Rechtsprechung
BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Strafvereitelung - Beurteilung eines unterstützenden Handelns zum Selbstschutz eines Vortäters - Zubilligung eines Angehörigenprivilegs
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Strafverteilung durch Zusammenleben mit dem Vortäter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB (1975) § 258 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 135
- MDR 1983, 1037
- StV 1984, 74
- JR 1984, 337
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15
Versuchte Strafvereitelung (erforderlicher Vorsatz; untauglicher Versuch bei nur …
Eine versuchte Strafvereitelung kann - unbeschadet der weiteren Voraussetzungen - in Betracht kommen, wenn der Angeklagte die Vorstellung hatte, den Vereitelungserfolg als Täter herbeizuführen und es ihm nicht lediglich darum ging, den Vortäter bei Selbstschutzmaßnahmen zu unterstützen (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 1983 - 4 StR 378/83, NJW 1984, 135;… Walter in: LK-StGB, 12. Aufl., § 258 Rn. 162 mwN). - BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00
Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln
Die billigende Inkaufnahme des tatbestandlichen Erfolgs reicht nicht aus (BGH NJW 1984, 135;… Ruß aaO Rdn. 21). - BGH, 08.08.2018 - 2 ARs 121/18
Beschlagnahmeverbot (keine Erstreckung auf "verfängliche Geschäftsunterlagen"; …
Zur Vollendung der Tat genügt es, wenn die Ahndung des begünstigten Täters wegen der Handlung des Täters der Strafvereitelung für geraume Zeit unterbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 1983 - 4 StR 378/83, NJW 1984, 135; Senat…, Beschluss vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 455/94, BGHR StGB § 258 Abs. 1 Vollendung 1).
- BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16
Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprivileg: Beurteilung des …
Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Strafverfolgung oder die Anordnung einer Maßnahme völlig und endgültig unmöglich gemacht wird; es genügt, dass der Vortäter zumindest geraume Zeit der Bestrafung oder der Anordnung einer Maßnahme entzogen wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 455/94, wistra 1995, 143; Urteil vom 4. August 1983 - 4 StR 378/83, NJW 1984, 135; Urteil vom 29. September 1982 - 2 StR 214/82). - BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94
Aufklärungsrüge - Aufklärung - Einfuhr von Waffen - Täterschaft - Teilnahme - …
Zwar ist es dabei nicht erforderlich, daß die Strafverfolgung oder die Anordnung einer Maßnahme völlig und endgültig unmöglich gemacht wird; vielmehr genügt es, daß der Vortäter zumindest geraume Zeit der Bestrafung oder der Anordnung einer Maßnahme entzogen wird (BGH NJW 1984, 135; BGH, Urteil vom 11. August 1976 - 2 StR 567/75;… Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 10 m.w.N.; vgl. BT-Drucks. 7/550, S. 249). - BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01
Unzulässiger Teilfreispruch (Tateinheit); Auslieferungshaft (Frankreich; …
Da das dem Angeklagten vorgeworfene Tötungsdelikt zum Nachteil B. mit den abgeurteilten Taten nach §§ 231, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB in Tateinheit steht - wo von auch das Landgericht ausgeht -, durfte ein Teilfreispruch nicht ergehen (vgl. BGH NJW 1984, 135, 136; NStZ 1985, 15 bei Pfeiffer/Miebach;… BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 6). - BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89
Verlesung eines im Ausland vor dem Bezirksanwalt in Zürich abgelegten …
Anklage und Eröffnungsbeschluß nahmen wegen dieses Tatvorwurfs zutreffend Tateinheit - nicht fortgesetzte Handlung, wie der Generalbundesanwalt meint - an; damit war ein besonderer Freispruch - auch nicht aus Billigkeitsgründen - nicht geboten (vgl. BGH NJW 1984, 135, 136; BGH NStZ 1985, 15 [Pfeiffer/Miebach]). - BGH, 07.10.1998 - 1 StR 518/98
Exzess des Haupttäters; Vertypter Milderungsgrund; Beihilfevorsatz in Bezug auf …
Da jedoch, wovon auch die Anklage ausging, andernfalls Tateinheit mit der Beihilfe zu schwerem Raub vorgelegen hätte, ist für den von der Strafkammer insoweit ausgesprochenen gesonderten Freispruch kein Raum (BGH NJW 1984, 135, 136; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 15;… w. Nachw. bei Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 260 Rdn. 12). - OLG Celle, 12.05.2009 - 32 Ss 176/08
Revision: Verwirkung des Rügerechts bei widersprüchlichem Prozessverhalten
Dabei ist nicht erforderlich, dass die Strafverfolgung völlig und endgültig unmöglich gemacht wird; vielmehr genügt es, dass der Vortäter zunächst geraume Zeit der Bestrafung entzogen wird (vgl. BGH NJW 1984, 135). - OLG Düsseldorf, 23.06.1997 - 1 Ws 453/97 Der Verteidiger, der auf einen Zeugen dahin einwirkt, sich bei Gericht auf ein in Wahrheit nicht bestehendes Verlöbnis mit seinem Mandanten zur Begründung eines Zeugnisverweigerungsrechts gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO zu berufen, ist wegen - ggf. versuchter - Strafvereitelung strafbar, wenn er weiß, daß das Verlöbnis nicht besteht und er in der Absicht tätig wird, seinen Mandanten - wenn auch nur vorübergehend (BGH NJW 1984, 135 ) - der Bestrafung zu entziehen.
- BGH, 06.02.2002 - 2 StR 522/01
- LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 89/09
Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den …
- LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 91/09
Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den …