Rechtsprechung
BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer Verzicht auf Einlegung eines Rechtsmittels - Einhaltung der Form beim Rechtsmittelverzicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 1974
- MDR 1983, 950
- NStZ 1983, 570 (Ls.)
- Rpfleger 1983, 411
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (17)
- BGH, 19.08.1982 - 1 StR 595/81
Verteidigererklärung in der Sitzungsniederschrift - § 341 StPO, der "Einlegung zu …
Auszug aus BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83
Insoweit ist zur Aufnahme von Erklärungen gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 b RPflG grundsätzlich der Rechtspfleger berufen (vgl. BGHSt 31, 109, 113) [BGH 19.08.1982 - 1 StR 595/81].Die Verzichtserklärung wurde auch nicht von dem Vorsitzenden der Strafkammer - dieser war bei dem Rechtsmittelverzicht nicht mehr zugegen - zu Protokoll genommen, was gemäß § 8 Abs. 1 RPflG wirksam gewesen wäre (BGHSt 31, 109, 113 [BGH 19.08.1982 - 1 StR 595/81] bis 115; vgl. auch BGH, Beschl. vom 25. August 1982 - 3 StR 290/82).
Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu dem Sachverhalt, der Gegenstand des Senatsbeschlusses vom 19. August 1982 - 1 StR 595/81 (BGHSt 31, 109, 112) [BGH 19.08.1982 - 1 StR 595/81] - war.
- BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft
Auszug aus BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83
Entscheidend für das Prozeßrecht ist nicht, welche Anforderungen das bürgerliche Recht (§ 126 BGB) an diesen Begriff stellt, sondern allein, welcher Grad von Formstrenge nach den maßgeblichen verfahrensrechtlichen Vorschriften sinnvoll zu fordern ist (BVerfGE 15, 288, 292).Es genügt vielmehr, daß aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt und daß kein bloßer Entwurf vorliegt (RGSt 17, 256/257; 67, 385, 388; BGHSt 2, 77/78; 12, 317; BVerfGE 15, 288, 291;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg a.a.O. § 314 Rdn. 8).
- BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines …
Auszug aus BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83
Der Rechtsmittelverzicht ist, wie trotz Fehlens einer besonderen Bestimmung stets gefordert worden ist, grundsätzlich an die gleiche Form wie die Einlegung des Rechtsmittels gebunden (RGSt 32, 277, 279; BGHSt 18, 257, 260;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 302 Rdn. 11;… Ruß in KK § 302 Rdn. 5;… Pikart in KK § 341 Rdn. 14).Der Senat zweifelt auch nicht daran - insoweit sind an die Annahme des Verzichtswillens strenge Anforderungen zu stellen -, daß der Angeklagte, der in der Hauptverhandlung ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte (UA S. 8), sich der Tragweite des von ihm erklärten Rechtsmittelverzichts bewußt war; insbesondere hatte sein Verteidiger ihn beraten und ihm gesagt, er komme dann sogleich in Strafhaft (vgl. RGSt 64, 164, 166; BGHSt 18, 257, 260; 19, 101, 103/104;… Pikart a.a.O.).
- BGH, 11.01.1983 - 1 StR 788/82
Rechtsmittel - Rücknahme - Ermächtigung - Wirksamkeitsvoraussetzungen
Auszug aus BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83
Dafür, daß der Angeklagte bei Abgabe seiner Erklärung verhandlungsunfähig war (vgl. BGH NStZ 1983, 280 Nr. 25), liegen keine Anhaltspunkte vor.Ein wirksam erklärter Rechtsmittelverzicht ist unwiderruflich (BGHSt 10, 245, 247; BGH NStZ 1983, 280, 281).
- RG, 09.03.1888 - 437/88
Kann die Revisionseinlegung als eine schriftliche auch dann gelten, wenn sie in …
Auszug aus BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83
Er beruft sich auf eine Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt 17, 256/257).Es genügt vielmehr, daß aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt und daß kein bloßer Entwurf vorliegt (RGSt 17, 256/257; 67, 385, 388; BGHSt 2, 77/78; 12, 317; BVerfGE 15, 288, 291;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg a.a.O. § 314 Rdn. 8).
- GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78
Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …
Auszug aus BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83
Das Merkmal der "Schriftlichkeit" schließt nicht unbedingt die handschriftliche Unterzeichnung ein (GmSOGB NJW 1980, 172, 174). - BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58
Leserlichkeit der Unterzeichnung einer Revisionsbegründung bei Entbehren des …
Auszug aus BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83
Es genügt vielmehr, daß aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt und daß kein bloßer Entwurf vorliegt (RGSt 17, 256/257; 67, 385, 388; BGHSt 2, 77/78; 12, 317; BVerfGE 15, 288, 291;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg a.a.O. § 314 Rdn. 8). - BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
Auszug aus BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83
Ein wirksam erklärter Rechtsmittelverzicht ist unwiderruflich (BGHSt 10, 245, 247; BGH NStZ 1983, 280, 281). - BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger …
Auszug aus BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83
Der Senat zweifelt auch nicht daran - insoweit sind an die Annahme des Verzichtswillens strenge Anforderungen zu stellen -, daß der Angeklagte, der in der Hauptverhandlung ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte (UA S. 8), sich der Tragweite des von ihm erklärten Rechtsmittelverzichts bewußt war; insbesondere hatte sein Verteidiger ihn beraten und ihm gesagt, er komme dann sogleich in Strafhaft (vgl. RGSt 64, 164, 166; BGHSt 18, 257, 260; 19, 101, 103/104;… Pikart a.a.O.). - BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung - …
Auszug aus BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83
Zu dem zweiten Verwerfungsbeschluß ist zu bemerken, daß angesichts der Unzulässigkeit des Rechtsmittels die Urteilszustellung nicht geeignet war, die Frist zur Begründung der Revision in Lauf zu setzen (vgl. BGHSt 30, 335, 338). - BGH, 25.08.1982 - 3 StR 290/82
Wirksamkeit und Unwiderruflichkeit eines Rechtsmittelverzichts - Jederzeitige …
- BGH, 20.08.1980 - 2 StR 284/80
Wirkungen des zum Schein erklärten Verzichts auf ein Rechtsmittel
- BGH, 08.10.1963 - 1 StR 349/63
Verzicht des Angeklagten auf Rechtsmittel im Anschluss an die Hauptverhandlung - …
- BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
- RG, 05.05.1930 - II 1028/29
1. Bedarf der Verteidiger zum Verzicht auf ein Rechtsmittel einer ausdrücklich …
- RG, 05.10.1899 - 2897/99
1. Welche Wirkung hat die Erklärung eines Angeklagten in der Hauptverhandlung, …
- RG, 30.11.1933 - III 992/33
Was gehört zur "Schriftlichkeit" im Sinne des § 314 StPO.?
- BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00
Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen …
Ausgehend von dieser Zweckbestimmung des Schriftformerfordernisses hält der Bundesgerichtshof in Strafsachen unter Rückgriff auf reichsgerichtliche Rechtsprechung (RGSt 62, 53 ; 63, 246 ; 67, 385 ) die eigenhändige Unterzeichnung nicht für eine wesentliche Voraussetzung der Schriftlichkeit; entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (…NStZ 1997, S. 152), auf die das Landgericht in seiner Entscheidung Bezug nimmt, genügt es vielmehr, wenn aus dem Schriftstück ansonsten in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt und dass kein bloßer Entwurf vorliegt (BGHSt 2, 77, 78; 12, 317; BGH NJW 1984, S. 1974;… NStZ-RR 2000, S. 305;… BGH [2. Strafsenat] vom 17. April 2002 - 2 StR 63/02 - s. auch OLG Zweibrücken, NStZ 1984, S. 576;… VRS 64, S. 443, 444). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 1/03
"Computerfax"; Anforderungen an die Form einer Beschwerde im …
Ausgehend von dieser Zweckbestimmung des Schriftformerfordernisses hat die Rechtsprechung die eigenhändige Unterschrift nicht für eine wesentliche Voraussetzung der Schriftlichkeit erachtet, wenn aus dem Schriftstück ansonsten in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt und daß kein bloßer Entwurf vorliegt (BVerfGE 15, 288, 291 f.; BVerfG, Beschl. v. 4.7.2002 - 2 BvR 2168/00, NJW 2002, 3534, 3535; BGHSt 2, 77, 78; BGH, Beschl. v. 23.6.1983 - 1 StR 351/83, NJW 1984, 1974; vgl. auch BPatGE 31, 15, 17 f.). - BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht
Wegen des Rechtsmittelverzichts fehlt es an der Zuständigkeit des Tatgerichts für die Verwerfung der Revision (BGH NJW 1984, 1974, 1975; NStZ-RR 1997, 173;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 346 Rdn. 2).Da sich die Form des Rechtsmittelverzichts aber nach der Form für die Rechtsmitteleinlegung richtet (BGHSt 18, 257, 260; 31, 109, 111; BGH NJW 1984, 1974;… Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 302 Rdn. 15) und ein richterliches Hauptverhandlungsprotokoll die Niederschrift der Geschäftsstelle ersetzt (BGHSt 31, 109, 113), kam bei der hier gewählten Beurkundung nach § 273 Abs. 3 StPO ein formwirksamer - endgültiger - Verzicht erst mit der Beurkundung der förmlichen Genehmigung durch den Beschuldigten zustande (…vgl. auch Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 273 Rdn. 47).
- OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 1 Ws 218/12
Zulässige Berufungseinlegung durch "SMS-to-Fax-Service"
Für die Wahrung des Schriftformerfordernisses ist daher auch bei fristgebundenen Rechtsbehelfen eine handschriftliche Unterzeichnung nicht unbedingt notwendig; entscheidend ist, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise oder jedenfalls hinreichend zuverlässig ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172, 174; RGSt 62, 53, 54; 63, 246, 247 f.; 67, 385, 388; BGHSt 2, 77, 78; 12, 317; BGH NJW 1984, 1974; BGH NStZ 2002, 558; BVerfGE 15, 288, 291 f.; BVerfG [K] NJW 2002, 3534, 3535;… Meyer-Goßner , StPO, 55. Aufl. 2012, Einleitung, Rdnr. 128).Die Identität des Erklärenden ergibt sich hier bereits aus dem Schriftstück, d. h. der auf seine Veranlassung am Empfangsort erstellten körperlichen Urkunde selbst (vgl. dazu BVerfGE 15, 288, 291; BGH NStZ 2002, 558; BGH NJW 1984, 1974; RGSt 67, 385, 388; BayObLG NJW 1980, 2367; KG JR 1971, 252, 253;… s. auch: Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Stand 1. Januar 2003, § 314 StPO, Rdnr. 19).
- BGH, 28.07.2004 - 2 StR 199/04
Rücknahme der Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Die Rücknahmeerklärung enthält regelmäßig den Verzicht auf die Wiederholung des Rechtsmittels (vgl. BGHSt 10, 245, 247; BGH NJW 1984, 1974, 1975; NStZ 1984, 181; bei Pfeiffer/Miebach 1982, 190;… BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2 und 7 jeweils m.w.N.).Unzulässig ist damit auch der Antrag des Angeklagten, ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (…vgl. Meyer-Goßner aaO Rdn. 12 m.w.N.;… BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2 und 7; BGH NJW 1984, 1974, 1975; NStZ 1984, 181; bei Pfeiffer/Miebach 1982, 190; 1985, 207 jeweils m.w.N.).
- BGH, 21.01.1997 - 1 StR 732/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist auf Grund …
Es fehlte an der Zuständigkeit des Landgerichts für die Verwerfung der Revision wegen des Rechtsmittelverzichts (BGH NJW 1984, 1974, 1975).Der Verzicht wurde formgerecht erklärt (BGH NJW 1984, 1974).
- OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22
Richterliche Unterschrift; Haftbefehl im Sitzungsprotokoll; Form; Schriftlichkeit
Es genügt vielmehr, dass aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt und dass kein bloßer Entwurf vorliegt (BGH, Beschluss vom 23-06-1983 - 1 StR 351/83 - ergangen zum Rechtsmittelverzicht, beck online;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, Einleitung Rn. 128). - BGH, 14.01.1986 - 1 StR 589/85
Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts
Daß die Protokollierung im Anschluß an eine Hauptverhandlung den Formerfordernissen genügt, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden (BGHSt 31, 109, 113 ff.; BGH NJW 1984, 1974).Der Verzicht ist als Prozeßerklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (…vgl. die Nachweise bei Ruß in KK § 302 StPO Rdn. 8; ferner BGH NStZ 1983, 280 f. und NJW 1984, 1974 f.).
- BGH, 02.03.2016 - 4 StR 580/15
Rechtsmittelverzicht (Ermächtigung des Verteidigers: Nachweis; Form)
Damit bestand weder über den Inhalt der Erklärung noch über die Person des Erklärenden irgendein Zweifel (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. April 2011 - 4 StR 48/11, Rn. 5; Beschluss vom 23. Juni 1983 - 1 StR 351/83, NJW 1984, 1974 f.). - OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
Wahrung des Schriftformerfordernisses bei Beschwerdeeinreichung durch die …
Darüber hinaus muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. RGSt 62, 53 [54]; 63, 246 [247]; 67, 385 [388]; BGHSt 2, 77 [78]; 12, 317; GmS-OGB NJW 1980, 172 [174]; BGH NJW 1984, 1974;… Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 314 Rdnr. 15 ff. m.w.N.). - BGH, 30.11.2005 - 2 StR 522/05
Ermächtigung zur Rücknahme der Revision (Form; Anfechtung; Irrtum); …
- BGH, 05.01.2005 - 4 StR 520/04
Wirksamer Rechtsmittelverzicht des Angeklagten (Ausschluss einer …
- BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05
Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
- BGH, 07.06.2001 - 4 StR 149/01
Wirksamer Rechtsmittelverzicht
- BGH, 25.09.1990 - 4 StR 204/90
Revisionsantrag bei Anfechtung des Urteils durch Mitangeklagten - Voraussetzungen …
- OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 2 (6) Ss 442/14
Berufungseinlegung im Strafverfahren: Wahrung der Schriftform bei Schriftsatz der …
- BGH, 07.06.2001 - 4 StR 156/01
Verwerfung der Revision als unzulässig, infolge wirksamen Rechtsmittelverzichts
- OLG Hamm, 28.09.1998 - 2 Ss OWi 951/98
Rechtsmittelverzicht im OWi-Verfahren
- BGH, 01.02.2006 - 2 StR 552/05
Rücknahme einer Revision durch den Verteidiger (ausdrückliche Ermächtigung; keine …
- BGH, 12.04.2011 - 4 StR 48/11
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Erklärung zu Protokoll mit Unterschrift des …
- OLG Brandenburg, 08.05.2023 - 1 ORbs 166/23
Unzulässige Verwerfung der Rechtsbeschwerde wegen erstinstanzlichem …
- BGH, 01.09.1988 - 4 StR 394/88
Formerfordernisse bei der Rücknahme einer Revision - Erfüllung der …
- OLG Hamm, 02.03.2004 - 4 Ws 695/03
Rechtsmittelverzicht; Wirksamkeit; Protokoll der Hauptverhandlung
- OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ws 216/01
Rechtsmittelverzicht, unzulässiges Rechtsmittel, Rechtsmittelrücknahme, …
- OLG Koblenz, 25.09.2002 - 1 Ws 743/02
Rechtsmittelverzicht, Erklärung durch Verteidiger, Dolmetscher, Übersetzung, …
- OLG Dresden, 21.02.2001 - Ss OWi 59/01
Unterschrift; Revision; Rechtsbeschwerde; Rechtsmittelbegründung; …
- BGH, 14.02.1992 - 3 StR 45/92
Verwerfung einer Revision als unzulässig bei wirksamem und unwiderruflichem …
- OLG Hamm, 13.02.1997 - 3 Ss OWi 1555/96
Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, …
- BayObLG, 12.09.1991 - RReg. 2 St 164/91
- BGH, 28.05.1993 - 3 StR 273/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …