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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.10.1983 - 1 BvR 143/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1908
BVerfG, 12.10.1983 - 1 BvR 143/80 (https://dejure.org/1983,1908)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.1983 - 1 BvR 143/80 (https://dejure.org/1983,1908)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Oktober 1983 - 1 BvR 143/80 (https://dejure.org/1983,1908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 162 § 242 § 607 § 609; GG Art. 4 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Prüfung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs wegen Abbruchs eines Theologiestudiums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 969
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1983 - 1 BvR 143/80
    Die Auslegung und Anwendung des § 162 Abs. 1 BGB , einer Norm des einfachen Rechts, ist Aufgabe der ordentlichen Gerichte und als solche der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen; dieses hat lediglich zu entscheiden, ob das angegriffene Urteil Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 >92 f.<, st.Rspr.).

    Hinweis-, Aufklärungs- und Erörterungspflichten sind grundsätzlich nicht Gegenstand des Schutzes von Art. 103 Abs. 1 GG ; soweit sich derartige Pflichten aus §§ 139 Abs. 1, 278 Abs. 3 ZPO ergeben, handelt es sich um die Anwendung einfachen Rechts, die den Fachgerichten obliegt (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<).

  • BVerfG, 13.05.1980 - 2 BvR 705/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verstoß gegen § 258 StPO

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1983 - 1 BvR 143/80
    Dem Beschwerdeführer ist vom Landgericht Gelegenheit gegeben worden, zum Vorbringen des Beklagten in seinem Berufungsbegründungsschriftsatz Stellung zu nehmen (vgl. BVerfGE 1, 418 >429<; 54, 140 >142<).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1983 - 1 BvR 143/80
    Gegenüber einer Entscheidung, die den Sachvortrag einer Partei aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht läßt, bietet Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz (BVerfGE 21, 191 >194<; 60, 1 >5<).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1983 - 1 BvR 143/80
    Für eine Nachprüfung des angegriffenen Urteils am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 GG ist kein Raum (vgl. BVerfGE 6, 32 >37<; 52, 223 >246<).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1983 - 1 BvR 143/80
    Dem Beschwerdeführer ist vom Landgericht Gelegenheit gegeben worden, zum Vorbringen des Beklagten in seinem Berufungsbegründungsschriftsatz Stellung zu nehmen (vgl. BVerfGE 1, 418 >429<; 54, 140 >142<).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1983 - 1 BvR 143/80
    Gegenüber einer Entscheidung, die den Sachvortrag einer Partei aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht läßt, bietet Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz (BVerfGE 21, 191 >194<; 60, 1 >5<).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1983 - 1 BvR 143/80
    Für eine Nachprüfung des angegriffenen Urteils am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 GG ist kein Raum (vgl. BVerfGE 6, 32 >37<; 52, 223 >246<).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1983 - 1 BvR 143/80
    Zwar gewährleistet die grundgesetzliche Eigentumsgarantie die in der Person des Einzelnen entstandenen und auch durchsetzbaren Ansprüche in ihrer Zuordnung und ihrem Bestand in der Hand des Berechtigten (BVerfGE 42, 263>293<).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.12.1983 - 1 BvR 143/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,13657
BVerfG, 10.12.1983 - 1 BvR 143/80 (https://dejure.org/1983,13657)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.1983 - 1 BvR 143/80 (https://dejure.org/1983,13657)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 1983 - 1 BvR 143/80 (https://dejure.org/1983,13657)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Darlehnsfälligkeit - Katholische Hochschule - Rückzahlungsanspruch - Katholische Theologie - Weigerung - Ablegung des Examens - Treuwidrige Verhinderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 969
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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.11.1983 - 1 BvR 1016/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3829
BVerfG, 30.11.1983 - 1 BvR 1016/83 (https://dejure.org/1983,3829)
BVerfG, Entscheidung vom 30.11.1983 - 1 BvR 1016/83 (https://dejure.org/1983,3829)
BVerfG, Entscheidung vom 30. November 1983 - 1 BvR 1016/83 (https://dejure.org/1983,3829)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Anknüpfung der Kirchensteuerpflicht - Innerkirchliche Regelung - Kirchenmitgliedschaft - Taufe

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 969
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 17.12.2014 - 2 BvR 278/11

    Staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft abhängig

    Der Wille, einer Religionsgemeinschaft angehören zu wollen, kann in vielfältiger Weise, nicht nur gegenüber der Religionsgemeinschaft selbst, zum Ausdruck gebracht werden (vgl. etwa in BVerfGE 30, 415 : Taufe, Konfirmation, Angabe der Bekenntniszugehörigkeit in den Einkommensteuererklärungen, Kirchensteuerzahlungen; zur Taufe vgl. auch BVerfG, Vorprüfungsausschuss, Nichtannahmebeschluss vom 30. November 1983 - 1 BvR 1016/83 -, NJW 1984, S. 969).
  • BFH, 24.03.1999 - I R 124/97

    Steuerpflichtige Kirchenzugehörigkeit

    Unabhängig von dem Recht der Kirchen zur selbständigen Ordnung der Kirchenmitgliedschaft nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV verbietet daher Art. 4 Abs. 1 GG, als Grundlage für die Kirchensteuerpflicht eine kirchliche Mitgliedschaftsregelung heranzuziehen, die eine Person einseitig und ohne Rücksicht auf ihren Willen der Kirchengewalt unterwirft (BVerfG in BVerfGE 30, 415, 423; vgl. auch BVerfG-Entscheidung vom 30. November 1983 1 BvR 1016/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1984, 73; BFH-Beschluß vom 26. Oktober 1995 I B 49/95, BFH/NV 1996, 436).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2010 - 9 N 169.08

    Feststellung der Kirchensteuerpflicht

    Es ist mit der Glaubensfreiheit vereinbar, die Kirchenmitgliedschaft an eine Taufe anzuknüpfen, die auf Veranlassung der Sorgeberechtigten im Kindesalter erfolgt ist, solange das Kirchenmitglied - oder im Falle der noch andauernden Religionsunmündigkeit dessen Sorgeberechtigte - jederzeit die Möglichkeit haben, die Mitgliedschaft zu beenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 1983 - 1 BvR 1016/83 - NJW 1984, 969, m. w. N.; Beschluss vom 31.März 1971 - 1 BvR 744/67 - juris, Rdnr. 22).
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