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   BGH, 11.01.1984 - 2 StR 541/83   

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https://dejure.org/1984,841
BGH, 11.01.1984 - 2 StR 541/83 (https://dejure.org/1984,841)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1984 - 2 StR 541/83 (https://dejure.org/1984,841)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1984 - 2 StR 541/83 (https://dejure.org/1984,841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Angemessenheit einer Notwehrhandlung - Notwehrhandlung einer schwangeren Frau gegen eine Körperverletzungshandlung ihres Ehemannes - Rechtfertigungsgrund der Notwehr - Recht, sich gegen Schläge des Ehemannes tätlich zur Wehr zu setzen - Recht, sich gegen Schläge des ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Umfang des Notwehrrechts unter Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 32

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 986
  • MDR 1984, 413
  • NStZ 1984, 214 (Ls.)
  • StV 1984, 200
  • JR 1985, 115
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1969 - 3 StR 322/68

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge von Verfahrensfehlern

    Auszug aus BGH, 11.01.1984 - 2 StR 541/83
    Die Rechtsprechung hat allerdings einem Ehegatten bei Angriffen seines Lebensgefährten in bestimmten Fällen den Verzicht auf ein sicher wirkendes, aber möglicherweise tödliches Verteidigungsmittel zugemutet, wenn von dem Angriff nur leichte Körperverletzungen zu befürchten seien; in solchen Fällen müsse der Angegriffene sich unter Umständen mit einer milderen Art der Abwehr begnügen, auch wenn diese nur eine starke Wahrscheinlichkeit der Beendigung des Angriffs in sich schließe (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1974 - 3 StR 159/74 = NJW 1975, 62; BGH NJW 1969, 802 [BGH 26.02.1969 - 3 StR 322/68] und GA 1969, 117).
  • BGH, 25.09.1974 - 3 StR 159/74

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Billigendes Inkaufnehmen der

    Auszug aus BGH, 11.01.1984 - 2 StR 541/83
    Die Rechtsprechung hat allerdings einem Ehegatten bei Angriffen seines Lebensgefährten in bestimmten Fällen den Verzicht auf ein sicher wirkendes, aber möglicherweise tödliches Verteidigungsmittel zugemutet, wenn von dem Angriff nur leichte Körperverletzungen zu befürchten seien; in solchen Fällen müsse der Angegriffene sich unter Umständen mit einer milderen Art der Abwehr begnügen, auch wenn diese nur eine starke Wahrscheinlichkeit der Beendigung des Angriffs in sich schließe (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1974 - 3 StR 159/74 = NJW 1975, 62; BGH NJW 1969, 802 [BGH 26.02.1969 - 3 StR 322/68] und GA 1969, 117).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 503/01

    Freispruch wegen Tötung eines gewalttätigen Ehemannes aufgehoben

    Ob an dieser Rechtsprechung festgehalten werden kann (einschränkend schon BGH NJW 1984, 986 m. Bespr. Spendel, JZ 1984, 507; kritisch auch Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 32 Rdn. 19), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 25.03.2014 - 1 StR 630/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    d) Zur gleichen Einschränkung des Notwehrrechts könnte die Erwägung führen, dass bei einem derartigen persönlichen Näheverhältnis wie dem des Angeklagten zu seinem - zumal jugendlichen - Opfer lebensgefährliche Verteidigungsmittel nicht ohne weiteres angewendet werden dürfen, wenn nur leichte Körperverletzungen drohen (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1974 - 3 StR 159/74, NJW 1975, 62 f.; vgl. demgegenüber auch BGH, Urteil vom 11. Januar 1984 - 2 StR 541/83, NJW 1984, 986 f.; Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203, 204; hierzu umfassend auch Fasten aaO S. 199 ff.).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen (auch eine Schußwaffe, sogar die, die er ohne Erlaubnis führt: BGH NStZ 1986, 357), das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 230 [BGH 19.09.1973 - 2 StR 165/73]; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87

    "Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als

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  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 309/94

    Notwehr - Zulässiges Verteidigungsmittel - Gefahrbeseitigung

    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 230; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1).

    Flucht aus der Ehewohnung mit unbestimmtem Ziel zur Nachtzeit war von der Angeklagten nicht zu verlangen (vgl. BGH NJW 1984, 986 m.w.N.).

  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 300/85

    Ursächlichkeit eines Schlags (zweite Handlung) für den Todeseintritt - Kausalität

    Ließe sich nämlich nicht ausschließen, daß schon die vorausgegangenen, lediglich vom Körperverletzungsvorsatz getragenen Mißhandlungen unabhängig von dem mit Tötungsvorsatz geführten (Poller-) Schlag den Tod herbeigeführt haben, so läge in dem Einsatz des Pollers lediglich ein versuchter, nicht aber ein vollendeter Mord (vgl. BGH NStZ 1984, 214).
  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93

    Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer

    Zwar darf ein Notwehrberechtigter grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 239; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).
  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96

    Rechtswidrige Handlung - Rechtfertigungsgrund

    Wenn auch dem lebensgefährlichen Einsatz einer Waffe Grenzen gesetzt sind, so darf der Angegriffene grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGH NJW 1980, 2263; 1984, 986 [BGH 11.01.1984 - 2 StR 541/83]; NStZ 1982, 285; 1984, 581, 582; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1).
  • OLG Oldenburg, 10.05.2001 - 14 UF 6/01

    Nachehelicher Unterhalt; Verwirkung und Befristung eines nachehelichen

    Da von der Klägerin zur Zeit wegen des Alters der Kinder (von nahezu ... bzw. ... Jahren) eine Erwerbstätigkeit nicht verlangt werden kann, erfordert der Gesichtspunkt der Wahrung der Kindesbelange, daß das Interesse des Beklagten am Fortfall seiner Unterhaltslast zurücktritt, denn die Kindesbelange sollen durch Ausschluß oder Einschränkung des Unterhalts nicht ernsthaft beeinträchtigt werden; es soll verhindert werden, daß der betreuende Elternteil aus wirtschaftlicher Not die Kinder zugunsten eigener Erwerbstätigkeit vernachlässigt oder zu Lasten der Kinder Kindesunterhalt für den eigenen Bedarf mitverwendet (vgl. BGH NJW 1984, 986).
  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 27/93

    Grenzen der Notwehr in der ehelichen Lebensgemeinschaft - Überschreiten der

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die enge Verbundenheit in der ehelichen Lebensgemeinschaft es gebietet, von mehreren Verteidigungsmöglichkeiten diejenige auszuwählen, die dem Angreifer den geringsten Schaden zufügt, jedenfalls wenn der Angriff nur leichtere Körperverletzungen befürchten läßt (BGH GA 1969, 117; BGH NJW 1984, 986; vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 32 Rdn. 53).
  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/94

    Untauglicher Versuch - Totschlag - Notwehr

  • LG Stuttgart, 23.02.1994 - 13 S 171/93

    Sicherungsabtretung von Schadensersatzforderungen an den Autovermieter

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