Weitere Entscheidungen unten: BGH, 21.09.1983 | OLG Köln, 17.02.1984

Rechtsprechung
   BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83   

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BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83 (https://dejure.org/1984,1021)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1984 - 4 StR 350/83 (https://dejure.org/1984,1021)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1984 - 4 StR 350/83 (https://dejure.org/1984,1021)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bußgeldbewehrung der Weisungen von Polizeibeamten zur Regelung des Straßenverkehrs und der Beseitigung von Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit - Anwendbarkeit des § 36 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Weisungen eines Polizeibeamten - Nichtbefolgen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 24; StVO (1970) § 36 Abs. 1, 5, § 49

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bußgeldverfahren - OWi-Themen - Weisungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bußgeldbewehrung - Weisungen eines Polizeibeamten - Verkehrsbedürfnis - Streckenverkehr - Verkehrssicherheit - Verkehrsordnungswidrigkeit

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 248
  • NJW 1984, 1568
  • MDR 1984, 509
  • NStZ 1984, 270
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 17.07.1981 - 1 Ss 215/81
    Auszug aus BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83
    Die Vorschrift kann nur solche Weisungen im Auge haben, die darauf abzielen, Ordnung und Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs zu gewährleisten (vgl. OLG Zweibrücken VRS 61, 466, 467).

    Diesem Regelungszweck unterfallen zum einen solche Weisungen, die einem gegenwärtigen Verkehrsbedürfnis durch die Regelung des Verkehrs im Einzelfall dienen sollen (vgl. Cramer, Straßenverkehrsrecht Bd. 12. Auflage § 36 StVO Rdn. 13; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 27. Auflage § 36 StVO Rdn. 19; Full/Höhl/Ruth, Straßenverkehrsrecht § 36 StVO Rdn. 2; Drees/Kuckuk/Werny, Straßenverkehrsrecht 4. Auflage § 36 StVO Rdn. 1; Booß, Straßenverkehrsordnung 3. Auflage § 36 StVO Anm. 1, 3 und überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung; a.A. nur OLG Hamm - 2. Strafsenat - VRS 54, 70; OLG Zweibrücken VRS 61, 466 und der vorlegende Senat des OLG Hamm).

    Das ist nach einhelliger Meinung (vgl. OLG Hamm VRS 51, 226 ff; OLG Köln VerkMitt 1981, 39; OLG Zweibrücken VRS 61, 466, 467; Jagusch/Hentschel a.a.O. § 36 StVO Rdn. 24) der Fall bei Anhalteweisungen, die der Aufklärung einer allgemeinen, mit dem Straßenverkehr nicht zusammenhängenden Straftat dienen sollen; für derartige Maßnahmen muß auf die in der Strafprozeßordnung festgelegten verfahrensrechtlichen Eingriffsbefugnisse - beispielsweise die §§ 111, 127, 163 b StPO - zurückgegriffen werden.

  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83
    Wesentliches Merkmal einer solchen Regelung ist also, daß sie der Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerfGE 26, 259, 262 f; 40, 371, 381).
  • OLG Köln, 09.09.1980 - 1 Ss 611/80

    Maßgeblichkeit der allgemeinen Strafgesetze für die strafrechtliche Verantwortung

    Auszug aus BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83
    Da für das Bußgeldverfahren sinngemäß die Vorschriften der Strafprozeßordnung gelten (§ 46 Abs. 1 OWiG), findet auch § 163 b StPO entsprechende Anwendung (OLG Köln NJW 1982, 296 [OLG Köln 09.09.1980 - 1 Ss 611/80]; Göhler, OWiG 7. Auflage § 53 Rdn. 23).
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69

    Verfassungsmäßigkeit der Ferienreiseverkehrsverordnung 1969

    Auszug aus BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83
    Wesentliches Merkmal einer solchen Regelung ist also, daß sie der Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerfGE 26, 259, 262 f; 40, 371, 381).
  • OLG Koblenz, 02.10.1980 - 1 Ss 507/80

    Behinderung; Weisung; Polizeibeamte; Fahrzeugpapiere; Kontrolle

    Auszug aus BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83
    m. Absatz 2 bis 4 und des Absatzes 5 der Bestimmung macht deutlich, daß Absatz 1 nur eine Rechtsgrundlage für die konkrete Verkehrsregelung und die Beseitigung von Verkehrsbeeinträchtigungen enthält, während Absatz 5 "auch" eine Anhalteweisung wegen darüber hinausgehender Ziele - Verkehrskontrolle und Verkehrszählung - gestattet (vgl. OLG Koblenz VRS 61, 68, 69 und 392; Cramer a.a.O. § 36 StVO Rdn. 13; Janiszewski NStZ 1983, 514).
  • OLG Köln, 03.08.1982 - 3 Ss 229/82

    Nichtvorliegen einer Weisung; Weisung; Weisung durch Polizeibeamten

    Auszug aus BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der vorlegende Senat des Oberlandesgerichts Hamm gehindert durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 3. August 1982 (VRS 64, 59 = VerkMitt 1983, 67), in dem die Anwendbarkeit des § 36 Abs. 1 StVO auf Weisungen eines Polizeibeamten verneint wird, die lediglich die Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit bezwecken.
  • OLG Hamm, 28.04.1983 - 3 Ss OWi 386/83
    Auszug aus BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83
    Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat mit Beschluß vom 28. April 1983 (NStZ 1983, 513) die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung über folgende Rechtsfrage vorgelegt:.
  • OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12

    Prüfung des Vorliegens einer falschen Belehrung i.R. einer allgemeinen

    Für eine allgemeine Verkehrskontrolle auf der Grundlage von § 36 Abs. 5 StVO ist demzufolge kein Raum, wenn das Anhalten eines Verkehrsteilnehmers wegen des konkreten Verdachts einer Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit erfolgt (BGH NStZ 1984, 270 unter Hinweis auf die Genese der Norm; BayObLG a.a.O.; Burmann/Heß/Janke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 36 Rn. 12; Janiszewski, Anmerkung zu OLG Hamm vom 28.4.1983, NStZ 1983, 513).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96

    Zum Anhaltezeichen eines Polizeibeamten zum Zweck einer Verkehrskontrolle

    § 36 Abs. 5 StVO ermächtigt die Polizeibeamten zur Durchführung allgemeiner Verkehrskontrollen, d.h. zur Prüfung der Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer, der nach den Verkehrsvorschriften mitzuführenden Papiere sowie des Zustandes, der Ausrüstung und der Beladung des Fahrzeugs (BGHSt 32, 248, 254 f.; Senatsbeschluß vom 29. Januar 1981 - 5 Ss (OWi) 733/80 - 34/81 1; Jagusch-Hentschel a.a.O., Rn. 24).

    Abs. 5 des § 36 StVO gestattet - anders als Abs. 1 dieser Vorschrift (BGHSt 32, 248, 251 ff.; Senatsbeschluß vom 30. März 1994 in DAR 1994, 330 = NZV 1994, 408 [L] = JMBI.

    NW 1994, 238 = VM 1994, 76; jeweils m.w.N.) - auch Anhalteweisungen wegen Zielen, die über die konkrete Verkehrsregelung und die Beseitigung aktueller Verkehrsbeeinträchtigungen hinausgehen (BGHSt 32, 248, 253; Senatsbeschluß vom 29. Januar 1981 - 5 Ss (OWi) 733/80 - 34/81 I).

  • OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19

    Verurteilung nach § 113 StGB nur bei rechtmäßiger Diensthandlung

    Für eine allgemeine Verkehrskontrolle auf der Grundlage von § 36 Abs. 5 StVO ist demzufolge kein Raum, wenn das Anhalten eines Verkehrsteilnehmers wegen des konkreten Verdachts einer Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit erfolgt (BGH NStZ 1984, 270 unter Hinweis auf die Genese der Norm, BayObLG a.a.O. Burmann/Heß/Janke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 11. Aufl., § 36 Rn. 12; Janiszewski, Anmerkung zu OLG Hamm vom 28.4.1983, NStZ 1983, 513 ).

    Eine Trennung von repressivem Eingriff und Gefahrenabwehr ist darüber hinaus insbesondere auch deswegen erforderlich, weil der Betroffene grundsätzlich nicht durch die bußgeldbewehrte Pflicht, den Anordnungen der Polizeibeamten Folge zu leisten (vgl. §§ 49 Abs. 3 Ziff. 1 StVO , 75 Ziff. 4 FeV , 48 Ziff. 5 FZV), gezwungen werden soll, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken (BGHSt 32, 248 [253]; OLG Celle NZV 2013, 409 [410]; BayObLG NJW 1987, 1094 = VRS 72, 132 ).

    Aus den genannten Gründen sieht sich der Senat mit seiner Entscheidung auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der - tragend zu § 36 Abs. 1 StVO - ausgeführt hat, dass die Weisung auf die straßenverkehrsrechtliche Eingriffsbefugnis jedenfalls im Falle einer bereits begangenen, in ihrer verkehrsbeeinträchtigenden Wirkung nicht fortwirkenden Verkehrsordnungswidrigkeit nicht gestützt werden könne (BGHSt 32, 248 (252 f.)).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2625/01

    Verkehrsrechtliche Anordnung - Radwegebenutzungspflicht für Liegerad

    Polizeiliche Weisungen in diesem Sinne sind sowohl solche, die einem gegenwärtigen Verkehrsbedürfnis durch die Regelung des Verkehrs im Einzelfall dienen sollen, als auch solche, die dadurch unmittelbar verkehrsbezogen sind, dass sie die von einem Verkehrsteilnehmer ausgehende - andauernde - Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit beseitigen (BGH, Beschl. v. 31.01.1984 - 4 StR 350.83 - BGHSt 32, 248 = NJW 1984, 1568).
  • OLG Stuttgart, 19.03.1984 - 4 Ss (24) 79/84

    Missachten der Weisung eines Polizeibeamten

    Nachträglich hat sich der Verteidiger zur Begründung seines Zulassungsantrags auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes - 4 StR 350/83 - bezogen.

    Der vom Verteidiger zitierte Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 31. Januar 1984 - 4 StR 350/83 - stellt die angefochtene Entscheidung im Ergebnis jedoch nicht in Frage, so daß die Zulassung der Rechtsbeschwerde deshalb nicht geboten ist.

  • BayObLG, 27.10.1986 - 1 ObOWi 130/86

    Zur Frage, wann die Weisung zum Anhalten bußgeldbewehrt ist

    »Die zur Ermöglichung der Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit erteilte Weisung zum Anhalten ist nicht deshalb bußgeldbewehrt, weil der Polizeibeamte beabsichtigt, auch die vom Angehaltenen mitzuführenden Papiere zu überprüfen (Ergänzung zu BGHSt 32, 248 ).«.
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 460/96

    Verriegeln der Autotür von innen - § 113 StGB, "Gewalt", Kriterien des § 240 StGB

    § 36 Abs. 5 StVO ermächtigt die Polizeibeamten zur Durchführung allgemeiner Verkehrskontrollen, d. h. zur Prüfung der Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer, der nach den Verkehrsvorschriften mitzuführenden Papiere sowie des Zustandes, der Ausrüstung und der Beladung des Fahrzeugs (BGHSt 32, 248, 254 ff.; Jagusch-Hentschel a.a.O., Rn. 24).

    Abs. 5 des § 36 StVO gestattet - anders als Abs. 1 dieser Vorschrift (BGHSt 32, 248, 251 ff.; OLG Düsseldorf in JMBI. NW 1994 S. 238 jeweils m. w. Nachw.) - auch Anhalteweisungen wegen Zielen, die über die konkrete Verkehrsregelung und die Beseitigung aktueller Verkehrsbeeinträchtigungen hinausgehen (BGHSt 32, 248, 253).

  • OLG Düsseldorf, 30.03.1994 - 5 Ss OWi 74/94
    Eine - bußgeldbewehrte - Weisung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn sie aus einem augenblicklichen Verkehrsbedürfnis heraus zur Regelung des Straßenverkehrs oder zur Beseitigung einer andauernden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einem bestimmten Verkehrsteilnehmer erteilt wird (BGHSt 32, 248 ff., Senatsbeschluß in VRS 72, 296 = VD 1987, 90 m.w.N.; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., § 36 Rdnr. 2).
  • Berufungsausschuss Moselkommission, 15.12.2005 - 8P-1/04
    Für den Bereich des Straßenverkehrs ist seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.01.1984 - 4 StR 350/83 - (BGHSt 32, 248) allgemein anerkannt, dass eine Weisung im Sinne von § 36 Abs. 1 StVO nur anzunehmen ist, wenn sie einem bestimmten Verkehrsteilnehmer aus einem augenblicklichen Verkehrsbedürfnis heraus zwecks Regelung des Straßenverkehrs oder zwecks Beseitigung einer andauernden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erteilt wird, so beispielhaft die aktuelle Regelung des fließenden Verkehrs an Kreuzungen oder auch Weisungen, die die Ausschaltung eines verkehrsuntüchtigen Fahrers oder Fahrzeugs von der weiteren Teilnahme am Verkehr zum Ziel haben.
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Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,617
BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83 (https://dejure.org/1983,617)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1983 - 2 StR 19/83 (https://dejure.org/1983,617)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1983 - 2 StR 19/83 (https://dejure.org/1983,617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zwei selbstständige Taten bei gefährlicher Körperverletzung und zeitlich nachfolgender versuchter Tötung - Tötung eines Menschen zur Verdeckung einer anderen Straftat - Kriterien für die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit - Einbeziehung eines ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff der natürlichen Handlungseinheit

  • rechtsportal.de

    StGB (1975) §§ 52, 212, 223a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1568
  • MDR 1984, 65
  • StV 1984, 71
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit -

    Auszug aus BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83
    Dabei kann offen bleiben, ob die Annahme von Handlungseinheit in diesem Sinne (weiter) voraussetzt, daß beide Taten auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen (vgl. BGHSt 1, 168; 10, 230; 16, 397; BGH GA 1970, 84; BGH NJW 1977, 2321; BGH, Beschlüsse vom 30. April 1981 - 4 StR 205/81 und 30. November 1982 - 1 StR 553/82) oder ob auch ein in beiden Fällen gleichartiger Handlungswille (vgl. BGH NJW 1967, 60) oder die Verfolgung eines einheitlichen Zieles (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1974 - 4 StR 390/74; BGHSt 4, 219) ausreicht.
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 156/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83
    Dabei kann offen bleiben, ob die Annahme von Handlungseinheit in diesem Sinne (weiter) voraussetzt, daß beide Taten auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen (vgl. BGHSt 1, 168; 10, 230; 16, 397; BGH GA 1970, 84; BGH NJW 1977, 2321; BGH, Beschlüsse vom 30. April 1981 - 4 StR 205/81 und 30. November 1982 - 1 StR 553/82) oder ob auch ein in beiden Fällen gleichartiger Handlungswille (vgl. BGH NJW 1967, 60) oder die Verfolgung eines einheitlichen Zieles (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1974 - 4 StR 390/74; BGHSt 4, 219) ausreicht.
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83
    Dabei kann offen bleiben, ob die Annahme von Handlungseinheit in diesem Sinne (weiter) voraussetzt, daß beide Taten auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen (vgl. BGHSt 1, 168; 10, 230; 16, 397; BGH GA 1970, 84; BGH NJW 1977, 2321; BGH, Beschlüsse vom 30. April 1981 - 4 StR 205/81 und 30. November 1982 - 1 StR 553/82) oder ob auch ein in beiden Fällen gleichartiger Handlungswille (vgl. BGH NJW 1967, 60) oder die Verfolgung eines einheitlichen Zieles (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1974 - 4 StR 390/74; BGHSt 4, 219) ausreicht.
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83
    Dabei kann offen bleiben, ob die Annahme von Handlungseinheit in diesem Sinne (weiter) voraussetzt, daß beide Taten auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen (vgl. BGHSt 1, 168; 10, 230; 16, 397; BGH GA 1970, 84; BGH NJW 1977, 2321; BGH, Beschlüsse vom 30. April 1981 - 4 StR 205/81 und 30. November 1982 - 1 StR 553/82) oder ob auch ein in beiden Fällen gleichartiger Handlungswille (vgl. BGH NJW 1967, 60) oder die Verfolgung eines einheitlichen Zieles (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1974 - 4 StR 390/74; BGHSt 4, 219) ausreicht.
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83
    Dabei kann offen bleiben, ob die Annahme von Handlungseinheit in diesem Sinne (weiter) voraussetzt, daß beide Taten auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen (vgl. BGHSt 1, 168; 10, 230; 16, 397; BGH GA 1970, 84; BGH NJW 1977, 2321; BGH, Beschlüsse vom 30. April 1981 - 4 StR 205/81 und 30. November 1982 - 1 StR 553/82) oder ob auch ein in beiden Fällen gleichartiger Handlungswille (vgl. BGH NJW 1967, 60) oder die Verfolgung eines einheitlichen Zieles (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1974 - 4 StR 390/74; BGHSt 4, 219) ausreicht.
  • BGH, 18.11.1966 - 4 StR 120/66

    Annahme einer prozessualten Tat - Änderung eines Schuldspruches

    Auszug aus BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83
    Dabei kann offen bleiben, ob die Annahme von Handlungseinheit in diesem Sinne (weiter) voraussetzt, daß beide Taten auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen (vgl. BGHSt 1, 168; 10, 230; 16, 397; BGH GA 1970, 84; BGH NJW 1977, 2321; BGH, Beschlüsse vom 30. April 1981 - 4 StR 205/81 und 30. November 1982 - 1 StR 553/82) oder ob auch ein in beiden Fällen gleichartiger Handlungswille (vgl. BGH NJW 1967, 60) oder die Verfolgung eines einheitlichen Zieles (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1974 - 4 StR 390/74; BGHSt 4, 219) ausreicht.
  • BGH, 30.11.1982 - 1 StR 553/82

    Voraussetzungen einer Tatmehrheit zwischen einer Unterschlagung und

    Auszug aus BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83
    Dabei kann offen bleiben, ob die Annahme von Handlungseinheit in diesem Sinne (weiter) voraussetzt, daß beide Taten auf einen einheitlichen Willensentschluß zurückgehen (vgl. BGHSt 1, 168; 10, 230; 16, 397; BGH GA 1970, 84; BGH NJW 1977, 2321; BGH, Beschlüsse vom 30. April 1981 - 4 StR 205/81 und 30. November 1982 - 1 StR 553/82) oder ob auch ein in beiden Fällen gleichartiger Handlungswille (vgl. BGH NJW 1967, 60) oder die Verfolgung eines einheitlichen Zieles (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1974 - 4 StR 390/74; BGHSt 4, 219) ausreicht.
  • BGH, 30.04.1981 - 4 StR 205/81

    Zulässigkeit einer Revision - Versuchter Totschlag in Tateinheit

  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 215/80

    Sonstiger minder schwerer Fall i.S. von § 213 StGB - Konkurrenz zwischen

  • BGH, 15.07.1975 - 1 StR 263/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Widerstand gegen

  • BGH, 26.09.1974 - 4 StR 390/74

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Gefährliche

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Schließlich käme die erörterte Einschränkung im vorliegenden Fall ohnehin nicht zum Zuge, da hier Körperverletzung und Tötungsdelikt zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit stehen (vgl. BGH NJW 1984, 1568).
  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des

    Anders als etwa in den Fällen, in denen der Täter ohne Zäsur im Tatgeschehen (BGHSt 35, 305, 306 ["einheitliches Tun"]; BGH bei Holtz MDR 1977, 282; NStZ 1998, 621, 622) und mit gleicher Motivation (BGH, Urteil vom 8. Juli 1969 - 5 StR 228/69; vgl. auch BGH NStZ 1984, 214, 215 ["Ausdruck eines einheitlichen Willens"]; 1998, 621, 622 ["fortdauerndes Bestreben im Sinne eines einheitlichen Willens"]) vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz übergeht, stellt sich hier das zweiaktige Geschehen nicht als natürliche Handlungseinheit dar (vgl. den gleichgelagerten Fall BGH bei Holtz MDR 1979, 279; siehe ferner BGH NJW 1984, 1568; StV 1986, 293).

    Der Angeklagte wurde daher zu Recht wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Totschlag verurteilt (vgl. BGH bei Holtz MDR 1979, 279; NJW 1984, 1568; NStZ 1992, 277, 278; Hruschka JuS 1982, 317, 322 ff.; Tröndle StGB 48. Aufl. § 1 Rdn. 19 aE; aA Wolter MDR 1981, 441 ff.; Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Auflage § 1 Rdn. 99 m.w.N.).

  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 44/85

    Gewahrsam eines erheblich Verletzten

    Rechtlich bedenkenfrei ist schließlich die Annahme von Tatmehrheit und damit die Verneinung einer natürlichen Handlungseinheit zwischen dem Totschlag und dem Diebstahl (BGH NJW 1984, 1568).
  • BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90

    Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Angriffen; Strafmilderung bei

    Eine natürliche Handlungseinheit und damit nur eine Tat im Rechtssinne liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit gleichgearteter, strafrechtlich erheblicher Betätigungen ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, daß sich das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengehöriges Tun darstellt (vgl. BGH StV 1986, 293 m. w. N.), und wenn die einzelnen Handlungen auch durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (BGH NJW 1984, 1568 = BGH StV 1984, 71 m. w. N.).
  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84

    Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung

    Zwischen den gleichgearteten, strafrechtlich erheblichen Betätigungen des Angeklagten bestand nämlich ein derart unmittelbarer, enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang, daß sich sein gesamtes Verhalten an sich (objektiv) auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun darstellte (vgl. BGHSt 4, 219, 220 [BGH 27.03.1953 - 2 StR 801/52]; 10, 230, 231) [BGH 23.01.1957 - 2 StR 565/56]; die einzelnen Handlungen, die nach der Lebensauffassung als ein Ganzes erscheinen, gingen auch auf einen einheitlichen Willensentschluß zurück und waren damit Ausdruck eines einheitlichen Willens (vgl. BGH NJW 1977, 2321; NStZ 1984, 214, 215; NJW 1984, 1568).
  • BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94

    Revision - Ablehnungsgesuch - Beschwerdegrundsätze - Verwertungsverbot -

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt nämlich die Körperverletzung nach § 223, § 223 a StGB hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen Tötungsdelikt grundsätzlich zurück, und zwar auch im Verhältnis zu einer "nur" versuchten Tötung (vgl. BGHSt 16, 122 ff.; 21, 265 ff.; 22, 248 ff. [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; BGHR StGB § 211 I Konkurrenzen 1 und § 223 a Konkurrenzen 2; ferner BGH bei Dallinger MDR 1969, 902 und MDR 1974, 366; BGH bei Holtz MDR 1981, 99 und MDR 1986, 622; BGH NJW 1984, 1568).

    Soweit dabei zur Begründung unter anderem darauf verwiesen wird, daß die Körperverletzung ein "notwendiges Durchgangsstadium" für die Tötung darstelle (vgl. etwa BGH NJW 1984, 1568; BGH bei Holtz MDR 1986, 622), bedeutet das nicht, daß die Körperverletzung nur dann verdrängt wird, wenn sie zur Herbeiführung des Todes unbedingt erforderlich ist, und daß jede über das zur Tötung unbedingt erforderliche Maß hinausgehende Mißhandlung rechtlich selbständige Bedeutung als tateinheitlich begangene Körperverletzung hat.

  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

    Nach der Rechtsprechung steht der Annahme eines "Verdeckungsmordes" nicht entgegen, daß sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen Leib und Leben des Opfers richtete und unmittelbar in die Tötung zur Verdeckung des vorangegangenen Geschehens überging (BGHSt 35, 116 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGH, Beschl. vom 12. Juli 1991 - 2 StR 605/90; vgl. auch BGH NJW 1984, 1568).
  • BGH, 06.07.2021 - 4 StR 100/21

    Mord (Heimtücke: mehraktiges Tatgeschehen, durchgehender Tötungsvorsatz,

    Dies ist der Fall, wenn zwischen einer Mehrheit gleichgearteter, strafrechtlich erheblicher Betätigungen ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint und die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 ? 5 StR 480/18, NStZ 2020, 345, 346; Beschluss vom 17. November 2016 - 3 StR 402/16 Rn. 8; Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263 Rn. 3; Beschluss vom 25. November 1992 - 3 StR 520/92, NStZ 1993, 234; Urteil vom 16. Mai 1990 - 2 StR 143/90, NStZ 1990, 490, 491; Urteil vom 21. September 1983 ? 2 StR 19/83, NJW 1984, 1568).
  • BGH, 28.08.1984 - 1 StR 427/84

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und Totschlags - Anforderungen

    Eine natürliche Handlungseinheit und damit nur eine Tat im Rechtssinne liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit gleichgearteter, strafrechtlich erheblicher Betätigungen ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, daß sich das gesamte Handeln des Täters an sich (objektiv) auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun darstellt (vgl. BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; BGH NJW 1967, 60, 61; BGH GA 1970, 84; BGH NJW 1977, 2321; 1984, 1568; BGH NStZ 1984, 241, 215; Vogler in LK 10. Aufl. vor § 52 Rdn. 9 ff m.w.Nachw.).

    Zu der von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unheitlich beantworteten Frage, welche Voraussetzungen im subjektiven Bereich hinzukommen müssen, um eine natürliche Handlungseinheit annehmen zu können (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 1568 m.w.Nachw.), braucht der Senat hier nicht Stellung zu nehmen; denn nach dem objektiven Ablauf des Tatgeschehens ist es ausgeschlossen, von einem einheiltichen Tun des Angeklagten zu sprechen.

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 681/85

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung

    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, daß die Handlungen durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (BGH NJW 1977, 2321; 1984, 1568; BGH JR 1985, 512 m. abl. Anm. Maiwald, der sich jedoch insoweit zu Unrecht auf BGHSt 4, 219 beruft: Diese Entscheidung befaßt sich nur mit der Frage der Unterbrechung des - einheitlichen - Entschlusses, geht aber von einer gleichartigen Betätigung des Willens zur Erreichung eines einheitlichen Zieles aus).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob hierfür ein einheitlicher Willensentschluß, ein gleichartiger Handlungswille oder die Verfolgung eines einheitlichen Ziels erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1984, 1568 m.w.Nachw.); denn die sexuelle Nötigung und der Verdeckungsmord beruhten hier - wie ohne weiteres erkennbar ist - auf getrennten, ungleichartigen Willensentschlüssen und dienten unterschiedlichen Zielen (vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - 3 StR 536/85).

  • BayObLG, 24.06.1993 - 5St RR 5/93
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 19/01

    Mord; Totschlag; Erschöpfende Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung bei inneren

  • BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92

    Nichtdurchführbarkeit der Tat auf Grund der Hilferufe der überfallenen

  • BGH, 02.04.1986 - 2 StR 2/86

    Aufklärungsrüge eines Angeklagten hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen einer

  • BGH, 22.11.1994 - 1 StR 594/94

    Hehlerei - Urkundenfälschung - Konkurrenzen - Tateinheit - Blankoformulare

  • BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, versuchten Diebstahls mit Waffen,

  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 619/91

    Annahme des Verdeckungsmordes, wenn sich bereits die zu verdeckende Tat gegen das

  • LG Halle, 10.03.2010 - 3 KLs 14/09

    Körperverletzung: Minder schwerer Fall bei verminderter Schuldfähigkeit aufgrund

  • BGH, 07.11.1984 - 2 StR 606/84

    Strafbarkeit wegen Diebstahls - Konkrete Vorstellung über die Rechtsgutträger als

  • BGH, 03.04.1986 - 4 StR 120/86

    Aufbruch von vier Autos im Sinne einer tateinheitlichen Begehung

  • BGH, 15.10.1985 - 1 StR 385/85

    Tateinheit oder Tatmehrheit zwischen versuchter Vergewaltigung und gefährlicher

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.02.1984 - 3 Ss 46/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5617
OLG Köln, 17.02.1984 - 3 Ss 46/84 (https://dejure.org/1984,5617)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.02.1984 - 3 Ss 46/84 (https://dejure.org/1984,5617)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Februar 1984 - 3 Ss 46/84 (https://dejure.org/1984,5617)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einhaltung der Auflagen von Ausnahmegenehmigung; Ausnahmegenehmigung; Weisung der Polizei

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 36 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1568
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Siegen, 02.07.2013 - 431 OWi 851/12

    Sonntagsfahrverbot, Minisattelzug

    Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Anordnung des Zeugen wegen eines Verstoßes gegen das Sonntagsfahrverbot berechtigt war, da nur die Nichtbefolgung solcher Weisungen bußgeldbewehrt nach § 36 StVO sind, die aus einem augenblicklichen Verkehrsbedürfnis heraus zur Regelung des Straßenverkehrs oderzur Beseitigung einer andauernden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einem bestimmten Verkehrsteilnehmer erteilt werden, nicht jedoch solche, die lediglich einen verkehrswidrigen Zustand beseitigen oder verhindern sollen, also der Durchsetzung allgemeiner Regeln - wie das Sonntagsfahrverbot - dienen (vgl. BGH, NJW 1984, 258 - 260; OLG Düsseldorf, DAR 1980, 378 - 379; OLG Köln VRS 67, 62 - 63; OLG Hamm, DAR 1978, 27;sämtlichst über Juris).
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