Rechtsprechung
   BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,49
BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84 (https://dejure.org/1985,49)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.1985 - 1 BvR 876/84 (https://dejure.org/1985,49)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 876/84 (https://dejure.org/1985,49)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,49) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das Berufungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Verspätetes Vorbringen - Präklusion - Anspruchsverletzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 69, 145
  • NJW 1985, 1150
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (224)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvR 763/82

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unberechtigte Zurückweisung eines

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1 (5) m. w. N.; 66, 260 (263); st. Rspr.).

    Die Prozeßbeteiligten sind insbesondere befugt, Anträge zu stellen (vgl. zuletzt BVerfGE 65, 293 (295); 65, 305 (307); 66, 260 (263)).

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt deshalb keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des materiellen oder formellen Rechts unberücksichtigt läßt (vgl. zuletzt BVerfGE 60, 1 (5); 60, 305 (310); 62, 249 (254); 63, 80 (85); 66, 260 (263)).

    Der Gesetzgeber kann das rechtliche Gehör auch im Interesse der Verfahrensbeschleunigung durch Präklusionsvorschriften begrenzen (BVerfGE 55, 72 (93 f.); 66, 260 (264); st. Rspr.).

    Allerdings müssen solche Vorschriften wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Prozeßpartei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter haben (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180); 66, 260 (264); st. Rspr.).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1 (5) m. w. N.; 66, 260 (263); st. Rspr.).

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt deshalb keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des materiellen oder formellen Rechts unberücksichtigt läßt (vgl. zuletzt BVerfGE 60, 1 (5); 60, 305 (310); 62, 249 (254); 63, 80 (85); 66, 260 (263)).

    Allerdings müssen solche Vorschriften wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Prozeßpartei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter haben (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180); 66, 260 (264); st. Rspr.).

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt deshalb keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des materiellen oder formellen Rechts unberücksichtigt läßt (vgl. zuletzt BVerfGE 60, 1 (5); 60, 305 (310); 62, 249 (254); 63, 80 (85); 66, 260 (263)).

    Allerdings müssen solche Vorschriften wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Prozeßpartei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter haben (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180); 66, 260 (264); st. Rspr.).

    Es ist nicht auszuschließen, daß sie im Ergebnis anders ausgefallen wäre, wenn das Landgericht die vom Beschwerdeführer benannten Zeugen vernommen hätte (vgl. BVerfGE 62, 249 (255 f.)).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Der Gesetzgeber kann das rechtliche Gehör auch im Interesse der Verfahrensbeschleunigung durch Präklusionsvorschriften begrenzen (BVerfGE 55, 72 (93 f.); 66, 260 (264); st. Rspr.).

    Dieser ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls dann gewahrt, wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich in den ihr wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. BVerfGE 36, 92 (97 f.); 54, 117 (124); 55, 72 (94)).

    Diesen Anforderungen genügen die §§ 296, 528 Abs. 3 ZPO , auf die die angegriffene Entscheidung gestützt ist (BVerfGE 36, 92 (97 f.); 54, 117 (124); 55, 72 (85 ff.)).

  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Dieser ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls dann gewahrt, wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich in den ihr wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. BVerfGE 36, 92 (97 f.); 54, 117 (124); 55, 72 (94)).

    Diesen Anforderungen genügen die §§ 296, 528 Abs. 3 ZPO , auf die die angegriffene Entscheidung gestützt ist (BVerfGE 36, 92 (97 f.); 54, 117 (124); 55, 72 (85 ff.)).

  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Dieser ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls dann gewahrt, wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich in den ihr wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (vgl. BVerfGE 36, 92 (97 f.); 54, 117 (124); 55, 72 (94)).

    Diesen Anforderungen genügen die §§ 296, 528 Abs. 3 ZPO , auf die die angegriffene Entscheidung gestützt ist (BVerfGE 36, 92 (97 f.); 54, 117 (124); 55, 72 (85 ff.)).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Allerdings müssen solche Vorschriften wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Prozeßpartei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter haben (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180); 66, 260 (264); st. Rspr.).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt deshalb keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des materiellen oder formellen Rechts unberücksichtigt läßt (vgl. zuletzt BVerfGE 60, 1 (5); 60, 305 (310); 62, 249 (254); 63, 80 (85); 66, 260 (263)).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Die Prozeßbeteiligten sind insbesondere befugt, Anträge zu stellen (vgl. zuletzt BVerfGE 65, 293 (295); 65, 305 (307); 66, 260 (263)).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
    Die Prozeßbeteiligten sind insbesondere befugt, Anträge zu stellen (vgl. zuletzt BVerfGE 65, 293 (295); 65, 305 (307); 66, 260 (263)).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Anwendung zivilprozessualer

  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • OLG Hamm, 04.05.2018 - 7 U 37/17

    Begriff der Einsatzfahrt i.S. von § 35 Abs. 5a StVO

    Werden die einfachrechtlichen Präklusionsvorschriften offenkundig unrichtig angewandt, liegt darin eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 30.1.1985, Az. 1 BvR 876/84).

    Eine analoge Anwendung auf andere Fristen ist wegen des allen Präklusionsvorschriften zukommenden Ausnahmecharakters nicht möglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.1.1985, Az. 1 BvR 876/84).

  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 24/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Der Betroffene muss zuvor ausreichend Gelegenheit erhalten, sich zur Sache zu äußern und darf erst dann präkludiert werden, wenn er diese Möglichkeit aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt hat, weil er seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen ist (vgl BVerfG vom 30.1.1985 - 1 BvR 876/84 - BVerfGE 69, 145, 149 mwN; BVerfG vom 5.5.1987 - 1 BvR 903/85 - BVerfGE 75, 302, 315) .
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 400/19

    Zurückweisung von Vorbringen

    Das Landesarbeitsgericht hat überdies verkannt, dass sich der Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht entnehmen lässt, ob und wie es das ihm gem. § 296 Abs. 2 ZPO zustehende Ermessen ausgeübt hat (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfG 30. Januar 1985 - 1 BvR 876/84 - zu II 2 der Gründe, BVerfGE 69, 145) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht