Rechtsprechung
BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84 |
Kreditgewährung
§ 266 StGB, Treubruchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beihilfe zur Untreue durch Überschreitung der Kreditkompetenz - Kreditgewährung auf Grund der Annahme eines kurzfristigen finanziellen Engpasses bei einem lukrativen Umsatzkunden - Scheckmanipulationen an Hand von umfangreichen Scheckziehungen, Überweisung eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 266; StPO § 265 Abs. 1
Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 2539
- MDR 1984, 953
- NStZ 1985, 36 (Ls.)
- StV 1984, 496
- JR 1985, 28
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04
Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben
Denn die verletzte Pflicht zur Betreuung fremden Vermögens ist für beide Tatbestandsalternativen identisch; der Missbrauchstatbestand ist lediglich ein Spezialfall des umfassenderen Treubruchstatbestandes (vgl. BGHSt 24, 386, 387 f.; 47, 187, 192; BGH NJW 1984, 2539, 2540). - BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01
Untreue durch Unternehmensspenden
Die Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten K. im Sinne des Mißbrauchstatbestands und seine Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchtatbestandes stimmten hier überein (vgl. BGH NJW 1984, 2539, 2540). - LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03
Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom …
Die ihnen insoweit zustehende Aufgabe hatten sie gemäß §§ 116, 93 AktG mit der Sorgfalt und Verantwortlichkeit eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu erfüllen; sie war auf die Betreuung fremder Vermögensinteressen gerichtet (grundsätzlich: BGH wistra 2002, 143; BGH NJW 2002, 1585; BGH wistra 2001, 304; BGH wistra 1999, 418; BGH NJW 1984, 2539; BGHSt 9, 203; Rönnau/Hohn, Die Festsetzung (zu) hoher Vorstandsvergütungen durch den Aufsichtsrat - ein Fall für den Staatsanwalt, NStZ 2004, 113 (114);… Samson/Günther, in: Rudolphi/Horn/Günther, SK StGB, 5. Aufl., § 266 Rn. 32;… Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 266 Rn. 25;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 266 Rn. 36).
- BGH, 12.03.1996 - VI ZR 90/95
Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Sie unterscheiden sich voneinander dadurch, daß beim Mißbrauchstatbestand der Täter aufgrund einer nach außen wirkenden Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis handelt und dabei eine im Innenverhältnis bestehende Vermögensbetreuungspflicht verletzt, während für den Treubruchstatbestand die bloße Verletzung einer nur im Innenverhältnis bestehenden Vermögensfürsorgepflicht ausreicht (BGH, Urteil vom 5. Juli 1984 - 4 StR 255/84 - NJW 1984, 2539, 2540 m.w.N.). - BGH, 22.11.2005 - 1 StR 571/04
Zusammenbruch der "Kinowelt": BGH bestätigt Verurteilung wegen Untreue und …
Der Senat kann dies letztlich dahinstehen lassen, da die Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Missbrauchstatbestandes und die Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchtatbestandes hier übereinstimmen (vgl. BGH NJW 1984, 2539, 2540; BGHSt 47, 187, 192). - BGH, 25.04.2006 - 1 StR 539/05
Pflichtwidrigkeit i.S. der Untreue (Identität von Missbrauchstatbestand und …
Der Senat braucht die Frage hier nicht zu entscheiden, da die Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Missbrauchstatbestandes und die Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchstatbestandes vorliegend übereinstimmen (vgl. BGHSt 47, 187, 192; BGH NJW 1984, 2539, 2540; NJW 2006, 453, 454). - BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß dann, wenn in solchen Fällen Personen handeln, die die laufenden Geschäfte eines Kreditinstituts führen, - je nach Sachlage - beide Tatbestände des § 266 Abs. 1 StGB erfüllt sein können (vgl. BGH NJW 1984, 2539; BGH, Urteile vom 25. März 1960 - 1 StR 606/59 und vom 18. Juni 1965 - 2 StR 435/64).Denn kraft dieser Stellung war der Angeklagte im Rahmen des ihm eingeräumten Spielraums einerseits verpflichtet die Vermögensinteressen der R. wahrzunehmen andererseits berechtigt, die Bank zu verpflichten und über ihr Vermögen zu verfügen (vgl. BGH NJW 1984, 2539).
- BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87
Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis …
Denn der Zweck des Mißbrauchstatbestands besteht in dem Schütze von Rechtsbeziehungen, durch die einem Beteiligten rechtliches Können gewährt wird, das über das rechtliche Dürfen hinausgeht" (BGHSt 5, 61, 63 [BGH 16.06.1953 - 1 StR 67/53]; BGH MDR 1984, 953). - LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 14 KLs 9/07
Jürgen Sengera
Ein Missbrauch der Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1, 1. Alt. StGB erfordert ein Verhalten, das Rechtswirkungen für den Inhaber des betreuten Vermögens entfaltet (BGH, Urteil vom 15.11.2001, BGHSt 47, 148ff; BGH, Urteil vom 5.7.1984, 4 StR 255/84, NJW 1984, 2539ff;… Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 266 Rdnr. 10;… Leipziger Kommentar, StGB, 11. Auflage, § 266 Rdnr. 43;… Münchener Kommentar, StGB, § 266 Rdnr. 118ff;… Schönke/Schröder, StGB, 27. Auflage, § 266 Rdnr. 14, 17). - BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00
Untreue (Kreditvergabe, Überziehungen, Scheckreiterei); Bewährung; …
a) Die Angeklagten hatten sowohl eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Mißbrauchstatbestandes als auch eine Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchtatbestandes (vgl. BGH NJW 1984, 2539). - BGH, 16.08.2000 - 3 StR 253/00
Fehlerhafte Erwägungen bei der Strafzumessung; insbesondere Verbot der …
- OLG Hamm, 28.06.2005 - 3 Ss 194/05
Körperverletzung; gefährliche; Begehung duch mehrere Täter; Mittäterschaft; …
- OLG Hamm, 28.04.2004 - 2 Ss 3/04
Untreue; Täter-Opfer-Ausgleich; Voraussetzungen; Strafmilderung; …
- BGH, 06.11.1984 - 4 StR 577/84
Nichtberücksichtigung erheblicher Schuldminderung des Angeklagten nach …
- BGH, 09.03.1989 - 4 StR 622/88
Anforderungen an die Vermögensfürsorgepflicht - Entgegennahme der Zahlungen als …
- BayObLG, 20.06.2022 - 204 StRR 180/22
Untreueverdacht gegen Bürgermeisterin - Freispruch aufgehoben