Rechtsprechung
BGH, 30.11.1983 - VIII ZR 190/82 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- autokaufrecht.info
Einheitlicher Kaufvertrag bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rückzahlungspflicht für eine Anzahlung auf einen Gebrauchtwagen infolge Wandlung des Kaufvertrags - Einheitlicher Kaufvertrag mit Ersetzungsbefugnis - Kauf eines Kraftfahrzeugs bei gleichzeitiger Inzahlungsgabe des bisherigen Kfz
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Inzahlungnahme eines Altwagens beim Gebrauchtwagenkauf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 89, 126
- NJW 1984, 429
- MDR 1984, 309
- BB 1984, 434
- JR 1984, 236
- JR 1984, 239
Wird zitiert von ... (27)
- BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 334/06
Ansprüche des Käufers beim Rücktritt vom Autokauf, wenn der Fahrzeughändler das …
Vereinbaren die Vertragsparteien in einem solchen Fall die Rückabwicklung des Kaufvertrages, so kann der Käufer Rückzahlung des Kaufpreises für das Neufahrzeug sowie Rückübereignung des Gebrauchtwagens, der Händler dagegen Rückübereignung des Neufahrzeugs sowie Wertersatz für die von ihm abgelöste Kreditverbindlichkeit des Käufers verlangen (Fortführung der Rechtsprechung zur Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens in BGHZ 46, 338 ff.; 89, 126 ff.; 128, 111 ff.; Senatsurteil vom 30. Oktober 2002 - VIII ZR 119/02, NJW 2003, 505).b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bildet der Kaufvertrag über ein Neufahrzeug mit der gleichzeitigen Vereinbarung über die Inzahlungnahme eines Altfahrzeugs durch den Verkäufer im Regelfall eine nicht nur wirtschaftliche, sondern auch rechtliche Einheit der Gestalt, dass der Käufer bei einer Rückabwicklung infolge einer Wandelung des Kaufvertrages nur den in Zahlung gegebenen Altwagen selbst zurückverlangen kann, nicht aber Zahlung des auf den Kaufpreis angerechneten Geldbetrags (BGHZ 46, 338 ff.; 89, 126, 128; 128, 111, 115 f.;… Senatsurteil vom 30. Oktober 2002 - VIII ZR 119/02, aaO, unter II 2 a aa); dies gilt auch bei verwandten Vertragsgestaltungen mit vergleichbarer Interessenlage (…zur Inzahlungnahme bei einem Leasingvertrag: Senatsurteil vom 30. Oktober 2002, aaO) und selbst bei getrennten Vertragsurkunden über den Neuwagenkauf und den Verkauf des gebrauchten Altfahrzeugs (…BGHZ 128, aaO).
Zwar ist im vorliegenden Fall das Altfahrzeug vom Kläger nicht in der Weise in Zahlung gegeben worden, dass hinsichtlich eines Teils des Kaufpreises - in Höhe des angerechneten Werts des in Zahlung gegebenen Altfahrzeugs - eine Ersetzungsbefugnis des Klägers vereinbart wurde (vgl. dazu BGHZ 46, 338, 340; 89, 126, 128 ff.).
Beim Neuwagenkauf unter Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens ist die Interessenlage der Vertragspartner nach der Rechtsprechung des Senats dadurch gekennzeichnet, dass der Kraftfahrzeughändler sich auf die Hereinnahme des Altwagens nur einlässt, um den Neuwagen verkaufen zu können (BGHZ 46, 338, 340; 83, 334, 339; 89, 126, 130;… Senatsurteil vom 30. Oktober 2002, aaO).
Das im Vordergrund stehende Absatzinteresse des Verkäufers, das dem Käufer bewusst ist, rechtfertigt es, den Verkauf des Neuwagens und die Vereinbarung über die Inzahlungnahme des Altfahrzeugs als einheitlichen Kaufvertrag anzusehen mit der Folge, dass bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag auch die Abrede über die Inzahlungnahme des Altfahrzeugs rückabzuwickeln ist und der Käufer dementsprechend nur Rückgabe des Altfahrzeugs, nicht aber Zahlung des auf den Kaufpreis angerechneten Geldbetrags verlangen kann (BGHZ 89, 126, 132).
Auch darin ist der vorliegende Fall mit einer Inzahlungnahme vergleichbar, bei der der Anrechnungsbetrag für das Altfahrzeug oft höher ist als dessen Verkehrswert (BGHZ 89, 126, 130).
- BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
In einem solchen Fall liegt ein einheitlicher Mietvertrag vor, bei dem der Mieter das Recht erhält, den vereinbarten Mietpreis durch Abtretung der Schadensersatzforderung zu tilgen (vgl. BGHZ 89, 126, 128 ff.;… allgemein zur Vereinbarung einer Leistung an Erfüllungs Statt: MüKo-BGB/Wenzel, 4. Auflage, § 364 Rdnr. 1). - OLG Hamm, 18.12.2008 - 28 U 17/08
Rechtsnatur der Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeugs beim Neuwagenkauf
Nach ständiger, erst kürzlich ausdrücklich bestätigter (BGH in NJW 2008, 2028 [2029 Tz. 12 ff.]) höchstrichterlicher Rechtsprechung erfolgt die "Inzahlungnahme" eines gebrauchten PKW beim Erwerb eines Neuwagens - selbst wenn zwei getrennte Vertragsurkunden unterzeichnet werden (vgl. insoweit BGH in NJW 2008, 2028 [2029 Tz. 12]; NJW 2003, 505 [506 zu II.2.a.bb.]; NJW 1995, 518 [519 zu 2.a.]) - nicht aufgrund zweier grundsätzlich selbstständiger Verträge mit Verrechnungsabrede, sondern es liegt ein einheitlicher Kaufvertrag (über das Neufahrzeug) mit einer dem Käufer durch die Inzahlunggabe seines gebrauchten Fahrzeugs eingeräumten Ersetzungsbefugnis vor (vgl. dazu grundlegend BGH in NJW 1984, 429 ff.).Bei "normaler" Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen eines der gekauften Sache anhaftenden Sachmangels wird der Käufer nur so gestellt, wie er stünde, wenn er den Kaufvertrag nicht abgeschlossen hätte (vgl. zur Wandlung nach altem Schuldrecht: BGH in NJW 1984, 429 [431 zu c.];… zum Rücktritt gemäß § 346 BGB n.F.: MünchKomm-Gaier, 5. Aufl., BGB vor § 346 Rdn. 1; Grothe in BeckOK BGB § 346 Rdn 1).
Die Geschäftsgrundlage für die Gewährung dieses Rabattes - der Kaufvertrag über ein neues Fahrzeug - ist durch die Rückabwicklung dieses Vertrages weggefallen, und es ist nicht gerechtfertigt, dem Käufer diesen Vorteil zu Lasten des Verkäufers zu erhalten (so ausdrücklich BGH in NJW 1984, 429 [431 zu c]).
Insoweit hat der BGH (in NJW 1984, 429 [431 zu b.]) ausdrücklich ausgeführt: "Die von der Bekl. (vorliegend dem Beklagten) "empfangene Leistung" (§ 346 S. 1 BGB) ist neben dem teilweise bar gezahlten Betrag die Ersatzleistung, nicht der volle "nominelle" Kaufpreis, den der Bekl. nicht erhalten hat.
Auch Gaier (…a.a.O., Rdn. 17 FN 57) und Kaiser (…a.a.O. Rdn. 155) begründen ihre eher en passant geäußerte Auffassung, dass bei der Weiterveräußerung des in Zahlung gegebenen Fahrzeugs als Wertersatz der Anrechnungspreis zu erstatten sei, ohne weitere Vertiefung der Problematik mit einem Verweis auf das Urteil des BGH in NJW 1984, 429 [431].
- OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Neuwagen mit Tageszulassung: …
Wird beim Kauf eines Neuwagens der Gebrauchtwagen des Käufers unter Anrechnung auf den Kaufpreis in Zahlung genommen und hat der Verkäufer den Gebrauchtwagen im Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht weiterveräußert, so muss er ihn dem Käufer neben der in bar geleisteten Gegenleistung zurückgeben (BGH NJW 1984, 429; 431). - BGH, 30.10.2002 - VIII ZR 119/02
Rechtsnatur der Hereinnahme eines gebrauchten Kraftfahrzeugs als …
Mit dieser Ersetzungsbefugnis des Käufers ist den Interessen beider Beteiligten ausreichend genügt (Senatsurteile BGHZ 46, 338, 340 f.; 89, 126, 128 ff.; 128, 111, 115).Schließlich ist es nach der Interessenlage der Vertragsparteien nicht gerechtfertigt, dem Käufer die Vorteile des gewandelten Kaufvertrages wie beispielsweise einen versteckten Händlerrabatt zu erhalten und ihm einen Ausgleich für alle ihm erwachsenen Schäden, etwa für einen Wertverlust des zurückgegebenen Altfahrzeugs, zuzubilligen (BGHZ 89, 126, 132 ff.; 128, 111, 115 f.).
- BGH, 28.11.1994 - VIII ZR 53/94
Zusicherung von Eigenschaften beim Neuwagenkauf; Umfang des großen …
b) Kommt es bei derartigen Vertragsgestaltungen zur Wandelung des Kaufvertrags, so kann der Käufer - außer dem in bar geleisteten Kaufpreisteil - nur den in Zahlung gegebenen Altwagen selbst zurückverlangen, nicht den auf den Kaufpreis angerechneten Geldbetrag (vgl. BGHZ 89, 126, 133).Habe der Käufer einen günstigen Anrechnungspreis für die Inzahlunggabe seines Altwagens vereinbart, so sei es im Falle der Rückgängigmachung des Kaufvertrages nicht gerechtfertigt, ihm diesen Vorteil zu Lasten des Verkäufers zu erhalten (BGHZ 89, 126, 134).
Dies sei eine Folge der gesetzgeberischen Grundentscheidung in den Vorschriften der §§ 467, 346 ff BGB, mit denen dem Käufer ein Ausgleich für alle ihm erwachsenden Schäden nicht eingeräumt werde (BGHZ 87, 104, 107 f; BGHZ 89, 126, 134).
Der Vorteil eines für ihn günstigen Anrechnungspreises wäre ihm erhalten geblieben (in diesem Sinne bereits BGHZ 89, 126, 134).
- LG Koblenz, 28.06.2012 - 1 O 447/10
Erheblicher Mangel bei "Phantomanzeigen" des Bordcomputers eines Gebrauchtwagens
Es besteht vielmehr ein einheitlicher Kaufvertrag über das zu erwerbende Fahrzeug mit einer dem Käufer durch die lnzahlunggabe seines gebrauchten Fahrzeugs eingeräumten Ersetzungsbefugnis (im Anschluss an BGH , Urt . v. 30.11.1983 - VIII ZR 190/82).aa) Erfolgt der Erwerb eines Neuwagens durch die "Inzahlungnahme" eines gebrauchten Fahrzeugs, so liegen darin - selbst wenn zu diesem Zweck zwei getrennte Vertragsurkunden unterzeichnet werden (dazu BGH , Urt . v. 20.02.2008 - VIII ZR 334/06, NJW 2008, 2028 [2029]; Urt . v. 30.10.2002 - VIII ZR 119/02, NJW 2003, 505 [506]) - nicht zwei grundsätzlich selbstständige Verträge mit Verrechnungsabrede, sondern vielmehr ein einheitlicher Kaufvertrag über das zu erwerbende Fahrzeug mit einer dem Käufer durch die lnzahlunggabe seines gebrauchten Fahrzeugs eingeräumten Ersetzungsbefugnis (grundlegend BGH , Urt . v. 30.11.1983 - VIII ZR 190/82, NJW 1984, 429; s. auch BGH , Urt .
- BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 253/96
Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Beschlagnahme des verkauften PKW
Gelangt das Berufungsgericht wiederum zu einem Rückzahlungsanspruch dem Grunde nach, so wird es zu beachten haben, daß der Kläger den nach dem Kaufvertrag auf seinen Altwagen angerechneten Kaufpreisteil nur verlangen kann, wenn der Beklagten die Rückgabe des in Zahlung gegebenen Altwagens selbst nicht mehr möglich ist (Senatsurteil BGHZ 89, 126, 135 f). - OLG Karlsruhe, 04.12.2018 - 9 U 160/16
Neuwagenkaufvertrag: Gewährleistungsansprüche des Neuwagenhändlers bei …
aa) Wenn der Ankauf eines Neufahrzeugs mit der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens verknüpft wird, ist dies in der Regel als sogenannte Ersetzungsbefugnis zu bewerten (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, WM 1967, 228; BGH, NJW 1984, 429, BGH, NJW 2008, 2028; ebenso OLG Celle, OLGR 1996, 182). - BGH, 26.09.1991 - I ZR 149/89
Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Abmahnkosten
Von einer Aufhebung kann aber ausnahmsweise abgesehen werden, wenn das Ziel, die Anwendung des Rechts auf den festgestellten Sachverhalt nachzuprüfen, im Einzelfall erreicht werden kann, weil sich der Sach- und Streitstand aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfrage ausreichenden Umfang ergibt (…BGH, Urt. v. 20.l. 1983 VII ZR 210/81, NJW 1983, 1901 [BGH 20.01.1983 - VII ZR 210/81]; NJW 1986, 2704, 2705 in BGHZ 89, 127 [BGH 30.11.1983 - VIII ZR 190/82] insoweit nicht abgedruckt;… aaO, GRUR 1987, 65 = WRP 1987, 105 - Aussageprotokollierung;… aaO - Fehlender Tatbestand). - BGH, 01.02.1988 - II ZR 152/87
Rechtsschutzbedürfnis für negative Feststellungswiderklage; Pflichtenstellung des …
- BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 117/95
Auslegung der AGB für fabrikneue Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Gewährleistung; …
- LG Wuppertal, 15.08.2013 - 7 O 331/08
Die Rückabwicklung eines Pferdeskaufs wegen Lahmheit, § 326 Abs. 5 BGB
- LG Bielefeld, 03.02.2010 - 3 O 222/09
Rückabwicklung eines Vertrages über die Inzahlungnahme eines gebrauchten …
- OLG Frankfurt, 28.03.2002 - 3 U 41/01
Kfz-Händlerleasingvertrag: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Wandlung …
- OLG Naumburg, 25.07.2002 - 4 U 62/02
Rückabwicklung Pkw-Kaufvertrag bei direkter Zahlung finanzierender Bank den …
- OLG Düsseldorf, 24.04.1998 - 22 U 205/97
Verschrottetes Altfahrzeug - Wandelung nach Inzahlunggabe, §§ 467, 347 BGB …
- OLG Oldenburg, 28.07.1994 - 14 U 63/93
Gebrauchtwagen, Mischvertrag, Wandlung, Ersetzungsbefugnis, Erfüllung, Neuwagen, …
- BGH, 10.07.1986 - I ZR 203/84
Kfz-Preisgestaltung; Zulässigkeit der Preisgestaltung bei Inzahlungnahme eines …
- OLG Düsseldorf, 12.03.1999 - 22 U 180/98
Mangelbegriff bei Unfallschaden - Offenbarungspflicht des Händlers
- LG Dortmund, 30.11.2007 - 3 O 220/07
Autokauf, Inzahlungsnahme, Untersuchungspflicht
- FG Düsseldorf, 08.11.2002 - 1 K 5974/99
GmbH-Gesellschafter; Nutzungsüberlassung; Kapitaleinkünfte; Werbungskostenabzug; …
- KG, 15.11.2006 - 26 U 175/06
Feststellung der Verpflichtung zur Zahlungsfreistellung aus einem …
- SG Osnabrück, 06.04.2010 - S 16 AL 28/07
- OLG Oldenburg, 27.04.1999 - 5 U 9/99
Inzahlungnahme, Eigentumsvorbehalt, Rücktritt, Herausgabe, Sequestor, Freigabe, …
- OLG Celle, 16.02.1996 - 4 U 134/94
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe der Kaufsache; …
- LG Lübeck, 23.07.2003 - 10 O 221/02
Falsche Zusicherung der Anzahl der Vorbesitzer eines Gebrauchtwagens - Verjährung
Rechtsprechung
BVerfG, 24.10.1980 - 1 BvR 471/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Festlegung der Schulorganisation - Gestaltungsfreiheit - Erziehungsprinzipien - Unterrichtsgegenstand - Zurückhaltung bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung
Papierfundstellen
- NJW 1984, 429 (Ls.)
- NVwZ 1984, 89
Wird zitiert von ... (13)
- VerfGH Saarland, 14.07.1987 - Lv 4/86
Zu den Folgen verzögerter Nachwahlen (vorzeitig) ausgeschiedener …
Demgemäß hat auch das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Einführung der integrierten Gesamtschule als weitere Regelschulform in Hamburg richtete, mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, NVwZ 1984, 89).Eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Einführung integrierter Gesamtschulen in Hamburg hatte keinen Erfolg (BVerfG, NVwZ 1984, 89 ).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 9/01 Das Landesverfassungsgericht folgt insoweit der Rechtsprechung der Bundesgerichte, welche die Schüler(innen) selbst betreffende Schulmaßnahmen als vom Schutzbereich des allgemeinen Freiheitsrechts des Grundgesetzes erfasst sieht (vgl. etwa: BVerfG, Beschl. v. 22.06.1977 - 1 BvR 799/76 -, NJW 1977, 1723 [1724]; Beschl. v. 24.10.1980 - 1 BvR 471/80 -, NJW 1984, 89 [89]; Beschl. v. 31.05.1983 - 1 BvL 11/80 -, BVerfGE 64, 180 [187];… Urt. v. 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97 -, BVerfGE 98, 218 [256]; BVerwG, Beschl. v. 29.05.1981 - BVerwG 7 B 170.80 -, NJW 1982, 250 [l. Sp.];… Urt. v. 17.06.1998 - BVerwG 6 C 11.97 -, BVerwGE 107, 75 [80]), weil Art. 5 Abs. 1 der Landesverfassung Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes im Wortlaut gleicht.
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 37/14
Festsetzung der Einwohnerzahl im Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 …
Dementsprechend darf auch die Form des staatlichen Handelns, wenn aus ihr eine Einschränkung des Rechtsschutzes folgt, nicht willkürlich gewählt werden (vgl. zu Art. 28 Abs. 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1980 - 1 BvR 471/80 -, NVwZ 1984, 89, 90).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1991 - 19 B 3089/91
Bekanntmachung; Schulerrichtungsbeschluß; Pressemitteilung; Befangenheit; …
BVerfG, Beschluß vom 24.10.1980 1 BvR 471/80 ; OVG NW, Urteil vom 01.06.1984 aaO . - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1989 - 15 B 2575/88 Die jahrgangsweise fortschreitende Auflösung der D.-Schule bedeutet keinen offensichtlich rechtswidrigen Eingriff in das Grundrecht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen (Art. 8 Abs. 1 S. 2 Verf NW, Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG), oder in das Grundrecht der Schüler auf Erziehung und Bildung (Art. 8 Abs. 1 S. 1 Verf NW, Art. 12 bzw. Art. 2 Abs. 1 GG); denn die Grundrechte garantieren nicht den Bestand und die ständige Bildung neuer Eingangsklassen einer bestimmten Schule, (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24.10.1980 1 BvR 471/80 , NVwZ 1984, 89 ).
Es muß lediglich sichergestellt sein, daß die Schüler ihre weitere Schulausbildung entsprechend der getroffenen Schulformwahl an einer Schule derselben Schulform in zumutbarer Weise fortsetzen und beenden können, (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24.10.1980 a.a.O.; OVG NW, Urteil vom 01.06.1986, NVwZ 1984, 806).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2003 - 19 B 403/03
Schulversuche zur Erprobung einer zieldifferenten Unterrichtung von Schülern mit …
nur OVG NRW, Beschluss vom 13.5.2002 - 19 A 3100/01 -, unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 6.2.1984 - 1 BvR 1204/83 -, NVwZ 1984, 781, vom 24.10.1980 - 1 BvR 471/80 -, NVwZ 1984, 89 (89), und vom 26.2.1980 - 1 BvR 684/78 -, NJW 1980, 2403 (2403); BVerwG, Beschluss vom 13.12.1994 - 6 NB 3.94 -, Buchholz 421, Kultur- und Schulwesen, Nr. 115, S. 10 (13). - OVG Brandenburg, 07.12.1995 - 3 D 9/95
Verwaltungsprozeßrecht: Befristung des Normenkontrollantrags nach dem InvWoBaulG
In einem derartigen Verfahren ist die Gültigkeit des Bebauungsplanes, auf dem die Vollzugsakte beruhen, inzident zu prüfen, so daß in bezug auf die anzuwendende Rechtsnorm ohnehin ein umfassender und ausreichender Rechtsschutz gewährleistet ist (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 27. Juli 1971 - 2 BvR 443/70 - a.a.O., S. 369 f.; ebenso Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 28. September 1973 - IV B 149.73 - Buchholz, Art. 19 GG Nr. 47); ein Gebot, möglichst umfassenden Rechtsschutz zu gewährleisten, folgt aus Art. 19 Abs. 4 GG dagegen nicht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Oktober 1980 - 1 BvR 471/80 - NVwZ 1984, S. 89, 90 bezüglich der Form hoheitlicher Maßnahmen). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2002 - 19 A 3100/01
Anspruch auf Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe an einer …
vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 6. Februar 1984 - 1 BvR 1204/83 -, NVwZ 1984, 781, vom 24. Oktober 1980 - 1 BvR 471/80 -, NVwZ 1984, 89 (89), und vom 26. Februar 1980 - 1 BvR 684/78 -, NJW 1980, 2403 (2403); BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 6 NB 3.94 -, Buchholz 421, Kultur- und Schulwesen, Nr. 115, S. 10 (13), jeweils m. w. N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 15 A 900/90
Auflösung einer Hauptschule; Ersatzvornahme; Klage von Eltern und Schülern
Denn die Grundrechte und die in der Landesverfassung niedergelegten Rechte garantieren nicht den Bestand und die ständige Bildung neuer Eingangsklassen einer konkreten Schule (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24.10.1980 1 BvR 471/80 , NVwZ 1984, 89 ; OVG NW, Urteile vom 24.10.1984 5 A 1278/84 ; vom 01.06.1984 5 A 736/84 , NVwZ 1984, 806 ; vom 03.05.1991 19 A 2515/89 ; Beschlüsse vom 07.07.1986 5 B 985/86 ; vom 27.04.1987 5 B 348/87 ; vom 20.10.1992 19 B 3957/92). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.1984 - 5 A 736/84 Es muß lediglich gesichert sein, daß die Schüler ihre weitere Schulausbildung entsprechend der getroffenen Schulformwahl an einer Schule derselben Schulform in zumutbarer Weise fortsetzen und beenden können, vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.1980 1 BvR 471/80 in: NVwZ 1984, 89.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.1991 - 19 B 787/91
Schulauflösung; Sofortige Vollziehung; Schulaufsichtliche Genehmigung; …
- OVG Bremen, 02.06.1987 - 1 BA 43/86
- BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 689/86
Selbstverwaltung - Schulaufsicht - Staatsaufsicht - Kommunale Selbstverwaltung - …