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   BGH, 24.11.1983 - IX ZR 93/82   

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https://dejure.org/1983,552
BGH, 24.11.1983 - IX ZR 93/82 (https://dejure.org/1983,552)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1983 - IX ZR 93/82 (https://dejure.org/1983,552)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1983 - IX ZR 93/82 (https://dejure.org/1983,552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf rechtliches Gehör eines nicht am Prozess beteiligten Elternteils - Beiladung der Mutter im Kindschaftsprozess zur Anfechtung der Vaterschaft durch den Vater - Beitritt zu einem Prozess durch Einlegung eines Rechtsmittels - Rechtsmitteleinlegung bei ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 89, 121
  • NJW 1984, 353
  • MDR 1984, 312
  • FamRZ 1984, 164
  • JR 1984, 157
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im

    Auszug aus BGH, 24.11.1983 - IX ZR 93/82
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG hat sie deshalb Anspruch auf rechtliches Gehör (BVerfGE 21, 132, 137 m.w.N.; 60, 7, 15).

    Durch den Beitritt wird er deren streitgenössischer Streithelfer (§ 69 ZPO) und ist in der Lage, frei von den für den gewöhnlichen Nebenintervenienten geltenden Beschränkungen (§ 67 ZPO) Prozeßhandlungen auch im Widerspruch mit der von ihm unterstützten Partei vorzunehmen und dadurch selbständig, gegebenenfalls durch Einlegung eines Rechtsmittels (§ 66 Abs. 2 ZPO), auf eine richtige Entscheidung hinzuwirken (BVerfGE 21, 132, 138).

    Danach kann die Nebenintervention nicht mehr vorgenommen werden, wenn der sie enthaltende Schriftsatz erst dann bei dem zuständigen Gericht eingeht, wenn der Rechtsstreit, zu dem der Beitritt erfolgen soll, rechtskräftig entschieden, die Rechtshängigkeit der Streitsache (vgl. § 261 Abs. 1 ZPO) damit beendet ist (RGZ 89, 424; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO, 41. Aufl., § 66 Anm. 3; Stein/Jonas/Leipold ZPO, 20. Aufl., § 66 Anm. II 1; Wieczorek ZPO, 2. Aufl., § 66 Anm. A I b; vgl. BVerfGE 21, 132, 136; 60, 7, 13).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Auflösungsklage gegen eine

    Auszug aus BGH, 24.11.1983 - IX ZR 93/82
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG hat sie deshalb Anspruch auf rechtliches Gehör (BVerfGE 21, 132, 137 m.w.N.; 60, 7, 15).

    Danach kann die Nebenintervention nicht mehr vorgenommen werden, wenn der sie enthaltende Schriftsatz erst dann bei dem zuständigen Gericht eingeht, wenn der Rechtsstreit, zu dem der Beitritt erfolgen soll, rechtskräftig entschieden, die Rechtshängigkeit der Streitsache (vgl. § 261 Abs. 1 ZPO) damit beendet ist (RGZ 89, 424; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO, 41. Aufl., § 66 Anm. 3; Stein/Jonas/Leipold ZPO, 20. Aufl., § 66 Anm. II 1; Wieczorek ZPO, 2. Aufl., § 66 Anm. A I b; vgl. BVerfGE 21, 132, 136; 60, 7, 13).

  • BGH, 07.11.1974 - VII ZR 30/72

    Anforderungen an die Auslegung eines Architektenvertrages - Verjährung der

    Auszug aus BGH, 24.11.1983 - IX ZR 93/82
    Wäre die Mutter des Beklagten dem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht als streitgenössische Nebenintervenientin einer der Parteien beigetreten, hätte das Urteil auch ihr zugestellt werden müssen (vgl. BGH Urteil vom 7. November 1974 - VII ZR 30/72 und 132/72 = LM ZPO § 321 Nr. 6 m.w.N.) und hätte damit auch für sie gesondert die Berufungsfrist begonnen.
  • BGH, 04.02.1975 - VI ZR 85/73

    Rückwirkung der Zustellung eines Zahlungsbefehls

    Auszug aus BGH, 24.11.1983 - IX ZR 93/82
    Nach § 66 Abs. 1 ZPO kann, wer ein rechtliches Interesse daran hat, daß in einem zwischen anderen Personen anhängigen (vgl. BGH Urteil vom 4. Februar 1975 - VI ZR 85/73 = LM ZPO § 696 Nr. 5) Rechtsstreit die eine Partei obsiege, dieser Partei zum Zwecke ihrer Unterstützung beitreten.
  • RG, 22.02.1917 - VI 232/16

    Nebenintervention

    Auszug aus BGH, 24.11.1983 - IX ZR 93/82
    Danach kann die Nebenintervention nicht mehr vorgenommen werden, wenn der sie enthaltende Schriftsatz erst dann bei dem zuständigen Gericht eingeht, wenn der Rechtsstreit, zu dem der Beitritt erfolgen soll, rechtskräftig entschieden, die Rechtshängigkeit der Streitsache (vgl. § 261 Abs. 1 ZPO) damit beendet ist (RGZ 89, 424; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO, 41. Aufl., § 66 Anm. 3; Stein/Jonas/Leipold ZPO, 20. Aufl., § 66 Anm. II 1; Wieczorek ZPO, 2. Aufl., § 66 Anm. A I b; vgl. BVerfGE 21, 132, 136; 60, 7, 13).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZB 96/15

    Rechtsstellung des Nebenintervenienten; Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an

    Daher kann er frei von den für den einfachen Nebenintervenienten geltenden Beschränkungen (vgl. § 67 Halbs. 2 ZPO) Prozesshandlungen selbst im Widerspruch zu der von ihm unterstützten Partei vornehmen und damit selbständig, auch durch Einlegung eines Rechtsmittels (vgl. § 66 Abs. 2 ZPO), auf eine nach seiner Ansicht richtige Entscheidung hinwirken (BGH, Urteile vom 18. Februar 2009 - XII ZR 156/07, BGHZ 180, 51 Rn. 13; vom 23. November 1983 - IX ZR 93/82, BGHZ 89, 121, 123 f.).
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZR 156/07

    Recht einer als streitgenössische Nebenintervenientin beigetretenen Mutter zum

    Als streitgenössische Nebenintervenientin ( § 69 ZPO) kann sie Prozesshandlungen auch im Widerspruch zu der von ihr unterstützten Hauptpartei vornehmen und deshalb auch durch Einlegung eines Rechtsmittels mit dem Ziel der Klagabweisung auf eine nach ihrer Ansicht richtige Entscheidung hinwirken (im Anschluss an BGHZ 89, 121, 123 f.) .

    Sie habe daher auch im Widerspruch zu der von ihr unterstützten Partei Berufung mit dem Ziel der Klagabweisung einlegen können (BGHZ 89, 121, 123 f.) .

    Als dessen selbständige Streithelferin (§ 69 ZPO) ist sie in der Lage, frei von den für den gewöhnlichen Nebenintervenienten geltenden Beschränkungen ( § 67 ZPO) Prozesshandlungen auch im Widerspruch zu der von ihr unterstützten Partei vorzunehmen und dadurch selbständig, auch durch Einlegung eines Rechtsmittels, auf eine nach ihrer Ansicht richtige Entscheidung hinzuwirken (vgl. BGHZ 89, 121, 123 f. = FamRZ 1984, 164).

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

    Die Rechtshängigkeit eines Anspruchs beginnt mit der gerichtlichen Geltendmachung gemäß § 261 ZPO und endet mit der formellen Rechtskraft der über ihn ergangenen Entscheidung (BGH, Urt. v. 24. November 1983 - IX ZR 93/82 - NJW 1984, 353 [BGH 24.11.1983 - IX ZR 93/82]; vgl. auch RGZ 89, 424).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZB 68/04

    Beiladung des biologischen Vaters im Vaterschaftsanfechtungsprozess

    Dr. D. konnte dem Rechtsstreit nicht wirksam als streitgenössischer Nebenintervenient (§ 69 ZPO) beitreten und sich deshalb auch nicht auf eine selbständig laufende Berufungsfrist berufen, die hier wegen der unterbliebenen Beiladung und Zustellung durch das Amtsgericht noch nicht begonnen hätte (vgl. zu den Folgen einer unterbliebenen Beiladung BGH Urteil vom 24. November 1983 ­ IX ZR 93/82 ­ FamRZ 1984, 164, 165).
  • BGH, 31.03.2008 - II ZB 4/07

    Anfechtungsklage - Beitritt eines GmbH-Gesellschafters in der Berufungsinstanz

    Eine Pflicht, die Klage oder eine Entscheidung an beteiligte Dritte, die einen Anspruch auf rechtliches Gehör im Prozess haben, zuzustellen, wird nur für den Sonderfall einer Kindschaftssache bejaht, in dem eine Beiladungspflicht nach § 640 e Abs. 1 ZPO besteht (BGHZ 89, 121, 125).
  • BGH, 02.06.2010 - XII ZB 60/09

    Altverfahren auf Anfechtung der Vaterschaft: Prozesskostenhilfe für die auf

    Als selbständige Streithelferin des Kindes (§ 69 ZPO) kann die Mutter frei von den für gewöhnliche Nebenintervenienten geltenden Beschränkungen (§ 67 ZPO) Prozesshandlungen auch im Widerspruch zu der von ihr unterstützten Partei vornehmen und dadurch selbständig, auch durch Einlegung eines Rechtsmittels, auf eine nach ihrer Ansicht richtige Entscheidung hinwirken (Senatsurteil BGHZ 180, 51 = FamRZ 2009, 861 - Tz. 13 und BGHZ 89, 121, 123 f. = FamRZ 1984, 164).
  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 137/96

    Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und

    Für sein Rechtsmittel und die insoweit zu wahrenden Fristen kommt es demgemäß auf die Zustellung des anzufechtenden Urteils an ihn, nicht auf die Zustellung an die Hauptpartei an (BGHZ 89, 121, 125).
  • BGH, 01.02.1995 - VIII ZB 53/94

    Beendigung des Rechtszuges; Gerichtliche Zuständigkeit auf dem Gebiet der

    Nach einhelliger Auffassung besteht die Rechtshängigkeit im Sinne von § 261 ZPO bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft fort (BGH, Urteil vom 24. November 1983 - IX ZR 93/82 = NJW 1984, 353 [BGH 24.11.1983 - IX ZR 93/82]; Baumbach/Lauterbach/Hartmann aaO., § 261 Rdnr. 15; Lüke in MünchKomm, ZPO, § 261 Rdnr. 36 f; Rosenberg/Schwab/Gottwald aaO., § 100 II 2 S. 568; Thomas/Putzo, ZPO, 18. Aufl., § 261 Rdnr. 9; Zöller/Greger aaO., § 261 Rdnr. 7).
  • OLG Hamm, 03.11.2007 - 9 UF 36/07

    Formelle Beschwer keine Zulässigkeitsvoraussetzung beim Rechtsmittel im

    Die Kindesmutter ist dem Rechtsstreit beigetreten und damit streitgenössische Nebenintervenientin geworden (vgl. BGHZ 89, 121 = FamRZ 1984, 164).

    § 640e ZPO soll verhindern, dass die Wirkung des Statusurteils einen Mitbetroffenen präjudiziert, ohne dass er sich am Verfahren beteiligen kann (BGH FamRZ 1984, 164; Zöller/Philippi, a.a.O., § 640e, Rn. 1).

  • BGH, 10.10.1984 - IVb ZB 23/84

    Begriff der streitgenössischen Nebenintervention; Beitritt des als außerehelicher

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  • OLG Hamm, 13.11.2007 - 9 UF 36/07
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2012 - 16 U 109/11

    Wirkung eines von mehreren Gesamtschuldnern geschlossenen Vergleichs hinsichtlich

  • BGH, 16.07.2010 - II ZB 12/09

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage: Beginn der Berufungsfrist für einen in erster

  • BGH, 04.10.1990 - IX ZB 78/90

    Wiedereinsetzung bei Versäumung des Beitritts vor Rechtskraft des Urteils

  • OLG Stuttgart, 17.06.2004 - 16 UF 103/04

    Vaterschaftsanfechtung: Unterbleiben der Beiladung der Mutter; Anfechtung im Wege

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 109/97

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Rückübertragung von Anteilen an einer AG

  • OLG Dresden, 11.04.2008 - 13 W 210/08

    Kosten der Nebenintervention bei Wechsel des Streithelfers an die Seite des

  • BGH, 04.10.1993 - II ZB 9/93

    Kenntnis der Zuständigkeitsvorschriften

  • BGH, 14.07.2009 - X ZR 39/05

    Kreis der berufungsfähigen Beteiligten nach einer formwechselnden Umwandlung

  • BGH, 21.04.1997 - II ZB 7/96

    Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen - Streitgenössische Nebenintervention -

  • OLG Oldenburg, 21.03.2005 - 11 UF 144/04

    Rechtsmittel des biologischen Vaters im Vaterschaftsanfechtungsverfahren;

  • OLG Bamberg, 31.03.2010 - 1 W 11/10

    Selbständiges Beweisverfahren: Zeitliche Grenze für einen Beitritt zur

  • LSG Bayern, 22.07.2010 - L 6 R 728/08

    Geschiedenenwitwenrente - Anspruchsvoraussetzungen - unterhaltsrechtliche Folgen

  • OLG Karlsruhe, 07.04.1997 - 2 W 5/97
  • OLG Stuttgart, 18.12.1986 - 1 Ausschl 3/86

    Ausschluss eines Verteidigers ; Leistung einer psychischen Beihilfe zur Straftat

  • BGH, 09.02.1993 - XI ZB 1/93

    Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung - Wiedereinsetzung in den vorigen

  • OLG Hamburg, 14.01.1991 - 2 Wx 62/90

    Beschwerdeberechtigung bei Wohnungseigentümergemeinschaften; Voraussetzungen für

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