Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 21.11.1983

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   BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 161/83   

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https://dejure.org/1983,771
BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 161/83 (https://dejure.org/1983,771)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1983 - IVa ZR 161/83 (https://dejure.org/1983,771)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1983 - IVa ZR 161/83 (https://dejure.org/1983,771)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung gemäß §§ 724, 725 Zivilprozessordnung (ZPO) durch den neuen Gläubiger beim Bundesgerichtshof (BGH) bei bereits erfolgter inhaltsgleicher Ablehnung durch das Oberlandesgericht (OLG)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Recht des Rechtsnachfolgers auf Erteilung der Vollstreckungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org PDF (Kurzinformation)

    §§ 727, 724, 265 ZPO
    Vollstreckungsklausel für Rechtsnachfolger des Klägers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 265, § 724
    Umschreibung eines Vollstreckungstitels für und gegen den Rechtsnachfolger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 806
  • NJW 1985, 498
  • ZIP 1984, 370
  • MDR 1984, 385
  • Rpfleger 1984, 193
  • JR 1984, 288
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 08.11.1941 - II 84/41

    Hat auch im Bereiche des österreichischen Streitverfahrens der Kläger, der die

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 161/83
    Deshalb muß dem Rechtsnachfolger ein Recht (RGZ 57, 329) auf die Vollstreckungsklausel gemäß § 727 ZPO oder, wenn dessen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, gemäß § 731 ZPO zugebilligt werden (vgl. RGZ 167, 321, 328).

    Entgegen einer im Schrifttum vertretenen Mindermeinung (Bley JW 1933, 1779; Kion JZ 1965, 56; Thomas/Putzo, ZPO 12. Aufl. § 727 Anm. 3 c aa - anders § 265 Anm. 4a - Mohrbutter, Handbuch des gesamten Vollstreckungs- und Insolvenzrechts, 1. Aufl. S. 45 FN 128; anders in der 2. Aufl. S. 66 FN 16) ist der neue Gläubiger auch dann nicht unmittelbar Klauselberechtigter gemäß §§ 724, 725 BGB, wenn der Schuldner zur Zahlung an ihn verurteilt worden ist (RGZ 167, 321, 323).

  • BGH, 06.07.1967 - VII ZR 93/67

    Einstellung einer Zwangsvollstreckung - Unersetzlicher Nachteil im Fall der

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 161/83
    Vielfach wird angenommen, daß auch in einer derartigen Lage die Partei, die nicht mehr Rechtsinhaber ist, die Vollstreckungsklausel zu beanspruchen hat (vgl. z.B. Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 19. Aufl. § 727 Anm. VI 1 m.w.N., aber auch BGH Urteil vom 6.7.1967 - VII ZR 93/67 - ZZP 81, 289 mit Anmerkung von Grunsky und OLG Kiel HRR 1928 Nr. 686).
  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 94/90

    Vollstreckung aus einem von einem Elternteil erwirkten Urteil auf Kindesunterhalt

    Der Prozeßstandschafter bleibt vollstreckungsbefugt, solange nicht die Klausel auf den materiellen Anspruchsinhaber umgeschrieben worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 22. September 1982 - VIII ZR 293/81, JZ 1983, 150, 151; Beschl. v. 23. November 1983 - IVa ZR 161/83, MDR 1984, 385; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 48. Aufl. § 727 Anm. 3 B).
  • BGH, 02.02.2017 - I ZR 146/16

    Zwangsvollstreckung: Klauselerteilung aus einem abgetretenen Anspruch an den

    Diesem steht daher ein Recht auf die Vollstreckungsklausel gemäß § 727 ZPO jedenfalls dann zu, wenn der alte Gläubiger nicht seinerseits eine vollstreckbare Ausfertigung beansprucht und der Schuldner daher nicht der Gefahr der Doppelvollstreckung ausgesetzt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1983 - IVa ZR 161/83, NJW 1984, 806; Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 265 Rn. 80).
  • OLG München, 24.01.2005 - 11 W 2060/04

    Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des

    Zwar hat der BGH im Beschluss vom 23.11.1983 (NJW 84, 806) ausgeführt, bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 727 ZPO müsse dem Rechtsnachfolger die beantragte Vollstreckungsklausel zugebilligt werden, jedenfalls dann, wenn der alte Gläubiger nicht auch seinerseits eine vollstreckbare Ausfertigung beansprucht und wenn der Schuldner der Gefahr der Doppelvollstreckung daher nicht ausgesetzt ist.
  • OLG NÜrnberg, 30.03.1987 - 10 UF 4090/86

    Abwehrklage gegen Vollstreckung des Unterhaltsanspruchs eines ehelichen Kindes;

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß der Titelgläubiger Anspruch auf Erteilung der Vollstreckungsklausel hat, wenn der materiell-rechtliche Anspruch im Wege der Rechtsnachfolge auf einen anderen übergegangen ist (vgl. BGH MDR 1984, 385).

    Es muß deshalb bei dem Grundsatz verbleiben, daß das Recht auf Zwangsvollstreckung grundsätzlich derjenigen Partei zusteht, die das Urteil erstritten hat (vgl. BGH MDR 1984, 385).

  • OVG Brandenburg, 22.05.2001 - 4 B 21/01

    Behandlung der Aufrechnung mit einer bestrittenen, nicht titulierten

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  • OLG Düsseldorf, 24.07.1996 - 3 WF 27/96

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Erinnerung gegen die Erteilung einer

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  • OLG Köln, 05.03.1985 - 4 WF 19/85

    Vollstreckungsklausel; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungserinnerung; Erinnerung

    Die gesetzliche Zuständigkeitsregelung für die einfache Klausel (Urkundsbeamter der Geschäftsstelle) zeigt, daß in diesem Verfahren nicht geprüft werden soll und kann, ob der in dem Titel bezeichneten Partei der Anspruch auch materiell-rechtlich zusteht, oder ob inzwischen Rechtsnachfolge eingetreten ist (vgl. BGH NJW 1983, 1678; 1984, 806).
  • LAG Hessen, 30.04.1986 - 10 Ta 3/86

    Zusätzliche Erteilung der Vollstreckungsklausel gegen einen behaupteten

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 21.11.1983 - 2/24 S 265/82   

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https://dejure.org/1983,6082
LG Frankfurt/Main, 21.11.1983 - 2/24 S 265/82 (https://dejure.org/1983,6082)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.11.1983 - 2/24 S 265/82 (https://dejure.org/1983,6082)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. November 1983 - 2/24 S 265/82 (https://dejure.org/1983,6082)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 806
  • VersR 1984, 693
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Köln, 05.11.2012 - 142 C 334/12

    Vorliegen eines Reisemangels bei Belegung der zweiten Hälfte eines gebuchten

    Das LG Frankfurt hat 1983 (NJW 1984, 806 f.) angenommen, dass die Unterbringung einer minderjährigen Reisenden mit einer Person anderen Geschlechts in einem Doppelzimmer auch dann ein Mangel ist, wenn die Reisekundin nur ein sog. halbes Doppelzimmer gebucht hat.
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