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   BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84   

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https://dejure.org/1984,813
BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84 (https://dejure.org/1984,813)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1984 - 4 StR 255/84 (https://dejure.org/1984,813)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1984 - 4 StR 255/84 (https://dejure.org/1984,813)
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Kreditgewährung

§ 266 StGB, Treubruchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur Untreue durch Überschreitung der Kreditkompetenz - Kreditgewährung auf Grund der Annahme eines kurzfristigen finanziellen Engpasses bei einem lukrativen Umsatzkunden - Scheckmanipulationen an Hand von umfangreichen Scheckziehungen, Überweisung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266; StPO § 265 Abs. 1
    Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2539
  • MDR 1984, 953
  • NStZ 1985, 36 (Ls.)
  • StV 1984, 496
  • JR 1985, 28
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.07.1954 - 1 StR 69/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beide Tatbestände als verschiedene Strafgesetze im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen sind (vgl. BGH NJW 1954, 1616; BGH, Urteil vom 13. März 1959 - 4 StR 29/59; a.A. Hübner in LK, 10. Aufl., § 266 Rdn. 18 m.w.Nachw.).

    Deshalb ist regelmäßig dann, wenn dem Täter in der Anklage Untreue in der Form des Mißbrauchstatbestandes vorgeworfen wird, er aber wegen Untreue in der Form des Treubruchtatbestandes zu verurteilen ist, ein Hinweis nach § 265 StPO erforderlich (BGH NJW 1954, 1616; BGHSt 26, 167, 174; a.A. Hübner a.a.O.) Für den umgekehrten Fall der Anklage nach dem Treubruch- und der Verurteilung nach dem Mißbrauchstatbestand gilt dies dagegen nicht stets (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1970 - 1 StR 34/70 - m.w.Nachw.).

    Ob auch Fälle denkbar sind, in denen diese - vom Täter verletzte - Vermögensfürsorgepflicht des Treubruchtatbestandes über die Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Mißbrauchstatbestandes hinausgeht oder hinter ihr zurückbleibt oder in denen eine Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis im Sinne des Mißbrauchstatbestandes besteht, ohne daß zugleich überhaupt eine Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchtatbestandes angenommen werden kann (vgl. BGH NJW 1954, 1616; a. A. Hübner a.a.O. m.w.Nachw.), braucht hier nicht erörtert zu werden.

  • BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    Sie entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach welcher die eigenmächtige Gewährung ungenügend gesicherter Kredite durch Personen, die - wie hier die früheren Mitangeklagten - die laufenden Geschäfte einer Sparkasse verantwortlich zu führen haben, beide Tatbestände des § 266 StGB erfüllt (BGH, Urteil vom 22. März 1960 - 1 StR 606/59).

    Denn der Zweck des Mißbrauchstatbestandes besteht gerade in dem Schutz von Rechtsbeziehungen, durch die einem Beteiligten ein rechtliches Können gewährt wird, das über das rechtliche Dürfen hinausgeht (vgl. BGHSt 5, 61, 63; BGH, Urteil vom 22. März 1960 - 1 StR 606/59).

  • BGH, 29.10.1981 - 4 StR 541/81

    Verurteilung wegen mehrerer selbständiger Straftaten - Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    Bei mehreren Tatbeteiligten ist jeder nach dem Maß seiner eigenen Schuld abzuurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 541/81 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77

    Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    Es verstößt nicht, wie die Revision meint, gegen das Verbot der Doppelverwertung, daß das Landgericht bei der Bemessung der Strafe die Höhe des durch die Tat verursachten Schadens berücksichtigt hat, die es bereits zur Begründung für die Annahme eines besonders schweren Falles herangezogen hatte (vgl. BGH, Urteile vom 27. Februar 1975 - 4 StR 19/75, mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1975, 541 - sowie vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 19/75

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe für die gleiche Tat -

    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    Es verstößt nicht, wie die Revision meint, gegen das Verbot der Doppelverwertung, daß das Landgericht bei der Bemessung der Strafe die Höhe des durch die Tat verursachten Schadens berücksichtigt hat, die es bereits zur Begründung für die Annahme eines besonders schweren Falles herangezogen hatte (vgl. BGH, Urteile vom 27. Februar 1975 - 4 StR 19/75, mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1975, 541 - sowie vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    Deshalb ist regelmäßig dann, wenn dem Täter in der Anklage Untreue in der Form des Mißbrauchstatbestandes vorgeworfen wird, er aber wegen Untreue in der Form des Treubruchtatbestandes zu verurteilen ist, ein Hinweis nach § 265 StPO erforderlich (BGH NJW 1954, 1616; BGHSt 26, 167, 174; a.A. Hübner a.a.O.) Für den umgekehrten Fall der Anklage nach dem Treubruch- und der Verurteilung nach dem Mißbrauchstatbestand gilt dies dagegen nicht stets (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1970 - 1 StR 34/70 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    Denn der Zweck des Mißbrauchstatbestandes besteht gerade in dem Schutz von Rechtsbeziehungen, durch die einem Beteiligten ein rechtliches Können gewährt wird, das über das rechtliche Dürfen hinausgeht (vgl. BGHSt 5, 61, 63; BGH, Urteil vom 22. März 1960 - 1 StR 606/59).
  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53

    Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis

    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    In ihr ist, wie die Rechtsprechung zu dieser Vorschrift verlangt (vgl. BGHSt 5, 225, 227; 16, 47, 48; 29, 124, 126), [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]der Verfahrensgegenstand eindeutig festgelegt.
  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beide Tatbestände als verschiedene Strafgesetze im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen sind (vgl. BGH NJW 1954, 1616; BGH, Urteil vom 13. März 1959 - 4 StR 29/59; a.A. Hübner in LK, 10. Aufl., § 266 Rdn. 18 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.02.1961 - 2 StR 622/60
    Auszug aus BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
    In ihr ist, wie die Rechtsprechung zu dieser Vorschrift verlangt (vgl. BGHSt 5, 225, 227; 16, 47, 48; 29, 124, 126), [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]der Verfahrensgegenstand eindeutig festgelegt.
  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift -

  • BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79

    Hinweis auf § 114 BRAO in der Anschuldigungsschrift entbehrlich; Begehung der Tat

  • BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70

    Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts -

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Denn die verletzte Pflicht zur Betreuung fremden Vermögens ist für beide Tatbestandsalternativen identisch; der Missbrauchstatbestand ist lediglich ein Spezialfall des umfassenderen Treubruchstatbestandes (vgl. BGHSt 24, 386, 387 f.; 47, 187, 192; BGH NJW 1984, 2539, 2540).
  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

    Die Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten K. im Sinne des Mißbrauchstatbestands und seine Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchtatbestandes stimmten hier überein (vgl. BGH NJW 1984, 2539, 2540).
  • LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03

    Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom

    Die ihnen insoweit zustehende Aufgabe hatten sie gemäß §§ 116, 93 AktG mit der Sorgfalt und Verantwortlichkeit eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu erfüllen; sie war auf die Betreuung fremder Vermögensinteressen gerichtet (grundsätzlich: BGH wistra 2002, 143; BGH NJW 2002, 1585; BGH wistra 2001, 304; BGH wistra 1999, 418; BGH NJW 1984, 2539; BGHSt 9, 203; Rönnau/Hohn, Die Festsetzung (zu) hoher Vorstandsvergütungen durch den Aufsichtsrat - ein Fall für den Staatsanwalt, NStZ 2004, 113 (114); Samson/Günther, in: Rudolphi/Horn/Günther, SK StGB, 5. Aufl., § 266 Rn. 32; Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 266 Rn. 25; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 266 Rn. 36).
  • BGH, 12.03.1996 - VI ZR 90/95

    Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    Sie unterscheiden sich voneinander dadurch, daß beim Mißbrauchstatbestand der Täter aufgrund einer nach außen wirkenden Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis handelt und dabei eine im Innenverhältnis bestehende Vermögensbetreuungspflicht verletzt, während für den Treubruchstatbestand die bloße Verletzung einer nur im Innenverhältnis bestehenden Vermögensfürsorgepflicht ausreicht (BGH, Urteil vom 5. Juli 1984 - 4 StR 255/84 - NJW 1984, 2539, 2540 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2005 - 1 StR 571/04

    Zusammenbruch der "Kinowelt": BGH bestätigt Verurteilung wegen Untreue und

    Der Senat kann dies letztlich dahinstehen lassen, da die Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Missbrauchstatbestandes und die Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchtatbestandes hier übereinstimmen (vgl. BGH NJW 1984, 2539, 2540; BGHSt 47, 187, 192).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 539/05

    Pflichtwidrigkeit i.S. der Untreue (Identität von Missbrauchstatbestand und

    Der Senat braucht die Frage hier nicht zu entscheiden, da die Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Missbrauchstatbestandes und die Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchstatbestandes vorliegend übereinstimmen (vgl. BGHSt 47, 187, 192; BGH NJW 1984, 2539, 2540; NJW 2006, 453, 454).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß dann, wenn in solchen Fällen Personen handeln, die die laufenden Geschäfte eines Kreditinstituts führen, - je nach Sachlage - beide Tatbestände des § 266 Abs. 1 StGB erfüllt sein können (vgl. BGH NJW 1984, 2539; BGH, Urteile vom 25. März 1960 - 1 StR 606/59 und vom 18. Juni 1965 - 2 StR 435/64).

    Denn kraft dieser Stellung war der Angeklagte im Rahmen des ihm eingeräumten Spielraums einerseits verpflichtet die Vermögensinteressen der R. wahrzunehmen andererseits berechtigt, die Bank zu verpflichten und über ihr Vermögen zu verfügen (vgl. BGH NJW 1984, 2539).

  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87

    Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis

    Denn der Zweck des Mißbrauchstatbestands besteht in dem Schütze von Rechtsbeziehungen, durch die einem Beteiligten rechtliches Können gewährt wird, das über das rechtliche Dürfen hinausgeht" (BGHSt 5, 61, 63 [BGH 16.06.1953 - 1 StR 67/53]; BGH MDR 1984, 953).
  • LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 14 KLs 9/07

    Jürgen Sengera

    Ein Missbrauch der Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1, 1. Alt. StGB erfordert ein Verhalten, das Rechtswirkungen für den Inhaber des betreuten Vermögens entfaltet (BGH, Urteil vom 15.11.2001, BGHSt 47, 148ff; BGH, Urteil vom 5.7.1984, 4 StR 255/84, NJW 1984, 2539ff; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 266 Rdnr. 10; Leipziger Kommentar, StGB, 11. Auflage, § 266 Rdnr. 43; Münchener Kommentar, StGB, § 266 Rdnr. 118ff; Schönke/Schröder, StGB, 27. Auflage, § 266 Rdnr. 14, 17).
  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00

    Untreue (Kreditvergabe, Überziehungen, Scheckreiterei); Bewährung;

    a) Die Angeklagten hatten sowohl eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Mißbrauchstatbestandes als auch eine Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchtatbestandes (vgl. BGH NJW 1984, 2539).
  • BGH, 16.08.2000 - 3 StR 253/00

    Fehlerhafte Erwägungen bei der Strafzumessung; insbesondere Verbot der

  • BayObLG, 20.06.2022 - 204 StRR 180/22

    Untreueverdacht gegen Bürgermeisterin - Freispruch aufgehoben

  • OLG Hamm, 28.06.2005 - 3 Ss 194/05

    Körperverletzung; gefährliche; Begehung duch mehrere Täter; Mittäterschaft;

  • OLG Hamm, 28.04.2004 - 2 Ss 3/04

    Untreue; Täter-Opfer-Ausgleich; Voraussetzungen; Strafmilderung;

  • BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88

    Anforderungen an die Vermögensfürsorgepflicht - Entgegennahme der Zahlungen als

  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 577/84

    Nichtberücksichtigung erheblicher Schuldminderung des Angeklagten nach

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