Rechtsprechung
BGH, 29.02.1984 - IVa ZR 188/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Testamentarische Verfügung betreffend die Aufnahme eines Enkels des Erblassers als Gesellschafter in ein Versicherungsmaklerunternehmen - Tätigkeit als Leiter einer betriebswirtschaftlichen Abteilung und Geschäftsführer nach Studienabschluss und Promotion - Erschöpfung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 280, 249, 251, 2174
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vermächtnisses mit dem Gegenstand des Eintritts in eine OHG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 2570
- MDR 1984, 1008
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82
Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen …
Auszug aus BGH, 29.02.1984 - IVa ZR 188/82
Für den Fall der Fest-Stellungsklage bei noch nicht abgeschlossener Schadensentwicklung sind auch die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 22.3.1983 (VI ZR 13/81 = VersR 1983, 752 m.w.N.) und vom 30.3.1983 (VIII ZR 3/82 = WM 1983, 766) zu berücksichtigen. - BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
Auszug aus BGH, 29.02.1984 - IVa ZR 188/82
Im übrigen ist nach den bisherigen Feststellungen nicht ersichtlich, daß bei einer Bemessung des dem Kläger zustehenden Schadensersatzes nach den oben entwickelten Grundsätzen noch Raum bleibt für die Annahme, weitere Einbußen des Klägers seien in dem Maße wahrscheinlich, das für eine positive Feststellung eines entsprechenden Anspruchs materiellrechtlich vorauszusetzen ist (BGH, Urteil vom 19.11.1971 - I ZR 72/70 - NJW 1972, 198). - BGH, 17.02.1983 - III ZR 184/81
Rechtskraftwirkung der Abweisung einer negativen Feststellungsklage
Auszug aus BGH, 29.02.1984 - IVa ZR 188/82
Mit der Abweisung als zur Zeit unbegründet wäre nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 17.2.1983 - III ZR 184/81 - ZIP 1983, 620) womöglich umgekehrt sogar das derzeitige Bestehen einer solchen Forderung rechtskraftfähig festgestellt. - BGH, 22.03.1983 - VI ZR 13/81
Subsidiarität von Leistungspflichten aus der Familienkrankenhilfe bei eigener …
Auszug aus BGH, 29.02.1984 - IVa ZR 188/82
Für den Fall der Fest-Stellungsklage bei noch nicht abgeschlossener Schadensentwicklung sind auch die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 22.3.1983 (VI ZR 13/81 = VersR 1983, 752 m.w.N.) und vom 30.3.1983 (VIII ZR 3/82 = WM 1983, 766) zu berücksichtigen.
- BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 313/08
Voraussetzungen für den Anspruch eines Mieters auf Wiedereinräumung der …
Eine - von den Beklagten darzulegende und zu beweisende (…vgl. Baumgärtel/Helling, Beweislast, 3. Aufl., § 251 Rdnr. 1;… MünchKommBGB/Oetker, 5. Aufl., § 251 Rdnr. 72; jeweils m. w. N.) - Unmöglichkeit der Herstellung führt deshalb dazu, dass die Beklagten den Kläger in Geld zu entschädigen haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. Februar 1984 - IVa ZR 188/82, NJW 1984, 2570 ff.). - BGH, 18.04.2002 - IX ZR 72/99
Umfang der Haftung des Notars für den Verlust von Gesellschaftsanteilen aufgrund …
a) Zur Frage, wie der Wiederbeschaffungswert beim Verlust eines Gesellschaftsanteils zu berechnen ist, hat der Bundesgerichtshof bisher erst in einem Einzelfall Stellung genommen, in dem einem testamentarisch Bedachten die Möglichkeit zum Eintritt in eine offene Handelsgesellschaft rechtswidrig genommen worden war (Urt. v. 29. Februar 1984 - IVa ZR 188/82, NJW 1984, 2570, 2571 ff). - BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 155/84
Zugehörigkeit eines auf einen Gesellschafter-Erben übergegangenen …
Dabei darf freilich nicht übersehen werden, daß es sich bei einer Personenhandelsgesellschaft um ein lebendes Unternehmen handelt, dessen Gewinne und dessen Wert im Laufe der Zeit zum Teil auch auf der verantwortlichen Mitwirkung des Gesellschafter-Erben beruhen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 29. Februar 1984 - IVa ZR 188/82 - LM Nr. 7 zu § 280 BGB = NJW 1984, 2570, 2573).
- OLG Frankfurt, 30.05.2007 - 18 U 134/05
Schadensersatzberechnung bei Vernichtung des Datenbestandes auf einem …
Bei der Bemessung der nach § 251 Abs. 2 S. 1 BGB dem Geschädigten grundsätzlich ersatzweise zu zahlenden Geldentschädigung für den Wertverlust der beschädigten Sache ist auf die Differenz zwischen dem Wert seines Vermögens, wie es sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde, und dem durch das schädigende Ereignis verminderten Wert abzustellen (…vgl. Palandt-Heinrichs, 66. Aufl. § 251 BGB Rz. 10; BGH NJW 1985, 2413, 2415; 1984, 2570; 1975, 2061, 2062). - OLG Rostock, 26.11.2009 - 3 U 103/06
Schadensersatz bei Beschädigung eines Kunstwerks: Unmöglichkeit der …
Dann stehen dem Kläger und Gläubiger lediglich Geldersatzansprüche aus § 251 Abs. 1 BGB zu (vgl. BGH, Urt. v. 29.02.1984, IVa ZR 188/82, NJW 1984, 2570;… BGH, Urt. v. 22.05.1985, VIII ZR 220/84, NJW 1985, 2413;… BGH, Urt. v. 10.07.1984, VI ZR 262/82, NJW 1984, 2282;… BGH, Urt. v. 14.01.1992, VI ZR 186/91, NJW 1992, 1383;… Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 251 Rn. 3 a). - OLG Hamm, 13.02.2001 - 27 U 183/00
Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf Wertausgleich - dauerhafte …
Wertersatz versteht sich als Differenz zwischen dem Wert des Vermögens, wie es sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde und dem durch das schädigende Ereignis verminderten Wert (BGH NJW 1984, 2570). - OLG Koblenz, 02.04.2003 - 1 U 438/02
Rechtsnatur eines Steuerberatungsvertrages
Dem ist zwar vom Ansatz her nichts entgegen zu halten: Die positive Vertragsverletzung unterstellt, wäre ihm in der Tat die Differenz zwischen dem Wert des Vermögens zu ersetzen, wie es sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde, und dem durch das schädigende Ereignis verminderten Wert (BGH NJW 84, 2570). - OLG Hamm, 10.01.2003 - 9 U 168/02
Berücksichtigung des Werkunternehmerpfandrechts bei Schadensersatz wegen …
Zu ersetzen ist das Wertinteresse, also die Differenz zwischen dem Wert des Vermögens, wie es sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde, und dem durch das schädigende Ereignis verminderten Wert (BGH NJW 1984, 2570). - LSG Bayern, 22.10.2003 - L 3 KA 519/02
Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung kassenzahnärztlicher Pflichten; …
Nach dieser Vorschrift entfällt die Befugnis zur Naturalrestitution und es ist Schadensersatz in Geld zu leisten, wenn die Herstellung eines regelgemäßen Zustandes nicht möglich ist; dabei ist unerheblich, wer die Herstellung unmöglich gemacht hat (BGBZ NJW 1984, 2570). - BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 27/85
Anspruch einer Witwe eines Gesellschafters gegen Erben eines Gesellschafters auf …
Sollte sich ergeben, daß die Klägerin einen Versorgungsanspruch gegen die Kommanditgesellschaft erlangt, diesen aber infolge der Streichung des § 10 des Gesellschaftsvertrages verloren hat, werden Schadensersatzansprüche gegen den Beklagten zu prüfen sein (vgl. Senatsurteil vom 29.2.1984 - IVa ZR 188/82 = NJW 1984, 2570). - LAG Hessen, 20.04.1988 - 10 Sa 439/86
Erlass eines Teilurteils aufgrund der prozessualen Eeigenständigkeit eines mit …