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   BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 26/82   

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https://dejure.org/1983,1357
BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 26/82 (https://dejure.org/1983,1357)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1983 - IVa ZR 26/82 (https://dejure.org/1983,1357)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1983 - IVa ZR 26/82 (https://dejure.org/1983,1357)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stillschweigende Annahme einer Maklerangebotes durch Entgegennahme und Kenntnisnahme dieses Angebotes - Aufzeigen der Kausalität zwischen dem Hauptgeschäft und dem Maklervertrag für die Beanspruchung einer Maklerprovision - Entfallen eines Maklerlohnanspruchs nach den ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Voraussetzungen einer konkludenten Annahme des Maklerangebotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 232
  • MDR 1983, 1003
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1971 - IV ZR 4/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 26/82
    Verbleibende Unklarheiten hinsichtlich des Vertragsschlusses gehen wegen der Beweislast des Maklers zu seinen Lasten; deshalb hat die Rechtsprechung hier nur ein Verhalten des Empfängers ausreichen lassen, das als Inanspruchnahme oder Gefallenlassen von Maklerdiensten in Kenntnis von deren Entgeltlichkeit verstanden werden kann (vgl. die Zusammenstellung im Senatsurteil vom 12.2.1981 - IVa ZR 105/80 - LM HGB § 354 Nr. 7 - WM 1981, 495 sowie insbesondere die Urteile vom 21.4. und 21.5.1971 - IV ZR 4/69 und 52/70 - WM 1971, 904 und 1098).

    Der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat allerdings ausgeführt, die Einwendung des Maklerkunden, er habe das gleichzeitig mit dem Nachweis ihm zugegangene Vertragsangebot deshalb nicht mehr anzunehmen brauchen, weil er durch den gleichzeitigen Nachweis die Gelegenheit bereits gekannt habe, sei nicht mit Treu und Glauben zu vereinbaren (Urteil vom 21.4.1971 - IV ZR 4/69 - WM 1971, 904, 905), nach könnte unter besonderen Umständen sogar schon darin, daß der Kunde von dem übersandten Nachweis Gebrauch macht und den Hauptvertrag abschließt, die Bekundung seines Annahmewillens gesehen werden.

  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 85/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 26/82
    Nur dann, wenn aufgrund eines bereits vorher bestehenden Maklervertrages der Auftraggeber ein Angebot des Maklers erhalten und bald danach über das betreffende Objekt einen dem Angebot entsprechenden Vertrag ausgehandelt hat, schließt die Rechtsprechung die Lücke, die in solchen Fällen hinsichtlich des dem Makler obliegenden Nachweises der Kausalität leicht entstehen kann, mit einer der Lebenserfahrung entsprechenden Kausalitätsvermutung (Urteil vom 10.2.1971 - IV ZR 85/69 - LM BGB § 652 Nr. 40 Bl. 2 R).
  • BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 105/80

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerprovision vom Käufer - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 26/82
    Verbleibende Unklarheiten hinsichtlich des Vertragsschlusses gehen wegen der Beweislast des Maklers zu seinen Lasten; deshalb hat die Rechtsprechung hier nur ein Verhalten des Empfängers ausreichen lassen, das als Inanspruchnahme oder Gefallenlassen von Maklerdiensten in Kenntnis von deren Entgeltlichkeit verstanden werden kann (vgl. die Zusammenstellung im Senatsurteil vom 12.2.1981 - IVa ZR 105/80 - LM HGB § 354 Nr. 7 - WM 1981, 495 sowie insbesondere die Urteile vom 21.4. und 21.5.1971 - IV ZR 4/69 und 52/70 - WM 1971, 904 und 1098).
  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

    Im Anschluß an diese Rechtsprechung hat auch der Senat es für möglich gehalten, daß ein Verhalten des Interessenten, das als Inanspruchnahme oder Gefallenlassen von Maklerdiensten in Kenntnis von deren Entgeltlichkeit verstanden werden kann, ein stillschweigendes Provisionsversprechen darstellt (BGH Urt. v. 25. Mai 1983 - IVa ZR 26/82 - NJW 1984, 232 = LM Nr. 84 zu § 652 BGB).
  • BGH, 08.10.1986 - IVa ZR 20/85

    Voraussetzungen für die Annahme eines Auskunftsanspruchs nach dem Maklerrecht -

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dementsprechend immer wieder betont worden, daß in der bloßen Ausnutzung einer Maklertätigkeit nicht in jedem Fall und nicht ohne weiteres der Abschluß eines Maklervertrages zu erblicken ist (Senatsurteilevom 23.10.1980 - IVa ZR 27/80 = NJW 1981, 279 = LM Nr. 5 zu § 653 BGB;25.5.1983 - IVa ZR 26/82 = NJW 1984, 232 = LM Nr. 84 zu § 652 BGB).

    Als eine "wesentliche" Maklerleistung (vgl. Senatsurteil vom 25.5.1983 aaO) nach diesem Zeitpunkt kommen nur noch die Arrangierung des Treffens vom 2. Juli 1982 und die Verhandlungen der Klägerin bei dieser Gelegenheit in Betracht.

  • OLG Bamberg, 19.08.2011 - 6 U 9/11

    Maklervertrag: Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Zustandekommen des

    Hieraus folgert die höchstrichterliche Rechtsprechung, dass sich der Schluss auf das Vorliegen des Ursachenzusammenhangs von selbst ergibt, wenn feststeht, dass der Makler die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachgewiesen hat und dieser Vertrag anschließend innerhalb eines angemessenen zeitlichen Abstands auch geschlossen wird (BGH NJW 2006, 3062; 1984, 232).
  • OLG Schleswig, 21.07.2006 - 14 U 55/06

    Zustandekommen eines Maklervertrages durch schlüssiges Verhalten

    Etwaige Unklarheiten gegen zu Lasten des die Provision begehrenden Maklers (BGH NJW-RR 1996, 114; BGH NJW 1984, 232).

    Der Abschluss des Hauptvertrages allein lässt jedenfalls keinen Rückschluss auf das Zustandekommen eines Maklervertrages zu (BGH NJW 1984, 232).

  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 258/89

    Zustandekommen eines Maklervertrages; Aushändigung eines Exposés mit

    In dieser allgemeinen Fassung entspricht der vom Berufungsgericht aufgestellte Rechtssatz nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; er läßt sich auch nicht aus dem vom Berufungsgericht zitierten Senatsurteil vom 25. Mai 1983 - IVa ZR 26/82 - NJW 1984, 232 herleiten.
  • OLG Frankfurt, 20.01.2023 - 19 U 120/22

    Kein "Maklerprovision" ohne vergütungspflichtige Maklertätigkeit

    Demgegenüber liegt allein darin, dass ein Interessent sich Maklerleistungen gefallen lässt, noch nicht notwendigerweise eine Willenserklärung dahingehend, dass er mit dem Makler in Vertragsbeziehung treten möchte (BGH, NJW 84, 232; BGH, Urt. v. 23.10.1980, Az. IVa ZR 27/08 - WM 80, 1396 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2009 - 3 U 126/09

    Maklervertrag: Konkludenter Vertragsabschluss; Bemessung der Maklervergütung bei

    Sie liegt regelmäßig nicht in einem Sichgefallenlassen von Maklerdiensten (BGH NJW 1984, 232).
  • FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 4206/08

    Abzug von Vorsteuer aus Rechnungen von Spielervermittlern

    Der Maklervertrag ist grundsätzlich formfrei und kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten, also konkludent, abgeschlossen werden (BGH-Urteile vom 25. September 1985 IVa ZR 22/84, BFHZ 95, 393; vom 25. Mai 1983 IVa ZR 26/82, NJW 1984, 232).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2022 - 13 U 84/21

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Demgegenüber liegt allein darin, dass ein Interessent sich Maklerleistungen gefallen lässt, noch nicht notwendigerweise eine Willenserklärung dahingehend, dass er mit dem Makler in Vertragsbeziehung treten möchte (vgl. BGH, NJW 84, 232; BGH, Urt. v. 23.10.1980, Az. IVa ZR 27/08 - WM 80, 1396 m.w.N.).
  • BGH, 15.02.1984 - IVa ZR 150/82

    Anspruch auf Maklerprovision - Zustandekommen eines Maklervertrages hinsichtlich

    Der Beklagte hat sich nach den getroffenen Feststellungen nicht etwa darauf beschränkt, das Maklerangebot entgegen- und zur Kenntnis zu nehmen (vgl. Senatsurteil vom 25.5.1983 - IVa ZR 26/82 = NJW 1984, 232 = WM 1983, 865); vielmehr hat er sich auf "weitere Kauferörterungen" eingelassen.
  • OLG Schleswig, 15.09.2006 - 14 U 205/05

    Maklervertrag: Wann liegt stillschweigender Abschluss vor?

  • OLG Koblenz, 06.07.1989 - 5 U 278/89

    Maklerlohn trotz Vorkenntnis des Erwerbers?

  • OLG Schleswig, 25.09.2009 - 14 U 66/09

    Zustandekommen eines Maklervertrages durch schlüssiges Verhalten

  • OLG Koblenz, 02.03.2020 - 12 U 732/18

    Anspruch auf Maklerlohn für die Vermittlung des Vereinswechsels eines

  • OLG Köln, 27.08.1987 - 10 U 11/87

    Entgegennahme des Maklernachweises als stillschweigende Annahme eines Angebotes

  • BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 145/86

    Haftung wegen Verschuldens bei Vertragschluss - Verletzung der vorvertraglichen

  • LG Münster, 18.01.2013 - 23 O 45/12

    Auskunftsansprüche im Rahmen der Berechnung von Vermittlungsprovisionen für

  • OLG Frankfurt, 19.08.2016 - 19 U 32/15
  • OLG Brandenburg, 17.01.1996 - 1 U 28/95

    Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision; Nachweis eines Kaufobjektes;

  • OLG Hamburg, 27.03.1985 - 5 U 137/84

    Ansprüche aus einem Maklervertrag

  • OLG Oldenburg, 11.01.1994 - 5 U 90/93

    Provision, Vereinbarung, Maklervertrag, Abschluß, Versprechen, Doppeltätigkeit,

  • LG Mönchengladbach, 17.06.1992 - 7 O 32/92

    Voraussetzungen für einen stillschweigenden Vertragsabschluss i.R.e.

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