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   BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 2.83   

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https://dejure.org/1984,669
BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 2.83 (https://dejure.org/1984,669)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1984 - 2 C 2.83 (https://dejure.org/1984,669)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1984 - 2 C 2.83 (https://dejure.org/1984,669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe - Beihilfefähigkeit - Nicht anerkannte Heilmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1413
  • NVwZ 1985, 496 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 59.78

    Feststellungsinteresse bei gleichzeitig erhobener Anfechtungsklage und

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 2.83
    Nach seinem Tode haben die Klägerin als seine Rechtsnachfolgerin und der Beklagte in Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur höchstpersönlichen Natur und zur Unvererblichkeit des Beihilfeanspruchs (vgl. u.a. BVerwGE 50, 292 und Urteil von 13. Juni 1979 - BVerwG 6 C 59.78 - [Buchholz 233.911 Nr. 15 BhV (1975) Nr. 1]) den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1982 - 12 (6) A 1734/80
    Auszug aus BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 2.83
    Es ist unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 6. Juli 1982 - OVG 12 (6) A 1734/80 - davon ausgegangen, daß das Mittel Iscador von Schulmedizinern als ebenso harmlos wie wirkungslos eingestuft werde und die Vertreter der Schulmedizin, weil ihre Aufmerksamkeit anderen Behandlungsformen gelte, in der Regel nicht bereit seien, überhaupt in eine klinische Überprüfung der Außenseitermittel einzutreten; die wissenschaftlichen Methoden der Schulmedizin seien nicht geeignet, die Gutachten und Stellungnahmen der Vertreter der anthroposophischen Medizin über ihre wissenschaftliche Einschätzung der Wirksamkeit des Mittels Iscador zu erschüttern.
  • BVerwG, 01.04.1976 - II C 39.73

    Vererblichkeit des Beihilfeanspruchs - Geltendmachung des Beihilfeanspruchs -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 2.83
    Nach seinem Tode haben die Klägerin als seine Rechtsnachfolgerin und der Beklagte in Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur höchstpersönlichen Natur und zur Unvererblichkeit des Beihilfeanspruchs (vgl. u.a. BVerwGE 50, 292 und Urteil von 13. Juni 1979 - BVerwG 6 C 59.78 - [Buchholz 233.911 Nr. 15 BhV (1975) Nr. 1]) den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.
  • BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 72.63
    Auszug aus BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 2.83
    Bei einer derartigen Auslegung ist aber zumindest im Rahmen des § 4 Nr. 7 Satz 3 BVO dem Gesichtspunkt Rechnung zu tragen, daß auch Heilmittel und Behandlungskosten, die nicht zum Allgemeingut der für die Behandlung der jeweiligen Krankheit in Betracht kommenden Ärzteschaft gehören und deshalb nur gelegentlich angewendet werden, im Einzelfall notwendig und angemessen im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVO sein können, vor allem wenn schon Versuche mit wissenschaftlich allgemein anerkannten Mitteln erfolglos geblieben sind (vgl. hierzu bereits Urteil vom 28. November 1963 - BVerwG 8 C 72.63 - [Buchholz 238.91 BGr. 1942 Nr. 2]).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Von der anderslautenden Rechtsprechung zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SGB V (BSGE 70, 24 = SozR 3-2500 § 12 Nr. 2; BSGE 64, 255 = SozR 2200 § 182 Nr. 114 jeweils mwN; für das Recht der privaten Krankenversicherung daran anknüpfend: BGHZ 133, 208, 215 = LM AVB f Krankheitskosten- u Krankenhaustagegeldvers Nr. 26 Bl 3; zur Rechtslage im Beihilferecht vgl BVerwG Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15 S 9 = NJW 1996, 801, 802; Buchholz 238.927 BVO NW Nr. 6 = NJW 1985, 1413) hat sich der Senat bereits im Urteil vom 5. Juli 1995 teilweise distanziert (BSGE 76, 194 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Der Senat hat in den zitierten Entscheidungen darauf hingewiesen, daß insoweit eine Änderung gegenüber dem früher unter der Reichsversicherungsordnung bestehenden Rechtszustand eingetreten ist, wonach der behandelnde Arzt, wenn anerkannte Behandlungsmöglichkeiten fehlten oder im Einzelfall ungeeignet waren, nach den Regeln der ärztlichen Kunst auch solche Behandlungsmaßnahmen in Erwägung ziehen mußte, deren Wirksamkeit (noch) nicht gesichert war, aber nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft für möglich gehalten werden mußte (BSGE 63, 102, 105 = SozR 2200 § 368e Nr. 11; BSGE 64, 255, 257 ff = SozR 2200 § 182 Nr. 114; BSGE 70, 24, 26 f = SozR 3-2500 § 12 Nr. 2; SozR 3-2500 § 13 Nr. 2; zur Rechtslage in der privaten Krankenversicherung vgl BGHZ 133, 208, 214f = LM AVB für Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung Nr. 26 Bl 3; zum Beihilferecht des öffentlichen Dienstes vgl BVerwG Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 10 = NJW 1998, 3436; Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15 = NJW 1996, 801, 802; Buchholz 238.927 BVO NW Nr. 6 = NJW 1985, 1413).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß eine Behandlungsmethode wissenschaftlich anerkannt ist, wenn sie von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für eine Behandlung der Krankheit als wirksam und geeignet angesehen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1984 - BVerwG 2 C 2.83 - Buchholz 238.92 Nr. 6; OVG Münster, Urteil vom 24. November 1976 - VI A 84/73 - RiA 1977, 159 f.; OVG Koblenz, Urteil vom 9. Januar 1985 - 2 A 106/84 - NJW 1985, 1416; Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Band I, Stand: September 1994, § 6 BhV Anm. 33; Mildenberger/Pühler/Hoffmann/Pohl/Weigel, Beihilfevorschriften - Bund, Länder -, Stand: Januar 1995, § 6 Abs. 2 BhV Anm. 3; Köhnen/Schröder/Kusemann/Amelungk, Beihilfevorschriften, Teil A, Band I, Stand: Oktober 1993, A II § 6 BhV Anm. 30).
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