Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 23.11.1983

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   BVerfG, 22.09.1983 - 2 BvR 1475/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,892
BVerfG, 22.09.1983 - 2 BvR 1475/83 (https://dejure.org/1983,892)
BVerfG, Entscheidung vom 22.09.1983 - 2 BvR 1475/83 (https://dejure.org/1983,892)
BVerfG, Entscheidung vom 22. September 1983 - 2 BvR 1475/83 (https://dejure.org/1983,892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Möglichkeit der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter im Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelung über Einzelrichter - Asylstreitverfahren - Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 559
  • NVwZ 1984, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1983 - 2 BvR 1475/83
    Entscheidend ist vielmehr, dass der unabhängige Richter - bezogen auf das als verletzt behauptete Recht - eine hinreichende Prüfungsbefugnis über die tatsächliche und rechtliche Seite des Rechtsschutzbegehrens hat sowie über eine zureichende Entscheidungsmacht verfügt, um einer erfolgten oder drohenden Rechtsverletzung wirksam abzuhelfen (BVerfGE 61, 82 >111<).
  • BVerfG, 24.05.1983 - 2 BvR 546/83

    Verfassungsmäßigkeit des Berufungsausschlusses in Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.09.1983 - 2 BvR 1475/83
    Ferner unterscheidet sich die Rechtsmittelregelung des Asylverfahrensgesetzes zugunsten des unterlegenen Klägers bei Einzelrichterentscheidung von derjenigen, wie sie bei Urteilen der Kammer gilt: Während diese die Klage als offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet abweisen kann, was nach § 32 Abs. 6 und 8 AsylVfG - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, NVwZ 1983, S. 405) - unmittelbar zum rechtskräftigen Abschluss der Sache führt, ist diese Art der Entscheidung dem Einzelrichter verwehrt, wiewohl sich die entsprechenden Fallgestaltungen auch bei ihm nicht selten werden finden lassen; denn § 32 Abs. 6 AsylVfG , an den § 32 Abs. 8 des Gesetzes anknüpft, spricht nur von der Entscheidung der Kammer.
  • BVerwG, 05.07.2011 - 8 B 9.11

    Rüge der Übertragung auf den Einzelrichter

    Die Ermächtigung, einen Rechtsstreit auf den Einzelrichter zu übertragen, ist mit Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 101 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 22. September 1983 - 2 BvR 1475/83 - NJW 1984, 559 und vom 2. Juni 2009 - 1 BvR 2295/08 - NJW-RR 2010, 268 ).
  • BGH, 01.03.2002 - RiZ(R) 1/01

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung - Verfahrensrechtliche Gründe -

    Für diese ist nicht die Erklärung maßgebend, sondern die verfassungsrechtliche Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) des Einzelrichters (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. September 1983 - 2 BvR 1475/83 - NJW 1984, 559 und vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 - NJW 1996, 2149 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2011 - A 9 S 2774/10

    Wirkungen der Einzelrichterübertragung bei Übernahme der Berichterstattung durch

    Ausgangspunkt der Einschränkung sind nicht Zweifel an der unparteiischen und neutralen Amtsausübung; vielmehr will die kraft Gesetzes angeordnete Einschränkung der Spruchbefugnis - ebenso wie im Falle des § 6 Abs. 1 Satz 2 VwGO - nur eine hinreichende richterliche Erfahrung für die besonders verantwortungsvolle Tätigkeit als Einzelrichter sicherstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.09.1983 - 2 BvR 1475/83 -, NJW 1984, 559).
  • BFH, 16.12.1997 - IX R 22/95

    Geboten, für mit Berufsrichtern überbesetzte Spruchkörper eines Gerichts im

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf den Beschluß des BVerfG vom 22. September 1983 2 BvR 1475/83 (Neue Juristische Wochenschrift 1984, 559) zu § 31 des Asylverfahrensgesetzes, der eine Einzelrichterzuständigkeit in einer dem § 6 Abs. 1 FGO vergleichbaren Weise eröffnet (BFH-Beschluß vom 10. September 1996 IV R 51/94, BFH/NV 1997, 242, m. w. N.) und auf den Beschluß des BVerfG in BVerfGE 95, 322, 330f., der davon ausgeht, daß in bestimmten Fällen die Entscheidung eines Rechtsstreits vom Kollegialgericht auf den Einzelrichter übertragen werden kann.
  • BFH, 22.03.1999 - XI R 102/96

    Einzelrichter - Besetzung des Senats - Einzelrichterentscheidung

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) I R 70/94 begnüge sich unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Vorprüfungsausschuß) vom 22. September 1983 2 BvR 1475/83 (Neue Juristische Wochenschrift 1984, 559) mit der lapidaren Feststellung, daß § 6 FGO verfassungsgemäß sei.
  • BFH, 19.04.1999 - XI R 105/96

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) I R 70/94 begnüge sich unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Vorprüfungsausschuß) vom 22. September 1983 2 BvR 1475/83 (Neue Juristische Wochenschrift 1984, 559) mit der lapidaren Feststellung, daß § 6 FGO verfassungsgemäß sei.
  • BFH, 19.04.1999 - XI R 106/96

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) I R 70/94 begnüge sich unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Vorprüfungsausschuß) vom 22. September 1983 2 BvR 1475/83 (Neue Juristische Wochenschrift 1984, 559) mit der lapidaren Feststellung, daß § 6 FGO verfassungsgemäß sei.
  • BFH, 31.08.1999 - XI R 81/97

    FG-Urteil ohne Ausführungen zur Übertragung des Rechtsstreits auf den

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) I R 70/94 begnüge sich unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Vorprüfungsausschuß) vom 22. September 1983 2 BvR 1475/83 (Neue Juristische Wochenschrift 1984, 559) mit der lapidaren Feststellung, daß § 6 FGO verfassungsgemäß sei.
  • BFH, 10.09.1996 - IV R 51/94

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Finanzgerichts

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. September 1983 2 BvR 1475/83 (Neue Juristische Wochenschrift 1984, 559) zu § 31 des Asylverfahrensgesetzes, der eine Einzelrichterzuständigkeit in einer dem § 6 Abs. 1 FGO vergleichbaren Weise eröffnet (BFH-Beschluß vom 19. Juli 1995 X R 41/94, BFH/NV 1996, 54; ebenso bereits Senatsurteil vom 8. Juni 1995 IV R 80/94, BFHE 178, 147, BStBl II 1995, 776, insoweit nicht veröffentlicht -- NV --, juris; BFH-Beschluß vom 17. April 1996 VI R 105/95, NV, juris).
  • BFH, 17.04.1996 - VI R 105/95

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts

    Dies gilt um so mehr, als das BVerfG (Beschluß vom 22. September 1983 2 BvR 1475/83, Neue Juristische Wochenschrift 1994, 559, zu § 31 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes) und der BFH (Beschluß in BFH/NV 1996, 54) die Möglichkeit der Übertragung auf den Einzelrichter als verfassungsrechtlich unbedenklich ansehen.
  • BFH, 19.07.1995 - X R 41/94

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Einzelrichter nach § 6

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2012 - 16 A 1545/12

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Verwaltungsgerichts bei Erlass eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.01.1992 - 4 L 13/92

    Einzelrichterentscheidung; Kammerinterner Geschäftsverteilungsplan;

  • VGH Hessen, 29.05.1989 - 13 TE 2328/88

    BEGRÜNDUNG; BERUFUNGSZULASSUNG; EINZELRICHTER; RECHTLICHES GEHÖR

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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.11.1983 - 2 BvR 1575/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1414
BVerfG, 23.11.1983 - 2 BvR 1575/83 (https://dejure.org/1983,1414)
BVerfG, Entscheidung vom 23.11.1983 - 2 BvR 1575/83 (https://dejure.org/1983,1414)
BVerfG, Entscheidung vom 23. November 1983 - 2 BvR 1575/83 (https://dejure.org/1983,1414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des rechtlichen Gehörs im Auslieferungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Auslieferungsverfahren - Rügen durch Verfassungsbeschwerde - Nachträgliche Gewährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 559
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1983 - 2 BvR 1575/83
    Eine ,Verfassungsbeschwerde kann gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zulässigerweise erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (vgl. BVerfGE 42, 243 [245 ff.]).
  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1983 - 2 BvR 1575/83
    Sofern der Beschwerdeführer einen Antrag nach § 77 IRG i.V.m. § 33a StPO stellt, wird daher zunächst das Oberlandesgericht, das zur umfassenden Prüfung der Frage verpflichtet ist, ob einer Auslieferung eines Verfolgten Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG oder ein sonstiges Hindernis entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 215 [227]; 52, 391 [406 ff.]; 15, 249 [255 f.]), über die Rügen des Beschwerdeführers, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt worden, zu befinden haben.
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1983 - 2 BvR 1575/83
    Sofern der Beschwerdeführer einen Antrag nach § 77 IRG i.V.m. § 33a StPO stellt, wird daher zunächst das Oberlandesgericht, das zur umfassenden Prüfung der Frage verpflichtet ist, ob einer Auslieferung eines Verfolgten Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG oder ein sonstiges Hindernis entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 215 [227]; 52, 391 [406 ff.]; 15, 249 [255 f.]), über die Rügen des Beschwerdeführers, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt worden, zu befinden haben.
  • BVerfG, 09.01.1963 - 1 BvR 85/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung an die Türkei

    Auszug aus BVerfG, 23.11.1983 - 2 BvR 1575/83
    Sofern der Beschwerdeführer einen Antrag nach § 77 IRG i.V.m. § 33a StPO stellt, wird daher zunächst das Oberlandesgericht, das zur umfassenden Prüfung der Frage verpflichtet ist, ob einer Auslieferung eines Verfolgten Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG oder ein sonstiges Hindernis entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 215 [227]; 52, 391 [406 ff.]; 15, 249 [255 f.]), über die Rügen des Beschwerdeführers, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt worden, zu befinden haben.
  • BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03

    Kein Erlass einer eA in Auslieferungssache wegen Unzulässigkeit der

    Hat der Beschwerdeführer noch die Möglichkeit, mit Hilfe eines Antrags nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33a StPO die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs zu den von ihm als übergangen angesehenen Gesichtspunkten zu erwirken, so kann die Verfassungsbeschwerde zulässigerweise erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. November 1983 - 2 BvR 1575/83 -, NJW 1984, S. 559 und BVerfGE 42, 243 ; siehe auch Lagodny/Schomburg, in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl. 1998, § 77 Rn. 7).
  • BVerfG, 11.08.2003 - 2 BvR 1223/03

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigerklärung der

    Hat der Beschwerdeführer noch die Möglichkeit, mit Hilfe eines Antrags nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33 a StPO die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs zu den von ihm als übergangen angesehenen Punkten zu erwirken, so kann die Verfassungsbeschwerde zulässigerweise erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. November.1983 - 2 BvR 1575/83 -, NJW 1984, S. 559 und BVerfGE 42, 243 ; siehe auch Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl. 1998, § 77 Rn. 7).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 26/04

    Auslieferung nach Italien

    Zwar ist ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gehalten, mit Hilfe eines Antrags nach § 77 IRG in Verbindung mit § 33a StPO die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs zu den von ihm als übergangen angesehenen Gesichtspunkten zu erwirken (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. November 1983 - 2 BvR 1575/83 -, NJW 1984, S. 559).
  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 987/03

    Rechtliches Gehör im Auslieferungsverfahren

    Mit dieser Rüge kann die Verfassungsbeschwerde regelmäßig erst erhoben werden, nachdem der Beschwerdeführer mit einem Antrag nach § 77 IRG i.V.m. § 33a StPO versucht hat, die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs zu erwirken (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. November 1983 - 2 BvR 1575/83 -, NJW 1984, S. 559).
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