Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 14.11.1983 | OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.1983

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.1983 - 1 WB 27.81   

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BVerwG, 30.06.1983 - 1 WB 27.81 (https://dejure.org/1983,1998)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1983 - 1 WB 27.81 (https://dejure.org/1983,1998)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27.81 (https://dejure.org/1983,1998)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrbeschwerde - Eigenhändige Unterschrift - Unschädliches Fehlen

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 444
  • NVwZ 1984, 169 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 28.17

    Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung

    Aus den Umständen der Einreichung steht zweifelsfrei fest, dass das Schreiben vom Antragsteller stammt, dass es nicht nur einen Entwurf darstellt und dass der Antragsteller den Antrag in den Rechtsverkehr bringen wollte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27.81 - NJW 1984, 444; GmS-OGB, Beschluss vom 30. April 1979, NJW 1980, 172 Rn. 31).
  • BVerwG, 28.03.1984 - 1 WB 42.83

    Beschränkung der gerichtlichen Nachprüfung von Prüfungsentscheidungen auf

    Der nach erfolglosem Vorverfahren gestellte und auf eine nochmalige Korrektur der mit mangelhaft bewerteten Klausur im Fach Betriebs- und Organisationswissenschaften (BOW) gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung wurde durch Beschluß des Senats vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27/81 - zurückgewiesen.

    Die Verfahrensakte 349/82 des BMVg - P II 5 -, die Stammakten des Antragstellers - Hauptteile A und B -, die Prüfungsakte des Antragstellers aus 1981 und die Akten des Verfahrens 1 WB 27.81 waren Gegenstand der Beratung des Senats.

    Die Verbesserung der Klausurnote (Einzelnote) um eine Notenstufe würde jedenfalls zu einer Verbesserung der Platzziffer führen und sich damit auf die spätere Laufbahn auswirken können (vgl. im einzelnen BVerwG Beschlüsse vom 18. Mai 1982 - 1 WB 147/78 - und vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27/81).

    Im Ergebnis erschöpft sich im vorliegenden wie in dem vom Senat bereits entschiedenen (1 WB 27/81) Fall das Vorbringen des Antragstellers darin, Unterschiede in der Unterrichtsgestaltung der einzelnen Dozenten darzulegen und aus der seiner Ansicht nach schlechteren Wissensvermittlung in seinem Hörsaal eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes herzuleiten.

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10

    Beschwerdeform; E-Mail; rechtliches Gehör

    Der Antragsteller behauptet eine Divergenz der angefochtenen Entscheidung zum Beschluss des Senats vom 30. Juni 1983 - BVerwG 1 WB 27.81 - (NZWehrr 1984, 38), indem er geltend macht, das Truppendienstgericht sei von dieser Entscheidung mit dem Rechtssatz abgewichen, dass das Schriftformerfordernis des § 6 Abs. 2 WBO eine unterschriebene Beschwerde bzw. die manuelle Unterschrift bedinge.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1997 - 16 A 2389/96

    Rechtzeitigkeit eines Widerspruches; Telefax; Unvollständiger Eingang bei

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß Rechtsbehelfe auch ohne Unterschrift wirksam eingelegt sein können, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Rechtsverkehrswillen ergibt, also zweifelsfrei feststeht, daß der Rechtsmittelführer die Rechtsmittelschrift als solche in den Rechtsverkehr bringen wollte (vgl. zu einer nicht unterzeichneten Widerspruchsschrift BVerwG, Urteile vom 17. Oktober 1968 - II C 112.65 -, BVerwGE 30, 274, und vom 18. Dezember 1992 - VII C 16.92 -, NJW 1993, 1874; zur Einlegung einer Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung: BVerwG, Beschluß vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27.81 -, NJW 1984, 444; ferner für eine nicht unterzeichnete Klageschrift: BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 40.87 -, BVerwGE 81, 32 = NJW 1989, 1175).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 1 WB 62.83

    Beschwerde gegen die Benotung einer Seminararbeit eines Berufssoldaten -

    Dies gilt sowohl hinsichtlich des nach Abschluß eines Lehrgangs zu erstellenden Lehrgangszeugnisses (Abschlußnote) als auch hinsichtlich der für die einzelnen Leistungsnachweise erteilten Einzelnoten (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27/81).

    Der gerichtlichen Kontrolle entzogen ist sonach das eigentliche Werturteil des Prüfers; dagegen findet eine Nachprüfung dahin statt, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, ob er allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften - insbesondere gegen einschlägige Prüfungsbestimmungen - verstoßen hat oder ob er sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (BVerwG Beschluß vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27/81).

  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 43.14

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Konkurrentenstreit

    Damit ist den Erfordernissen der Rechtsklarheit und der Eindeutigkeit des Beschwerdewillens genügt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27.81 - NJW 1984, 444).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2001 - 3 A 5059/98

    Verwaltungsverfahrensrecht: Berücksichtigung eines nicht unterschriebenen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 40.87 -, NJW 1989, 1175, sowie Beschluss vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27.81 -, NJW 1984, 444; OVG NRW, Urteil vom 25. Juni 2001 - 14 A 782/00 -.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 45/06

    Zum Schriftformerfordernis einer Beschwerde gemäß § 6 WBO

    Dementsprechend kann ein nicht unterschriebenes Schriftstück im Rechtsverkehr grundsätzlich nur als Entwurf gewertet werden (siehe zu § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO: BVerwG, Beschluss vom 25. August 1970 - Az.: 1 WB 136.69 -, BVerwGE 43, 113; Beschluss vom 19. Mai 1981 - Az.: 1 WB 7.81 -, zitiert nach juris.web; Beschluss vom 21. Juli 1982 - Az.: 1 WB 128.81 -, BVerwGE 76, 11; auf die vorstehenden Entscheidungen ausdrücklich Bezug nehmend zu § 6 Abs. 2 WBO: BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 1983 - Az.: 1 WB 27.81 -, NJW 1984, 444 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 30.08.1984 - 1 WB 116.83

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Fernmündliche Einlegung - Erklärung zu

    Bis zu diesem Zeitpunkt war weder eine von dem Antragsteller unterzeichnete Antragsschrift (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27/81) bei einer zuständigen Stelle eingegangen, noch war ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung ordnungsgemäß bei einem zuständigen Vorgesetzten zur Niederschrift erklärt worden (BVerwG NZWehrr 1978, 224 = ZBR 1978, 407).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.11.1983 - 2 Ss (OWi) 81/83   

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https://dejure.org/1983,2420
OLG Celle, 14.11.1983 - 2 Ss (OWi) 81/83 (https://dejure.org/1983,2420)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.11.1983 - 2 Ss (OWi) 81/83 (https://dejure.org/1983,2420)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. November 1983 - 2 Ss (OWi) 81/83 (https://dejure.org/1983,2420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 145a Abs. 1 StPO; § 121 Abs. 2 GVG; § 4 PAngV; § 16 Abs. 7 S. 2 DVNBauO; § 37 DVNBauO; § 23 NBauO; § 34 NBauO; § 91 Abs. 1 NBauO; § 9 VO zur Änderung der GetränkeschankanlagenVO
    Vollmachterteilung an einen Verteidiger betreffend Zustellungen an den Betroffenen; Zustellungsvollmacht für den Verteidiger als Erfordernis einer wirksamen Zustellung; Verstoß gegen das Gebot der Preisauszeichnung am Eingang einer Gaststätte; Pflicht zur Einhaltung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollmachterteilung an einen Verteidiger betreffend Zustellungen an den Betroffenen; Zustellungsvollmacht für den Verteidiger als Erfordernis einer wirksamen Zustellung; Verstoß gegen das Gebot der Preisauszeichnung am Eingang einer Gaststätte; Pflicht zur Einhaltung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 444
  • NJW 1984, 444 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1984, 336
  • MDR 1984, 336 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 25.11.1975 - 4 ObOWi 51/75

    Revision; Beschuldigter; Verteidiger; Urteil; Zustellung; Frist; Begründung

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.1983 - 2 Ss OWi 81/83
    Einer besonderen Vollmachtsurkunde in den Akten bedarf es nur dann nicht, wenn der Betroffene seinen Verteidiger in der Hauptverhandlung mündlich bevollmächtigt hat und dies im Protokoll beurkundet wird (BayObLG VRS 50, 292; BayObLGSt 1969, 110; BayObLGSt 1971, 228; OLG Hamm OLGSt Beschluß vom 5.10.1981 - Ss OWi 1892/81; OLG Celle 2 Ss 390/74 vom 9.4.1975; OLG Celle 1 Ws (OWi) 52/82 vom 26.1.1982; Löwe-Rosenberg, 23. Aufl., Rdn 3 zu § 145 a StPO; KMR-Paulus, 7. Aufl., Anm. 1 a zu § 145 a StPO .).
  • BGH, 30.05.1978 - 4 StR 50/78

    Beweiswürdigung: Widerruf einer belastenden Aussage

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.1983 - 2 Ss OWi 81/83
    Dennoch bedarf es nicht der Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 GVG ; denn der BGH hat auf Anfrage des Senats mitgeteilt, daß er bei einem Fall wie dem hier zu entscheidenden in ständiger Praxis von einer unwirksamen Zustellung ausgehe ( BGH - Beschlüsse vom 4.2.1976 - 2 StR 776/75 und 30.5.1978 - 4 StR 50/78 ).
  • BayObLG, 16.12.1971 - RReg. 1 St 612/71
    Auszug aus OLG Celle, 14.11.1983 - 2 Ss OWi 81/83
    Einer besonderen Vollmachtsurkunde in den Akten bedarf es nur dann nicht, wenn der Betroffene seinen Verteidiger in der Hauptverhandlung mündlich bevollmächtigt hat und dies im Protokoll beurkundet wird (BayObLG VRS 50, 292; BayObLGSt 1969, 110; BayObLGSt 1971, 228; OLG Hamm OLGSt Beschluß vom 5.10.1981 - Ss OWi 1892/81; OLG Celle 2 Ss 390/74 vom 9.4.1975; OLG Celle 1 Ws (OWi) 52/82 vom 26.1.1982; Löwe-Rosenberg, 23. Aufl., Rdn 3 zu § 145 a StPO; KMR-Paulus, 7. Aufl., Anm. 1 a zu § 145 a StPO .).
  • BGH, 04.02.1976 - 2 StR 776/75

    Verspäteter Eingang der Revisionsschrift

    Auszug aus OLG Celle, 14.11.1983 - 2 Ss OWi 81/83
    Dennoch bedarf es nicht der Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 GVG ; denn der BGH hat auf Anfrage des Senats mitgeteilt, daß er bei einem Fall wie dem hier zu entscheidenden in ständiger Praxis von einer unwirksamen Zustellung ausgehe ( BGH - Beschlüsse vom 4.2.1976 - 2 StR 776/75 und 30.5.1978 - 4 StR 50/78 ).
  • OLG Stuttgart, 08.12.1987 - 3 Ss 599/87

    Gemeinsames Auftreten des Betroffenen und seines Verteidigers in der

    Nur dann ist für die Zustellung eine sichere Grundlage vorhanden (ebenso OLG Celle, NJW 1984, 444 [OLG Celle 14.11.1983 - 2 Ss OWi 81/83] - 2. Strafsenat - und NdsRpfl 1984, 173 - 1. Strafsenat; Löwe/Rosenberg/Dünnebier, StPO, 23. Aufl., § 145 a Rdnr. 3; KK/Laufhütte, StPO, 2. Aufl., vor § 137 Rdnr. 2; teilweise auch OLG Schleswig, SchlHA 1984, 101; a.A. - wie die OLG'e Karlsruhe und Düsseldorf - u.a. Kleinknecht/Meyer, StPO, 38. Aufl., § 145 a Rdnr. 9; KMR, StPO, § 145 a Rdnr. 1; Kaiser in NJW 1982, 1368).

    Einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 GVG bedarf es nicht, da dieser bereits dem OLG Celle (NJW 1984, 444) auf Anfrage mitgeteilt hat, daß er bei einem Fall wie dem hier zu entscheidenden in ständiger Praxis die Zustellung für unwirksam halte.

  • LG Potsdam, 31.03.2009 - 24 Qs 206/08

    Keine wirksame Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger ohne Vollmacht

    Da das Gesetz eine schriftliche Bevollmächtigung nicht verlangt (vgl. Meyer-Goßner, StPO, Rn. 9 vor § 137), ist § 145a Abs. 1 StPO auch anwendbar, wenn die Vollmacht in der Hauptverhandlung mündlich erteilt und das im Sitzungsprotokoll beurkundet worden ist (vgl. BayObLG VRs Bd. 50/76, S. 292; OLG Celle NJW 1984, 444; OLG Düsseldorf VRs Bd. 68, 85, 461).

    Der Umstand, dass der Verteidiger die Interessen des Betroffenen wahrgenommen hat, reicht nicht aus, um daraus eine Ermächtigung im Sinne des § 145a Abs. 1 StPO abzuleiten, Zustellungen in Empfang zu nehmen (vgl. OLG Celle MDR 1984, 336).

  • OLG Düsseldorf, 30.03.1988 - 2 Ss 105/88

    Stillschweigende Genehmigung; Rechtsbeistand; Verteidiger;

    erschienen ist und dieser dort die Interessen des Angekl. wahrgenommen hat, reicht nicht aus, um daraus eine Ermächtigung i. S. des § 145 a Abs. 1 StPO abzuleiten, Zustellungen in Empfang zu nehmen (vgl. OLG Celle, MDR 1984, 336 [hier: IV (449) 205 e] ..).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.1983 - 10 C 26/82   

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https://dejure.org/1983,3201
OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.1983 - 10 C 26/82 (https://dejure.org/1983,3201)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.06.1983 - 10 C 26/82 (https://dejure.org/1983,3201)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Juni 1983 - 10 C 26/82 (https://dejure.org/1983,3201)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 444
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2022 - 9 KN 15/17

    Abfallgebühr; Antragsbefugnis; Aufwendungen; Ausgleich; Ausser-Kraft-Treten;

    Zwar kann auch im Normenkontrollverfahren die Antragsbefugnis im Einzelfall verwirkt sein (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23.1.1992 - 4 NB 2.90 - juris Rn. 14; NdsOVG, Urteil vom 14.7.1997 - 6 K 7559/95 - juris Rn. 9; zur Verwirkung vor der Geltung der mit dem 6. VwGOÄndG zum 1.1.1997 eingeführten Antragsfrist in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO: NdsOVG, Beschluss vom 26.7.1990 - 3 C 12/88 - NuR 1991, 192; OVG RP, Urteil vom 7.6.1983 - 10 C 26/82 - AS RP-SL 18, 159).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.12.1989 - 6 C 23/88

    Bauleitplanung; Planung; Denkmal; Abwägung

    d) Aus dem Vorstehenden folgt auch, daß die Antragsteller ihre Antragsbefugnis nicht verwirkt haben, da ihr Verhalten gegenüber der Antragstellerin nicht als illoyal qualifiziert werden kann (vgl. Urt. d. Sen. v. 7.2.1986 - 6 OVG C 29/84, C 1/85 und C 24/85 = 6-7590; OVG Koblenz, Urt. v. 7.6.1983 - 10 C 26/82 -, NJW 84, S. 444 f; OVG Berlin, Urt. v. 22.4.1988 - 2 A 1.87 -, BRS 48, Nr. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2018 - 6 C 11916/17

    Normenkontrolle einer aufgrund einer Zweckvereinbarung erlassenen Entgeltsatzung

    Insbesondere setzen sie sich mit ihrem Antrag nicht in Widerspruch zu ihrem Verhalten im Zusammenhang mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Entgeltsatzung in ihren Amtsblättern (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 4 CN 4.10 -, BVerwGE 140, 54; BVerwG, Beschluss vom 7. März 2013 - 4 BN 33.12 -, BauR 2013, 1101; BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1992 - 4 NB 2.90 -, NVwZ 1992, 974; VGH BW, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 3 S 153/17 -, ZfBR 2018, 174; OVG SL, Urteil vom 12. Juni 2008 - 2 C 469/07 -, BauR 2009, 629; OVG RP, Urteil vom 7. Juni 1983 - 10 C 26/82 -, AS 18, 159).
  • BVerwG, 12.12.1989 - 4 NB 9.89

    Voraussetzungen für die Annahme einer Divergenz; Antragsbefugnis im

    Das Normenkontrollgericht hat ohne die gerügte Abweichung vom Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Juni 1983 - 10 C 26/82 - (BRS 40, Nr. 37) das Antragsrecht des Antragstellers zu 1 als nicht verwirkt angesehen.
  • VGH Hessen, 04.01.1994 - 4 N 1793/93

    Normenkontrollverfahren: Nachteil einer juristischen Person des öffentlichen

    Denn abgesehen davon, daß der Nachteil, worauf die Antragsgegnerin hinweist, nur von einem Teil des Bebauungsplans ausgehen kann, hat sich der Antragsteller, soweit er als juristische Person die Feststellung der Nichtigkeit des Bebauungsplans begehrt, mit seinem Normenkontrollantrag in einen unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht hinnehmbaren Widerspruch zu seinem bisherigen eigenen Verhalten hinsichtlich des Bebauungsplans gesetzt; der Antragsteller hat insoweit von seinem Antragsrecht in rechtsmißbräuchlicher und unzulässiger Weise Gebrauch gemacht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20.10.1972 - IV C 27.70 - DÖV 1973, 350; OVG Lüneburg, Urteil vom 24.04.1985 - 6 OVG C 3/84 - BRS 44 Nr. 31; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.06.1983 - 10 C 26/82 - BRS 40 Nr. 37).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.1990 - 10 C 10230/90

    Normenkontrollantrag eines außerhalb des Planungsgebiets wohnenden Eigentümers

    Anderes könnte nur dann gelten, wenn besondere Umstände hinzugetreten wären, die die verspätete Geltendmachung des Normenkontrollantrags als rechtsmißbräuchlich und damit als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen könnten (vgl. BVerwGE 44, 339 f.; Urteil des Senats vom 07. Juni 1983 - 10 C 26/82 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 11a B 2211/96

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen

    hierzu Hess. VGH , Urteil vom 12.10.1995 - 3 UE 2906/93 -, BauR 1996, 520 f. und OVG Koblenz, Urteil vom 7.06.1983 - 10 C 26/82 -, NJW 1984, 444 f.
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