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BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 54/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterhaltsanspruch - Ausbildungsdauer - Erwerbstätigkeit - Angemessenheit - Einkommensverbesserung - Unterhaltsleistungen
Verfahrensgang
- BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 54/82
- BGH, 08.03.1984 - IVb ZR 54/82
Papierfundstellen
- NJW 1984, 1685
- MDR 1984, 921
- FamRZ 1984, 561
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 01.07.1998 - XII ZR 271/97
Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage; Berücksichtigung vorprozessual …
In dieser Höhe ist der Beklagte durch das Familiengericht zur Unterhaltszahlung an die Kläger verurteilt worden, ohne daß dem Tenor eine Beschränkung in Form eines Hinweises auf bereits erbrachte Teilzahlungen oder ein Hinweis auf eine entsprechende Anrechnung schon geleisteter Beträge zu entnehmen ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 8. Februar 1984 - IVb ZR 54/82 = FamRZ 1984, 561, 563 unter 3. c).In diesem Fall mußten bereits freiwillig geleistete Unterhaltszahlungen bei der Fassung des Urteilstenors berücksichtigt werden, da der Beklagte die ausgeurteilten Beträge nur einmal schuldete (vgl. Senatsurteil vom 8. Februar 1984 aaO;… Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl.;… § 8 Rdn. 182).
- BGH, 06.10.2004 - XII ZR 319/01
Anforderungen an die Erwerbsbemühungen eines getrennt lebenden Ehegatten
Die Beurteilung, welche Erwerbstätigkeit angemessen ist, hängt vielmehr von einer Gesamtwürdigung der in Betracht zu ziehenden Umstände ab, die dem Tatrichter obliegt (vgl. Senatsurteil vom 8. Februar 1984 - IVb ZR 54/82 - FamRZ 1984, 561, 562). - OLG Rostock, 04.09.2014 - 11 UF 294/13
Stufenantrag auf nachehelichen Unterhalt: Anspruch auf Auskunft über die …
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Veränderungen auf einer unerwarteten, vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung der Einkommensverhältnisse seit der Trennung beruhen (BGH, NJW 2001, 3260; NJW 1984, 1685; NJW 1982, 2063).
- BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 68/87
Umfang des Trennungsunterhaltes nach Scheidung der Ehe - Mitberücksichtigung der …
Dabei ist zu berücksichtigen, daß es der Klägerin grundsätzlich freistand, die Art der ihr zuzumutenden - für sie angemessenen (§ 1574 Abs. 2 BGB) - Erwerbstätigkeit selbst zu bestimmen (vgl. Senatsurteilevom 2. Juli 1986 - IVb ZR 37/85 = FamRZ 1085, 1086;vom 8. Februar 1984 - IVb ZR 54/82 = FamRZ 1984, 561, 563). - BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 79/84
Darlegungslast des Unterhalt begehrenden, arbeitslosen Ehegatten
Beide Ehegatten haben an dem durch die Einkünfte bestimmten Lebensstandard grundsätzlich gleichen Anteil; demgemäß werden sie regelmäßig von der Entwicklung während der Ehe bis zu deren Auflösung in gleichem Maße betroffen (ebenfalls std. Rspr. im Anschluß an das Senatsurteil vom 23. April 1980 - IVb ZR 510/80 - FaraRZ 1980, 770; vgl. z.B. Urteil vom 8. Februar 1984 - IVb ZR 54/82 - FamRZ 1984, 561, 562). - BGH, 08.07.1992 - XII ZR 127/91
Angemessenheit des Kilometergeldes
Müßte sich die Ehefrau stattdessen noch einer Aus- oder Fortbildung unterziehen, dann müßte ihr der Ehemann zudem während der Dauer der Ausbildung den vollen eheangemessenen Unterhalt zahlen, § 1574 Abs. 3 BGB (vgl. dazu Senatsurteile vom 8. Februar 1984 - IVb ZR 54/82 - FamRZ 1984, 561, 563; vom 2. Juli 1986 - IVb ZR 37/85 = FamRZ 1986, 1085, 1086 m.w.N.). - BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 9/84
Trennungsunterhalt des in der Ausbildung befindlichen, nicht erwerbstätigen …
Nicht jede berufliche Qualifikation, die die Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit ermöglicht, ist auch erforderlich; das ist eine Ausbildung vielmehr nur, wenn ohne sie die Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit nicht möglich ist (vgl. Senatsurteil vom 8. Februar 1984 - IVb ZR 54/82 - FamRZ 1984, 561, 563). - BGH, 19.12.1990 - XII ZR 27/90
Angemessenheit einer nachehelichen Erwerbstätigkeit
Es hätte jedoch alle Umstände, die für die Bewertung einer Erwerbstätigkeit als angemessen zu berücksichtigen sind, umfassend gegeneinander abwägen müssen (vgl. Senatsurteil vom 8. Februar 1984 - IVb ZR 54/82 = FamRZ 1984, 561, 562). - OLG Koblenz, 19.12.1989 - 11 UF 321/89
Frage der Angemessenheit der Erwerbstätigkeit einer 50jährigen Ehefrau
Vielmehr ist auch in einem solchen fall eine umfassende Abwägung aller Umstände vorzunehmen (BGH FamRZ 1984, 561 ff. = NJW 1984, 1685 ff.).Vielmehr ist auch in einem solchen Fall eine umfassende Abwägung aller Umstände vorzunehmen (vgl. BGH, FamRZ 1984, 561 f. = NJW 1984, 1685 f.).
- BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 782/81
Einbeziehung von Renten der betrieblichen Altersversorgung in den …
Im Falle einer Vollstreckung des oberlandesgerichtlichen Beschlusses könnte sich der Ehemann insoweit nicht darauf berufen, als eine (Teil-)Erfüllung vor der letzten Tatsachenverhandlung eingetreten ist (§ 767 Abs. 2 ZPO; vgl. dazu Senatsurteil vom 8. Februar 1984 - IVb ZR 54/82 - FamRZ 1984, 561, 563). - OLG Schleswig, 24.01.2003 - 10 UF 209/01
"Karrieresprung" nach Trennung der Eheleute
- OLG Karlsruhe, 23.04.2008 - 2 UF 224/07
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt; Bedarf für ein lange Zeit …
- OLG Hamm, 05.11.1992 - 4 UF 242/92
Nachehelicher Unterhaltsanspruch ; Verbesserung des Berufsstandes der Ehefrau …
- OLG Koblenz, 26.04.1999 - 13 UF 1221/98
Bemessung des Ehegattenunterhalts im Falle rechtskräftig geschiedener Eheleute; …
- BGH, 23.05.1984 - IVb ZR 83/82
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Angemessene Erwerbstätigkeit - …