BGH NJW 1970, 995/996; VRS 38, 415; BayObLGSt 1970, 245/246; 1972, 166/167; BayObLG vom 25.2.1980 RReg. 1 St 545/79; Himmelreich/Hentschel Fahrverbot-Führerscheinentzug 3.Aufl. RdNrn.199, 200; vgl. auch Jagusch Straßenverkehrsrecht 26.Aufl. § 15 StVZO RdNr.13).

    Das gilt während der Zeit des hiesigen ständigen Aufenthalts aber nur für die Zeit ab dem ersten Grenzübertritt (BayObLGSt 1970, 245; 1972, 166).

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 80/81

    Berufungsschrift - Wahrung der Frist - Abgabe an unzuständiges Gericht -

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Demgemäß wird nunmehr nicht nur in den Entscheidungen von zwei anderen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs (BB 198, 581 und AnwBl 1981, 499) nicht mehr an der früheren Rechtsprechung festgehalten, dass eine Entgegennahme des Schriftsatzes durch einen dazu befugten Beamten erforderlich sei.

    Vielmehr wird in der letztgenannten Entscheidung (AnwBl 1981, 499) davon ausgegangen, dass ein unzutreffend an das Landgericht Gießen adressiertes fristwahrendes Schriftstück, das bei der (gemeinsamen) Briefannahmestelle der Justizbehörden Frankfurt/M abgegeben worden ist, damit bei dem zuständigen Landgericht Frankfurt ohne Rücksicht darauf angebracht worden ist, ob der das Schriftstück entgegennehmende Beamte es für dieses, der gemeinsamen Briefannahmestelle angeschlossene Gericht entgegennehmen wollte.

  • BGH, 25.02.1970 - IV ZR 643/68

    Versicherungsschutz - Gastarbeiter - Internationaler Führerschein - Kfz-Unfall

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Aus dem Sinn der genannten Regelung einem solchen Kraftfahrer nur während eines vorübergehenden Aufenthalts im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das Führen des Kraftfahrzeugs zu ermöglichen, ergibt sich vielmehr, daß die Eigenschaft eines außerdeutschen- Kraftfahrers auch demjenigen nicht zukommt, der im Inland auch nur einen zweiten Wohnsitz (BGH NJW 1969, 371/372; OLG Stuttgart DAR 1968, 55; OLG Karlsruhe VRS 55, 59) oder auch bloß einen ständigen Aufenthalt hat (BGH NJW 1970, 995/996; VRS 38, 415; BayObLGSt 1970, 245/246; 1972, 166/167; BayObLG vom 25.2.1980 RReg. 1 St 545/79; Himmelreich/Hentschel Fahrverbot-Führerscheinentzug 3.Aufl. RdNrn.199, 200; vgl. auch Jagusch Straßenverkehrsrecht 26.Aufl. § 15 StVZO RdNr.13).

    Eine solche Befugnis steht ihm deshalb auch nicht zu, wenn er die ausländische Fahrerlaubnis erst erworben hat, als bereits ein ständiger Aufenthalt im Inland begründet war (BGH VRS 38, 415; BGH NJW 1970, 995/996; Himmelreich/Hentschel RdNr.199).

  • OLG Hamm, 18.11.1977 - 2 Ss OWi 1793/77
    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Als "außerdeutscher Kraftfahrer" - die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle - ist aber nicht nur derjenige nicht anzusehen, bei dem der tatsächliche Schwerpunkt der Lebensverhältnisse im Inland liegt (so noch OLG Karlsruhe DAR 1963, 359, das an dieser Rechtsansicht nicht mehr festhält, siehe OLG Karlsruhe VRS 55, 59).

    Aus dem Sinn der genannten Regelung einem solchen Kraftfahrer nur während eines vorübergehenden Aufenthalts im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das Führen des Kraftfahrzeugs zu ermöglichen, ergibt sich vielmehr, daß die Eigenschaft eines außerdeutschen- Kraftfahrers auch demjenigen nicht zukommt, der im Inland auch nur einen zweiten Wohnsitz (BGH NJW 1969, 371/372; OLG Stuttgart DAR 1968, 55; OLG Karlsruhe VRS 55, 59) oder auch bloß einen ständigen Aufenthalt hat (BGH NJW 1970, 995/996; VRS 38, 415; BayObLGSt 1970, 245/246; 1972, 166/167; BayObLG vom 25.2.1980 RReg. 1 St 545/79; Himmelreich/Hentschel Fahrverbot-Führerscheinentzug 3.Aufl. RdNrn.199, 200; vgl. auch Jagusch Straßenverkehrsrecht 26.Aufl. § 15 StVZO RdNr.13).

  • BayObLG, 02.12.1970 - RReg. 2 St 206/70

    Jahresfrist nach §§ 4, 5 IntKfzVO; Vorübergehender Aufenthalt im Ausland unter

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Aus dem Sinn der genannten Regelung einem solchen Kraftfahrer nur während eines vorübergehenden Aufenthalts im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das Führen des Kraftfahrzeugs zu ermöglichen, ergibt sich vielmehr, daß die Eigenschaft eines außerdeutschen- Kraftfahrers auch demjenigen nicht zukommt, der im Inland auch nur einen zweiten Wohnsitz (BGH NJW 1969, 371/372; OLG Stuttgart DAR 1968, 55; OLG Karlsruhe VRS 55, 59) oder auch bloß einen ständigen Aufenthalt hat (BGH NJW 1970, 995/996; VRS 38, 415; BayObLGSt 1970, 245/246; 1972, 166/167; BayObLG vom 25.2.1980 RReg. 1 St 545/79; Himmelreich/Hentschel Fahrverbot-Führerscheinentzug 3.Aufl. RdNrn.199, 200; vgl. auch Jagusch Straßenverkehrsrecht 26.Aufl. § 15 StVZO RdNr.13).

    Das gilt während der Zeit des hiesigen ständigen Aufenthalts aber nur für die Zeit ab dem ersten Grenzübertritt (BayObLGSt 1970, 245; 1972, 166).

  • BayObLG, 27.11.1974 - RReg. 5 St 97/74

    Eingang eines unrichtig adressierten Schriftstücks

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Das Landgericht ist in seinem Beschluss der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27.11.1974 (BayObLGSt 1974, 141 ) gefolgt nach der ein unrichtig adressiertes Schriftstück, das bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereicht wird, die sowohl für das unrichtig bezeichnete Gericht als auch für das tatsächlich zuständige Gericht eingerichtet ist, noch nicht bei letzterem eingereicht ist, wenn es von der Einlaufstelle nicht an dieses weitergeleitet wird.
  • BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Aus dem Sinn der genannten Regelung einem solchen Kraftfahrer nur während eines vorübergehenden Aufenthalts im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das Führen des Kraftfahrzeugs zu ermöglichen, ergibt sich vielmehr, daß die Eigenschaft eines außerdeutschen- Kraftfahrers auch demjenigen nicht zukommt, der im Inland auch nur einen zweiten Wohnsitz (BGH NJW 1969, 371/372; OLG Stuttgart DAR 1968, 55; OLG Karlsruhe VRS 55, 59) oder auch bloß einen ständigen Aufenthalt hat (BGH NJW 1970, 995/996; VRS 38, 415; BayObLGSt 1970, 245/246; 1972, 166/167; BayObLG vom 25.2.1980 RReg. 1 St 545/79; Himmelreich/Hentschel Fahrverbot-Führerscheinentzug 3.Aufl. RdNrn.199, 200; vgl. auch Jagusch Straßenverkehrsrecht 26.Aufl. § 15 StVZO RdNr.13).
  • BGH, 14.07.1970 - 1 StR 68/70

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, Diebstahls, schweren Diebstahls und wegen

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Außerdem stellen derartige vage Schuldfeststellungen keine ausreichende Grundlage für den Rechtsfolgenausspruch dar (KMR a.a.O.; Gollwitzer a.a.O.; Kleinknecht § 267 RdNr.6), für den in der Regel nicht auf die Feststellung der Mindestzahl der Einzelhandlungen verzichtet werden kann (BGH vom 24.3.1971 - 2 StR 104/71 , mitgeteilt von Dallinger MDR 1971, 545).
  • BGH, 24.03.1971 - 2 StR 104/71

    Straferhöhende Wirkung des Leugnens

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Außerdem stellen derartige vage Schuldfeststellungen keine ausreichende Grundlage für den Rechtsfolgenausspruch dar (KMR a.a.O.; Gollwitzer a.a.O.; Kleinknecht § 267 RdNr.6), für den in der Regel nicht auf die Feststellung der Mindestzahl der Einzelhandlungen verzichtet werden kann (BGH vom 24.3.1971 - 2 StR 104/71 , mitgeteilt von Dallinger MDR 1971, 545).
  • BayObLG, 16.10.1979 - RReg. 1 St 180/79

    Frist zur Ergänzung der Urteilsgründe nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82
    Zunächst ermangeln die Urteilsdarlegungen einer Wiedergabe derjenigen Einlassung des Angeklagten und einer Auseinandersetzung mit dieser und etwaigen Beweismitteln, die zu den - über die beiden genannten Teilakte hinausgehenden - "Sachverhaltsfeststellungen" geführt haben (vgl. BayObLGSt 1972, 103; 1979, 148/152 f.).
  • BGH, 14.01.1954 - 3 StR 642/53
  • KG, 13.11.1969 - 2 Ss 277/69

    Entziehung der Fahrerlaubnis eines deutschen Fahrzeugführers; Außerdeutscher

  • BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62

    Strafklageverbrauch im Falle der nachträglichen Feststellung weiterer vor und

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

  • OLG Hamm, 12.03.1976 - 5 Ss OWi 1146/75
  • OLG Hamburg, 12.12.1979 - 1 Ss 74/79

    Bremsverzögerung von Personenkraftwagen; Vollbremsung; Trockene Asphaltstraße

  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 25/54

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 26.04.1972 - RReg. 2 St 527/72
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes;

    Daß sie für die Entscheidung des Senats ausschlaggebend waren, wird in einem Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22. Februar 1982 (MDR 1982, 601) wohl verkannt, der auf diese Entscheidung ausdrücklich Bezug nimmt.
  • BGH, 04.11.1981 - VIII ZB 59/81

    Wiedereinsetzung - Verschulden des Rechtsanwaltes - Bürokraft - Zurechnung des

    Der letzte Absatz dort und BVerfGE 57, 117 = NJW 1981, 1951, bestätigen sie sogar (so jetzt auch ausdrücklich BayObLGSt 1982, 26).
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