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   BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80   

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https://dejure.org/1984,513
BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80 (https://dejure.org/1984,513)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1984 - 4 C 51.80 (https://dejure.org/1984,513)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1984 - 4 C 51.80 (https://dejure.org/1984,513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 909; FStrG § 17 Abs. 4; GG Art. 14 Abs. 1
    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen auf das Anliegergrundstück einwirkende Straßenbaumaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigentumsgarantie - Straßenbau - Abwehr Weiterer Schäden - Grundeigentümer - Erdrutsch - Verantwortlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1481
  • NVwZ 1985, 488 (Ls.)
  • DÖV 1985, 362
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69

    Straßenrecht, Folgenbeseitigung

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80
    Ungeachtet des Fehlens einer Schutznorm des einfachen Rechts können Abwehrrechte auch dann entstehen, wenn die hoheitliche Maßnahme das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum verletzt (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 50.71 - BVerwGE 44, 235 [243]; Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG 4 C 23.69 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 58; NJW 1972, 269).

    Das Berufungsgericht hat seine gegenteilige Auffassung zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 25. August 1971 - BVerwG 4 C 23.69 - (Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 58) gestützt.

  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80
    Gegenüber einem mangels Planfeststellungsbeschlusses rechtswidrigen oder einem vom Planfeststellungsbeschluß nicht gedeckten Eingriff der Straßenbaubehörde in materielle Rechte Dritter stehen diesen jedoch öffentlich-rechtliche Abwehr- und (Folgen-) Beseitigungsansprüche zu, die beim Fehlen eines Planfeststellungsbeschlusses durch § 17 Abs. 6 Satz 1 FStrG voraussetzungsgemäß nicht ausgeschlossen sind und in dem jeweils angegriffenen Rechtsgut und seinem öffentlich-rechtlichen Schutz ihre Grundlage finden (vgl. Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 33 (S. 105) mit weiteren Hinweisen]).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80
    Die Entscheidung der obersten Landesstraßenbaubehörde wäre zudem ein Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG und des § 42 VwGO (vgl. BVerwGE 64, 325 [330]), der gegenüber der Klägerin nur nach ordnungsgemäßer Bekanntgabe bestandskräftig geworden wäre.
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80
    Ungeachtet des Fehlens einer Schutznorm des einfachen Rechts können Abwehrrechte auch dann entstehen, wenn die hoheitliche Maßnahme das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum verletzt (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 50.71 - BVerwGE 44, 235 [243]; Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG 4 C 23.69 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 58; NJW 1972, 269).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Infolgedessen kann der Bürger, wenn ihm - wie dies hier von den Klägern geltend gemacht wird - eine derartige Rechtsverletzung droht, gestützt auf das jeweils berührte Grundrecht Unterlassung verlangen (BVerwGE 44, 235 ; Urteil vom 21. September 1984 - BVerwG 4 C 51.80 -, NJW 1985, 1481; BVerwGE 71, 183 ).

    Der Anspruch auf Folgenbeseitigung ist nicht anders als der Anspruch auf Unterlassung künftigen rechtswidrigen Verwaltungshandelns verfassungsrechtlichen Ursprungs und wird ebenso wie dieser aus dem jeweils berührten Grundrecht (so BVerwG, Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG 4 C 23.69 -, NJW 1972, 269; Urteil vom 21. September 1984 - BVerwG 4 C 51.80 -, a.a.O.), teilweise auch aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet (so BVerwGE 69, 366 ).

  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung;

    Infolgedessen kann der Bürger, wenn ihm - wie dies hier von der Klägerin geltend gemacht wird - eine derartige Rechtsverletzung droht, unmittelbar gestützt auf das jeweils berührte Grundrecht Unterlassung verlangen, sofern ihm das einfache Gesetzesrecht keinen solchen Anspruch vermittelt (Urteile vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 50.71 - BVerwGE 44, 235 = Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 2; vom 21. September 1984 - BVerwG 4 C 51.80 - NJW 1985, 1481 und vom 18. April 1985 - BVerwG 3 C 34.84 - BVerwGE 71, 183 = Buchholz 418.32 AMG Nr. 11).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Diese - hier nur verkürzt dargestellten Voraussetzungen - sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt behandelt worden (vgl. BVerwGE 69, 366 (370) [BVerwG 19.07.1984 - 3 C 81/82]; Urteil vom 21. September 1984 - BVerwG 4 C 51.80 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 40 = NJW 1985, 1481 [BVerwG 21.09.1984 - 4 C 51/80]; BVerwGE 82, 24 (25) [BVerwG 14.04.1989 - 4 C 34/88]; 82, 76 (95) [BVerwG 11.05.1989 - 4 C 1/88]; Beschluß vom 8. Februar 1987 - BVerwG 2 B 12.87 - BayVBl. 1987, 817).
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