Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 04.04.1984 | BGH, 22.05.1984

Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,301
BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82 (https://dejure.org/1984,301)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1984 - VI ZR 228/82 (https://dejure.org/1984,301)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82 (https://dejure.org/1984,301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schuldhafte Pflichtverletzung des Anwaltsvertrages durch Einreichung einer Teilklage ohne Abgrenzung der verschiedenen in der Klageschrift aufgeführten Ersatzansprüche - Unabdingbare Pflicht zur genauen Angabe der Verteilung des eingeklagten Betrages auf die einzelnen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 209

  • Universität des Saarlandes
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 209
    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilleistungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Regress gegen Anwalt: Verjährungsunterbrechung bei Teilklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2346
  • MDR 1985, 132
  • VersR 1984, 782
  • BB 1985, 758
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (75)

  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 68/17

    Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags durch konkrete Bezeichnung des

    Zwar darf der Kläger die Auswahl, über welche selbständigen Ansprüche bis zur Höhe der eingeklagten Forderung entschieden werden soll, nicht dem Gericht überlassen (BGH, Urteil vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, NJW 1984, 2346 unter II 1 a aa; Beschluss vom 24. März 2011 - I ZR 108/09, aaO Rn. 9 f.).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Um verschiedene Forderungen handelt es sich etwa dann, wenn neben dem Anspruch auf Ersatz des an dem beschädigten Kraftfahrzeug entstandenen Sachschadens ein Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall geltend gemacht wird (Senatsurteile vom 19. November 1957 - VI ZR 122/57, VersR 1958, 91, 93 f. und vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, VersR 1984, 782, 783).

    Für die Annahme verschiedener Forderungen spricht in diesen Fällen schon die Möglichkeit unterschiedlicher Entwicklungen in der Anspruchsinhaberschaft, die sich daraus ergibt, dass die Ersatzansprüche im Regulierungsfall gegebenenfalls auf verschiedene Versicherer übergehen können (Kaskoversicherung, Betriebsausfallversicherung, Transportversicherung; vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, aaO).

    Eine Verschiedenheit von Forderungen liegt nur dann nicht vor, wenn es sich bei einzelnen Beträgen um lediglich unselbständige Rechnungsposten aus einer klar abgrenzbaren Sachgesamtheit handelt (vgl. Senatsurteile vom 26. Februar 1980 - VI ZR 53/79, BGHZ 76, 216, 219 f. und vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, aaO), wie dies etwa bei Einzelelementen der Reparaturkosten der Fall ist (vgl. BGH, Urteile vom 19. Juni 2000 - II ZR 319/98, NJW 2000, 3718, 3719 und vom 13. März 2003 - VII ZR 418/01, MDR 2003, 824 f.; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 37 Rn. 17 [Stand: 10. Januar 2010]).

    Dies folgt schon aus der Möglichkeit unterschiedlicher Entwicklungen in der Anspruchsinhaberschaft, denn anders als der Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens geht der hiervon schon dem Gegenstand nach klar abgrenzbare (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, aaO) Anspruch auf Ersatz der Gutachterkosten im Regulierungsfall gemäß § 86 Abs. 1 VVG nur unter engen Voraussetzungen auf den Kaskoversicherer über (vgl. Ziffer A.2.8 AKB 08 [Stand: 9. Juli 2008]).

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Der Kläger kann die Auswahl, über welche selbständigen Ansprüche bis zur Höhe der eingeklagten Forderung entschieden werden soll, nicht dem Gericht überlassen (BGH, Urteil vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, NJW 1984, 2346, 2347).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 276/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,627
BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 276/83 (https://dejure.org/1984,627)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.1984 - 1 BvR 276/83 (https://dejure.org/1984,627)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 1984 - 1 BvR 276/83 (https://dejure.org/1984,627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs 1; ZPO § 546 § 621d
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Revisionswürdigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prüfungsumfang - Revisionswürdigkeit - Unrichtige Beurteilung - Berufungsgericht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 66, 331
  • NJW 1984, 2346
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof nach seiner vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung die Prüfung der Revisionszulassungsgründe nachzuholen (BGHZ 90, 1, 3 f.; BGHZ 98, 41, 43 f.; BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - XII ZR 7/94, NJW-RR 1996, 316, unter II 2; BGH, Beschluss vom 9. März 2006 - IX ZR 37/05, NJW-RR 2006, 791, unter I 1 a; BVerfGE 66, 331, 336; BVerfG, NJW 2007, 1053).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Das bestehende Recht ist ausnahmslos ohne Ansehen der Person zu verwirklichen; jeder wird in gleicher Weise durch die Normierungen des Rechts berechtigt und verpflichtet (vgl. BVerfGE 66, 331 ).
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Wenn die einschlägige Prozeßordnung eine Überprüfung der Zulassungswürdigkeit in allen Fällen anordnet, darf die Überprüfung nicht daran scheitern, daß das Vordergericht den Streitgegenstand als zulassungsfrei, das Rechtsmittelgericht aber als zulassungspflichtig einordnet (BVerfGE 66, 331, 336; BGHZ 90, 1; 98, 41).
  • VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19

    Widerruf der Approbation als Arzt

    In diesem Zusammenhang darf insbesondere die Fähigkeit des Menschen zur Änderung und Resozialisierung nicht außer Acht gelassen werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. April 1984 - 1 BvR 276/83 -, BVerfGE 66, 331-337, und Beschluss vom 26. Februar 1986 - 1 BvL 12/85 -, BVerfGE 72, 51-65; BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, juris).

    Positive Entwicklungen nach der Tat und der zeitliche Abstand zum vorgeworfenen Fehlverhalten sind bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung nicht nur bei der Feststellung der Unzuverlässigkeit, sondern auch bei der Frage der Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufes zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. April 1984 - 1 BvR 276/83 -, BVerfGE 66, 331-337; Beschluss vom 26. Februar 1986 - 1 BvL 12/85 -, BVerfGE 72, 51-65; Beschluss vom 18. Mai 2005 - 1 BvR 1028/05 - Beschluss vom 28. August 2007 - 1 BvR 1098/07 -, juris).

  • VG Oldenburg, 31.01.2017 - 7 A 2236/15

    Widerruf der Approbation als Arzt wegen sexuellen Missbrauchs einer Patientin

    In diesem Zusammenhang darf insbesondere die Fähigkeit des Menschen zur Änderung und Resozialisierung nicht außer Acht gelassen werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. April 1984 - 1 BvR 276/83 -, BVerfGE 66, 331-337, und Beschluss vom 26. Februar 1986 - 1 BvL 12/85 -, BVerfGE 72, 51-65; BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, juris).

    Positive Entwicklungen nach der Tat und der zeitliche Abstand zum vorgeworfenen Fehlverhalten sind bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung nicht nur bei der Feststellung der Unzuverlässigkeit, sondern auch bei der Frage der Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufes zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. April 1984 - 1 BvR 276/83 -, BVerfGE 66, 331-337; Beschluss vom 26. Februar 1986 - 1 BvL 12/85 -, BVerfGE 72, 51-65; Beschluss vom 18. Mai 2005 - 1 BvR 1028/05 - Beschluss vom 28. August 2007 - 1 BvR 1098/07 -, juris).

  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 96/85

    Irrtümliche Annahme einer zulassungsfreien Revision durch das Berufungsgericht

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 4. April 1984 (BVerfGE 66, 331 ) entschieden hat, daß sowohl bei Familiensachen als auch bei allgemeinen vermögensrechtlichen Streitigkeiten in jedem Fall eine Prüfung der Revisionswürdigkeit - entweder durch das Berufungsgericht oder durch den Bundesgerichtshof - gewährleistet sein muß, hält der erkennende Senat an seiner in dem Beschluß vom 3. April 1984 (VI ZR 80/83 - NJW 1985, 1978) vertretenen abweichenden Auffassung über die Zulässigkeit der Revision in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten nicht mehr fest.

    Daß in einem derartigen Ausnahmefall der Bundesgerichtshof anstelle des eigentlich dafür zuständigen Oberlandesgerichts die Revisionswürdigkeit prüft, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 4. April 1984 (aaO. S. 336) ausdrücklich als verfassungsrechtlich unbedenklich bezeichnet.

  • BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79

    Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus

    Es ist den Gerichten verwehrt, bestehendes Recht zugunsten oder zu Lasten einzelner Personen oder Personengruppen nicht anzuwenden (vgl. BVerfGE 66, 331 [335f.]).
  • BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1172/85

    Die bei staatlicher Beschlagnahmung geltenden Entschädigungsregeln iSv LBG §§ 18

    Das Bundesverfassungsgericht kann erst eingreifen, wenn sich ein Gericht über die aus Art. 20 Abs. 3 GG folgende Gesetzesbindung hinwegsetzt (BVerfGE 56, 99 ; 61, 68 ) und durch eine objektiv willkürliche Entscheidung die Rechtsanwendungsgleichheit als eine Grundforderung des Rechtsstaats verletzt (BVerfGE 66, 331 ; 71, 354 ).
  • BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 457/06

    Irrtümliches Unterlassen einer Entscheidung über Revisionszulassung durch

    Dabei begegnet der Umstand, dass die Entscheidung über die Zulassung der Revision vom Bundesgerichtshof anstelle des nach § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO dafür zuständigen Berufungsgerichts getroffen wurde, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 66, 331 ; BGHZ 98, 41 ).
  • BGH, 09.03.2006 - IX ZR 37/05

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Annahme zulassungsfreier Revision durch

    Der Umstand, dass diese Entscheidung vom Bundesgerichtshof anstelle des nach dem Gesetz dafür (allein) zuständigen Oberlandesgerichts getroffen wurde, war verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 66, 331, 336; BGHZ 98, 41, 44).
  • VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97

    Individualverfassungsbeschwerde; Kreistagswahl; Wahlanfechtung; Kommunalwahl;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2005 - L 8 R 121/05

    Rentenversicherung

  • BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine strafgerichtliche Kostenentscheidung

  • BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 17/96 R

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V betrifft

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 103/94

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Verletzung des Rechts auf

  • LG Düsseldorf, 10.02.2012 - 22 S 157/11

    Zulässigkeit der Erhebung von Ratenzuschlägen bei Zahlung des Jahresbeitrags

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2002 - 13 S 314/02

    Härtefallregelung für Ausländer mit langjährigem Aufenthalt - keine

  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 5/86

    Rechtsmittel

  • VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87

    Entscheidung eines Asylverfahrens durch Gerichtsbescheid - Überprüfung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90

    Wert des Beschwerdegegenstandes; Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der

  • OVG Bremen, 27.09.1989 - 2 BA 22/89

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung; Anforderungen an das

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1992 - L 16 KR 157/91

    Berufung; Kostenerstattung; Zahnersatz; Irrtum; Krankenkasse; Kosten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1984 - IV ZR 228/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,12378
BGH, 22.05.1984 - IV ZR 228/82 (https://dejure.org/1984,12378)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1984 - IV ZR 228/82 (https://dejure.org/1984,12378)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1984 - IV ZR 228/82 (https://dejure.org/1984,12378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,12378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilleistungsklage - Verjährungsunterbrechende Wirkung - Rückwirkender Entfall - Materielle Reichweite - Fehlende Abgrenzung

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2346
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht